Service für Lehrende
Diese Webseite sollen den Lehrenden helfen, sich mit den wichtigsten Regelungen für die Durchführung von Lehrveranstaltungen und die Organisation von Prüfungen am Fachbereich Volkswirtschaftslehre vertraut zu machen bzw. bestehendes Wissen aufzufrischen. Die Informationen sind chronologisch gegliedert, d. h. dem akademischen Kalender nachempfunden. Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.
Vor dem Semesterstart
Nutzung von STiNE, Einführung und Support
Für die Arbeit mit STiNE benötigen Sie eine Kennung, ein Passwort und eine Transaktionsnummer (TAN-Liste). Ihre Zugangsdaten für STiNE erhalten Sie vom Regionalen Rechenzentrum (RRZ).
Über das Webportal von STiNE können Sie als Lehrkraft verschiedene administrative Aufgaben erledigen. Hierzu ist keine Installation auf Ihrem Arbeitsplatzrechner erforderlich, Sie benötigen lediglich einen internetfähigen Rechner, auf dem ein aktueller Browser installiert ist.
Bitte melden Sie sich mit Ihrer Kennung und Ihrem Passwort über das Webportal von STiNE an. Nach der Anmeldung finden Sie die Startseite vor. Die für Sie relevanten Funktionen finden Sie unter dem Menüpunkt „Lehre“.
Sollten Ihnen Ihre Unterlagen einmal abhandenkommen, werden Sie sich bitte an das Regionalen Rechenzentrum (RRZ).
Lehrende und Mitarbeitende der Universität Hamburg können Unterstützung beim Umgang mit STiNE anfordern.
Hierzu steht in STiNE unter "Lehre" -> "Supportanfrage" ein Formular zur Verfügung, oder benutzen Sie das Supportformular für Lehrende und Mitarbeitende.
Wenn Sie das Supportformular nicht nutzen können, dann rufen Sie die RRZ-ServiceLine unter der Telefonnummer 040 / 428 38 - 7790 an.
In STiNE stehen Ihnen zudem unter dem Menüpunkt "Service" Anleitungen zu den wichtigsten Funktionen zur Verfügung. Für Sie interessante Anleitungen könnten sein:
- Upload Unterichtsmaterial
- STiNE Nachrichten senden
- LV-Teilnehmer inaktiv setzen
- Prüfungen verwalten
Eingabe von Lehrveranstaltungskommentaren
Die Informationen zu Ihrer Lehrveranstaltung werden von Ihnen in STINE hinterlegt, damit den Studierenden zum Zeitpunkt der Lehrveranstaltungsanmeldung alle relevanten Informationen zur Lehrveranstaltung vorliegen. Die Informationen können, nachdem Ihre Lehrveranstaltung in STiNE angelegt worden ist, eingepflegt bzw. angepasst werden. Wenn Sie die Vorlesung bereits im vergangenen Winter- bzw. Sommersemester angeboten haben, werden wir die von Ihnen eingetragenen Informationen kopieren, so dass Sie diese nur anpassen müssen. Sie werden vom Studienbüro mit Verschickung der Formulare zur Lehrveranstaltungsankündigung informiert, ab und bis wann die Eintragung bzw. Anpassung möglich sind. Ihre Eintragungen werden danach vom Studienbüro freigegeben, damit die Studierenden die Informationen in STiNE sehen können. Von Ihrer Seite können dann keine Änderungen mehr vorgenommen werden.
Um Eintragungen bzw. Änderungen vorzunehmen, wählen Sie zunächst in der oberen Menüleiste „Lehre“ und dann in der Menüleiste auf der linken Seite im Bildschirm den Punkt „Veranstaltungen“ aus, wählen aus Ihren Veranstaltungen des entsprechenden Semesters die zu bearbeitende Veranstaltung und klicken im erscheinenden Bildschirm in der Mitte auf den Menüpunkt „Veranstaltungsbeschreibung“.
Auf der folgenden Seite haben Sie die Möglichkeit, Ihre Veranstaltung in Kurzform zu beschreiben sowie ergänzende Informationen zum Lernziel, dem Vorgehen und der Literatur hinzuzufügen.
