Anerkennung von Studienleistungen
Bei der Anerkennung von Studienleistungen geht es in der Regel entweder um die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, die bereits an einer anderen Hochschule erbracht wurden (z. B. Leistungen aus einem vorherigen Studium oder einem Auslandsstudium) oder um Anrechnungen von Studien- und Prüfungsleistungen, die von anderen Studiengängen angeboten wurden, beispielsweise für den Wahlbereich. Für die Anerkennung von Sprachkursen gilt ein vereinfachtes Verfahren.
Anerkennungen von externen Leistungen (Auslandssemester, Hochschul- oder Studiengangwechsel)
Die Anerkennung von Leistungen geschieht auf der Basis der Prüfungsordnungen und Fachspezifischen Bestimmungen der Studiengänge und steht in der Verantwortung der zuständigen Prüfungsausschussvorsitzenden.
Die Prüfung der Anerkennungsanträge orientiert sich an dem Grundsatz, dass Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer anderen Hochschule oder im Rahmen eines anderen Studiums erbracht worden sind, anerkannt werden, sofern keine wesentlichen Unterschiede zwischen den erworbenen und den an der aufnehmenden Hochschule zu erwerbenden Kenntnissen und Fähigkeiten bestehen (Hamburgisches Hochschulgesetz, § 40). Die Bearbeitung der Anerkennungsanträge erfolgt durch die für Ihren Studiengang zuständige Studienkoordination.
Informationen zu dem vor dem Auslandsaufenthalt zu erstellenden Learning Agreement finden Sie auf der Seite Auslandsstudium ("Outgoings").
Ansprechpersonen
Die Studienkoordination Ihres Studiengangs ist Ihre erste Ansprechperson in allen Fragen zur Anerkennung von Leistungen. Die Anerkennung von Studienleistungen erfolgt in 3 Schritten: