Service für Lehrende
Das Studienbüro unterstützt Sie als Lehrende bei der Planung und Durchführung Ihrer Lehrveranstaltungen und Prüfungen. Die nachfolgenden Informationen sollen helfen, sich mit den wichtigsten Regelungen für die Durchführung von Lehrveranstaltungen und der Organisation von Prüfungen am Fachbereich Volkswirtschaftslehre vertraut zu machen. Die Informationen sind chronologisch gegliedert, d. h. dem akademischen Kalender nachempfunden. Bei Fragen oder für weiterführende Informationen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Vor dem Semesterstart
Semestertermine und Fristen
Eine Übersicht über die Anmeldephasen für Lehrveranstaltungen und Prüfungen, die Prüfungszeiträume sowie die Fristen zur Notenbekanntgabe und Hinweise zu den Anmeldeverfahren finden Sie auf unserer Webseite unter "Termine und Fristen". Die Rahmendaten der Semester werden durch das Campus Center veröffentlicht.
Nutzung von STiNE, Einführung und Support
Über das STiNE-Webportal können Sie als Lehrkraft verschiedene administrative Aufgaben erledigen. Für die Nutzung von STiNE benötigen Sie eine Kennung, ein Passwort und eine TAN-Liste (Transaktionsnummern). Ihre Zugangsdaten für STiNE erhalten Sie vom Regionalen Rechenzentrum (RRZ).
Bitte melden Sie sich mit Ihrer Kennung und Ihrem Passwort über das STiNE-Webportal an. Nach der Anmeldung gelangen Sie zur Startseite, auf der Sie unter dem Menüpunkt „Lehre“ die für Sie relevanten Funktionen finden. Im Menüpunkt "Service" stehen Ihnen zudem Anleitungen zu den wichtigsten Funktionen zur Verfügung, etwa zum Upload von Unterrichtsmaterial oder zum Versenden von STiNE-Systemnachrichten.
Sollten Ihnen Ihre Unterlagen einmal abhandenkommen, kontaktieren Sie bitte das Regionale Rechenzentrum (RRZ). Für technische Fragen oder Probleme mit Ihren Zugangsdaten und dem Login steht Ihnen der STiNE-Support des RRZ zur Verfügung.
Eingabe von Lehrveranstaltungskommentaren
Bitte hinterlegen Sie die Informationen zu Ihrer Lehrveranstaltung im STiNE-System. So haben die Studierenden zum Zeitpunkt ihrer Anmeldung Zugang zu allen relevanten Details.
Sobald Ihre Lehrveranstaltung in STiNE eingetragen ist, können Sie die Informationen bequem eingeben oder anpassen. Wenn Sie die Veranstaltung bereits im vorherigen Winter- oder Sommersemester angeboten haben, werden Ihre bisherigen Eintragungen übernommen. Das erleichtert Ihnen die Arbeit, da Sie nur noch aktualisieren müssen. Das Studienbüro wird Sie rechtzeitig darüber informieren, wann Sie Ihre Eintragungen vornehmen oder anpassen können.
Bitte geben Sie die Inhalte ausschließlich unter den Rubriken „Deutsch“ und „Englisch“ entsprechend der Unterrichtssprache der Lehrveranstaltung ein. Bei einer deutschsprachigen Veranstaltung tragen Sie den Kommentar sowohl unter „Deutsch“ als auch unter „Englisch“ auf Deutsch ein. Umgekehrt gilt dasselbe für englischsprachige Lehrveranstaltungen: Hier tragen Sie den Kommentar sowohl unter „Englisch“ als auch unter „Deutsch“ auf Englisch ein. Die Felder „Deutsch mobile“ und „Englisch mobile“ müssen nicht ausgefüllt werden.
Unter „Zusätzliche Hinweise zu Prüfungen“ finden Sie einen allgemeinen Standardtext zu den Studien- und Prüfungsleistungen, den Sie für Ihre Lehrveranstaltungen anpassen müssen. Die relevanten Vorgaben aus den FSB sind kursiv hervorgehoben. Bitte löschen Sie diese Hinweise, nachdem Sie die Informationen ergänzt haben.
Nachdem Sie dem Studienbüro rückgemeldet haben, dass Sie die Eintragungen vorgenommen haben, werden diese vom Studienbüro freigegeben, sodass die Studierenden die Informationen in STiNE einsehen können. Danach sind keine Änderungen mehr von Ihrer Seite möglich.