Bitte beachten Sie ferner, dass die meisten Studierenden ihre STiNE-Sprache auf Deutsch eingestellt haben und so auch nur die deutsche Beschreibung lesen können. Nutzen Sie für unsere internationalen Studierenden bitte auch die Möglichkeit, diese Informationen in Englisch bereitzustellen. Sollte Ihre Veranstaltung auf Englisch gehalten und daher auch in Englisch angekündigt werden, kopieren Sie Ihre englischsprachige Ankündigung bitte aus o. g. Gründen auch in die „deutsche“ Ankündigung.
Sofern Sie längere Texte verfassen, empfehlen wir dringend diese vorzuformulieren und dann in STiNE in die entsprechenden Felder hinein zu kopieren, da es ansonsten während des Eintragens zu einem Timeout kommen kann und die Eingaben verloren gehen.
Sobald Sie Ihre Eingaben beendet haben, speichern Sie diese Informationen bitte über den Menüpunkt „Speichern“.
Terminübersicht über das aktuelle Semester
Eine Übersicht mit den Terminen zur Anmelde- und Prüfungsphasen sowie den Fristen zur Notenbekanntgabe finden Sie auf unserer Webseite unter "Termine und Fristen". Die Rahmendaten der Semester werden zentral durch das Campus Center veröffentlicht.
Zum Semesterbeginn
Liste der Teilnehmenden einer Lehrveranstaltung
Um nach dem Ende der Ummelde-/Korrekturphase (= nach der 2. Vorlesungswoche) eine Teilnahmeliste Ihrer Veranstaltung zu erhalten, rufen Sie in STiNE Ihre Veranstaltung auf und klicken auf „Teilnehmer“. Bitte beachten Sie, dass in der angezeigten Liste alle angemeldeten Teilnehmenden erscheinen, auch die, die sich bereits von der Prüfung abgemeldet haben. Diese Liste kann also nicht als Prüfungsliste genutzt werden.
Sollten sich bis zum Ende der ersten Anmeldephase bzw. der Erstsemester-Anmeldephase weniger als 10 Teilnehmende angemeldet haben (bei Lehraufträgen weniger als 5), gilt die Veranstaltung zunächst als „vom Dekanat nicht genehmigt“, es sei denn, es handelt sich um eine Pflichtveranstaltung ohne Wahlmöglichkeiten. Letztere kann auch bei einer Teilnehmerzahl zwischen 5 bis 9 stattfinden.
Sollte die Mindestteilnahmezahl in der Anmeldephase nicht erreicht und Nachmeldungen in der Nachmelde- bzw. Ummelde-/Korrekturphase nicht zu erwarten sein, stimmt die Programmdirektion mit Ihnen eine Absage der Veranstaltung ab. Die Lehrkraft kann zu diesem Zeitpunkt entscheiden, ob sie die Veranstaltung in jedem Fall, also auch bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl, dann aber ohne Deputatsanrechnung, abhalten möchte (Dekanatsbeschluss vom 25. 06. 2013).
Teilnahmebeschränkungen
Die Veranstaltungen im M.Sc. Econ und M.Sc. PEP sowie die Seminare und Profilvorlesungen im B.Sc. VWL sind grundsätzlich teilnahmebeschränkt. Die maximalen Teilnahmezahlen werden durch den Fachbereichsrat VWL beschlossen. Es steht den einzelnen Lehrenden nicht frei, von diesen Vorgaben abzuweichen, da Abweichungen Einfluss auf didaktische Formen und Betreuungsdichte in einer Lehrveranstaltung haben.
Bei der Zuteilung von Veranstaltungsplätzen kann es jedoch zu besonderen Härten kommen wie z. B.:
- Zeiten oder Wochenpläne, die für beeinträchtigte Studierende oder Studierende mit Kindern nicht zumutbar sind
- Zuweisung einer Veranstaltung, die sich mit einer anderen Pflichtveranstaltung zeitlich überschneidet
- sonstige aus der Lebenssituation der bzw. des Studierenden resultierende Härten.
Studierende können in diesen Fällen ihrer Studienkoordination im Studienbüro einen Härtefallantrag stellen und damit die nachträgliche Zulassung zu einer Lehrveranstaltung beantragen. Die Entscheidung über die eingehenden Anträge liegt in der Zuständigkeit der Prüfungsausschussvorsitzenden. Wir möchten nachdrücklich darauf verweisen, dass die Entscheidung über die Genehmigung von Härtefallanträgen nicht durch die einzelnen Lehrenden erfolgt und nicht von der Bereitschaft der einzelnen Lehrperson abhängig ist, weitere Studierende in einen Kurs aufzunehmen.
