FAQ zum Auslandsstudium
Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der meist gefragten Fragen rund um das Thema Auslandssemester.
Ausländische Studierende
Können Studierende der UHH auch ohne deutsche Staatsangehörigkeit an den Austauschprogrammen teilnehmen?
- Ja, so lange Sie an der UHH eingeschrieben sind, können Sie sowohl am Erasmus+ Programm als auch an den Fakultätspartnerschaften teilnehmen. Bitte beachten Sie jedoch, vor allem, wenn Sie eine Staatsbürgerschaft von außerhalb der EU innehaben, mögliche Sonderregelungen bezüglich Ihres Aufenthaltsstatus in Deutschland und etwaige Visa-Regelungen im Gastland.
Auslands-BAföG
Habe ich einen Anspruch auf staatliche Förderung in Form von Auslands-BAföG?
- Sie haben die Möglichkeit, zusätzlich zum Erasmus-, Hamburglobal- oder SEMP-Stipendium, Auslands-BAföG vom Staat zu beantragen. Falls Sie bereits Inlands-BAföG erhalten, haben Sie einen sicheren Anspruch auf Auslands-BAföG. Aber auch, wenn Sie kein Inlands-BAföG bekommen, könnten Sie Anspruch auf Auslands-BAföG haben. Es lohnt sich also, sich bei dem jeweiligen Amt zu erkundigen und diese Förderung zu beantragen. Achtung: Das Amt für das Auslands-BAföG ist meist nicht das, bei dem Sie auch Inlands-BAföG beziehen. Die Ämter für das Auslands-BAföG sind nach Gastländern sortiert. Mehr Informationen erhalten Sie auf der Website des Auslands-BAföG (Link). Eine Übersicht der zuständigen Ämter finden Sie hier.
COVID-19
Was passiert, wenn das Zielland zum Zeitpunkt meines Auslandssemesters weiterhin vom RKI als Risikogebiet eingestuft ist?
- Die Mehrheit der Partneruniversitäten bietet auch Online-Lehre für internationale Studierende an, die in diesem Fall wahrgenommen werden kann. Das Semester wird dann auf das Erasmuskontingent angerechnet.
Kann ich vom Auslandssemester zurücktreten?
- Selbstverständlich ist es in diesen Zeiten der Pandemie möglich, wenn die Beschränkungen weiterhin bestehen. Bei Eintritt dieser Situation informieren Sie uns bitte umgehend per out.wiso"AT"uni-hamburg.de. Bei einer Einstufung des Ziellandes als Risikogebiet raten wir ebenfalls von der Ausreise ab. Leider sind alle Auslandsaufenthalte aktuell nur bedingt planbar. Falls eine Mobilität jedoch realisierbar ist, sind nach wie folgt alle erforderlichen Unterlagen und Absprachen notwendig.
Bitte informieren Sie sich auch auf den Webseiten der Abteilung Internationales hinsichtlich der Regelungen aufgrund der Corona-Pandemie.
Erfahrungsberichte
Wie kann ich entscheiden, welche Hochschulen für mich interessant sind?
- Unsere ehemaligen Outgoings haben über ihre Auslandsaufenthalte und über ihr Studium an den jeweiligen Universitäten Erfahrungsberichte geschrieben. Diese veröffentlichen wir regelmäßig auf unserer Website (Link). Sollte Ihre Wunschuniversität nicht dabei sein, schicken Sie uns bitte eine Mail an out.wiso"AT"uni-hamburg.de. Eventuell haben wir zu dieser Universität noch ältere Berichte im System, die wir aufgrund von Datenschutz lediglich per E-Mail an unsere Studierenden weitergeben.
Exmatrikulation
Darf ich mich für ein Auslandssemester exmatrikulieren?
- Nein. Egal was Sie tun, exmatrikulieren Sie sich auf gar keinen Fall! Nur eingeschriebene Studierende der UHH können an den Austauschprogrammen teilnehmen. Zahlen Sie auf jeden Fall Ihren Semesterbeitrag, sonst werden Sie automatisch exmatrikuliert und verlieren jegliche Ansprüche.
Finanzierung
Informationen zur Finanzierung des Auslandsstudiums finden Sie unter dem Punkt Finanzierung Ihres Aufenthaltes.
Haftpflichtversicherung
Muss ich für mein Auslandssemester eine Haftpflichtversicherung abschließen?
- Manche Partneruniversitäten verpflichten ihre Studierenden zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Aber auch wenn dies nicht der Fall ist, empfehlen wir Ihnen dringend über eine solche Versicherung zumindest nachzudenken.
