Abschlussarbeit
Die Anmeldevoraussetzungen und Anforderungen zu den Abschlussarbeiten sind abschlussspezifisch definiert. Bitte informieren Sie sich unter den nachfolgenden Links:
Allgemeine Anträge und Formulare
In der Rubrik Formulare finden Sie das Formular zur Anmeldung Ihrer Abschlussarbeit und das Antragsformular auf Verlängerung der Bearbeitungszeit.
Bachelorarbeit
Anmeldung zur Bachelorarbeit
Voraussetzungen
Für die Anmeldung zur Bachelorarbeit müssen mindestens 138 Leistungspunkte erbracht worden sein.
Die Anmeldung ist jederzeit möglich. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Anmeldung ihrer Bachelorarbeit immatrikuliert sein müssen.
Digitale Anmeldung
- Bitte nehmen Sie zuerst Kontakt zu Ihren Betreuenden auf sowie im Anschluss zu Ihren Zweitprüfenden, und besprechen Sie die Abschlussarbeit.
- Schicken Sie das von Ihnen ausgefüllte Anmeldeformular per Mail zuerst an die Erstprüfenden, die es unterschrieben und eingescannt an Sie zurückschicken.
- Schicken Sie dieses unterschriebene Anmeldeformular an die Zweitprüfenden, die es ebenfalls unterschrieben und eingescannt an Sie zurückschicken.
- Unterschreiben und scannen Sie das Anmeldeformular ein und schicken es unverzüglich an Studienbuero-sozoek.WiSo"AT"uni-hamburg.de.
- Benutzen Sie aus datenschutzrechtlichen Gründen ausschließlich Ihre Uni-HH-Mail-Adresse (vorname.nachname@studium.uni-hamburg.de bzw. vorname.nachname@uni-hamburg.de). Hierfür müssen Sie Ihre Uni-Mail Adresse entsprechend personalisieren (mit Ihrem Vor-und Nachnamen). Eine Anleitung hierfür finden Sie auf der Webseite des Rechenzentrums. Eingänge von privaten E-Mail-Adressen werden nicht berücksichtigt.
- Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit unverzüglich nach Unterschrift der Prüfenden mit Bekanntgabe des Themas beginnen muss.
- Hinweis für Studierende mit Studienbeginn bis einschließlich Sommersemester 2013: Wenn die Bachelorabschlussarbeit Ihre letzte Prüfungsleistung ist und Sie sich für einen anschließenden Masterstudiengang beworben haben, beachten Sie bitte, neben Ihrer eigenen Bearbeitungszeit von 6 Wochen auch die Korrekturfrist der Prüfenden von insgesamt 10 Wochen sowie – nach Eingang des Zeugnisantrags – noch einmal eine Bearbeitungszeit für die Ausstellung des Zeugnisses.
- Hinweis für Studierende mit Studienbeginn ab Wintersemester 2013/2014: Wenn die Bachelorabschlussarbeit Ihre letzte Prüfungsleistung ist und Sie sich für einen anschließenden Masterstudiengang beworben haben, beachten Sie bitte, neben Ihrer eigenen Bearbeitungszeit von 12 Wochen auch die Korrekturfrist der Prüfenden von insgesamt 6 Wochen sowie – nach Eingang des Zeugnisantrags – noch einmal eine Bearbeitungszeit für die Ausstellung des Zeugnisses.
Prüfende
Prüfende für Bachelorarbeiten
Die Prüfenden für Bachelorarbeiten werden durch den Prüfungsausschuss bestellt. Voraussetzung ist eine Prüfberechtigung im Sinne des Hamburgischen Hochschulgesetzes und der jeweils anzuwendenden Prüfungsordnung. Lehrbeauftragte werden grundsätzlich nicht zu Prüfenden bestellt.
Ausscheidende Prüfende können Arbeiten annehmen, solange das Ende der Bearbeitungszeit in die Zeit der Beschäftigung an der Universität Hamburg fällt. Mindestens eine Person der Prüfenden muss der Gruppe der Hochschullehrenden angehören. Werden promovierende Mitarbeitende als Prüfende tätig, so soll zu dem jeweils anderen Prüfenden kein fachliches oder disziplinarisches Unterstellungsverhältnis bestehen.
- Hinweis für Studierende mit Studienbeginn ab Wintersemester 2013/2014: Die Betreuenden (= Erstprüfende) müssen im gewählten Schwerpunktfach (im Schwerpunktfach BWL jedoch nicht zwingend im gewählten Vertiefungsmodul) lehren.
- Hinweis für Studierende mit Studienbeginn bis einschließlich Sommersemester 2013: Mindestens eine Person der Prüfenden muss im gewählten Schwerpunktfach (in den Schwerpunktfächern BWL oder Recht jedoch nicht zwingend im gewählten Vertiefungsmodul) lehren.