Im Semester
Materialbereitstellung und Kommunikation mit Studierenden über STiNE
Sie haben die Möglichkeit in STiNE Materialien zu Ihren Lehrveranstaltungen zur Verfügung zu stellen und per Systemnachricht mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Ihrer Lehrveranstaltungen zu kommunizieren. Anleitungen zum Upload von Unterlagen und Versenden von Nachrichten finden Sie in STiNE unter dem Menüpunkt "Service → Anleitungen".
Zudem können Sie e-Lerningplattformen nutzen (z. B. OpenOLAT), um zusätzliche Informationen zu Ihrer Lehrverannstaltung zur Verfügung zu stellen.
Anwesenheitspflicht
In allen Veranstaltungen des M.Sc. PEP sowie in den Seminaren und in der Veranstaltung "Wissenschaftliches Arbeiten in der VWL" im B.Sc. VWL besteht Anwesenheitspflicht.
Die Anwesenheitspflicht ist erfüllt, wenn Studierende nicht mehr als 15 % der Lehrveranstaltung versäumen. Wenn Studierende mehr als 15 % einer Veranstaltung versäumen und dies nicht zu vertreten haben, kann die Teilnahme an der abschließenden Modulprüfung von der Erfüllung der Auflage abhängig gemacht werden, dass zusätzliche Studienleistungen erbracht werden, die die Nachholung des versäumten Lehrstoffs dokumentieren sollen (§ 9 Abs. 2 PO).
Studienleistungen
In den Lehrveranstaltungen können Studienleistungen als Voraussetzung zur Prüfungszulassung. Ebenso ist es möglich, durch eine erfolgreich erbrachte Studienleistung eine Notenverbesserung um maximal 0,7 für eine bestanden Prüfung zu erhalten.
Studienleistungen können z. B. sein:
- Zu- bzw. Nacharbeit des Stoffes in der Form von kurzen Essays
- Übungsaufgaben sowie
- Halten von Kurzreferaten zum Erlernen wissenschaftlicher Diskussionsfähigkeit.
Art und Umfang der Studienleistungen müssen vor Beginn der Lehrveranstaltung im Lehrveransatltungskommentar bekannt gegeben werden. Zu diesem Zeitpunkt muss ebenfalls festgelegt werden, ob und in welcher Weise erfolgreich erbrachte Studienleistungen zum Erwerb eines Bonus führen.
Das „Inaktiv“-Setzen von Studierenden
Werden erwartete Studienleistungen nicht erfüllt, erlischt die Berechtigung zur Teilnahme an der Prüfung. Die jeweiligen Studierenden sollen dann von den Lehrenden in STiNE „inaktiv“ gesetzt werden, was automatisch zu einer Prüfungsabmeldung führt. Setzen Sie dazu in der Teilnahmeliste für den betroffenen Studierenden einen Haken in der Spalte „Inaktiv setzen“. Weitere Informationen dazu finden Sie in STiNE unter dem Menüpunkt "Service → Anleitungen".
Bitte beachten Sie, dass ein „aktiv“ setzen Ihrerseits nicht möglich ist. Wenden Sie sich hierfür bitte an das für den Studiengang zuständige Lehrveranstaltungs- und Prüfungsmanagement im Studienbüros Volkswirtschaftslehre.
Raumanfragen für Einzeltermine während der Vorlesungszeit
Wenn Sie für einen Einzeltermin einen Seminarraum buchen wollen (z.B. für Besprechungen mit Arbeitsgruppen, öffentliche Veranstaltungen, Klausureinsichten, Disputationen), dann stellen Sie bitte eine „Raumanfrage“ von Ihrem STiNE-Account aus (Menüpunkt „Lehre“). Benötigen Sie für einen zusätzlichen Einzeltermin zu Ihrer Lehrveranstaltung einen Raum, dann wenden Sie sich bitte direkt an das Studienbüro per Mail an lehrplanung-vwl.wiso"AT"uni-hamburg.de.