Krankenversicherung
Muss ich eine Auslandsversicherung für mein Auslandssemester abschließen?
- Wenn Sie eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) besitzen, benötigen Sie für einen Auslandsaufenthalt an einer Partneruniversität innerhalb der Europäischen Union offiziell keine Extraversicherung. Bitte erkundigen Sie sich trotzdem vor Ausreise bei Ihrer Krankenkasse, ob es empfehlenswert ist, zusätzlich eine Auslandsversicherung abzuschließen – praktisch wissen noch nicht alle Ärzte in allen europäischen Ländern was eine EHIC ist, auch wenn diese theoretisch überall einsetzbar sein sollte.
- Für die Fakultätspartnerschaften im außereuropäischen Raum ist eine zusätzliche Krankenversicherung für den Studienaufenthalt auf jeden Fall zu empfehlen. Eine Touristen-/ Urlaubsversicherung reicht in keinem Fall aus. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich rechtzeitig bei der Gasthochschule und/oder der Botschaft.
Mobility Online
Was ist das Mobility Online-Portal und was habe ich dort zu tun/hochzuladen?
- Das Mobility Online-Portal führt Sie durch den gesamten Prozess und verschickt automatische Benachrichtigungen, wenn Sie zum nächsten Schritt gehen sollen bzw. wann Sie Dokumente hochladen müssen. Alle notwendigen Vorlagen finden Sie auf der Website der Abteilung Internationales (Link) unter dem Reiter „Hochzuladende/einzureichende Formulare“
Semesterbeitrag
Muss ich, obwohl ich im Ausland bin, meinen Semesterbeitrag zahlen?
- Ja, das müssen Sie. Austauschstudierende bleiben an der Universität Hamburg eingeschrieben. Nur mit diesem Hintergrund steht Ihnen die Gastuniversität ohne die ansonsten fälligen und zum Teil recht hohen Studiengebühren zur Verfügung. Zusätzlich zum Hamburger Semesterbeitrag fällt möglicherweise an der Partneruniversität noch ein Betrag für das dortige Semesterticket an.
- Falls Sie in Ihrer Zeit im Ausland keinen Bedarf für Ihr heimisches Semesterticket haben, können Sie sich von der Zahlung befreien lassen, indem Sie einen Antrag in auf Befreiung in STiNE stellen. Es ist von Vorteil, den Antrag vor der Zahlung der Semestergebühr zu stellen, da eine Rückerstattung einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Die Frist für die Antragstellung für das Wintersemester ist der 30. November für das Sommersemester der 30. April.
Semesterzeiten
Was mache ich, wenn das Semester der Partneruniversität während meiner Prüfungsphase in Hamburg beginnt?
Die Organisation der Prüfungsleistungen steht in der Eigenverantwortung der Studierenden. Bei einer Überschneidung der Semesterzeiten mit den Zeiten der Partneruniversitäten ergeben sich folgende Möglichkeiten:
- Anfragen (Studienkoordination und Lehrende), ob äquivalente Prüfungsleistungen, die nicht vor Ort stattfinden müssen, realisierbar sind.
- Rückkehr aus dem Ausland und kurzer Aufenthalt für das Absolvieren der Prüfungsleistungen in Präsenz.
- Prüfungstermine in die möglichen Zeiträume legen: Vor oder nach dem Auslandssemester absolvieren.
Studium online
Wann weiß ich, ob das Auslandssemester online stattfinden wird?
- Alle Entscheidungen und Regelungen bezüglich der Lehre an den Universitäten werden von der jeweiligen Partnerhochschule – und in Anbetracht der entsprechenden Situation vor Ort – kurzfristig entschieden. Bitte informieren Sie sich auch selbstständig auf den jeweiligen Webseiten der Partneruniversitäten zu den Lehrangeboten und der Pandemiesituation des Ziellandes. Die unsichere Lage stellt alle bisher planbaren Handlungen auf kurzfristiges Entscheiden um.
Unterkunft
Bekomme ich an der Gastuniversität eine Unterkunft gestellt?
- Das hängt von Ihrer Gastuniversität ab. Die meisten Universitäten halten in ihren Wohnheimen ein gewisses Kontingent an Zimmern für Gaststudierende vor, auf das diese sich bewerben können. Alle Informationen darüber erhalten Sie direkt von der Partneruniversität, nachdem wir Sie dort angemeldet haben. Eine Bewerbung auf ein Zimmer sollte dann möglichst rasch erfolgen. Es kann jedoch vorkommen, dass dieses Kontingent ausgeschöpft ist oder die Gastuniversität Ihnen aus anderen Gründen kein Zimmer vermitteln kann. In diesem Fall müssen Sie sich selbst auf Zimmersuche begeben, bekommen aber meist zumindest Hilfestellung in Form entsprechender links oder Adressen. Bitte bedenken Sie jedoch, dass Sie in jedem Fall für Ihre Unterkunft werden zahlen müssen.
