Service for Lecturers
Diese Webseiten sollen den Lehrenden am Fachbereich Volkswirtschaftslehre helfen, sich mit den wichtigsten Regelungen für die Durchführung von Lehrveranstaltungen und die Organisation von Prüfungen am Fachbereich Volkswirtschaftslehre vertraut zu machen bzw. bestehendes Wissen aufzufrischen. Die Informationen sind chronologisch gegliedert, d. h. dem akademischen Kalender nachempfunden. Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.
Vor dem Semesterstart
Nutzung von STiNE, Einführung und Support
Für die Arbeit mit STiNE benötigen Sie eine Kennung, ein Passwort und eine Transaktionsnummer (TAN-Liste). Ihre Zugangsdaten für STiNE erhalten Sie vom Regionalen Rechenzentrum (RRZ) per Post an Ihre Dienstadresse.
Über das Webportal von STiNE können Sie als Lehrkraft verschiedene administrative Aufgaben erledigen. Hierzu ist keine Installation auf Ihrem Arbeitsplatzrechner erforderlich, Sie benötigen lediglich einen internetfähigen Rechner, auf dem ein aktueller Browser installiert ist.
Bitte melden Sie sich mit Ihrer Kennung und Ihrem Passwort über das Webportal von STiNE an. Bei der ersten Anmeldung werden Sie aufgefordert, ein eigenes Passwort und eine Sicherheitsfrage zu definieren. Nach der Anmeldung finden Sie die Startseite vor. Die für Sie relevanten Funktionen finden Sie unter dem Menüpunkt „Lehre“.
Sollten Ihnen Ihre Unterlagen einmal abhandenkommen, werden Ihnen gegen Vorlage Ihres Personalausweises im Rechenzentrum der Universität Hamburg in der Schlüterstraße 70 Ersatzunterlagen ausgehändigt.
Bei technischen Fragen sowie bei Problemen mit Ihren Zugangsdaten und dem Login wenden Sie sich bitte an den STiNE-Support des Regionalen Rechenzentrums:
STiNE-Support im Regionalen Rechenzentrum
Schlüterstraße 70
Raum 121
Telefon: 040 42838-4474
Bei Fragen zur Nutzung von STiNE können Sie sich ebenfalls an das Regionale Rechenzentrum wenden.
In STiNE stehen Ihnen zudem unter dem Menüpunkt "Service" Anleitungen zu den wichtigsten Funktionen zur Verfügung. Für Sie interessante Anleitungen könnten sein:
- Upload Unterichtsmaterial
- STiNE Nachrichten senden
- LV-Teilnehmer inaktiv setzen
- Prüfungen verwalten
Eingabe von Lehrveranstaltungskommentaren
Die Informationen zu Ihrer Lehrveranstaltung werden von Ihnen in STINE hinterlegt, damit den Studierenden zum Zeitpunkt der Lehrveranstaltungsanmeldung alle relevanten Informationen zur Lehrveranstaltung vorliegen. Die Informationen können, nachdem Ihre Lehrveranstaltung in STiNE angelegt worden ist, eingepflegt bzw. angepasst werden. Wenn Sie die Vorlesung bereits im vergangenen Winter- bzw. Sommersemester angeboten haben, werden wir die von Ihnen eingetragenen Informationen kopieren, so dass Sie diese nur anpassen müssen. Sie werden vom Studienbüro mit Verschickung der Formulare zur Lehrveranstaltungsankündigung informiert, ab und bis wann die Eintragung bzw. Anpassung möglich sind. Ihre Eintragungen werden danach vom Studienbüro freigegeben, damit die Studierenden die Informationen in STiNE sehen können. Von Ihrer Seite können dann keine Änderungen mehr vorgenommen werden.
Um Eintragungen bzw. Änderungen vorzunehmen, wählen Sie zunächst in der oberen Menüleiste „Lehre“ und dann in der Menüleiste auf der linken Seite im Bildschirm den Punkt „Veranstaltungen“ aus, wählen aus Ihren Veranstaltungen des entsprechenden Semesters die zu bearbeitende Veranstaltung und klicken im erscheinenden Bildschirm in der Mitte auf den Menüpunkt „Veranstaltungsbeschreibung“.
Auf der folgenden Seite haben Sie die Möglichkeit, Ihre Veranstaltung in Kurzform zu beschreiben sowie ergänzende Informationen zum Lernziel, dem Vorgehen und der Literatur hinzuzufügen.