Am Ende des Semesters
Prüfungsarten
Die Prüfungsarten zu den einzelnen Veranstaltungen sind in den Modulbeschreibungen der Studiengänge festgelegt. Sofern unterschiedliche Prüfungsformen möglich sind, muss die Prüfungsart im Lehrveranstaltungskommentar ausgewiesen und vor Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben werden. Die festgelegte Prüfungsart zählt verbindlich für alle Lehrveranstaltungsteilnehmenden.
Nachteilsausgleich bei Prüfungen
Studierende mit länger andauernden oder dauerhaften Beeinträchtigungen können sich auf ihren Anspruch auf nachteilsausgleichende Maßnahmen gemäß § 11 PO berufen. Entscheidungen über nachteilsausgleichende Maßnahmen trifft die bzw. der für den jeweiligen Studiengang zuständige Prüfungsausschussvorsitzende auf Antrag der Studierenden und unter Beteiligung der Koordination für die Belange von Studierenden mit Beeinträchtigungen.
Nachteilsausgleichende Maßnahmen können z.B. folgendes umfassen:
- Verlängerung der Bearbeitungszeit
- Möglichkeit die Prüfung zu unterbrechen, ohne dass diese Pausen zur Bearbeitungszeit zählen
- Zuweisung eines eigenen Raums
- Zulassung besonderer Hilfsmittel (z. B. ein eigener Computer)
Studierende erhalten über die Gewährung und konkrete Ausgestaltung der nachteilsausgleichenden Maßnahmen einen offiziellen Bescheid, den sie spätestens drei Wochen vor dem Prüfungstermin bei den Prüfenden vorlegen müssen.
Studierende ohne gültigen Bescheid verweisen Sie bitte an die Studienkoordination im Studienbüro.
Die Prüfungen unter Nachteilsausgleich werden wie alle anderen Prüfungen auch durch die Lehrenden organisiert. Folgende Unterstützungsmöglichkeiten stehen Ihnen dabei zur Verfügung:
- Wenn Sie Unterstützung bei der Buchung von Einzelräumen benötigen, wenden Sie sich bitte an das Team Lehrplanung im Studienbüro VWL (lehrplanung-vwl.wiso"AT"uni-hamburg.de).
- Sollte als nachteilsausgleichende Maßnahme die Verwendung eines Notebooks vorgesehen sein, so kann dies im Büro für die Belange von Studierenden mit Beeinträchtigungen ausgeliehen werden: beeintraechtigt-studieren"AT"uni-hamburg.de.
Für Rückfragen zum Nachteilsausgleich-Bescheid wenden Sie sich an die für den Studiengang zuständige Studienkoordination, die den Bescheid ausgestellt hat.
Ausführliche Informationen, Handreichungen und Hinweise für Lehrende und Prüfende zum Umgang mit Nachteilsausgleichen finden Sie zudem auf der Website des Büros für die Belange von Studierenden mit Beeinträchtigungen.
Prüfungstermine
Für alle Lehrveranstaltungen in den VWL-Studiengängen, die mit Klausur, Take-Home Exam oder mündlicher Prüfung abschließen, müssen zwei Prüfungstermine angeboten werden. Die erste Prüfungsphase findet direkt im Anschluss an die Vorlesungszeit statt; die zweite Prüfungsphase am Ende der vorlesungsfreien Zeit. Die genauen Prüfungsphasen können Sie der Terminübersicht des Studienbüros entnehmen. Die konkreten Prüfungstermine werden in Abstimmung mit den Lehrenden vom Studienbüro festgelegt. Im B.Sc. VWL gibt es einen durch den Prüfungsauschschuss verabschiedeten festen Klausurplan für die Vorlesungen des Pflicht- und Anwendungsbereichs.
An- und Abmeldefristen für Prüfungen
Die Prüfungsteilnahme setzt eine Anmeldung zur Lehrveranstaltung sowie zur dazugehörigen Prüfung über STiNE voraus. Die An- und Abmeldung von Prüfungen ist bis 72 Stunden vor dem jeweiligen Prüfungstermin über STiNE möglich.
Beispiel: Der 1. Prüfungstermin ist für den 08.02. von 10:15-11:45 Uhr vorgesehen, dann ist eine An-/Ab-/Ummeldung bis zum 05.02., 10:15 Uhr, möglich.