Prüfungsberechtigte für Abschlussarbeiten im B.A. Sozialökonomie für das WiSe 22/23:
Fachgebiet BWL
- Hochschullehrende: Alexander Bassen, Fenna Bloomsma, Silke Boenigk, Timo Busch, Laura Marie Edinger-Schons, Daniel Geiger, Dirk Ulrich Gilbert, Fabian Hattke, Kerstin Lopatta, Daniela Rastetter, Florian Schramm, Sebastian Späth, Alexander Szimayer, Thorsten Teichert, Jana-Michaela Timm, Dominik Vogel, Rick Vogel
- Andere Angehörige des hauptberuflich tätigen wissenschaftlichen Personals: Ernst-Kenji Alexander, Leonie Backhaus, Hendrik Brosche, Daniel Buchholz, Marc Dörlemann, Stephanie Flinspach, Nils Geib, Sebastian Golder, Niklas Graumann, Julia Gross, Ali Aslan Gümüsay, Lisa Harborth, Dennis Heinrich, Sandra Henninger, David Hensel, Jana Hesse, Laura Hesse, Jannis Kreinhop, Lena Lenz, Christopher Loreck, Luisa Paula Overmeyer, Stefanie Remmer, Anna Rudolf, Carolin Saltzmann-Pusiol, Melissa Satzger, Stephan Schmucker, Nadja Schweiggart, Iris Seidemann, Adnan Shah, Finn Christian Simonn, Theresa Spandel, Haoye Sun, Thomas Tammen, Raphael Tietmeyer, Christine Zöllner
Fachgebiet VWL
- Hochschullehrende: Miriam Beblo, Ulrich Fritsche, Arne Heise, Mathias Kifmann, Johanna Kokot, Johanna Krenz, Grischa Perino, Marianne Saam
- Andere Angehörige des hauptberuflich tätigen wissenschaftlichen Personals: Dennis Michael Becker, Francesco Furini, Christopher Gardiner, Malte Sven Griebenow, Bendicta Victoria Hermanns, Philip Huynh, Julian Jäger, Johannes Jarke-Neuert, Florian Lampe, Tobias Langenberg, Eva Markowsky, Kristin Paetz, Thorsten Pampel, Alexander Pfannkuche, Martin Sauber, Sinje Schuck, Florian Schütze, Lisa-Marie Wegner, Maximilian Willner
Fachgebiet Soziologie
- Hochschullehrende: Frank Adloff, Stefan Aykut, Petra Böhnke, Carsten Heinze, Henning Lohmann, Katharina Manderscheid, Wolfgang Menz, Almut Peukert, Jan Weyand, Katharina Zimmermann
- Andere Angehörige des hauptberuflich tätigen wissenschaftlichen Personals: Juan Deininger, Philipp Paul Degens, Merle Dyroff, Frederike Esche, Florian Hertel, Stefan Kerber-Clasen, Miriam Laschinski, Viola Logemann, Julia Katherina Mahnken, Femke Opper, Christine Neubert, Sascha Peter, Leo Roepert, Lara Rowitz, Jana Leonie Schneider, Barbara Sutter, Hequn Wang, Fridolin Wolf
Fachgebiet Recht
- Hochschullehrende: Kai-Oliver Knops, Marita Körner, Karsten Nowrot
- Andere Angehörige des hauptberuflich tätigen wissenschaftlichen Personals: Felix Boor, Jan-Christopher Floren, Calvin Fromm, Kristina Hellwig, Niklas Korff, Lea Spiegelberg, Nicole Terhechte-Gerick
Bearbeitungsdauer und Umfang der Bachelorarbeit
Bearbeitungszeit
Der Beginn der Bearbeitungszeit wird im Formular zur Anmeldung von den Betreuenden festgelegt. Die Bearbeitungszeit umfasst 12 Wochen (Studierende mit Studienbeginn ab Wintersemester 2013/2014) bzw. 6 Wochen (Studierende mit Studienbeginn bis Sommersemester 2013).
Feiertage o.ä. werden bei der Fristberechnung nicht berücksichtigt. Fällt der Tag der Abgabe auf einen Sonnabend, Sonn- oder Feiertag (es gelten die Feiertage des Bundeslandes HH) verlängert sich die Frist auf den darauf folgenden Werktag (§193 BGB). Bitte beachten Sie die Informationen zur fristgerechten Abgabe und zu den verschiedenen Abgabemöglichkeiten.
Inhaltliche Anforderungen
Ihre Bachelorarbeit muss im gewählten Schwerpunktfach (BWL, VWL, Soziologie oder Recht) geschrieben werden. Ein Anrecht auf spezifische Betreuende/ Prüfende, Themen oder das Schreiben in einer fachlichen Vertiefung besteht nicht.
Formale Anforderungen
Der Umfang der Bachelorarbeit beträgt 30 bis 50 Textseiten. Weitere Anforderungen an Form, Umfang und Inhalt legen die Betreuende fest.
Titeländerung der Bachelorarbeit
Nach Abgabe der Anmeldung kann der Titel Ihrer Bachelorarbeit nur von den Betreuenden Ihrer Arbeit (Erstprüfende) geändert werden. Hierzu bedarf es der formlosen, schriftlichen Mitteilung der Betreuenden an Ihre Ansprechperson im Prüfungsmanagement im Studienbüro Sozialökonomie.