Bitte beachten Sie ferner, dass die meisten Studierenden ihre STiNE-Sprache auf Deutsch eingestellt haben und so auch nur die deutsche Beschreibung lesen können. Nutzen Sie für unsere internationalen Studierenden bitte auch die Möglichkeit, diese Informationen in Englisch bereitzustellen. Sollte Ihre Veranstaltung auf Englisch gehalten und daher auch in Englisch angekündigt werden, kopieren Sie Ihre englischsprachige Ankündigung bitte aus o. g. Gründen auch in die „deutsche“ Ankündigung.
Sofern Sie längere Texte verfassen, empfehlen wir dringend diese vorzuformulieren und dann in STiNE in die entsprechenden Felder hinein zu kopieren, da es ansonsten während des Eintragens zu einem Timeout kommen kann und die Eingaben verloren gehen.
Sobald Sie Ihre Eingaben beendet haben, speichern Sie diese Informationen bitte über den Menüpunkt „Speichern“.
Terminübersicht über das aktuelle Semester
Jedes Semester wird auf der Homepage des Studienbüros Volkswirtschaftslehre eine Übersicht mit allen für die Studierenden relevanten Termine veröffentlich (z.B. die Anmeldephasen für die Lehrveranstaltungen oder Klausurphasen). Diese Übersicht finden Sie hier.
Zum Semesterbeginn
Liste der Teilnehmer/innen einer Lehrveranstaltung
Um nach dem Ende der Ummeldephase eine Teilnehmer/innenliste Ihrer Veranstaltung zu erhalten, rufen Sie in STiNE Ihre Veranstaltung auf und klicken auf „Teilnehmer“. Bitte beachten Sie, dass in der angezeigten Liste alle angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer erscheinen, auch die, die sich bereits von der Prüfung abgemeldet haben. Diese Liste kann also nicht als Prüfungsliste genutzt werden.
Sollten sich bis zum Ende der ersten Anmeldephase weniger als 10 Teilnehmerinnen und Teilnehmer angemeldet haben (bei Lehraufträgen weniger als 5, bei 2-semestrigen Veranstaltungen weniger als 15 ), gilt die Veran-staltung zunächst als „vom Dekanat nicht genehmigt“, es sei denn, es handelt sich um eine Pflichtveranstaltung ohne Wahlmöglichkeiten. Letztere kann auch bei einer Teilnehmerzahl zwischen 5 bis 9 stattfinden. Im Wintersemester gilt: Bei Veranstaltungen, die auch für Erst-semesterstudierende geöffnet sind, läuft die Anmeldephase länger. Sollten die Mindestteil-nehmerzahl in der Anmeldephase nicht erreicht und Nachmeldungen in der Korrektur-/Ummeldephase nicht zu erwarten sein, stimmen die Programmdirektionen eine Schlie-ßung mit Ihnen und ggf. den Modulverantwortlichen ab. Die/der Lehrende kann zu diesem Zeitpunkt entscheiden, ob sie/er die Veranstaltung in jedem Fall auch bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl abhalten möchte, dann aber ohne Deputatsanrechnung (Dekanatsbeschluss 25.06.2013).
Teilnahmebeschränkungen
Die Veranstaltungen im M.Sc. Econ und M.Sc. PEP sowie die Seminare und Profilbildungsvorlesungen im B.Sc. VWL sind grundsätzlich teilnahmebeschränkt. Die maximalen Teilnahmezahlen werden durch den Fachbereichsvorstand VWL beschlossen. Es steht den einzelnen Lehrenden nicht frei, von diesen Vorgaben abzuweichen, da Abweichungen Einfluss auf didaktische Formen und Betreuungsdichte in einer Lehrveranstaltung haben.
Bei der Zuteilung von Veranstaltungsplätzen kann es jedoch zu besonderen Härten kommen wie z. B.:
- Zeiten oder Wochenpläne, die für behinderte oder chronisch kranke Studierende oder Studierende mit Kindern nicht zumutbar sind
- Zuweisung einer Veranstaltung, die sich mit einer anderen Pflichtveranstaltung zeitlich überschneidet
- sonstige aus der Lebenssituation der/des Studierenden resultierende Härten.
Studierende können in diesen Fällen im Studienbüro einen Härtefallantrag stellen und damit die nachträgliche Zulassung zu einer Lehrveranstaltung beantragen. Die Entscheidung über die eingehenden Anträge liegt in der Zuständigkeit der Prüfungsausschussvorsitzenden. Wir möchten nachdrücklich darauf verweisen, dass die Entscheidung über die Genehmigung von Härtefallanträgen nicht durch die einzelnen Lehrenden erfolgt und nicht von der Bereitschaft der einzelnen Lehrperson abhängig ist, weitere Studierende in einen Kurs aufzunehmen. Eine solche Handhabung besonders bei der Seminarplatzvergabe kann zu Bedrängungssituationen einzelner Lehrender führen und in der Regel zu einer Verschlechterung der Lehr- und Betreuungssituation, zu einer ungleichen Prüfungsbelastung und schließlich gegebenenfalls auch dazu, dass an anderer Stelle Seminare mit weniger als 10 Teilnehmerinnen und Teilnehmern nach Semesterbeginn aus dem Studienprogramm gestrichen werden müssen.
Im Semester
Materialbereitstellung und Kommunikation mit Studierenden über STiNE
Um in STiNE Nachrichten an Studierende zu versenden oder Lehrmaterialien auf dem Server zu hinterlegen, müssen Sie in STiNE den Menüpunkt Veranstaltungen und dort die Veranstaltung auswählen, auf die sich die Aktion beziehen soll. Zum Versand von Nachrichten wählen Sie den Menüpunkt „Teilnehmer“ aus, wo Sie wiederum den Menüpunkt „Neue Nachricht“ finden. Wollen Sie Nachrichten versenden, müssen Sie im unten angezeigten Fenster die Adressaten auswählen und die Nachricht analog zu einer E-Mail verfassen. Sie übermitteln die Nachricht mithilfe der Funktion „Senden“. Wird das Fenster geschlossen ohne die Funktion „Senden“ gewählt zu haben, wird die Nachricht verworfen.
Um den Studierenden Lehrmaterialien zur Verfügung zu stellen, können Sie unter dem Menüpunkt „Material“ die Funktion „Neu“ nutzen. Auf dem Folgebildschirm müssen Sie die Beschreibungsfelder ausfüllen und anschließend „Datei hochladen“ auswählen. Im sich öffnenden Fenster durchsuchen Sie Ihren PC nach der Datei, die Sie zur Verfügung stellen möchten und klicken nach der Auswahl auf „Upload starten“. Warten Sie, bis in dem Fenster die Nachricht „Upload erfolgreich“ angezeigt wird. Zum Veröffentlichen des Materials klicken Sie nun im Ausgangsfenster auf „Speichern“. Ohne diese Auswahl wird das Material nicht veröffentlicht, sondern vom Server gelöscht.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Zusätzliche Informationen zu e-Learning-Plattformen wie WiSoCommSy oder OLAT, die Sie ebenfalls nutzen können finden hier.
Anwesenheitspflicht
In allen Veranstaltungen des M.Sc. PEP sowie in allen Seminaren und in der Veranstaltung Wissenschaftliches Arbeiten in der VWL der Bachelorstudiengänge besteht Anwesenheitspflicht. Es steht den Lehrenden jedoch frei, die Studierenden von der Anwesenheitspflicht zu entbinden bzw. auf Anwesenheitskontrollen zu verzichten.
Die Anwesenheitspflicht ist erfüllt, wenn Studierende nicht mehr als 15 % der Lehrveranstaltung versäumen. Wenn Studierende mehr als 15 % einer Veranstaltung versäumen und dies nicht zu vertreten haben, kann die Teilnahme an der abschließenden Modulprüfung von der Erfüllung der Auflage abhängig gemacht werden, dass zusätzliche Studienleistungen erbracht werden, die die Nachholung des versäumten Lehrstoffs dokumentieren sollen (§ 9 Abs. 2 PO).
Studienleistungen
In den Bachelorstudiengängen können Studienleistungen, z.B. Übungsaufgaben, die lehrveranstaltungsbegleitend zu erbringen sind, gefordert werden. Auch die regelmäßige Anwesenheit und Teilnahme an der Veranstaltung kann eine Studienleistung sein. Ihre erfolgreiche Absolvierung ist Voraussetzung für die Berechtigung zur Teilnahme an der Prüfung. Studierende, die die Studienleistungen nicht erbringen, müssen in STiNE „inaktiv“ gesetzt werden. Notenverbesserungen durch Studienleistungen sind nicht vorgesehen.
In den Lehrveranstaltungen der Masterstudiengänge können folgende Studienleistungen verlangt werden: Zu- bzw. Nacharbeit des Stoffes in der Form von kurzen Essays und Übungsaufgaben sowie das Halten von Kurzreferaten zum Erlernen wissenschaftlicher Diskussionsfähigkeit. Art und Umfang der Studienleistungen müssen zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben werden. Zu diesem Zeitpunkt muss ebenfalls bekannt gegeben werden, ob und in welcher Weise erfolgreich erbrachte Studienleistungen zum Erwerb eines Bonus führen. Mit dem Bonus kann die Note einer erfolgreich bestandenen Modulprüfung um maximal 0,7 verbessert werden.
Das „Inaktiv“-Setzen von Studierenden
Werden erwartete Studienleistungen bzw. die Anwesenheitspflicht nicht erfüllt, erlischt die Berechtigung zur Teilnahme an der Prüfung. Gleiches gilt für Studierende, die von Beginn an an der Veranstaltung nicht teilnehmen. Die jeweiligen Studierenden sollen dann von den Lehrenden in STiNE „inaktiv“ gesetzt werden, was automatisch zu einer Prüfungsabmeldung führt. Setzen Sie dazu in der Teilnahmeliste für den betroffenen Studierenden einen Haken in der Spalte „Inaktiv setzen“. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass ein „aktiv“ setzen ihrerseits nicht möglich ist. Wenden Sie sich hierfür bitte an den/die zuständige/n Prüfungsmanager/in des Studienbüros Volkswirtschaftslehre.
Raumanfragen für Einzeltermine während der Vorlesungszeit
Wenn Sie für einen Einzeltermin einen Seminarraum buchen wollen (z.B. für Besprechungen mit Arbeitsgruppen, öffentliche Veranstaltungen, Klausureinsichten, Disputationen), dann stellen Sie bitte eine „Raumanfrage“ von Ihrem STiNE-Account aus (Menüpunkt „Lehre“). Benötigen Sie für einen zusätzlichen Einzeltermin zu Ihrer Lehrveranstaltung einen Raum, dann wenden Sie sich bitte direkt an das Studienbüro.
Am Ende des Semesters
Prüfungsarten
Die Prüfungsarten zu den einzelnen Veranstaltungen sind in den Modulbeschreibungen der Studiengänge festgelegt. Bei Vorlesungen (Bachelor) und interaktiven Lehrveranstaltungen (Master) sind dies in der Regel Klausuren. Sofern unterschiedliche Prüfungsformen möglich sind, muss die Prüfungsart zu Beginn der Lehrveranstaltung vom Lehrenden festgelegt werden. Die festgelegte Prüfungsart zählt verbindlich für alle Lehrveranstaltungsteilnehmenden.
Reasonable Accommodations for Exams
Students with disabilities or chronic (long-term) illnesses may invoke their right to reasonable accommodations according to section 11 exam regulations. Decisions on reasonable accommodations are made by the examinations board responsible for the degree program at the request of the student and with participation of the Office for Students with Impairments.
Reasonable accommodations can include the following measures:
- extending the completion period
- examination breaks without these counting towards overall examination times
- having a room for oneself
- use of assistive devices (e.g., your own computer)
Students are officially notified about the granting of reasonable accommodations and the specific measures. To ensure implementation, students must submit this notification to their lecturer no later than 3 weeks before the examination in question.
Students with chronic diseases or disabilities but without valid grant notification should be referred to the Academic Office Economics.
Examinations with reasonable accommodations are organized, like all other examinations, by the lecturer. Support is available if required:
- If you need help booking individual rooms, contact the team responsible for course and exam scheduling at the Academic Office Economics (lehrplanung-vwl.wiso"AT"uni-hamburg.de).
- If reasonable accommodations include the use of a notebook, it can be borrowed from the Office for Students with Impairments. Contact them at beeintraechtigt-studieren"AT"uni-hamburg.de.
If you have questions about the reasonable accommodations notification, contact the program coordinator responsible for your degree program in the Academic Office Economics.
You can find detailed information, handouts, and notices for teachers and examiners for dealing with reasonable accommodations on the home page for the Office for Students with Impairments (some information is only available in German).