Bitte beachten Sie, dass diese Regelung nicht für Prüfungen gilt, für die kein Prüfungstermin in STiNE hinterlegt ist (z.B. Hausarbeiten). Die An- und Abmeldung von Prüfungen ohne Prüfungstermin in STiNE ist nur während der LV-Anmeldephasen möglich.
Prüfungen verwalten
Detaillierte Informationen zur Verwaltung der Prüfungen in STiNE (z.B. Teilnahmeliste drucken, Noteneingabe) finden Sie als Anleitung unter dem Menüpunkt "Service" in STiNE.
Klausurdurchführung
Das Studienbüro VWL plant nur die Klausurtermine und -räume. Für die Klausurdurchführung (z. B. Aufteilung der Studierende auf Prüfungsräume, Druck von Klausuren, Anwesenheitskontrolle) und die Organisation von Aufsichtspersonal sind die Lehrenden selber verantwortlich. Die An- und Abmeldung von Klausuren ist für Studierende bis 72 Stunden vor dem Prüfungstermin in STINE möglich. Bitte beachten Sie dies, bevor Sie die Liste der Prüfungsteilnehmenden aus STiNE ziehen.
Vor der Klausur:
- Aufsichtspersonal organisieren
- Ggfs. zusätzliches Aufsichtspersonal, zusätzliche Räume und Hilfsmittel/Ausstattung für Prüfungen mit Nachteilsausgleich or-ganisieren
- Prüfungsaufgaben erstellen
- Klausuren drucken lassen
- Aufteilung der Studierenden auf die Prüfungsräume vornehmen und ggfs. Sitzplan erstellen
- Liste der Prüfungsteilnehmenden aus STiNE ziehen
- Folgende Formulare herunterladen und in ausreichender Anzahl ausdrucken:
- das Formular „Täuschungsprotokoll Vorlage“ (PDF)
- das Formular zur Klausur unter Vorbehalt:
- das Formular „Täuschungsprotokoll Vorlage“ (PDF)
Im Prüfungsraum:
- Anfangszeit und Abgabezeit auf die Tafel schreiben
- Möglichst: Eine Reihe und zwei Plätze zwischen den Prüflingen frei lassen, oder gemäß Sitzplan falls vorhanden
- Es darf nur mitschreiben,
- wer auf den Anmeldelisten für die Prüfung steht oder
- in Ausnahmefällen die „Erklärung zur Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen für die Klausurteilnahme“ ausfüllt und unterschreibt. Damit sind diese Studierenden weder zur Klausur angemeldet noch zugelassen und es ist nicht sicher, ob die Klausur gewertet wird. Diese Klausuren werden unter Vorbehalt mitgeschrieben und es ist auf dem Klausurdeckblatt oben deutlich sichtbar „Klausur unter Vorbehalt“ zu vermerken.
- Mitteilungen nachdem alle sitzen (später für die Einhaltung sorgen):
- Gesundheitsfrage: Es muss gefragt werden, ob sich jede/r in der Lage fühlt die Klausur mitzuschreiben. Falls sich jemand nicht wohl fühlt, kann er/sie den Raum jetzt verlassen und ggf. zum Arzt gehen. Wer teilnimmt, erklärt sich damit unwiderruflich gesund und damit fähig, die Klausur zu absolvieren.
- Mobiltelefone / Taschen müssen weg.
- Nur Schreibutensilien, zugelassesne Hilfsmittel und Lebensmittel/Getränke dürfen auf dem Tisch liegen.
- Keine weiteren Unterlagen als zu Klausur zugelassen sind, insbesondere auch kein eigenes Papie, dürfen sich auf dem Tisch befinden.
- Klausuraufgaben verteilen
- Hinweise zur Zeiteinteilung während der Prüfung geben
Während der Klausur:
- Falls Baulärm oder andere Widrigkeiten die Durchführung der Prüfung behindern, ist besonders auf den fairen und korrekten Umgang damit zu achten.
