Abschlussarbeit
Die Anmeldevoraussetzungen und Anforderungen zu den Abschlussarbeiten sind abschlussspezifisch definiert. Bitte informieren Sie sich unter den nachfolgenden Links:
Bachelorarbeit
Anmeldung zur Bachelorarbeit
Voraussetzungen
Für die Anmeldung zur Bachelorarbeit müssen mindestens 138 Leistungspunkte erbracht worden sein.
Anmeldung
Die Anmeldung ist jederzeit möglich.
- Bitte nehmen Sie zuerst Kontakt zu Ihren Betreuenden auf sowie im Anschluss zu Ihren Zweitprüfenden, und besprechen Sie die Abschlussarbeit.
- Schicken Sie das von Ihnen ausgefüllte Anmeldeformular per Mail zuerst an die Erstprüfenden, die es unterschrieben und eingescannt an Sie zurückschicken.
- Schicken Sie dieses unterschriebene Anmeldeformular an die Zweitprüfenden, die es ebenfalls unterschrieben und eingescannt an Sie zurückschicken.
- Unterschreiben und scannen Sie das Anmeldeformular ein und schicken es unverzüglich über dieses Web-Formular an das Studienbüro Sozialökonomie.
- Benutzen Sie aus datenschutzrechtlichen Gründen ausschließlich Ihre Uni-HH-Mail-Adresse (vorname.nachname@studium.uni-hamburg.de bzw. vorname.nachname@uni-hamburg.de). Hierfür müssen Sie Ihre Uni-Mail Adresse entsprechend personalisieren (mit Ihrem Vor-und Nachnamen). Eine Anleitung hierfür finden Sie auf der Webseite des Rechenzentrums. Eingänge von privaten E-Mail-Adressen werden nicht berücksichtigt.
- Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit unverzüglich nach Unterschrift der Prüfenden mit Bekanntgabe des Themas beginnen muss.
Prüfende
Prüfende für Bachelorarbeiten
Die Prüfenden für Bachelorarbeiten werden durch den Prüfungsausschuss bestellt. Voraussetzung ist eine Prüfberechtigung im Sinne des Hamburgischen Hochschulgesetzes und der jeweils anzuwendenden Prüfungsordnung. Lehrbeauftragte werden grundsätzlich nicht zu Prüfenden bestellt. Ausscheidende Prüfende können Arbeiten annehmen, solange das Ende der Bearbeitungszeit in die Zeit der Beschäftigung an der Universität Hamburg fällt. Werden promovierende Mitarbeitende als Prüfende tätig, so soll zu dem jeweils anderen Prüfenden kein fachliches oder disziplinarisches Unterstellungsverhältnis bestehen.
Mindestens eine Person der Prüfenden muss der Gruppe der Hochschullehrenden angehören.
- Hinweis für Studierende mit Studienbeginn ab Wintersemester 2013/2014: Die Betreuenden (= Erstprüfende) müssen im gewählten Schwerpunktfach (im Schwerpunktfach BWL jedoch nicht zwingend im gewählten Vertiefungsmodul) lehren.
- Hinweis für Studierende mit Studienbeginn bis einschließlich Sommersemester 2013: Mindestens eine Person der Prüfenden muss im gewählten Schwerpunktfach (in den Schwerpunktfächern BWL oder Recht jedoch nicht zwingend im gewählten Vertiefungsmodul) lehren.
Prüfungsberechtigte für Abschlussarbeiten im B.A. Sozialökonomie:
Fachgebiet BWL
- Hochschullehrende: Alexander Bassen, Fenna Bloomsma, Silke Boenigk, Timo Busch, Laura Marie Edinger-Schons, Daniel Geiger, Dirk Ulrich Gilbert, Fabian Hattke, Johannes Kriebel, Kerstin Lopatta, Daniela Rastetter, Florian Schramm, Sebastian Späth, Alexander Szimayer, Thorsten Teichert, Jana-Michaela Timm, Rick Vogel
- Andere Angehörige des hauptberuflich tätigen wissenschaftlichen Personals: Ernst-Kenji Alexander, Charlotte Aßmann, Sarah Bartsch, Daniela Beckendorf, Brigitte Bernard-Rau, Hendrik Brosche, Anne Dahlweg, Sophie Döpp, Marc Dörlemann, Alexandra Endemann, Stephanie Flinspach, Brigitte Frank, Pia Marie Geisemann, Niklas Graumann, Dennis Heinrich, Sandra Henninger, Finn Hollberg, Matthew Johnson, Christina Kannegießer, Jannis Kreinhop, Lena Lenz, Sarah Lenz, Christopher Loreck, Charis Lüdtke, Luisa Paula Overmeyer, Ifigeneia Paliampelou, Jan Pape, Lisa Pfeiffer, Myriam Rapior, Stefanie Remmer, Manuel Reppmann, Melissa Satzger, Lisa Scheitza, Stephan Schmucker, Lara Schröder, Nadja Schweiggart, Adnan Shah, Finn Christian Simonn, Thomas Tammen, Svenja Tobies, René Wagner, Tobias Werner, Christine Zöllner
Fachgebiet VWL
- Hochschullehrende: Miriam Beblo, Ulrich Fritsche, Arne Heise, Mathias Kifmann, Johanna Kokot, Johanna Krenz, Grischa Perino, Marianne Saam
- Andere Angehörige des hauptberuflich tätigen wissenschaftlichen Personals: Dennis Michael Becker, Francesco Furini, Christopher Gardiner, Victoria Hünewaldt, Tobias Langenberg, Kristin Paetz, Thorsten Pampel, Alexander Pfannkuche, Rouven Reinke, Martin Sauber, Marie Schäfer, Mark Spektor, Lisa-Marie Wegner, Max Valentin Weinig
Fachgebiet Soziologie
- Hochschullehrende: Frank Adloff, Petra Böhnke, Philipp Degens, Carsten Heinze, Henning Lohmann, Sabine Maasen, Katharina Manderscheid, Wolfgang Menz, Almut Peukert, Katharina Zimmermann
- Andere Angehörige des hauptberuflich tätigen wissenschaftlichen Personals: Tanja Bogusz, Douglas Carvalho Ribeiro, Juan Deininger, Merle Dyroff, Frederike Esche, Stefan Kerber-Clasen, Viola Logemann, Laura Lüth, Julia Katherina Mahnken, Andreas Möllenkamp, Christine Neubert, Sascha Peter, Leo Roepert, Maurizio Schulz, Marc Strotmann, Barbara Sutter, Giulia Tattarini, Christoph van Dülmen
Fachgebiet Recht
- Hochschullehrende: Kai-Oliver Knops, Karsten Nowrot
- Andere Angehörige des hauptberuflich tätigen wissenschaftlichen Personals: Kristina Hellwig, Niklas Korff, Lea Spiegelberg, Nicole Terhechte-Gerick
Bearbeitungsdauer und Umfang der Bachelorarbeit
Bearbeitungszeit
Die Ausgabe des Themas erfolgt durch die Betreuerin bzw. den Betreuer der Abschlussarbeit. Mit Ausgabe des Themas beginnt die Bearbeitungszeit.