Sollten Sie längere Texte verfassen, empfehlen wir Ihnen, diese im Voraus zu erstellen und anschließend in die entsprechenden Felder in STiNE zu kopieren. So verhindern Sie, dass Ihre Eingaben durch einen Timeout verloren gehen.
Vergessen Sie nicht, Ihre Informationen über den Menüpunkt „Speichern“ zu sichern, sobald Sie Ihre Eingaben abgeschlossen haben.
Zu Beginn des Semesters
Mindestgruppengrößen und Liste der Teilnehmenden
Sollten sich bis zum Ende der ersten Anmeldephase bzw. der Erstsemester-Anmeldephase weniger als zehn Teilnehmende angemeldet haben (bei Lehraufträgen weniger als fünf), gilt die Veranstaltung zunächst als „vom Dekanat nicht genehmigt“, es sei denn, es handelt sich um eine Pflichtveranstaltung ohne Wahlmöglichkeiten. Letztere kann auch bei einer Teilnehmer:innenzahl zwischen fünf und neun stattfinden.
Sollte die Mindestteilnahmezahl in der Anmeldephase nicht erreicht und Nachmeldungen in der Nachmelde- bzw. Ummelde-/Korrekturphase nicht zu erwarten sein, stimmt die Programmdirektion mit Ihnen eine Absage der Veranstaltung ab. Die Lehrkraft kann zu diesem Zeitpunkt entscheiden, ob sie die Veranstaltung in jedem Fall, also auch bei Unterschreitung der Mindestteilnehmer:innenzahl, dann aber ohne Deputatsanrechnung, abhalten möchte (Dekanatsbeschluss vom 25.06.2013).
Um nach dem Ende der Ummelde-/Korrekturphase (= nach der zweiten Vorlesungswoche) eine Teilnahmeliste Ihrer Veranstaltung zu erhalten, rufen Sie in STiNE Ihre Veranstaltung auf und klicken auf „Teilnehmer:innen“. Bitte beachten Sie, dass in der angezeigten Liste alle angemeldeten Teilnehmenden erscheinen, auch die, die sich bereits von der Prüfung abgemeldet haben. Diese Liste kann also nicht als Prüfungsliste genutzt werden.
Teilnahmebeschränkungen
Die Veranstaltungen im M.Sc. Econ und M.Sc. PEP sowie die Seminare und Profilvorlesungen im B.Sc. VWL sind teilnahmebeschränkt. Die maximalen Teilnahmezahlen werden durch den Fachbereichsrat VWL beschlossen. Es steht den einzelnen Lehrenden nicht frei, von diesen Vorgaben abzuweichen.
Bei der Zuteilung von Veranstaltungsplätzen kann es jedoch zu besonderen Härten kommen wie z.B.:
- Zeiten oder Wochenpläne, die für beeinträchtigte Studierende oder Studierende mit Kindern nicht zumutbar sind
- Zuweisung einer Veranstaltung, die sich mit einer anderen Pflichtveranstaltung zeitlich überschneidet
- sonstige aus der Lebenssituation der bzw. des Studierenden resultierende Härten.
Studierende können in diesen Fällen ihrer Studienkoordination im Studienbüro einen Härtefallantrag stellen und damit die nachträgliche Zulassung zu einer Lehrveranstaltung beantragen.
Die Entscheidung über die eingehenden Anträge liegt in der Zuständigkeit der Prüfungsausschussvorsitzenden.
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Genehmigung von Härtefallanträgen nicht in der Verantwortung der einzelnen Lehrenden liegt und nicht von deren Bereitschaft abhängt, zusätzliche Studierende in einen Kurs aufzunehmen. Eine solche Handhabung kann zu einer Bedrängungssituationen einzelner Lehrender, in der Regel zu einer Verschlechterung der Lehr- und Betreuungssituation sowie zu einer ungleichen Prüfungsbelastung führen und schließlich gegebenenfalls auch dazu, dass an anderer Stelle Veranstaltungen mit weniger als zehn Teilnehmenden nach Semesterbeginn aus dem Studienprogramm gestrichen werden müssen.
Während des Semesters
Materialbereitstellung und Kommunikation über STiNE, Digitalisierung der Lehre
Sie haben die Möglichkeit in STiNE Materialien zu Ihren Lehrveranstaltungen zur Verfügung zu stellen und per Systemnachricht mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Ihrer Lehrveranstaltungen zu kommunizieren. Anleitungen zum Upload von Unterlagen und Versenden von Nachrichten finden Sie in STiNE unter dem Menüpunkt "Service → Anleitungen".
Neben STiNE stehen Ihnen weitere e-Learning-Plattformen, wie z. B. OpenOLAT zur Verfügung. Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Thema Digitalisierung in der Lehre ist das DL-Büro der Fakultät. Es bietet Ihnen zahlreiche Informationen und Services zur Digitalisierung der Lehre.
Anwesenheitspflicht
In allen Veranstaltungen des M.Sc. PEP sowie in den Seminaren und in der Veranstaltung "Wissenschaftliches Arbeiten in der VWL" im B.Sc. VWL besteht Anwesenheitspflicht.
Die Anwesenheitspflicht ist erfüllt, wenn Studierende nicht mehr als 15 % der Lehrveranstaltung versäumen. Wenn Studierende mehr als 15 % einer Veranstaltung versäumen und dies nicht zu vertreten haben, kann die Teilnahme an der dazugehörigen Prüfung von der Erfüllung der Auflage abhängig gemacht werden, dass zusätzliche Studienleistungen erbracht werden, die die Nachholung des versäumten Lehrstoffs dokumentieren sollen (§ 9 Abs. 2 PO).
Studienleistungen
In den Lehrveranstaltungen können Studienleistungen als Voraussetzung zur Prüfungszulassung verlangt werden. Ebenso ist es möglich, durch eine erfolgreich erbrachte Studienleistung eine Notenverbesserung um maximal 0,7 für eine bestanden Prüfung zu erhalten.
Studienleistungen können z.B. sein:
- Zu- bzw. Nacharbeit des Stoffes in der Form von kurzen Essays
- Übungsaufgaben sowie
- Halten von Kurzreferaten zum Erlernen wissenschaftlicher Diskussionsfähigkeit.
Art und Umfang der Studienleistungen müssen vor Beginn der Lehrveranstaltung im Lehrveranstaltungskommentar bekannt gegeben werden. Zu diesem Zeitpunkt muss ebenfalls festgelegt werden, ob und in welcher Weise erfolgreich erbrachte Studienleistungen zu einem Bonus führen.
Das „Inaktiv“-Setzen von Studierenden
Werden erwartete Studienleistungen nicht erfüllt, erlischt die Berechtigung zur Teilnahme an der Prüfung. Die jeweiligen Studierenden sollen dann von den Lehrenden in STiNE „inaktiv“ gesetzt werden, was automatisch zu einer Prüfungsabmeldung führt. Setzen Sie dazu in der Teilnahmeliste für den betroffenen Studierenden einen Haken in der Spalte „Inaktiv setzen“. Weitere Informationen dazu finden Sie in STiNE unter dem Menüpunkt "Service → Anleitungen".
Bitte beachten Sie, dass ein „aktiv“ setzen Ihrerseits nicht möglich ist. Wenden Sie sich hierfür bitte an das für den Studiengang zuständige Lehrveranstaltungs- und Prüfungsmanagement im Studienbüros Volkswirtschaftslehre.
Raumanfragen für Einzeltermine während der Vorlesungszeit
Wenn Sie für einen Einzeltermin einen Seminarraum buchen wollen (z.B. für Besprechungen mit Arbeitsgruppen, öffentliche Veranstaltungen, Klausureinsichten, Disputationen), dann stellen Sie bitte eine „Raumanfrage“ von Ihrem STiNE-Account aus (Menüpunkt „Lehre“). Benötigen Sie für einen zusätzlichen Einzeltermin zu Ihrer Lehrveranstaltung einen Raum, dann wenden Sie sich bitte direkt an das Studienbüro per Mail an lehrplanung-vwl.wiso"AT"uni-hamburg.de.
Am Ende des Semesters
Prüfungsarten
Die Prüfungsarten zu den einzelnen Veranstaltungen sind in den Modulbeschreibungen der Studiengänge festgelegt. Sofern unterschiedliche Prüfungsformen und -umfänge möglich sind, muss die Prüfungsart im Lehrveranstaltungskommentar ausgewiesen und vor Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben werden. Die festgelegte Prüfungsart zählt verbindlich für alle Lehrveranstaltungsteilnehmenden.