- Im Falle eines Täuschungsversuchs:
- Studierende sind unverzüglich (während der Klausur) über den Täuschungsvorwurf mündlich zu informieren, dürfen weiterschreiben. Das Einbehalten zu Beweiszwecken oder sogar Vernichten eines unerlaubten Hilfsmittels ist hingegen nicht gestattet. Unerlaubte Hilfsmittel dürfen nur bis zum Abschluss der Prüfung aufbewahrt werden, um wieder gleiche Prüfungsverhältnisse herzustellen, und sind nach der Prüfung an die/den Studierenden zurückzugeben.
- Bei der Dokumentation der Täuschung ist folgendes zu beachten:
- Es ist ein Exemplar der Protokollvorlage zu Täuschungen von der Aufsichtsperson auszufüllen. Um spätere Erinnerungslücken zu vermeiden, sollten die Vorkommnisse so ausführlich wie möglich im Prüfungsprotokoll wiedergegeben werden.
- Wenn es weitere Zeugen für den Täuschungsversuch gibt, nennen Sie diese im Protokoll.
- Zur Dokumentation der unerlaubten Hilfsmittel wie z.B. einem Spickzettel dürfen Beweisfotos gemacht werden. Bitte beachten Sie hierzu auch die Vorgaben aus der Handreichung Nr. 13 von Ref. 31.
- Nach der Klausur hat die/der Studierende die Möglichkeit sofort eine schriftliche Stellungnahme im vorgesehenen Formularfeld abzugeben.
- Die förmliche Mitteilung über den Täuschungsversuchsvorwurf und die Gelegenheit zur Stellungnahme, sofern nach der Klausur keine abgegeben wurde, organsiert dann das Studienbüro.
Nach der Klausur:
- Das „Protokoll über einen mutmaßlichen Täuschungsversuch“ wird zusammen mit der Klausur umgehend an die Studienkoordination im Studienbüro Volkswirtschaftslehre gesendet, die für den Studiengang zuständig ist, der die zugrunde liegende Lehrveranstaltung primär anbietet.
- Die ausgefüllten Formulare „Erklärung zur Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen für die Klausurteilnahme“ zu den Klausuren unter Vorbehalt werden umgehend per Mail an die Studienkoordination des Studiengangs weitergeleitet, in dem die Lehrveranstaltung angeboten wird:
- B.Sc. VWL: carina.tanner"AT"uni-hamburg.de
- M.Sc. Econ: vera.roth"AT"uni-hamburg.de
- M.Sc. PEP: marnie.dragic"AT"uni-hamburg.de
- Korrektur der Klausuren:
- Das Studienbüro Volkswirtschaftslehre teilt mit, ob eine Klausur unter Vorbehalt zur Bewertung freigegeben wird.
- Wird während der Korrektur ein Täuschungsversuch festgestellt oder vermutet, wenden Sie sich bitte an die zuständige Studienkoordination im Studienbüro Volkswirtschaftslehre.
- Eintragung der Bewertungen in STiNE
Benotungsfristen
Die Benotung von Prüfungsleistungen soll gemäß der Prüfungsordnungen (§ 15 Abs. 1) unverzüglich erfolgen. Die für jeden Prüfungszeitraum geltenden Bekanntgabefristen der Noten können Sie der Terminübersicht entnehmen.
Noteneingabe in STiNE
Die Noteneintragung erfolgt in STiNE durch die Lehrenden. Detaillierte Informationen zur Noteneintragung über STiNE finden Sie als Anleitung unter dem Menüpunkt "Service" in STiNE.
Die Notenliste bewahren Sie bitte bei sich auf, eine Übersendung an das Studienbüro ist nicht erforderlich.
Wichtig: Die Noten dürfen nicht im Internet veröffentlicht werden.
Notenkorrektur
Nach der Freigabe können die Noten von Ihnen in STINE nicht mehr geändert werden. Im Fall von nachträgliche Korrekturen (z.B. nach Klausureinsicht) wenden Sie sich bitte an das Funktionspostfach Lehrplanung( lehrplanung-vwl.wiso"AT"uni-hamburg.de) und teilen uns den Grund für die Korrektur mit. Die Notenfreigabe wird anschließend bei den betroffenen Studierenden zurückgesetzt, so dass Sie die Änderungen in STiNE vornehmen könnne. Bitte geben Sie die Noten abschließend wieder frei.
Archivierung von Prüfungsunterlagen
An der Universität Hamburg gilt eine Aufbewahrungsfrist von fünf Jahren für Prüfungsunterlagen - sie gilt auch für digitale Prüfungsunterlagen.