Der Zeitpunkt der Ausgabe und das Thema sowie die beiden Prüfer bzw. Prüferinnen werden im Studienbüro aktenkundig gemacht.
Die Bearbeitungszeit umfasst 12 Wochen (Studierende mit Studienbeginn ab Wintersemester 2013/2014) bzw. 6 Wochen (Studierende mit Studienbeginn bis Sommersemester 2013).
Feiertage o.ä. werden bei der Fristberechnung nicht berücksichtigt. Fällt der Tag der Abgabe auf einen Sonnabend, Sonn- oder Feiertag (es gelten die Feiertage des Bundeslandes HH) verlängert sich die Frist auf den darauf folgenden Werktag (§193 BGB).
Inhaltliche Anforderungen
Ihre Bachelorarbeit muss im gewählten Schwerpunktfach (BWL, VWL, Soziologie oder Recht) geschrieben werden. Ein Anrecht auf spezifische Betreuende/ Prüfende, Themen oder das Schreiben in einer fachlichen Vertiefung besteht nicht.
Formale Anforderungen
Der Umfang der Bachelorarbeit beträgt 30 bis 50 Textseiten. Weitere Anforderungen an Form, Umfang und Inhalt legen die Betreuende fest.
Titelanpassung bzw.-änderung nach Beginn der Bearbeitungszeit
Nachdem Sie die Anmeldung zur Abschlussarbeit im Studienbüro abgegeben haben, kann der Titel der Abschlussarbeit nur mit Zustimmung des:der Erstgutachter:in angepasst bzw. geändert werden.
Hierzu bedarf es der formlosen und schriftlichen Mitteilung (per E-Mail) des:der Erstgutachter:in an das Studienbüro (studienbuero-sozoek.wiso@uni-hamburg.de).
Verlängerung der Bearbeitungszeit
Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit
Bei Krankheit (nachgewiesen z.B. durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) oder bei Vorliegen eines anderen wichtigen Grundes kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit bei einem vor Ablauf der Frist gestellten schriftlichen Antrag grundsätzlich um höchstens 2 Wochen verlängern. Der Antrag ist unverzüglich zu stellen. In Fällen außergewöhnlicher Härte können die Vorsitzenden des Prüfungsausschusses im Einzelfall auf separaten Antrag eine längere Frist gewähren. Die Verlängerung der Bearbeitungszeit wegen des Studiums in Teilzeit ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Bitte nutzen Sie das Formular zur Verlängerung der Bearbeitungszeit (Webformular).
Muss ich bis zur bzw. bei der Abgabe meiner Bachelorarbeit immatrikuliert sein?
Ja, weitere Informationen zur Immatrikulation finden Sie hier.
Abgabe der Bachelorarbeit - Bei Anmeldung der Abschlussarbeit bis zum 31.01.25
Bitte reichen Sie Ihre Abschlussarbeit aus datenschutzrechtlichen Gründen ausschließlich über Ihre personalisierte* Uni-HH-E-Mail-Adresse als PDF an studienbuero-sozoek.wiso@uni-hamburg.de ein. Eingänge von privaten E-Mail-Adressen können nicht berücksichtigt werden. Die Abgabe per E-Mail wahrt die Frist.
Mit dem Absenden Ihrer Abschlussarbeit bestätigen Sie die endgültige Abgabe. Diese Version wird an Ihre Gutachtenden zur Bewertung weitergeleitet. Es können keine weiteren Versionen bzw. Fassungen eingereicht werden.
Bitte nutzen Sie für die Abgabe folgende Textvorlage für die E-Mail und tragen im Betreff der E-Mail die unten genannten persönlichen Daten ein:
Textvorlage für die E-Mail für die digitale Abgabe von Abschlussarbeiten
(In die Betreffzeile:) Abschlussarbeit (ohne Thema), Studiengang, Nachname, Vorname, Matrikel-Nr.
(E-Mail-Text:)
Sehr geehrtes Prüfungsmanagement,
anbei finden Sie meine Abschlussarbeit.
Meine Prüfenden sind:
Betreuer:in (Erstgutachter:in): Name, Vorname
Zweitgutachter:in: Name, Vorname
Bitte beachten Sie für alle Arbeiten, die bis zum 31.01.25 angemeldet werden:
- Bitte hängen Sie in der o.g. E-Mail Ihre Abschlussarbeit als 1 zusammengesetzte PDF-Datei (inkl. Eidesstaatlichen Versicherung nachfolgend) an. Die E-Mail darf keine zusätzlichen Dateien, Zip-Ordner oder ähnliches enthalten.