Urlaubssemester
Kann ich für das Auslandssemester ein Urlaubssemester beantragen?
- Ja, das können Sie. Das kann dann empfehlenswert sein, wenn Sie beispielsweise durch Ihre Studienförderung an die Regelstudienzeit gebunden sind und deshalb möchten, dass das Auslandssemester nicht als Fachsemester gezählt wird. Allerdings sollten Sie bedenken, dass Sie während eines Urlaubssemesters - auch wenn Sie früher aus dem Ausland zurückkommen – keine neuen Prüfungen an der Universität Hamburg ablegen dürfen. Nähere Infos zu einem Urlaubsemester erhalten Sie im Campus Center. Wichtig: Vergessen Sie bitte auch in einem Urlaubssemester nicht, Ihren Semesterbeitrag zu zahlen. Mehr Informationen zum Urlaubssemester finden Sie auf den Seiten des Campus Center.
Verlängerung des Auslandsstudiums
Ich würde gerne mein Auslandsstudium um ein Semester verlängern, ist das möglich?
- Eine Verlängerung des Auslandsstudiums an derselben Partnerhochschule ist nur vom Winter- auf das direkt anschließende Sommersemester möglich. Studierende müssen die Verlängerung spätestens einen Monat vor dem ursprünglich geplanten Auslandsstudienende beantragen. Bitte kontaktieren Sie uns, nicht später als 01.10., unter out.wiso"AT"uni-hamburg.de.
- Eine Verlängerung des Auslandsstudiums kann nicht garantiert werden, da es u.a. davon abhängt, wie viele Studienplätze an der Partnerhochschule vorhanden sind.
Welche Unterlagen sind bei einer Verlängerung des Erasmus+ Auslandsstudiums wo einzureichen?
- Bei einer genehmigten Verlängerung ist ein Verlängerungsantrag zusammen mit einem Learning Agreement in der Datenbank Mobility Online hochzuladen. Sie erhalten den Verlängerungsantrag von uns per E-Mail, wenn Ihrem Wunsch auf Verlängerung seitens der Universität Hamburg sowie der Partnerhochschule stattgegeben wurde.
Visum
Benötige ich ein Visum für meinen Austausch?
- Als EU-Bürger:in benötigen Sie für den Aufenthalt an einer Partnerhochschule des Erasmus+ Programmes kein Visum, da Sie Freizügigkeit genießen. Das gleiche gilt auch für die Schweiz.
- Für einen Auslandsaufenthalt an einer außereuropäischen Gasthochschule ist meist ein Visum nötig. Hier gelten die Einreisebestimmungen des Gastlandes, die Sie über die zuständigen Botschaft/Konsulat rechtzeitig in Erfahrung bringen sollten.
- Als nicht EU-Bürger:in sollten Sie sich frühzeitig bei den zuständigen Behörden über möglicherweise für Sie geltende Bestimmungen informieren. Gerade Studierende mit einem Schengen-Visum, einem Flüchtlingsstatus, einer Duldung oder einem ähnlichen Aufenthaltstitel sollten sich über die für sie geltenden Bestimmungen informieren, damit es keine Probleme bei der Rückkehr nach Deutschland gibt.
Zusatzförderungen
Die Zielgruppen für eine Erasmus-Zusatzförderung werden ab dem akademischen Jahr 2022/23 ausgeweitet. Damit sollen Studierende, für die ein Auslandsaufenthalt möglicherweise eine größere Herausforderung ist, besonders in ihrem Vorhaben unterstützt werden.
Zusätzlich zu den Studierenden mit Kind, behinderten oder chronisch kranken Studierenden können unter bestimmten Bedingungen künftig weitere Gruppen einen monatlichen Zuschlag von 250 Euro erhalten: erwerbstätige Studierende und Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus.
Außerdem gibt es für alle Studierenden die Möglichkeit, eine Förderung für bis zu 6 zusätzliche Reisetage zu erhalten, falls Sie sich für nachhaltiges Reisen entscheiden.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Infoblatt für Zusatzförderungen.