Hauptamtlich Lehrende (Profs, WiMis, PostDocs, LfbAs)
Hauptamtlich Lehrende (d.h. Mitglieder der UHH mit Lehrdeputat) archivieren ihre digitalen Prüfungsterlagen bitte selbstständig. Dies gilt auch für die Prüfungsunterlagen von ausscheidenden Wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen und PostDocs, deren Prüfungsunterlagen bitte an den jeweiligen Professuren archiviert werden.
Alle digitalen und analogen Prüfungsleistungen (Hausarbeiten und Klausuren), die älter als fünf Jahre sind, können vernichtet werden.
Lehrbeauftragte und ausscheidende Lehrende
Lehrbeauftragte und ausscheidende Lehrende wenden sich bitte an Pamela Quade.
Bachelor- und Masterarbeiten
Wer ist für Bachelor- und Masterarbeiten prüfungsberechtigt?
Eine genaue Übersicht über die möglichen Gutachterinnen und Gutachter werden für jeden Studiengang festgelegt:
Anmeldung von Bachelor- und Masterarbeiten
Das Antragsformular zur Anmeldung der Bachelor- bzw. Masterarbeit erhalten die Studierenden auf der Webseite des Studienbüros. Auf dem Formular wird von der Prüferin oder dem Prüfer das Thema eingetragen. Das Unterschriftsdatum der Prüferin bzw. des Prüfers (welches nicht in der Zukunft liegen darf) ist das Startdatum der Bearbeitungszeit. Nach Ausgabe des Themas durch die Prüferin bzw. den Prüfer wird das Antragsformular wieder im Studienbüro beim zuständigem Lehrveranstaltungs- und Prüfungsmanagement des Studiengangs eingereicht.
Änderung des Titels einer Bachelor- oder Masterarbeit
Nach der Anmeldung zur Bachelor- bzw. Masterarbeit können Änderungen oder Ergänzungen am Titel (z. B. im Sinne von „Untertiteln“) nicht mehr vorgenommen werden.
Die Studierenden können gemäß Prüfungsordnung (§ 14 Abs. 5) einmalig und nur innerhalb der ersten zwei Wochen der Bearbeitungszeit das Thema ihrer Arbeit begründet zurückgeben. Sollte eine Bearbeitung aus fachlichen Gründen nicht möglich sein, kann das Thema auch durch die Betreuerin bzw. den Betreuer zurückgenommen werden.
Abgabe von Bachelor- und Masterarbeiten
Die Studierenden reichen die Bachelor- bzw. Masterarbeit per Mail beim zuständigen Lehrveranstaltungs- und Prüfungsmanagement des Studiengangs im Studienbüro ein. Eine direkt Abgabe beim Lehrenden erfolgt nicht.
Das Lehrveranstaltungs- und Prüfungsmanagement überprüft, ob die Arbeit fristgerecht eingegangen ist, und leitet sie anschließend zur Bewertung an die Prüferinnen bzw. Prüfer per Mail weiter.
Korrekturfrist von Bachelor- und Masterarbeiten
Die Korrekturfrist für Bachelorarbeiten beträgt sechs Wochen, für Masterarbeiten drei Monate. Innerhalb dieser Frist muss das Gutachten beim zuständigen Lehrveranstaltungs- und Prüfungsmanagement im Studienbüro per Mail eingereicht werden.
Gutachten für Bachelor- und Masterarbeiten
Um eine fehlerfreie Eintragung der Ergebnisse zu ermöglichen ist es wichtig, dass die Erst- und Zweitgutachten folgende Informationen für das Studienbüro enthalten:
- Vor- und Nachname der bzw. des Studierenden
- Matrikelnummer
- Titel der Arbeit
- Studiengang (Volkswirtschaftslehre, etc.)
- Art der Abschlussarbeit (Bachelor-/Masterarbeit)
- Notenangabe (Bsp.: 2,7)
Das Studienbüro leitet die Gutachten im Rahmen der Notenmitteilung an die Studierenden weiter.
Aufbewahrung der Bachelor- und Masterarbeiten
Die Archivierung der eingereichten Bachelor- und Masterarbeite sowie der Gutachten erfolgt im Studienbüro.