Abschlussarbeiten, bestehend aus mehreren Dateien, nehmen wir nicht an. - Gemäß der für Sie geltenden Prüfungsordnung müssen Sie Ihrer Arbeit eine Eidesstattlichen Versicherung beifügen. Bitte nutzen dafür ausschließlich die hier verlinkte Eidesstattliche Versicherung (PDF). Sie entspricht den Vorgaben Ihrer Prüfungsordnung. Die digital ausgefüllte, dann ausgedruckte und handschriftlich unterschriebene Eidesstattliche Versicherung muss Bestandteil Ihrer Abschlussarbeit (1 PDF) sein.
- Die PDF-Datei Ihrer Abschlussarbeit darf maximal 50 MB groß sein.
* Eine Anleitung für die Personalisierung Ihrer Uni-HH-E-Mail-Adresse finden Sie hier.
Abgabe der Bachelorarbeit - Bei Anmeldung der Abschlussarbeit ab dem 01.02.25
Bitte reichen Sie Ihre Abschlussarbeit aus datenschutzrechtlichen Gründen ausschließlich über Ihre personalisierte* Uni-HH-E-Mail-Adresse als PDF an studienbuero-sozoek.wiso@uni-hamburg.de ein. Eingänge von privaten E-Mail-Adressen können nicht berücksichtigt werden. Die Abgabe per E-Mail wahrt die Frist.
Mit dem Absenden Ihrer Abschlussarbeit bestätigen Sie die endgültige Abgabe. Diese Version wird an Ihre Gutachtenden zur Bewertung weitergeleitet. Es können keine weiteren Versionen bzw. Fassungen eingereicht werden.
Bitte nutzen Sie für die Abgabe folgende Textvorlage für die E-Mail und tragen im Betreff der E-Mail die unten genannten persönlichen Daten ein:
Textvorlage für die E-Mail für die digitale Abgabe von Abschlussarbeiten
(In die Betreffzeile:) Abschlussarbeit (ohne Thema), Studiengang, Nachname, Vorname, Matrikel-Nr.
(E-Mail-Text:)
Sehr geehrtes Prüfungsmanagement,
anbei finden Sie meine Abschlussarbeit.
Meine Prüfenden sind:
Betreuer:in (Erstgutachter:in): Name, Vorname
Zweitgutachter:in: Name, Vorname
Bitte beachten Sie für alle Arbeiten, die ab dem 01.02.25 angemeldet werden:
- Mit der Abschlussarbeit müssen Sie diese Eigenständigkeitserklärung abgeben; sie enthält die durch Ihre Prüfungsordnung obligatorisch einzureichende eidesstaatliche Versicherung. Die digital ausgefüllte, dann ausgedruckte und handschriftlich unterschriebene Eigenständigkeitserklärung muss Bestandteil Ihrer Abschlussarbeit (1 PDF) sein.
- Bitte hängen Sie in der o.g. E-Mail Ihre Abschlussarbeit als 1 zusammengesetzte PDF-Datei (inkl. o.g. Eigenständigkeitserklärung) an. Die E-Mail darf keine zusätzlichen Dateien, Zip-Ordner oder ähnliches enthalten.
Abschlussarbeiten, bestehend aus mehreren Dateien, nehmen wir nicht an. - Die PDF-Datei Ihrer Abschlussarbeit darf maximal 50 MB groß sein.
Wichtig: Mit inhaltlichen Fragen zum Gebrauch der Eigenständigkeitserklärung wenden sich Studierende bitte an die jeweiligen Prüfenden.
* Eine Anleitung für die Personalisierung Ihrer Uni-HH-E-Mail-Adresse finden Sie hier.
Muss ich eine Druckversion einreichen?
Seit dem 01.10.2024 ist die Abgabe der Druckversion aufgrund der neuen Prüfungsordnungen nicht mehr notwendig. Dies gilt auch, wenn Sie die digitale Version Ihrer Abschlussarbeit (Zusendung per E-Mail) vor dem 01.10.2024 abgebgeben haben. Sofern Sie bereits nach dem 01.10.2024 ein gedrucktes Exemplar eingereicht haben, wird dieses von uns archiviert; d.h. Sie bekommen das bereits abgegebene gedruckte Exemplar nicht zurück.
Wie sehe ich, ob meine Abschlussarbeit korrekt eingegangen ist?
Sie finden in Stine unter Studium, „Meine Prüfungen" ihre Abschlussarbeit.
Wenn ihre Arbeit fristgerecht und ordnungsgemäß abgegeben wurde, finden Sie dort den Status „Eingereicht am (Abgabetermin)“. Dann wurde Ihre Abschlussarbeit zu den Prüfenden zur Bewertung weitergeleitet.
Die Anpassung des Status erfolgt innerhalb von 3 Werktagen nach Ihrer Abgabe. Falls die Abgabe nicht form- und fristgerecht erfolgte, werden Sie vom Studienbüro kontaktiert. Es werden keine automatischen Eingangsantworten oder extra Bestätigungsmails versendet.
Bewertung der Bachelorarbeit
Die Prüfenden sind zu einer zügigen Bewertung verpflichtet.
- Im Bachelor Sozialökonomie (B.A.) beträgt die Korrekturfrist für Abschlussarbeiten 6 Wochen
Erst- und Zweitprüfende erstellen ein Gutachten zur Abschlussarbeit. Sofern die Bewertung der Prüfenden voneinander abweicht, errechnet sich die Note der Abschlussarbeit als arithmetisches Mittel beider Bewertungen.
Bewertet nur einer der beiden Prüfenden die Arbeit von Studierenden mit Studienbeginn ab Wintersemester 2013/14 als nicht ausreichend (5,0), bestellen Vorsitzende des Prüfungsausschusses Drittprüfende. Wird die Arbeit im dritten Gutachten mindestens mit 4,0 bewertet, so wird die Note als arithmetisches Mittel der drei Beurteilungen gebildet, mindestens aber mit "ausreichend" (4,0) festgelegt.
Wiederholung der Bachelorarbeit
Die Bachelorarbeit darf maximal einmal wiederholt werden, wenn sie im ersten Versuch mit "nicht bestanden" (5,0) bewertet wurde. Auf begründeten Antrag kann der Prüfungsausschuss eine zweite Wiederholungsmöglichkeit genehmigen.
Masterarbeit
Anmeldung zur Masterarbeit
Voraussetzungen für die Anmeldung der Masterarbeit
Für die Anmeldung zur Masterarbeit gelten für jeden Studiengang unterschiedliche Voraussetzungen:
- Master Human Resource Management/Personalpolitik:
- Studierende mit Studienbeginn vor dem WiSe 2023/2024: Abgabe der letzten Teilleistung des Studienprojekts zur Personal- und Organisationsforschung
- Studierende mit Studienbeginn ab WiSe 2023/2024: es müssen 60 Leistungspunkte erworben worden sein.
- Master Health Economics and Health Care Management: Es müssen 60 Leistungspunkte erworben worden sein.
- Master Arbeit, Wirtschaft, Gesellschaft - Ökonomische und Soziologische Studien: Abgabe der letzten Teilleistung im Modul Forschung.
- Master Innovation, Business and Sustainability (M.Sc.): Es müssen 60 Leistungspunkte erworben worden sein.
- Master International Business and Sustainability (M.A.): Es müssen 60 Leistungspunkte erworben worden sein.
- Master Interdisziplinäre Public und Nonprofit Studien:
- Studierende mit Studienbeginn vor dem WiSe 2023/2024: Die Zulassung zur Masterarbeit kann unabhängig vom Erreichen einer bestimmten Anzahl von Leistungspunkten beantragt werden.
- Studierende mit Studienbeginn ab WiSe 2023/2024: Das Pfichtmodul 3 „Methoden“ muss erfolgreich abgeschlossen sein.
- Master in Peace and Security Studies:
- Die Zulassung zur Masterarbeit kann unabhängig vom Erreichen einer bestimmten Anzahl von Leistungspunkten beantragt werden.
- Empfohlene Voraussetzungen für die Teilnahme:
- 4-semestrig: Absolvierung des Curriculums (90 LP)
- 2-semestrig: Absolvierung des Curriculums (37 LP)
Anmeldung zur Masterarbeit
Die Anmeldung zur Masterarbeit ist jederzeit möglich.
Ausnahme: Für Studierende des Masterstudiengangs Peace and Security Studies mit Beginn bis einschließlich Studienbeginn WiSe 23/24 ist die Anmeldung nur an den unten genannten Zeiten möglich.
Sommersemester: 2-semestrig: 28. März; 4-semestrig: 15. Februar
Wintersemester: 2-semestrig: 10. Oktober; 4-semestrig: 01. September
- Bitte nehmen Sie zuerst Kontakt zu Ihren Betreuenden auf sowie im Anschluss zu Ihren Zweitprüfenden, und besprechen Sie die Abschlussarbeit.
- Schicken Sie das von Ihnen ausgefüllte Anmeldeformular per Mail zuerst an die Erstprüfenden, die es unterschrieben und eingescannt an Sie zurückschicken.
- Schicken Sie dieses unterschriebene Anmeldeformular an die Zweitprüfenden, die es ebenfalls unterschrieben und eingescannt an Sie zurückschicken.
- Unterschreiben und scannen Sie das Anmeldeformular ein und schicken es unverzüglich über dieses Web-Formular an das Studienbüro Sozialökonomie.
- Benutzen Sie aus datenschutzrechtlichen Gründen ausschließlich Ihre Uni-HH-Mail-Adresse (vorname.nachname@studium.uni-hamburg.de bzw. vorname.nachname@uni-hamburg.de). Hierfür müssen Sie Ihre Uni-Mail
- Adresse entsprechend personalisieren (mit Ihrem Vor-und Nachnamen). Eine Anleitung hierfür finden Sie auf der Webseite des Rechenzentrums. Eingänge von privaten E-Mail-Adressen werden nicht berücksichtigt.
- Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit unverzüglich nach Unterschrift der Prüfenden mit Bekanntgabe des Themas beginnen muss.
Prüfende
Prüfende für Masterarbeiten
Die Studierenden suchen sich selbständig unter den Lehrenden des Studiengangs Betreuende als Erstprüfende für die Masterarbeit, sowie Zweitprüfende.
Für die Masterstudiengänge wurden von den Prüfungsausschüssen die folgenden Personen als Prüfungsberechtigte für Abschlussarbeiten bestellt.
- Master Arbeit, Wirschaft, Gesellschaft - Ökonomische und Soziologische Studien (AWG), Stand November 2024:
Mindestens eine Person der Prüfenden muss der Gruppe der Hochschullehrenden angehören bzw. ein habilitiertes Mitglied der Universität Hamburg sein.
Prof. Dr. Frank Adloff, Prof. Dr. Stefan Aykut, Prof. Dr. Miriam Beblo, Prof. Dr. Petra Böhnke, Dr. Philipp Degens, Dr. Frederike Esche, Prof. Dr. Ulrich Fritsche, Prof. Dr. Dirk Gilbert, Prof. Dr. Arne Heise, Dr. Julian Jäger, Dr. Stefan Kerber-Clasen, Prof. Dr. Mathias Kifmann, Prof. Dr. Johanna Kokot, Prof. Dr. Henning Lohmann, Prof. Dr. Sabine Maasen, Prof. Dr. Katharina Manderscheid, Dr. Eva Markowsky, Prof. Dr. Wolfgang Menz, Dr. Christine Neubert, Dr. Kristin Paetz, Prof. Dr. Grischa Perino, Dr. Sascha Peter, Prof. Dr. Almut Peukert, Dr. Leo Roepert, Prof. Dr. Marianne Saam, Dr. Martin Sauber, Dr. Barbara Sutter, Dr. Giulia Tattarini, Prof. Dr. Katharina Zimmermann.
Möchten Sie eine andere Person als Erst- oder Zweitbetreuende einsetzen (z.B. Promovierte der WiSo-Fakultät u.Ä.), richten Sie bitte einen begründeten Antrag VOR BEGINN DER BEARBEITUNGSZEIT an den Prüfungsausschuss. Reichen Sie einen formlosen Antrag über die Studienkoordination per E-Mail ein.
- Master Human Resource Management/Personalpolitik (HRM), Stand Oktober 2024:
Mindestens eine Person der Prüfenden muss der Gruppe der Hochschullehrenden angehören bzw. ein habilitiertes Mitglied der Universität Hamburg sein.
Prof. Dr. Beblo, Prof. Dr. Boenigk, Dr. Endemann, Prof. Dr. Geiger, Prof. Dr. Gilbert, Dr. Heinrich, Dr. Korff, Prof. Dr. Menz, Prof. Dr. Nowak, Prof. Dr. Rastetter, Dr. Schmucker, Prof. Dr. Schramm, Prof. Dr. Späth, Prof. Dr. R. Vogel
- Für eine Betreuung durch Prof. Rastetter, Dr. Schmucker und Prof. Schramm beachten Sie bitte das gesonderte Bewerbungsverfahren zum 15.07. und 15.01..
- Die regelmäßig im Master HRM tätigen Lehrbeauftragten werden ebenfalls als Prüfende bestellt und können angefragt werden. Wenn sie zustimmen, muss eine Person aus der obigen Liste (mit Ausnahme von Dr. Endemann, Dr. Korff, Dr. Heinrich und Dr. Schmucker) offizielle:r Erstbetreuer:in sein.
Möchten Sie einen anderen Hochschullehrenden als Erstbetreuer oder eine andere Person als Zweitbetreuende (z.B. Externe, Promovierte der WiSo-Fakultät u.Ä.) einsetzen, richten Sie bitte einen begründeten Antrag VOR BEGINN DER BEARBEITUNGSZEIT an den Prüfungsausschuss. Reichen Sie einen formlosen Antrag über die Studienkoordination per E-Mail ein.
- Master Health Economics and Health Care Management (HEHCM), Stand November 2024:
- Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften:
Prof. Dr. Iris Kesternich, Prof. Dr. Mathias Kifmann, Prof. Dr. Johanna Kokot, Prof. Dr. Grischa Perino; Prof. Dr. Claudia Schwirplies
- Fakultät für Betriebswirtschaft:
Dr. Sebastian Neumann-Böhme, Dr. Tobias Effertz (PD), Dr. Kathleen Gali (PD), Dr. Johannes Jahn (PD), Dr. Ricarda Milstein, Prof. Dr. Jonas Schreyögg, Prof. Dr. Martin Spindler, Prof. Dr. Tom Stargardt, Prof. Dr. Petra Steinorth, Prof. Dr. Eva-Maria Wild
- Medizinische Fakultät (UKE):
Dr. Christine Blome (PD), Dr. Christian Brettschneider (PD), Prof. Dr. André Hajek, Prof. Dr. Hans-Helmut König
- Master Interdisziplinäre Public und Nonprofit Studien (PUNO), Stand November 2024:
Der bzw. die Erstgutachter:in muss aus der Gruppe der Hochschulprofessor:innen und habilitierten Mitarbeiter:innen an der Fakultät der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften kommen: Liste (s. "aktive Professorinnen/Professoren").
Der bzw. die Zweitgutachter:in muss nicht aus dieser Gruppe kommen, jedoch im M.Sc. PUNO prüfungsberechtigt sein. Der Prüfungsausschuss bestellt in der Regel alle im Programm Lehrenden zu Prüfer:innen.
Oft hat der bzw. die Erstgutachter:in einen Vorschlag, wer sich als Zweitgutachter:in eignen könnte. - Master of Science in Innovation, Business and Sustainability (M.Sc.), Stand Oktober 2024:
Der bzw. die Erstgutachter:in muss aus der Gruppe der Hochschulprofessor:innen und habilitierten Mitarbeiter:innen an der Fakultät der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften kommen: Liste (s. "aktive Professorinnen/Professoren").
Der bzw. die Zweitgutachter:in muss nicht aus dieser Gruppe kommen, jedoch im M.Sc. Innovation, Business and Sustainability prüfungsberechtigt sein. Der Prüfungsausschuss bestellt in der Regel alle im Programm Lehrenden zu Prüfer:innen.
Oft hat der bzw. die Erstgutachter:in einen Vorschlag, wer sich als Zweitgutachter:in eignen könnte. - Master of Arts in International Business and Sustainability (M.A.), Stand Oktober 2024:
Eine bzw. einer der Gutachtenden muss aus der Gruppe der Hochschulprofessor:innen und habilitierten Mitarbeiter:innen an der Fakultät der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften kommen: Liste (s. "aktive Professorinnen/Professoren").
Der bzw. die andere Gutachter:in muss nicht aus dieser Gruppe kommen, jedoch im M.Sc. Innovation, Business and Sustainability prüfungsberechtigt sein. Der Prüfungsausschuss bestellt in der Regel alle im Programm Lehrenden zu Prüfer:innen.