Prüfungstermine
Für alle Lehrveranstaltungen in den VWL-Studiengängen, die mit Klausur oder mündlicher Prüfung abschließen, müssen zwei Prüfungstermine angeboten werden. Die erste Klausurphase findet direkt im Anschluss an die Vorlesungszeit statt; die zweite Klausur am Ende der vorlesungsfreien Zeit. Die genauen Klausurphasen können Sie der Terminübersicht des Studienbüros entnehmen. Die konkreten Klausurtermine werden in Abstimmung mit den Lehrenden vom Studienbüro festgelegt.
An- und Abmelden von Prüfungen
Die Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung ist mit der Anmeldung zu einer Prüfung verbunden. Studierende können sich mit Ausnahme von Prüfungen in Seminaren jedoch bis 72 Stunden vor dem Prüfungstermin in STINE wieder an- und abmelden.
Prüfungslisten
Um eine Prüfungsliste z. B. für Klausuren zu erstellen, klicken Sie in der linken Menüleiste auf den Menüpunkt „Prüfungen“. Hier erhalten Sie nun eine Aufstellung aller Ihrer Lehrveranstaltungen inkl. Prüfungsform.
Klicken Sie bitte auf die von Ihnen gewünschte Prüfung (z. B. „Klausur“) und dann auf „Teilnehmerliste drucken“. Auf der folgenden Seite erhalten Sie eine Auflistung aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die für diese Prüfungsform angemeldet sind. Klicken Sie auch hier bei Bedarf auf „Drucken“.
Klausurdurchführung
Das Studienbüro VWL plant nur die Klausurtermine und -räume. Für die Klausurdurchführung (z. B. Aufteilung der Studierende auf Prüfungsräume, Druck von Klausuren, Anwesenheitskontrolle) und die Organisation von Aufsichtspersonal sind die Lehrenden selber verantwortlich. Die An- und Abmeldung von Klausuren ist für Studierende bis 72 Stunden vor dem Prüfungstermin in STINE möglich. Bitte beachten Sie dies, bevor Sie die Liste der Prüfungsteilnehmenden aus STiNE ziehen.
Vor der Klausur:
- Aufsichtspersonal organisieren
- Ggfs. zusätzliches Aufsichtspersonal, zusätzliche Räume und Hilfsmittel/Ausstattung für Prüfungen mit Nachteilsausgleich or-ganisieren
- Prüfungsaufgaben erstellen
- Klausuren drucken lassen
- Aufteilung der Studierenden auf die Prüfungsräume vornehmen und ggfs. Sitzplan erstellen
- Liste der Prüfungsteilnehmenden aus STiNE ziehen
- Folgende Formulare herunterladen und in ausreichender Anzahl ausdrucken:
- das Formular „Täuschungsprotokoll Vorlage“ (PDF)
- das Formular zur Klausur unter Vorbehalt:
- das Formular „Täuschungsprotokoll Vorlage“ (PDF)
Im Prüfungsraum:
- Anfangszeit und Abgabezeit auf die Tafel schreiben
- Möglichst: Eine Reihe und zwei Plätze zwischen den Prüflingen frei lassen, oder gemäß Sitzplan falls vorhanden
- Es darf nur mitschreiben,
- wer auf den Anmeldelisten für die Prüfung steht oder
- in Ausnahmefällen die „Erklärung zur Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen für die Klausurteilnahme“ ausfüllt und unterschreibt. Damit sind diese Studierenden weder zur Klausur angemeldet noch zugelassen und es ist nicht sicher, ob die Klausur gewertet wird. Diese Klausuren werden unter Vorbehalt mitgeschrieben und es ist auf dem Klausurdeckblatt oben deutlich sichtbar „Klausur unter Vorbehalt“ zu vermerken.
- Mitteilungen nachdem alle sitzen (später für die Einhaltung sorgen):
- Gesundheitsfrage: Es muss gefragt werden, ob sich jede/r in der Lage fühlt die Klausur mitzuschreiben. Falls sich jemand nicht wohl fühlt, kann er/sie den Raum jetzt verlassen und ggf. zum Arzt gehen. Wer teilnimmt, erklärt sich damit unwiderruflich gesund und damit fähig, die Klausur zu absolvieren.
- Mobiltelefone / Taschen müssen weg.
- Nur Schreibutensilien, zugelassesne Hilfsmittel und Lebensmittel/Getränke dürfen auf dem Tisch liegen.
- Keine weiteren Unterlagen als zu Klausur zugelassen sind, insbesondere auch kein eigenes Papie, dürfen sich auf dem Tisch befinden.
