Finanzierung Ihres Aufenthaltes
Studiengebühren
Wenn Sie von uns einen Platz für ein Auslandssemester an einer unserer Partneruniversitäten bekommen haben, entfallen für Sie mögliche Studiengebühren an der Partneruniversität (Semesterbeiträge sind möglich).
Bitte vergessen Sie nicht - auch für den Fall, dass Sie für die Zeit des Auslandssemester ein Urlaubssemester beantragen - den Semesterbeitrag an der UHH zu bezahlen. Sie müssen an der UHH immatrikuliert bleiben.
Erasmus+
Teilnehmende des Erasmus+ -Programms erhalten einen Mobilitätszuschuss.
- Höhe der Fördersumme: abhängig von der Aufenthaltsdauer (tagesgenaue Abrechnung) sowie dem Zielland (drei Ländergruppen).
- Monatliche Förderung : 540 € (Ländergruppe 2+3) bis 600 € (Ländergruppe 1)
- Finale Abrechnung der Fördersumme: erfolgt auf Basis der COS Part I und COS Part II. Das Confirmation of Stay (COS) wird von der Partneruniversität ausgefüllt und es werden nur studienrelevante Tage eingetragen, d.h. als Beginn der Starttag an der Partneruniversität und als Enddatum der letzte studienrelevante Tag an der Partneruniversität.
- Auszahlung der Fördersumme nicht monatlich sondern in zwei Raten: erste Rate (70 % der vollen Förderungssumme) ca. sechs bis acht Wochen nach dem Aufenthaltsbeginn und zweite Rate (30 % der vollen Summe) ca. zwei Monate nach der Rückkehr.
- Wichtig für die Auszahlung der Förderraten ist, dass Sie alle notwendigen Unterlagen eingereicht haben: siehe Checkliste zur Organisation eines Erasmus- bzw. ICM-Auslandsaufenthaltes.
- Maximale finanzielle Förderung in allen Ländergruppen: Information folgt in Kürze.
- Studierende, die beispielsweise nachhaltig reisen oder Studierende mit geringeren Chancen im Erasmus+ -Programm erhalten unter bestimmten Bedingungen Zusatzförderungen (Infoblatt).
- Detaillierte Informationen zu den Erasmus+ -Förderraten finden Sie auch auf der Homepage der Abteilung Internationales.
Auslands-BAföG & Bildungskredit
- Den nicht unwesentlichen Restbetrag für die Lebenshaltungskosten im Gastland müssen Sie selbst aufbringen.
- Hierfür bietet sich beispielsweise an, Auslands-BAföG oder einen Bildungskredit zu beantragen.
- Beides ist mit Erasmus+ kompatibel.
- Wer Inlands-BAföG erhält, kann für sein Austauschstudium Auslands-BAföG beantragen. Sobald Sie eine Zusage unsererseits für einen Studienplatz an einer Gasthochschule haben, sollten Sie mit der Beantragung beginnen. Eine BAföG-Bescheinigung zum Ausfüllen bitte an out.wiso"AT"uni-hamburg.de schicken.
- Wer kein Inlands-BAföG erhält, kann ggf. hingegen Auslands-BAföG berechtigt sein.
Erasmi können kein Hamburglobal erhalten.
Fakultätsaustausch
Hamburglobal Stipendium
- Wenn Sie über eine der Fakultätspartnerschaften ins außereuropäische Ausland gehen, haben Sie die Möglichkeit, sich auf ein Hamburglobal Stipendium der Abteilung Internationales der Universität Hamburg zu bewerben.
- Die Erasmusförderung können Sie im Falle der Fakultätspartnerschaften nicht in Anspruch nehmen.
Weitere finanzielle Fördermöglichkeiten
Für die Finanzierung Ihres Auslandsaufenthaltes gibt es zahlreiche weitere Möglichkeiten. So vergibt beispielsweise der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) Stipendien für alle Fachrichtungen für Auslandssemester und Promotionsaufenthalte im Ausland. Daneben gibt es fachgebundene sowie länderbezogene Stipendien, Studienförderungen der parteinahen Stiftungen und verschiedene weitere Stipendien, die Ihr Studienvorhaben im Ausland finanziell bezuschussen. Alle Links sowie weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Abteilung Internationales.