Oft hat der bzw. die Erstgutachter:in einen Vorschlag, wer sich als Zweitgutachter:in eignen könnte. - Master of Arts in Peace and Security Studies (M.A.), Stand Dezember 2024:
Grundsätzlich zulässig sind alle Lehrenden des Studiengangs sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kooperierenden Institute und beteiligten Fakultäten (also: KoFrieS). Mindestens einer der Gutachtenden/Betreuenden muss aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und -lehrer stammen (also: Professorinnen und Professoren, Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren aller Hochschulen) bzw. ein habilitiertes Mitglied der Universität Hamburg sein.
Wenn Sie niemanden aus dieser letztgenannten Gruppe finden, dann sehen Sie sich bitte nach mindestens promovierten Personen (die ein Dr. oder PhD vor dem Namen haben) um, die thematisch in Frage kommen und die entweder an der UHH oder am IFSH angestellt sind oder im Studiengang lehren. In ganz seltenen Einzelfällen kommen auch Personen in Frage, die noch nicht promoviert sind, sofern Sie im MPS gelehrt haben. Sollte einer dieser beiden Fälle zutreffen – wenn also die von Ihnen vorgeschlagenen Prüfer:innen keine Professor:innen sind – melden Sie sich vorab per E-Mail bei der Studiengangskoordination, da die Prüfberechtigung in diesen Fällen der Zustimmung des Zulassungs- und Prüfungsausschusses bedarf. Dies kann einige Tage in Anspruch nehmen. Melden Sie sich daher rechtzeitig vor Ihrer geplanten Anmeldung.
Eine Liste der Prüfungsberechtigten für den Masterstudiengang Peace and Security Studies finden Sie hier.
Bearbeitungsdauer und Umfang der Masterarbeit
Bearbeitungszeit
Die Ausgabe des Themas erfolgt durch die Betreuerin bzw. den Betreuer der Abschlussarbeit. Mit Ausgabe des Themas beginnt die Bearbeitungszeit. Der Zeitpunkt der Ausgabe und das Thema sowie die beiden Prüfer bzw. Prüferinnen werden im Studienbüro aktenkundig gemacht.
Die Bearbeitungszeit umfasst 6 Monate. Feiertage o.ä. werden dabei nicht berücksichtigt.
Ausnahme:
Für Studierende des Masterstudiengangs Peace and Security Studies
bis einschließlich Studienbeginn WiSe 23/24:
2-semestrig: 4 1/2 Monate; Bearbeitungsbeginn 28.03 bzw. 10.10;
4-semestrig: 6 Monate; Bearbeitungsbeginn 15.02 bzw. 01.09
mit Studienbeginn WiSe 24/25:
2-semestrig: 140 Tage;
4-semestrig: 183 Tage
Formale Anforderungen
Für den Umfang der Masterarbeit gelten für jeden Studiengang unterschiedliche Vorgaben:
- Master Human Resource Management/Personalpolitik:
- Bei Abgabe der Arbeit vor dem 01.10.2023: ca. 80 Textseiten (etwa 160.000 Zeichen)
- Bei einer Bearbeitungszeit über den 01.10.2023 hinaus: ca. 50-80 Textseiten
- Bei Anmeldung der Arbeit nach dem 01.10.2023: ca. 50-70 Textseiten
Abweichungen können mit der Erstgutachterin/dem Erstgutachter abgesprochen werden.
- Master Health Economics and Health Care Management: der Umfang wird vom betreuenden Lehrstuhl vorgegeben
- Master Arbeit, Wirtschaft, Gesellschaft - Ökonomische und Soziologische Studien: 50-70 Seiten (100.000-140.000 Zeichen)
- Master Innovation, Business and Sustainability (M.Sc.): 50-70 Seiten
- Master International Business and Sustainability (M.A.): 60-80 Seiten (120.000-160.000 Zeichen)
- Master Interdisziplinäre Public und Nonprofit Studien: ca. 50 Seiten (100.000 Zeichen)
- Master Peace and Security Studies: 2-semestrig: ca. 15.000 bis 18.000 Wörter ohne Verzeichnisse; 4-semestrig: ca. 18.000 bis 24.000 Wörter ohne Verzeichnisse
Titelanpassung bzw.-änderung nach Beginn der Bearbeitungszeit
Nachdem Sie die Anmeldung zur Abschlussarbeit im Studienbüro abgegeben haben, kann der Titel der Abschlussarbeit nur mit Zustimmung des:der Erstgutachter:in angepasst bzw. geändert werden.
Hierzu bedarf es der formlosen und schriftlichen Mitteilung (per E-Mail) des:der Erstgutachter:in an das Studienbüro (studienbuero-sozoek.wiso"AT"uni-hamburg.de).
Verlängerung der Bearbeitungszeit
Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit
Die bzw. der Vorsitzende des Prüfungsausschusses kann bei begründetem und VOR Ablauf der Bearbeitungsfrist gestelltem Antrag eine Verlängerung der Bearbeitungszeit genehmigen. Voraussetzung für eine Verlängerung der Bearbeitungszeit ist, dass die Gründe, die die Verlängerung erforderlich machen, nicht von der bzw. dem Studierenden zu vertreten sind (Bsp. Krankheit nachgewiesen durch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) und unverzüglich angezeigt werden.
In den Studiengängen mit Abschluss Master of Arts (AWG, HRM, MIBAS vor 2023) ist eine Verlängerung um maximal die Hälfte der vorgesehenen Bearbeitungszeit möglich. Ausnahme: Master of Arts Peace and Security Studies (MPS) dort ist ist eine Verlängerung der Bearbeitungszeit um maximal 4 Wochen möglich.
In den Studiengängen mit dem Abschluss Master of Science (HEHCM, PUNO, MIBAS ab 2023) ist eine Verlängerung um maximal 3 Wochen möglich.