Neben den "klassischen" Prüfungsformen wird in den aktuellen Prüfungsordnungen die "Online-Prüfung" als mögliche Option genannt. Falls Sie eine Online-Prüfung anbieten möchten, beachten Sie jedoch folgende Hinweise:
Durch die Nutzung des Internets sowie ggfs. die Übertragung von Bild und Ton wird im besonderen Maße in die Privatsphäre von Studierenden eingegriffen. Die Teilnahme an Online-Prüfungen, die über ein elektronisches Datenfernnetz durchgeführt werden, ist deshalb für die Studierenden freiwillig (§ 13 Abs. 9 der Prüfungsordnung). Wenn Sie eine Prüfung als Online-Prüfung durchführen, sollten Sie daher frühzeitig erheben, ob Ihren Studierenden beispielsweise ein Endgerät oder ein Raum auf dem Campus zur Verfügung gestellt werden muss, um die Online-Prüfung nicht im „privaten Raum“ durchführen zu müssen. Als „Standardfall“ sieht die Prüfungsordnung vor, dass eine „nicht-digitale“ Alternative angeboten wird, möglichst im selben Prüfungszeitraum.
Nachteilsausgleich bei Prüfungen
Studierende mit länger andauernden oder dauerhaften Beeinträchtigungen können sich auf ihren Anspruch auf nachteilsausgleichende Maßnahmen gemäß § 11 PO berufen. Entscheidungen über nachteilsausgleichende Maßnahmen trifft die bzw. der für den jeweiligen Studiengang zuständige Prüfungsausschussvorsitzende auf Antrag der Studierenden und unter Beteiligung der Koordination für die Belange von Studierenden mit Beeinträchtigungen.
Nachteilsausgleichende Maßnahmen können z.B. folgendes umfassen:
- Verlängerung der Bearbeitungszeit
- Möglichkeit die Prüfung zu unterbrechen, ohne dass diese Pausen zur Bearbeitungszeit zählen
- Zuweisung eines eigenen Raums
- Zulassung besonderer Hilfsmittel (z.B. ein eigener Computer)
Studierende erhalten über die Gewährung und konkrete Ausgestaltung der nachteilsausgleichenden Maßnahmen einen offiziellen Bescheid, den sie spätestens drei Wochen vor dem Prüfungstermin bei den Prüfenden vorlegen müssen.
Studierende ohne gültigen Bescheid verweisen Sie bitte an die Studienkoordination im Studienbüro.
Die Prüfungen unter Nachteilsausgleich werden wie alle anderen Prüfungen auch durch die Lehrenden organisiert. Folgende Unterstützungsmöglichkeiten stehen Ihnen dabei zur Verfügung:
- Wenn Sie Unterstützung bei der Buchung von Einzelräumen benötigen, wenden Sie sich bitte an das Team Lehrplanung im Studienbüro VWL (lehrplanung-vwl.wiso"AT"uni-hamburg.de).
- Sollte als nachteilsausgleichende Maßnahme die Verwendung eines Notebooks vorgesehen sein, so kann dies im Büro für die Belange von Studierenden mit Beeinträchtigungen ausgeliehen werden: beeintraechtigt-studieren"AT"uni-hamburg.de.
Für Rückfragen zum Nachteilsausgleich können Sie sich an die für den Studiengang zuständige Studienkoordination wenden, die den Bescheid ausgestellt hat.
Ausführliche Informationen, Handreichungen und Hinweise für Lehrende und Prüfende zum Umgang mit Nachteilsausgleichen finden Sie zudem auf der Website des Büros für die Belange von Studierenden mit Beeinträchtigungen.
Einsatz von gKI bei studienbegleitenden Prüfungen (Hausarbeiten u.ä.)
Für studienbegleitende Prüfungen (Hausarbeiten, u.ä.) wird eine klare Regelung zum Umgang mit generativer Künstlicher Intelligenz (gKI) empfohlen. Der Umgang mit gKI und die Regelungen sollten von den Prüfenden bereits zu Beginn der Lehrveranstaltung angesprochen und vorgestellt werden.