Kombinierbarkeit der Zusatzförderungen
Die folgenden Sonderzuschüsse sind alle mit dem Zuschuss für „Grünes Reisen“ kombinierbar. Jedoch kann die 250-Euro Zusatzförderung nur einmalig gewährt werden, auch wenn mehrere Kriterien auf Sie zutreffen. Ihre Erasmus-Förderung kann also maximal aus den folgenden Komponenten bestehen:
Maximale Förderung =
reguläre monatliche Rate für Ihr Land
+ ggf. einmalige Aufstockung von 250 Euro pro Monat für untenstehende Gruppen
+ ggf. max. 6 zusätzliche Reisetage für nachhaltiges Reisen
Beantragung
Bitte beantragen Sie die Förderung, indem Sie in Mobility Online die entsprechenden Fragen beantworten und die Ehrenwörtliche Erklärung unterschrieben hochladen. Da die Mittel begrenzt sind, ist eine nachträgliche Antragstellung in der Regel nicht möglich. Die Fragen werden nach dem Versand der E-Mail zur Zusatzförderung im Portal sichtbar. Ab diesem Zeitpunkt ist die Antragstellung im Portal freigeschaltet.
Belege
Zum aktuellen Zeitpunkt reicht Ihre ehrenwörtliche Erklärung als Nachweis für die Förderfähigkeit aus. Auf Nachfrage müssen Sie jedoch in der Lage sein, Belege nachzureichen (je nach Zusatzförderung z.B. ärztliches Attest, Behindertenausweis, Geburtsurkunde des Kindes, Reisebelege, Erklärung der Eltern, Gehaltsabrechnungen oder ähnliches).
Top-Up: Auslandsstudium mit Kind/ern
Studierende, die ihr Kind oder ihre Kinder mit ins Ausland nehmen, können ebenfalls monatlich 250 Euro zusätzlich erhalten. Voraussetzung ist, dass das Kind oder die Kinder während des gesamten Aufenthalts mitgenommen wird/werden. Der Zuschuss beträgt pro Familie 250 Euro im Monat, unabhängig von der Anzahl der Kinder. Die Beantragung ist auch möglich, wenn eine Betreuungsperson (Partner/Partnerin) mitreist.
Nachweis: Ehrenwörtliche Erklärung für Zusatzförderung
Außerdem verpflichten Sie sich, auf Nachfrage Belege nachzureichen.
Falls besonders hohe Mehrkosten durch die Mitnahme Ihres Kindes/Ihrer Kinder für Ihren Auslandsaufenthalt entstehen, kann mit einigen Monaten Vorlauf stattdessen auch ein so genannter „Realkostenantrag“ gestellt werden, durch welchen bis zu 15.000 Euro pro Semester übernommen werden können. Ebenso ist ein Zuschuss für eine vorbereitende Reise zur Erkundung der Gegebenheiten vor Ort möglich. Dies erfordert einen hohen zeitlichen Vorlauf, daher bitten wir Studierende, sich frühzeitig an ersmus.coordination"AT"uni-hamburg.de zu wenden und sich beraten zu lassen.
Top-Up: Behinderung bzw. Schwerbehinderung
Ab einem Grad der Behinderung von 20 können Studierende einen Aufstockungsbetrag von 250 Euro pro Monat erhalten.
Nachweis: Ehrenwörtliche Erklärung für Zusatzförderung
Außerdem verpflichten Sie sich, auf Nachfrage Belege nachzureichen.
Falls besonders hohe Mehrkosten durch Ihren Auslandsaufenthalt entstehen, kann mit einigen Monaten Vorlauf stattdessen auch ein so genannter „Realkostenantrag“ gestellt werden, durch welchen bis zu 15.000 Euro pro Semester übernommen werden können, z.B. für eine Begleitperson. Ebenso ist ein Zuschuss für eine vorbereitende Reise zur Erkundung der Gegebenheiten vor Ort möglich. Dies erfordert einen hohen zeitlichen Vorlauf, daher bitten wir Studierende, sich frühzeitig an ersmus.coordination"AT"uni-hamburg.de zu wenden und sich beraten zu lassen.
Top-Up: Chronische Erkrankungen
Studierende mit einer chronischen Erkrankung, die zu einem finanziellen Mehrbedarf für den Auslandsaufenthalt führt, können ebenfalls monatlich 250 Euro zusätzlich erhalten.
Nachweis: Ehrenwörtliche Erklärung für Zusatzförderung
Außerdem verpflichten Sie sich, auf Nachfrage Belege nachzureichen.
Falls besonders hohe Mehrkosten durch Ihren Auslandsaufenthalt entstehen, kann mit einigen Monaten Vorlauf stattdessen auch ein so genannter „Realkostenantrag“ gestellt werden, durch welchen bis zu 15.000 Euro pro Semester übernommen werden können, z.B. für eine Begleitperson. Ebenso ist ein Zuschuss für eine vorbereitende Reise zur Erkundung der Gegebenheiten vor Ort möglich. Dies erfordert einen hohen zeitlichen Vorlauf, daher bitten wir Studierende, sich frühzeitig an ersmus.coordination@uni-hamburg.de zu wenden und sich beraten zu lassen.