In Fällen außergewöhnlicher Härte kann die bzw. der Vorsitzende des Prüfungsausschusses (MA) bzw. der Prüfungsausschuss (MSc) im Einzelfall eine längere Frist gewähren. Die Verlängerung der Bearbeitungszeit wegen des Studiums in Teilzeit ist ausgeschlossen.
Bitte nutzen Sie das Formular zur Verlängerung der Bearbeitungszeit (Webformular).
Muss ich bis zur bzw. bei der Abgabe meiner Masterarbeit immatrikuliert sein?
Ja, weitere Informationen zur Immatrikulation finden Sie hier.
Abgabe der Masterarbeit - Bei Anmeldung der Abschlussarbeit bis zum 31.01.25
Bitte reichen Sie Ihre Abschlussarbeit aus datenschutzrechtlichen Gründen ausschließlich über Ihre personalisierte* Uni-HH-E-Mail-Adresse als PDF an studienbuero-sozoek.wiso@uni-hamburg.de ein. Eingänge von privaten E-Mail-Adressen können nicht berücksichtigt werden. Die Abgabe per E-Mail wahrt die Frist.
Mit dem Absenden Ihrer Abschlussarbeit bestätigen Sie die endgültige Abgabe. Diese Version wird an Ihre Gutachtenden zur Bewertung weitergeleitet. Es können keine weiteren Versionen bzw. Fassungen eingereicht werden.
Bitte nutzen Sie für die Abgabe folgende Textvorlage für die E-Mail und tragen im Betreff der E-Mail die unten genannten persönlichen Daten ein:
Textvorlage für die E-Mail für die digitale Abgabe von Abschlussarbeiten
(In die Betreffzeile:) Abschlussarbeit (ohne Thema), Studiengang, Nachname, Vorname, Matrikel-Nr.
(E-Mail-Text:)
Sehr geehrtes Prüfungsmanagement,
anbei finden Sie meine Abschlussarbeit.
Meine Prüfenden sind:
Betreuer:in (Erstgutachter:in): Name, Vorname
Zweitgutachter:in: Name, Vorname
Bitte beachten Sie für alle Arbeiten, die bis zum 31.01.25 angemeldet werden:
- Bitte hängen Sie in der o.g. E-Mail Ihre Abschlussarbeit als 1 zusammengesetzte PDF-Datei (inkl. Eidesstaatlichen Versicherung nachfolgend) an. Die E-Mail darf keine zusätzlichen Dateien, Zip-Ordner oder ähnliches enthalten.
Abschlussarbeiten, bestehend aus mehreren Dateien, nehmen wir nicht an. - Gemäß der für Sie geltenden Prüfungsordnung müssen Sie Ihrer Arbeit eine Eidesstattlichen Versicherung beifügen. Bitte nutzen dafür ausschließlich die hier verlinkte Eidesstattliche Versicherung (PDF). Sie entspricht den Vorgaben Ihrer Prüfungsordnung. Die digital ausgefüllte, dann ausgedruckte und handschriftlich unterschriebene Eidesstattliche Versicherung muss Bestandteil Ihrer Abschlussarbeit (1 PDF) sein.
- Die PDF-Datei Ihrer Abschlussarbeit darf maximal 50 MB groß sein.
* Eine Anleitung für die Personalisierung Ihrer Uni-HH-E-Mail-Adresse finden Sie hier.
Abgabe der Masterarbeit - Bei Anmeldung der Abschlussarbeit ab dem 01.02.25
Bitte reichen Sie Ihre Abschlussarbeit aus datenschutzrechtlichen Gründen ausschließlich über Ihre personalisierte* Uni-HH-E-Mail-Adresse als PDF an studienbuero-sozoek.wiso@uni-hamburg.de ein. Eingänge von privaten E-Mail-Adressen können nicht berücksichtigt werden. Die Abgabe per E-Mail wahrt die Frist.
Mit dem Absenden Ihrer Abschlussarbeit bestätigen Sie die endgültige Abgabe. Diese Version wird an Ihre Gutachtenden zur Bewertung weitergeleitet. Es können keine weiteren Versionen bzw. Fassungen eingereicht werden.
Bitte nutzen Sie für die Abgabe folgende Textvorlage für die E-Mail und tragen im Betreff der E-Mail die unten genannten persönlichen Daten ein:
Textvorlage für die E-Mail für die digitale Abgabe von Abschlussarbeiten
(In die Betreffzeile:) Abschlussarbeit (ohne Thema), Studiengang, Nachname, Vorname, Matrikel-Nr.
(E-Mail-Text:)
Sehr geehrtes Prüfungsmanagement,
anbei finden Sie meine Abschlussarbeit.
Meine Prüfenden sind:
Betreuer:in (Erstgutachter:in): Name, Vorname
Zweitgutachter:in: Name, Vorname
Bitte beachten Sie für alle Arbeiten, die ab dem 01.02.25 angemeldet werden:
- Mit der Abschlussarbeit müssen Sie diese Eigenständigkeitserklärung abgeben; sie enthält die durch Ihre Prüfungsordnung obligatorisch einzureichende eidesstaatliche Versicherung. Die digital ausgefüllte, dann ausgedruckte und handschriftlich unterschriebene Eigenständigkeitserklärung muss Bestandteil Ihrer Abschlussarbeit (1 PDF) sein.
- Bitte hängen Sie in der o.g. E-Mail Ihre Abschlussarbeit als 1 zusammengesetzte PDF-Datei (inkl. o.g. Eigenständigkeitserklärung) an. Die E-Mail darf keine zusätzlichen Dateien, Zip-Ordner oder ähnliches enthalten.
Abschlussarbeiten, bestehend aus mehreren Dateien, nehmen wir nicht an. - Die PDF-Datei Ihrer Abschlussarbeit darf maximal 50 MB groß sein.