In der Kommunikation mit Studierenden ist es wichtig, zu verdeutlichen, dass eine Prüfung immer eine eigenständige Leistung darstellen muss. Daher sollten Sie als Prüfer:in mit ihnen in den Austausch darüber gehen, was eine eigenständige Prüfungsleistung ausmacht.
Prüfende können gKI-Tools im Rahmen von Prüfungen als Hilfsmittel entweder a) verbieten oder b) nur bestimmte gKI-Tools zulassen oder c) gKI-Tools generell zulassen.
Wenn die Nutzung von gKI im Rahmen von studiengleitenden Prüfungen von den Prüfungen zugelassen wird, wird die Nutzung einer entsprechend angepassten Eigenständigkeitserklärung empfohlen, die von den Studierenden gemeinsam mit der Prüfungsleistung eingereicht wird.
Weitere Informationen (wie z. B. die von der AG für Digitale Lehre und Prüfungen entwickelten Empfehlungen sowie den Orientierungsrahmen der UHH) finden Sie im Stichwortverzeichnis unter "Künstliche Intelligenz bei Prüfungen".
Prüfungstermine
Für alle Lehrveranstaltungen in den VWL-Studiengängen, die mit Klausur, Take-Home Exam oder mündlicher Prüfung abschließen, müssen zwei Prüfungstermine angeboten werden. Die erste Prüfungsphase findet direkt im Anschluss an die Vorlesungszeit statt; die zweite Prüfungsphase am Ende der vorlesungsfreien Zeit. Die genauen Prüfungsphasen können Sie der Terminübersicht des Studienbüros entnehmen.
Die konkreten Prüfungstermine werden vom Studienbüro in Absprache mit den Lehrenden festgelegt. Im B.Sc. VWL gibt es einen vom Prüfungsausschuss verabschiedeten festen Prüfungsplan für die Veranstaltungen des Pflicht- und Anwendungsbereichs.
An- und Abmeldefristen für Prüfungen
Die Prüfungsteilnahme setzt eine Anmeldung zur Lehrveranstaltung sowie der dazugehörigen Prüfung über STiNE voraus. Die An- und Abmeldung von Prüfungen ist bis 72 Stunden vor dem jeweiligen Prüfungstermin über STiNE möglich.
Beispiel: Der erste Prüfungstermin ist für den 08.02. von 10:15-11:45 Uhr vorgesehen, dann ist eine An-/Ab-/Ummeldung bis zum 05.02., 10:15 Uhr, möglich.
Bitte beachten Sie, dass diese Regelung nicht für Prüfungen gilt, für die kein Prüfungstermin in STiNE hinterlegt ist (z.B. Hausarbeiten). Die An- und Abmeldung von Prüfungen ohne Prüfungstermin in STiNE ist nur während der LV-Anmeldephasen möglich.
Prüfungen verwalten
Detaillierte Informationen zur Verwaltung der Prüfungen in STiNE (z.B. Teilnahmeliste drucken, Noteneingabe) finden Sie als Anleitung unter dem Menüpunkt "Service" in STiNE.
Klausurdurchführung
Das Studienbüro VWL plant nur die Klausurtermine und -räume. Für die Klausurdurchführung (z.B. Aufteilung der Studierenden auf Prüfungsräume, Druck der Klausuren, Anwesenheitskontrolle) und die Organisation von Aufsichtspersonal sind die Lehrenden selbst verantwortlich. Die An- und Abmeldung von Klausuren ist für Studierende bis 72 Stunden vor dem Prüfungstermin in STINE möglich. Bitte beachten Sie dies, bevor Sie die Liste der Prüfungsteilnehmenden aus STiNE ziehen.
Vor der Klausur:
- Aufsichtspersonal organisieren
- Ggfs. zusätzliches Aufsichtspersonal, zusätzliche Räume und Hilfsmittel/Ausstattung für Prüfungen mit Nachteilsausgleich organisieren
- Prüfungsaufgaben erstellen
- Klausuren drucken lassen
- Aufteilung der Studierenden auf die Prüfungsräume vornehmen und ggfs. Sitzplan erstellen
- Liste der Prüfungsteilnehmenden aus STiNE ziehen
- Folgende Formulare herunterladen und in ausreichender Anzahl ausdrucken:
- das Formular „Täuschungsprotokoll Vorlage“ (PDF)
das Formular zur Klausur unter Vorbehalt:
- das Formular „Täuschungsprotokoll Vorlage“ (PDF)
Im Prüfungsraum:
- Anwesenheitskontrolle mittels Lichtbildausweis. Eine Kontrolle des Studierendenausweises ist nicht notwendig, weil durch die Anmeldung zur Prüfung über STiNE bereits gewährleistet ist, dass die Studierenden ordnungsgemäß immatrikuliert sind.