- Klausuraufgaben verteilen
- Hinweise zur Zeiteinteilung während der Prüfung geben
Während der Klausur:
- Falls Baulärm oder andere Widrigkeiten die Durchführung der Prüfung behindern, ist besonders auf den fairen und korrekten Umgang damit zu achten.
- Im Falle eines Täuschungsversuchs:
- Studierende sind unverzüglich (während der Klausur) über den Täuschungsvorwurf mündlich zu informieren, dürfen weiterschreiben. Das Einbehalten zu Beweiszwecken oder sogar Vernichten eines unerlaubten Hilfsmittels ist hingegen nicht gestattet. Unerlaubte Hilfsmittel dürfen nur bis zum Abschluss der Prüfung aufbewahrt werden, um wieder gleiche Prüfungsverhältnisse herzustellen, und sind nach der Prüfung an die/den Studierenden zurückzugeben.
- Bei der Dokumentation der Täuschung ist folgendes zu beachten:
- Es ist ein Exemplar der Protokollvorlage zu Täuschungen von der Aufsichtsperson auszufüllen. Um spätere Erinnerungslücken zu vermeiden, sollten die Vorkommnisse so ausführlich wie möglich im Prüfungsprotokoll wiedergegeben werden.
- Wenn es weitere Zeugen für den Täuschungsversuch gibt, nennen Sie diese im Protokoll.
- Zur Dokumentation der unerlaubten Hilfsmittel wie z.B. einem Spickzettel dürfen Beweisfotos gemacht werden. Bitte beachten Sie hierzu auch die Vorgaben aus der Handreichung Nr. 13 von Ref. 31.
- Nach der Klausur hat die/der Studierende die Möglichkeit sofort eine schriftliche Stellungnahme im vorgesehenen Formularfeld abzugeben.
- Die förmliche Mitteilung über den Täuschungsversuchsvorwurf und die Gelegenheit zur Stellungnahme, sofern nach der Klausur keine abgegeben wurde, organsiert dann das Studienbüro.
Nach der Klausur:
- Das „Protokoll über einen mutmaßlichen Täuschungsversuch“ wird zusammen mit der Klausur umgehend an die Studienkoordination im Studienbüro Volkswirtschaftslehre gesendet, die für den Studiengang zuständig ist, der die zugrunde liegende Lehrveranstaltung primär anbietet.
- Die ausgefüllten Formulare „Erklärung zur Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen für die Klausurteilnahme“ zu den Klausuren unter Vorbehalt werden umgehend per Mail an die Studienkoordination des Studiengangs weitergeleitet, in dem die Lehrveranstaltung angeboten wird:
- B.Sc. VWL: carina.tanner"AT"uni-hamburg.de
- M.Sc. Econ: vera.roth"AT"uni-hamburg.de
- M.Sc. PEP: marnie.dragic"AT"uni-hamburg.de
- Korrektur der Klausuren:
- Das Studienbüro Volkswirtschaftslehre teilt mit, ob eine Klausur unter Vorbehalt zur Bewertung freigegeben wird.
- Wird während der Korrektur ein Täuschungsversuch festgestellt oder vermutet, wenden Sie sich bitte an die zuständige Studienkoordination im Studienbüro Volkswirtschaftslehre.
- Eintragung der Bewertungen in STiNE
Benotungsfristen
Die Benotung von Prüfungsleistungen soll gemäß der Prüfungsordnungen (§ 15 Abs. 1) unverzüglich erfolgen. Die für jeden Prüfungszeitraum geltenden Bekanntgabefristen der Noten können Sie der Terminübersicht entnehmen.
Noteneingabe in STiNE
Die Eingabe der Noten erfolgt unter dem Menüpunkt „Prüfungen“. Dort können Sie jeweils die Prüfung auswählen, für die Sie Noten eingeben möchten. Bei der Noteneingabe differenzieren Sie zwischen Note und Abwesenheit von der Prüfung/Veranstaltung.
Wenn Studierende bei einer Prüfung nicht anwesend waren, müssen Sie in der Spalte „Abwesend“ einen Haken setzen. In STiNE wird dann nach dem Speichern bei dem betroffenen Studierenden der Eintrag 5,0 und „fehlt“ angezeigt. Wird kein Haken gesetzt und eine Note eingetragen, füllt STiNE automatisch die Spalte „Abwesend“ mit „nein“ aus.
Das System lässt ausschließlich Noten nach dem Schema der BA/MA-PO zu. (Ausnahme: Wissenschaftliches Arbeiten in der VWL. Hier wird lediglich „bestanden/nicht bestanden“ bewertet.)
