Für die Anerkennung von Sprachkursen schreiben Sie eine Email an Ihre Studienkoordination. Sollten die von Ihnen belegten Sprachkurse nicht in STiNE angezeigt sein, lassen Sie uns bitte die entsprechenden Nachweise zukommen.
Sprachkurse, die in STiNE angezeigt werden und für die kein Anerkennungsantrag gestellt wurde, werden in der Bescheinigung extracurriculare Veranstaltungen (Ausnahme: M.A. AWG-ÖkSoz, siehe Hinweise weiter unten), welches Sie zusammen mit den Abschlussdokumenten ausgehändigt bekommen, aufgelistet. Ein Anerkennungsantrag ist hierfür nicht erforderlich.
Anerkennung von Sprachkursen im B.A. Sozialökonomie
Sollen Sprachkenntnisse für das Wahlpflichtmodul des 1. Studienjahres „English for Students of Socioeconomics” (6 ECTS-Punkte) oder für “Advanced English” (max. 6 ECTS-Punkte) anerkannt werden, dann stellen Sie bitte einen Antrag auf Anerkennung. Das Sprachniveau (mind. B1 bzw. B2) und der Studien-/ Fachbezug müssen u.a. gegeben sein. Dies wird im Beratungsgespräch erläutert.
Bei einer Anerkennung als „Extracurriculare Leistung“ z.B. eines Sprachkurses „Spanisch für Anfänger (A1)“ ist kein Anerkennungsantrag über STiNE erforderlich (s.o.).
Anerkennung von Sprachkursen in den Masterstudiengängen
In den Masterstudiengängen Human Resource Management (HRM), Health Economics and Health Care Management (HEHCM) und Interdisziplinäre Public und Nonprofit Studien (PUNO) ist eine Anerkennung von Sprachkursen nicht möglich.
Im Masterstudiengang Arbeit, Wirtschaft, Gesellschaft – Ökonomische und Soziologische Studien (AWG-ÖkSoz) können bis zu 6 ECTS aus Sprachkursen im Wahl- und Transfermodul (bis JG 2022 inkl. Wahlbereich) anerkannt werden. Für die Anerkennung wenden Sie sich bitte mit dem Nachweis an Ihre zuständige Studienkoordination. Belegen Sie mehr als 6 ECTS, können überschüssige Kreditpunkte nur in der Bescheinigung extracurriculare Veranstaltungen aufgenommen werden.
Im Masterstudiengang International Business and Sustainability (MIBAS) können im Bereich Electives Sprachkurse auf Antrag anerkannt werden. In der Regel werden folgende Sprachkurse anerkannt:
- Deutschkurse (Gilt jeweils nur für Bildungsausländer:innen)
Studienbeginn 01.10.2013 bis 01.04.2016: ab Niveau C1
Studienbeginn ab 01.10.2016: ab Niveau A1
- Englischkurse auf Niveau B2/C1, die in Kooperation mit der Universität Hamburg angeboten werden (z.B. Academic Writing des Fachsprachenzentrums der Universität Hamburg).
- Andere Sprachen, z.B. Sprachkurse, die im Rahmen eines Auslandssemesters an der Gasthochschule belegt wurden und die dem Erwerb der Landessprache dienen oder Sprachkurse die in Kooperation mit der Universität Hamburg von der VHS angeboten werden.
Die Anzahl der Leistungspunkte, die aus Sprachkursen eingebracht werden können, ist für MIBAS-Studierende begrenzt:
- MIBAS-Studierende, die zum WiSe 2023/2024 das Studium begonnen haben, können im Bereich Electives eine Wirtschaftsfremdsprache im Umfang von maximal 6 Leistungspunkten wählen, also Sprachkurse, die einem wirtschaftlichen Inhalt haben, wie z.B. Business English.
- MIBAS-Studierende, die vom M.A. zum M.Sc. Innovation, Business and Innovation gewechselt sind, können in den Bereich Electives maximal 3 Leistungspunkte aus reinen Spracherwerbskursen einbringen. Es ist möglich, 3 weitere Leistungspunkte an Sprachkursen einzubringen, wenn es Sprachkurse sind, die einem wirtschaftlichen Inhalt haben, wie z.B. Business English.
- MIBAS-Studierende, die zum WiSe 2015/2016 oder später das Studium begonnen haben, können in den Bereich Electives insgesamt maximal 6 Leistungspunkte aus Sprachkursen einbringen.
- MIBAS-Studierende, die zum WiSe 2013/2014 und zum WiSe 2014/2015 das Studium begonnen haben, ist es erlaubt, hier gilt eine alte Regelung, die zum WiSe 2015/2016 abgeschafft wurde, mehr als 6 Leistungspunkte aus Sprachkursen einzubringen. Allerdings ist die Anzahl der anzuerkennenden Leistungspunkte aus Sprachkursen anderer Sprachen als Deutsch und Englisch auf 6 Leistungspunkte begrenzt.