- Anfangszeit und Abgabezeit auf die Tafel schreiben
- Möglichst: Eine Reihe und zwei Plätze zwischen den Prüflingen frei lassen, oder gemäß Sitzplan falls vorhanden
- Es darf nur mitschreiben,
- wer auf den Anmeldelisten für die Prüfung steht oder
- in Ausnahmefällen die „Erklärung zur Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen für die Klausurteilnahme“ ausfüllt und unterschreibt. Damit sind diese Studierenden weder zur Klausur angemeldet noch zugelassen und es ist nicht sicher, ob die Klausur gewertet wird. Diese Klausuren werden unter Vorbehalt mitgeschrieben und es ist auf dem Klausurdeckblatt oben deutlich sichtbar „Klausur unter Vorbehalt“ zu vermerken.
- Mitteilungen nachdem alle sitzen (später für die Einhaltung sorgen):
- Gesundheitsfrage: Es muss gefragt werden, ob sich jede/r in der Lage fühlt die Klausur mitzuschreiben. Falls sich jemand nicht wohl fühlt, kann er/sie den Raum jetzt verlassen und ggf. zum Arzt gehen. Wer teilnimmt, erklärt sich damit unwiderruflich gesund und damit fähig, die Klausur zu absolvieren.
- Mobiltelefone / Taschen müssen weg.
- Nur Schreibutensilien, zugelassesne Hilfsmittel und Lebensmittel/Getränke dürfen auf dem Tisch liegen.
- Keine weiteren Unterlagen als zu Klausur zugelassen sind, insbesondere auch kein eigenes Papier, dürfen sich auf dem Tisch befinden.
- Klausuraufgaben verteilen
- Hinweise zur Zeiteinteilung während der Prüfung geben
Während der Klausur:
- Falls Baulärm oder andere Widrigkeiten die Durchführung der Prüfung behindern, ist besonders auf den fairen und korrekten Umgang damit zu achten.
- Im Falle eines Täuschungsversuchs:
- Studierende sind unverzüglich (während der Klausur) über den Täuschungsvorwurf mündlich zu informieren, dürfen weiterschreiben. Das Einbehalten zu Beweiszwecken oder sogar Vernichten eines unerlaubten Hilfsmittels ist hingegen nicht gestattet. Unerlaubte Hilfsmittel dürfen nur bis zum Abschluss der Prüfung aufbewahrt werden, um wieder gleiche Prüfungsverhältnisse herzustellen, und sind nach der Prüfung an die/den Studierenden zurückzugeben.
- Bei der Dokumentation der Täuschung ist folgendes zu beachten:
- Es ist ein Exemplar der Protokollvorlage zu Täuschungen von der Aufsichtsperson auszufüllen. Um spätere Erinnerungslücken zu vermeiden, sollten die Vorkommnisse so ausführlich wie möglich im Prüfungsprotokoll wiedergegeben werden.
- Wenn es weitere Zeugen für den Täuschungsversuch gibt, nennen Sie diese im Protokoll.
- Zur Dokumentation der unerlaubten Hilfsmittel wie z.B. einem Spickzettel dürfen Beweisfotos gemacht werden. Bitte beachten Sie hierzu auch die Vorgaben aus der Handreichung Nr. 13 von Ref. 31.
- Nach der Klausur hat die/der Studierende die Möglichkeit sofort eine schriftliche Stellungnahme im vorgesehenen Formularfeld abzugeben.
- Die förmliche Mitteilung über den Täuschungsversuchsvorwurf und die Gelegenheit zur Stellungnahme, sofern nach der Klausur keine abgegeben wurde, organsiert dann das Studienbüro.
Nach der Klausur:
- Das „Protokoll über einen mutmaßlichen Täuschungsversuch“ wird zusammen mit der Klausur umgehend an die Studienkoordination im Studienbüro Volkswirtschaftslehre gesendet, die für den Studiengang zuständig ist, der die zugrunde liegende Lehrveranstaltung primär anbietet.