Top-Up: Erwerbstätige Studierende
Studierende, die ihren Lebensunterhalt in erheblichem Maße selbst verdienen, zögern möglicherweise, einen Auslandsaufenthalt anzutreten, da sie im Ausland oft nicht weiterarbeiten können und der Verdienst wegfällt. Um diese Problematik abzumildern, gibt es ab sofort einen Aufstockungsbetrag von 250 Euro, wenn folgende Kriterien zutreffen:
- vor dem Auslandsaufenthalt über mindestens sechs Monate durchgängig beschäftigt mit einem Netto-Verdienst von über 450 Euro und unter 850 Euro in jedem Monat
- Es kann sich um ein einziges Beschäftigungsverhältnis handeln oder um mehrere, die unmittelbar aufeinander folgen. Eine Unterbrechung im Rahmen der regulären Urlaubszeit während der Beschäftigung stellt kein Problem dar.
- die Tätigkeit wird nicht weitergeführt während des Auslandsaufenthalts, so dass es zu einem Verdienstausfall kommt
Die Tätigkeit muss in diesem Zeitraum stattgefunden haben:
Auslandsaufenthalt im/ab Herbstsemester:
1. Januar desselben Jahres bis 31. Juli des Auslandsjahres
Auslandsaufenthalt im Frühjahrssemester:
1. April des Vorjahres bis 31. Januar des Auslandsjahres
Achtung! Ausgenommen sind Tätigkeiten, die in Selbständigkeit ausgeübt werden und duale/ berufsbegleitende Studiengänge mit einem festen Gehalt.
Nachweis: Ehrenwörtliche Erklärung für Zusatzförderung
Außerdem verpflichten Sie sich, auf Nachfrage Belege nachzureichen.
Top-Up: Grünes Reisen
Wenn Sie mindestens eine Strecke (Hin- oder Rückfahrt) mit einem nachhaltigen Verkehrsmittel (z.B. Fahrrad, Bahn, Fernbus, Fahrgemeinschaft, Schiff, zu Fuß) zum/vom Ort Ihrer Gasthochschule reisen, können Sie den Zuschuss für „Grünes Reisen“ beantragen. Der Zuschuss ermöglicht eine Förderung von bis zu 6 zusätzlichen Reisetagen. Bitte beachten Sie folgende Richtlinien zur Berechnung von zusätzlichen Reisetagen:
1 Tag (über 8 Stunden) Reisezeit für Hinreise
2 Tage (über 24 Stunden) Reisezeit für Hinreise
3 Tage (über 48 Stunden) Reisezeit für Hinreise
1 Tag (über 8 Stunden) Reisezeit für Rückreise
2 Tage (über 24 Stunden) Reisezeit für Rückreise
3 Tage (über 48 Stunden) Reisezeit für Rückreise
Die Reisetage, an denen Sie „grün“ gereist sind, zählen als zusätzliche Aufenthaltstage und werden mit dem gültigen Tagessatz der entsprechenden Länderrate finanziell unterstützt (vorbehaltlich der Mittelverfügbarkeit).
Nachweis: Ehrenwörtliche Erklärung für Zusatzförderung
Außerdem verpflichten Sie sich, auf Nachfrage Belege nachzureichen.
Top-Up: Nicht-akademisches Elternhaus
Studien haben ergeben, dass Studierende, deren Eltern nicht schon selbst studiert haben, seltener einen Auslandsaufenthalt in Erwägung ziehen. Mit einer Zusatzförderung möchte das Erasmus-Programm diese Studierenden ermutigen, den Schritt ins Ausland zu wagen. Als Erstakademikerinnen und Erstakademiker gelten in diesem Fall Studierende, deren Elternteile oder Bezugspersonen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule verfügen. Auch hier gibt es 250 Euro zusätzlich zur regulären monatlichen Erasmus-Förderung.
Der Abschluss einer hochschulähnlichen Berufsakademie bei mindestens einem Elternteil gilt dabei als akademischer Abschluss. Ebenso gelten im Ausland absolvierte Studiengänge als akademischer Abschluss, auch wenn sie in Deutschland nicht anerkannt sind. Ein Meisterbrief gilt nicht als akademischer Abschluss.
Nachweis: Ehrenwörtliche Erklärung für Zusatzförderung
Außerdem verpflichten Sie sich, auf Nachfrage Belege nachzureichen.