Wichtig: Mit inhaltlichen Fragen zum Gebrauch der Eigenständigkeitserklärung wenden sich Studierende bitte an die jeweiligen Prüfenden
* Eine Anleitung für die Personalisierung Ihrer Uni-HH-E-Mail-Adresse finden Sie hier.
Nur für Master of Arts Peace and Security Studies: Abgabe der Masterarbeit
Bitte reichen Sie Ihre Abschlussarbeit aus datenschutzrechtlichen Gründen ausschließlich über Ihre personalisierte* Uni-HH-E-Mail-Adresse als PDF sowie zusätzlich als Word-Dokument an studienbuero-sozoek.wiso@uni-hamburg.de ein.
Zusätzlich dazu müssen Studierende des Studiengangs M.A. Peace and Security Studies mit Studienbeginn bis einschließlich WiSe 23/24 müssen 3 identische Druckversionen abgeben. Studierende mit Studienbeginn ab WiSe 24/25 müssen 1 Druckversion abgeben. Diese Druckversion:en sind per Post an IFSH, Studiengangskoordination, Beim Schlump 83, 20144 Hamburg zu senden oder dort persönlich abzugeben.
Eingänge von privaten E-Mail-Adressen können nicht berücksichtigt werden. Die Abgabe per E-Mail wahrt die Frist.
Mit dem Absenden Ihrer Abschlussarbeit bestätigen Sie die endgültige Abgabe. Diese Version wird an Ihre Gutachtenden zur Bewertung weitergeleitet. Es können keine weiteren Versionen bzw. Fassungen eingereicht werden.
Bitte nutzen Sie für die Abgabe folgende Textvorlage für die E-Mail und tragen im Betreff der E-Mail die unten genannten persönlichen Daten ein:
Textvorlage für die E-Mail für die digitale Abgabe von Abschlussarbeiten
(In die Betreffzeile:) Abschlussarbeit (ohne Thema), Studiengang, Nachname, Vorname, Matrikel-Nr.
(E-Mail-Text:)
Sehr geehrtes Prüfungsmanagement,
anbei finden Sie meine Abschlussarbeit.
Meine Prüfenden sind:
Betreuer:in (Erstgutachter:in): Name, Vorname
Zweitgutachter:in: Name, Vorname
Bitte beachten:
- Mit der Abschlussarbeit müssen Sie diese Eidesstattliche Versicherung abgeben. Die digital ausgefüllte, dann ausgedruckte und handschriftlich unterschriebene eidesstattliche Versicherung muss Bestandteil Ihrer Abschlussarbeit (1 PDF) sein.
- Bitte hängen Sie in der o.g. E-Mail Ihre Abschlussarbeit als 1 zusammengesetzte PDF-Datei (inkl. o.g. eidesstattlichen Versicherung) und das Word-Dokument (inkl. o.g. eidesstattlichen Versicherung) an. Die E-Mail darf keine zusätzlichen Dateien, Zip-Ordner oder ähnliches enthalten. Abschlussarbeiten, bestehend aus mehreren Dateien, nehmen wir nicht an.
- Die Anhänge dürfen maximal 50 MB groß sein.
* Eine Anleitung für die Personalisierung Ihrer Uni-HH-E-Mail-Adresse finden Sie hier.
Muss ich eine Druckversion einreichen?
Seit dem 01.10.2024 ist die Abgabe der Druckversion aufgrund der neuen Prüfungsordnungen nicht mehr notwendig. Dies gilt auch, wenn Sie die digitale Version Ihrer Abschlussarbeit (Zusendung per E-Mail) vor dem 01.10.2024 abgebgeben haben. Sofern Sie bereits nach dem 01.10.2024 ein gedrucktes Exemplar eingereicht haben, wird dieses von uns archiviert; d.h. Sie bekommen das bereits abgegebene gedruckte Exemplar nicht zurück.
Wie sehe ich, ob meine Abschlussarbeit korrekt eingegangen ist?
Sie finden in Stine unter Studium, „Meine Prüfungen" ihre Abschlussarbeit.
Wenn ihre Arbeit fristgerecht und ordnungsgemäß abgegeben wurde, finden Sie dort den Status „Eingereicht am (Abgabetermin)“. Dann wurde Ihre Abschlussarbeit zu den Prüfenden zur Bewertung weitergeleitet.
Die Anpassung des Status erfolgt innerhalb von 3 Werktagen nach Ihrer Abgabe. Falls die Abgabe nicht form- und fristgerecht erfolgte, werden Sie vom Studienbüro kontaktiert. Es werden keine automatischen Eingangsantworten oder extra Bestätigungsmails versendet.
Bewertung der Masterarbeit
Die Prüfenden sind zu einer zügigen Bewertung verpflichtet.
- für Masterstudiengänge mit Abschluss Master of Arts (M.A.) (AWG, HRM, MIBAS bis inkl. 2022, MPS) beträgt die Korrekturfrist für Abschlussarbeiten 6 Wochen.
- für Masterstudiengänge mit Abschluss Master of Science (M.Sc.) (HEHCM, PUNO, MiBAS ab 2023) beträgt die Korrekturfrist für Abschlussarbeiten 3 Monate.
Erst- und Zweitprüfende erstellen ein Gutachten zur Abschlussarbeit. Sofern die Bewertung der Prüfenden voneinander abweicht, errechnet sich die Note der Abschlussarbeit als arithmetisches Mittel beider Bewertungen.
Wiederholung der Masterarbeit
Die Masterarbeit darf maximal einmal wiederholt werden, wenn Sie im ersten Versuch mit 5,0 bewertet wurde. Die Wiederholung muss in einem Zeitraum von sechs Wochen nach Bekanntgabe des negativen Prüfungsergebnisses beantragt werden.