- Die ausgefüllten Formulare „Erklärung zur Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen für die Klausurteilnahme“ zu den Klausuren unter Vorbehalt werden umgehend per Mail an die Studienkoordination des Studiengangs weitergeleitet, in dem die Lehrveranstaltung angeboten wird:
- B.Sc. VWL: carina.tanner"AT"uni-hamburg.de
- M.Sc. Econ: vera.roth"AT"uni-hamburg.de
- M.Sc. PEP: marnie.dragic"AT"uni-hamburg.de
- Korrektur der Klausuren:
- Das Studienbüro Volkswirtschaftslehre teilt mit, ob eine Klausur unter Vorbehalt zur Bewertung freigegeben wird.
- Wird während der Korrektur ein Täuschungsversuch festgestellt oder vermutet, wenden Sie sich bitte an die zuständige Studienkoordination im Studienbüro Volkswirtschaftslehre.
- Eintragung der Bewertungen in STiNE
Benotungsfristen
Die Benotung von Prüfungsleistungen soll gemäß der Prüfungsordnung (§ 15 Abs. 1) unverzüglich erfolgen. Die für jeden Prüfungszeitraum geltenden Bekanntgabefristen der Noten können Sie der Terminübersicht entnehmen.
Noteneingabe in STiNE
Die Noteneintragung erfolgt in STiNE durch die Lehrenden. Detaillierte Informationen zur Noteneintragung über STiNE finden Sie als Anleitung unter dem Menüpunkt "Service" in STiNE.
Bei der Noteneingabe ist zwischen einerseits Note, andererseits Abwesenheit von der Prüfung/Veranstaltung zu unterscheiden. Wenn Studierende bei einer Prüfung, zu der sie sich angemeldet hatten, nicht anwesend waren, müssen Sie in der Spalte „Abwesend“ einen Haken setzen. In STiNE wird dann nach dem Speichern bei den betreffenden Studierenden eine "5,0" bzw. "n" (nicht bestanden) und „fehlt“ angezeigt.
Die Notenliste bewahren Sie bitte bei sich auf, eine Übersendung an das Studienbüro ist nicht erforderlich.
Wichtig: Die Noten dürfen nicht im Internet veröffentlicht werden.
Notenkorrektur
Nach der Freigabe können die Noten von Ihnen in STINE nicht mehr geändert werden. Im Fall von nachträgliche Korrekturen (z.B. nach Klausureinsicht) wenden Sie sich bitte an das Funktionspostfach Lehrplanung( lehrplanung-vwl.wiso"AT"uni-hamburg.de) und teilen uns den Grund für die Korrektur mit. Die Notenfreigabe wird anschließend bei den betroffenen Studierenden zurückgesetzt, so dass Sie die Änderungen in STiNE vornehmen können. Bitte geben Sie die Noten abschließend wieder frei.
Archivierung von Prüfungsunterlagen
An der Universität Hamburg gilt eine Aufbewahrungsfrist von fünf Jahren für Prüfungsunterlagen - sie gilt auch für digitale Prüfungsunterlagen.
Hauptamtlich Lehrende (Profs, WiMis, PostDocs, LfbAs)
Hauptamtlich Lehrende (d.h. Mitglieder der UHH mit Lehrdeputat) archivieren ihre digitalen Prüfungsterlagen bitte selbstständig. Dies gilt auch für die Prüfungsunterlagen von ausscheidenden Wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen und PostDocs, deren Prüfungsunterlagen bitte an den jeweiligen Professuren archiviert werden.
Alle digitalen und analogen Prüfungsleistungen (Hausarbeiten und Klausuren), die älter als fünf Jahre sind, können vernichtet werden.
Lehrbeauftragte und ausscheidende Lehrende
Lehrbeauftragte und ausscheidende Lehrende wenden sich bitte an Pamela Quade.
Bachelor- und Masterarbeiten
Nutzung von generativer KI bei Abschlussarbeiten
Für Abschlussarbeiten gilt, dass gKI-Tools nur im mit den Prüfenden vereinbarten Umfang verwendet werden dürfen.
