Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Die Studienkoordination Ihres Studiengangs ist Ihre zentrale Ansprechperson in allen Fragen zur ‚Anerkennung von Leistungen‘. Die Anerkennung von Studienleistungen erfolgt in 3 Schritten.
Beratungsgespräch
Vor Einreichen des Antrags vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der Studienkoordination Ihres Studiengangs.
Bitte machen Sie sich vor Antragstellung Gedanken, welche Module bzw. Teilmodule Sie sich anerkennen lassen wollen. Die Modulbeschreibungen Ihres Studiengangs sind in den jeweiligen Fachspezifischen Bestimmungen zu finden.
Zu dem Termin bringen Sie bitte die folgenden Unterlagen mit:
- Transcript of Records (im Original)
- Learning Agreement (nur bei Auslandssemester)
- ggf. Kurs- und/oder Modulbeschreibungen (z.B. Auszug aus dem Modulhandbuch, Studienplan, Literaturlisten, Sitzungsplan, Prüfungsunterlagen, etc.)
- bei Anerkennung aus Berufsausbildung: das IHK- und Berufsschulzeugnis
Zum Abschluss des Beratungsgespräches erhalten Sie ein Beratungsprotokoll, in dem die besprochenen Anerkennungen festgehalten sind.
Antragstellung
Sie füllen das elektronische Antragsformular anhand des Beratungsprotokolls vollständig aus, schicken es elektronisch ab, unterschreiben es und schicken den Antrag per Mail an die Studienkoordination.
Das elektronische Antragsformular finden Sie in Ihrem STiNE-Account unter dem Menüpunkt Studium/Studiumsverwaltung/Anträge. Dort wählen Sie bitte das Formular V Fak. WiSo - Antrag auf Anerkennung von Leistungen (und nur dieses!) aus, indem Sie auf Start klicken.
Bitte halten Sie sich bei Ihren Eintragungen strikt an die Angaben aus dem Beratungsprotokoll und an die Vereinbarungen.
Bearbeitung und Bescheid
Der Antrag wird durch den oder die Vorsitzende des zuständigen Prüfungsausschusses beschieden. Sobald der Bescheid erstellt ist, werden Sie per Mail informiert, dass der Bescheid in Ihrem STiNE-Account für Sie verfügbar ist. Die Eintragung der anerkannten Leistungen in Ihr Studienleistungskonto erfolgt zeitnah.