Beenden Sie die Eingabe nach dem Eintragen der Noten mit „Speichern“!
Nach der Eingabe der Noten müssen diese noch von den Lehrenden in STiNE freigegeben werden, damit sie für die Studierenden in STiNE in der Übersicht „Prüfungsergebnisse“ sichtbar werden. Sie können die Noten für alle Prüfungsteilnehmer zusammen aber auch für einzelne Studierende getrennt freigeben. Dazu gehen Sie in STiNE, nachdem Sie die Note eingetragen haben, oben auf den roten Button „Freigeben“. Es erscheint eine Ansicht mit allen benoteten Teilnehmern. Nun können Sie für einzelne Teilnehmer ein Häkchen setzen und diese dann mit dem Button „Markierte freigeben“ freigeben. Erst dann erscheinen die Noten in der Leistungsübersicht der Studierenden. Die Notenliste bewahren Sie bite bei sich auf, eine Übersendung an das Studienbüro ist nich erforderlich.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Wichtig: Die Noten dürfen nicht im Internet veröffentlicht werden. Ein Aushängen der Noten am Lehrstuhl nach Veröffentlichung der Noten in STINE ist zulässig.
Notenkorrektur
Nach der Freigabe können die Noten von Ihnen in STINE nicht mehr geändert bzw. korrigiert werden. Nachträgliche Korrekturen können nur durch das Studienbüro ausgeführt werden. Hierzu ist eine schriftliche Mitteilung mit Begründung der Notenänderung (E-Mail reicht nicht aus) an das zuständige Prüfungsmanagement im Studienbüro zu senden.
Bachelor- und Masterarbeiten
Wer ist in Abschlussprüfungen prüfungsberechtigt?
Gutachterin bzw. Gutachter einer Abschlussarbeit kann grundsätzlich jede bzw. jeder Professorin bzw. Professor sowie Zweitmitglieder des Fachbereichs VWL sein.
Anmeldung von Bachelor- und Masterarbeiten
Das Antragsformular zur Anmeldung der Abschlussarbeiten erhalten die Studierenden im Studienbüro. Auf dem Formular wird von der Prüferin oder dem Prüfer das Thema (leserlich und möglichst in Druckbuchstaben) eingetragen. Das Unterschriftsdatum der Prüferin bzw. des Prüfers (welches nicht in der „Zukunft“ liegen darf) ist das Startdatum der Bearbeitungszeit. Nach Ausgabe des Themas durch die Prüferin bzw. den Prüfer wird das Antragsformular wieder im Studienbüro eingereicht.
Änderung des Titels der Abschlussarbeit
Nach der Anmeldung zur Abschlussarbeit können Änderungen, Ergänzungen (z. B. im Sinne von „Untertiteln“) u. ä. grundsätzlich nicht mehr vorgenommen werden.
Die Studierenden können gemäß Prüfungsordnung (§ 14 Abs. 5) einmalig und nur innerhalb der ersten zwei Wochen der Bearbeitungszeit das Thema ihrer Arbeit begründet zurückgeben. Sollte eine Bearbeitung aus fachlichen Gründen nicht möglich sein, kann das Thema auch durch die Betreuerin bzw. den Betreuer (Gutachter) zurückgenommen werden.
Korrekturfrist der Abschlussarbeit
Die Korrekturfrist für Bachelorarbeiten beträgt sechs Wochen, für Masterarbeiten drei Monate. Innerhalb dieser Frist muss das Gutachten dem Studienbüro in schriftlicher Form, unterschrieben und gestempelt vorliegen.
Grundanforderung an die Gutachten
Um eine fehlerfreie Eintragung der Ergebnisse zu ermöglichen ist es wichtig, dass die Erst- und Zweitgutachten folgende Informationen für das Studienbüro enthalten:
- Name, Vorname des Studierenden
- Matrikelnummer
- Titel der Arbeit
- Studiengang (Volkswirtschaftslehre, etc.)
- Art der Abschlussarbeit (Bachelor-/Masterarbeit)
Notenangabe (Bsp.: 2,7 [befriedigend])
Aufbewahrung der Abschlussarbeiten
Die Bachelor- und Masterarbeiten verbleiben bei den Erst- und Zweitgutachtern.
Zuständigkeiten im Studienbüro
Die Kontaktdaten finden sie hier.