Vor Beginn der Bearbeitung der Abschlussarbeit muss eine Abstimmung zur Nutzung von gKI-Systemen zwischen Studierenden und Prüfenden erfolgen. Im Rahmen dieser Abstimmung besprechen Sie bitte die in der Eigenständigkeitserklärung für Abschlussarbeiten aufgeführten Punkte, da die Studierenden diese zusammen mit der Abschlussarbeit abgeben und versichern müssen, dass Sie sich an die besprochenen Vereinbarungen gehalten haben.
Auf dem Anmeldeformular wird sowohl durch die Studierenden bzw. dem Studierenden als auch von der Erstprüferin bzw. vom Erstprüfer bestätigt, dass der Umfang und die Nutzungsbereiche von gKI besprochen wurden.
Weitere Informationen (wie z. B. die von der AG für Digitale Lehre und Prüfungen entwickelten Empfehlungen sowie den Orientierungsrahmen der UHH) finden Sie im Stichwortverzeichnis unter "Künstliche Intelligenz bei Prüfungen".
Wer ist für Bachelor- und Masterarbeiten prüfungsberechtigt?
Eine genaue Übersicht über die möglichen Gutachterinnen und Gutachter wird für jeden Studiengang festgelegt:
Anmeldung von Bachelor- und Masterarbeiten
Das Antragsformular zur Anmeldung der Bachelor- bzw. Masterarbeit erhalten die Studierenden auf der Webseite des Studienbüros. Auf dem Formular wird von der Prüferin oder dem Prüfer das Thema eingetragen. Das Unterschriftsdatum der Prüferin bzw. des Prüfers (welches nicht in der Zukunft liegen darf) ist das Startdatum der Bearbeitungszeit. Nach Ausgabe des Themas durch die Prüferin bzw. den Prüfer wird das Antragsformular wieder im Studienbüro per E-Mail beim zuständigem Lehrveranstaltungs- und Prüfungsmanagement des Studiengangs eingereicht.
Änderung des Titels einer Bachelor- oder Masterarbeit
Nach der Anmeldung zur Bachelor- bzw. Masterarbeit können Änderungen oder Ergänzungen am Titel (z. B. im Sinne von „Untertiteln“) nicht mehr vorgenommen werden.
Die Studierenden können gemäß Prüfungsordnung (§ 14 Abs. 5) einmalig und nur innerhalb der ersten zwei Wochen der Bearbeitungszeit das Thema ihrer Arbeit begründet zurückgeben. Sollte eine Bearbeitung aus fachlichen Gründen nicht möglich sein, kann das Thema auch durch die Betreuerin bzw. den Betreuer zurückgenommen werden.
Abgabe von Bachelor- und Masterarbeiten
Die Studierenden reichen die Bachelor- bzw. Masterarbeit per E-Mail beim zuständigen Lehrveranstaltungs- und Prüfungsmanagement des Studiengangs im Studienbüro ein. Eine direkt Abgabe beim Lehrenden erfolgt nicht.
Das Lehrveranstaltungs- und Prüfungsmanagement überprüft, ob die Arbeit fristgerecht eingegangen ist, und leitet sie anschließend zur Bewertung an die Prüferinnen bzw. Prüfer per E-Mail weiter.
Korrekturfrist von Bachelor- und Masterarbeiten
Die Korrekturfrist für Bachelorarbeiten beträgt sechs Wochen, für Masterarbeiten drei Monate. Innerhalb dieser Frist muss das Gutachten beim zuständigen Lehrveranstaltungs- und Prüfungsmanagement im Studienbüro per E-Mail eingereicht werden.
Gutachten für Bachelor- und Masterarbeiten
Um eine fehlerfreie Eintragung der Ergebnisse zu ermöglichen ist es wichtig, dass die Erst- und Zweitgutachten folgende Informationen für das Studienbüro enthalten:
- Vor- und Nachname der bzw. des Studierenden
- Matrikelnummer
- Titel der Arbeit
- Studiengang (Volkswirtschaftslehre, etc.)
- Art der Abschlussarbeit (Bachelor-/Masterarbeit)
- Notenangabe (Bsp.: 2,7)
Das Studienbüro leitet die Gutachten im Rahmen der Notenmitteilung an die Studierenden weiter.
Aufbewahrung der Bachelor- und Masterarbeiten
Die Archivierung der eingereichten Bachelor- und Masterarbeite sowie der Gutachten erfolgt im Studienbüro.