Titelanpassung bzw.-änderung nach Beginn der Bearbeitungszeit
Nachdem Sie die Anmeldung zur Abschlussarbeit im Studienbüro abgegeben haben, kann der Titel der Abschlussarbeit nur mit Zustimmung der Betreuerin bzw. des Betreuers angepasst bzw. geändert werden.
Hierzu bedarf es der formlosen und schriftlichen Mitteilung (per E-Mail) der Betreuerin bzw. des Betreuers an das Studienbüro (studienbuero-sozoek.wiso"AT"uni-hamburg.de).
Abgabe der Bachelorarbeit
Bitte reichen Sie Ihre Abschlussarbeit aus datenschutzrechtlichen Gründen ausschließlich von Ihrer personalisierten* Uni-HH-Mail-Adresse als PDF an studienbuero-sozoek.wiso@uni-hamburg.de ein. Eingänge von privaten E-Mail-Adressen können nicht berücksichtigt werden. Die Abgabe per E-Mail wahrt die Frist.
Bitte nutzen Sie die nachfolgend aufgeführte Textvorlage für den Betreff und das Anschreiben der E-Mail. Kopieren Sie die ehrenwörtliche Erklärung in Ihr E-Mail-Anschreiben.
E-Mail-Vorlage für die digitale Abgabe von Abschlussarbeiten
In die Betreffzeile: Abschlussarbeit, Studiengang, Matrikel-Nr., Nachname, Vorname
Sehr geehrtes Prüfungsmanagement,
anbei finden Sie meine Abschlussarbeit für den Studiengang.
Meine Prüfenden sind:
Betreuende (Erstprüfende): Name, Vorname
Zweitprüfende: Name, Vorname
Mit freundlichen Grüßen
EHRENWÖRTLICHE ERKLÄRUNG
Zusätzlich zur Abgabe per E-Mail müssen Sie ein ** gedrucktes Exemplar Ihrer Abschlussarbeit inkl. eines elektronischen Datenträgers zu Archivierungszwecken einreichen. Alle abgegebenen Versionen müssen textidentisch sein. Bitte beachten Sie, dass die ehrenwörtliche Erklärung im gedruckten Exemplar im Original unterschrieben sein muss. Die Abgabe des gedruckten Exemplars (per Post, Briefkasten Studienbüro VMP9, persönlich zu den Öffnungszeiten) ist auch nach Abgabetermin möglich. Abschlussunterlagen (Urkunde, Prüfungszeugnis, etc) werden erst ausgehändigt, wenn alles vollständig und korrekt im Studienbüro eingegangen ist.
* Eine Anleitung hierfür finden Sie auf der Webseite des Rechenzentrums.
** Seit dem 20.03.2020 und bis auf Weiteres wird auf die Einreichung in dreifacher Ausfertigung sowie in dreifacher elektronischer Fassung, die laut Prüfungsordnungen vorgesehen sind, verzichtet. (Stand: 09.03.2023)
Wie sehe ich, ob meine Abschlussarbeit korrekt eingegangen ist?
Sie finden in Stine unter Studium, „Meine Prüfungen" ihre Abschlussarbeit.
Wenn ihre Arbeit fristgerecht und ordnungsgemäß abgegeben wurde, finden Sie dort den Status „Eingereicht am (Abgabetermin)“. Dann wurde Ihre Abschlussarbeit zu den Prüfenden zur Bewertung weitergeleitet.
Die Anpassung des Status erfolgt innerhalb von 3 Tagen nach Ihrer Abgabe. Falls die Abgabe nicht form- und fristgerecht erfolgte, werden Sie vom Studienbüro kontaktiert. Es werden keine automatischen Eingangsantworten oder extra Bestätigungsmails versendet.
Bewertung der Bachelorarbeit und Verlängerung der Bearbeitungszeit
Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit
Bei Krankheit (nachgewiesen z.B. durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) oder bei Vorliegen eines anderen wichtigen Grundes kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit bei einem vor Ablauf der Frist gestellten schriftlichen Antrag grundsätzlich um höchstens 2 Wochen verlängern. Der Antrag ist unverzüglich zu stellen. In Fällen außergewöhnlicher Härte können die Vorsitzenden des Prüfungsausschusses im Einzelfall auf separaten Antrag eine längere Frist gewähren. Die Verlängerung der Bearbeitungszeit wegen des Studiums in Teilzeit ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Bitte nutzen Sie das Formular zur Verlängerung der Bearbeitungszeit (Webformular).
Gutachten
Die Betreuenden sowie die Zweitprüfenden bewerten Ihre Bachelorarbeit jeweils einzeln und erstellen ein Gutachten. Sofern die Bewertungen voneinander abweichen, errechnet sich die Note der Abschlussarbeit als Mittelwert beider Bewertungen.
Bewertet nur einer der beiden Prüfenden die Arbeit von Studierenden mit Studienbeginn ab Wintersemester 2013/14 als nicht ausreichend (5,0), bestellen Vorsitzende des Prüfungsausschusses Drittprüfende. Wird die Arbeit im dritten Gutachten mindestens mit 4,0 bewertet, so wird die Note als arithmetisches Mittel der drei Beurteilungen gebildet, mindestens aber mit "ausreichend" (4,0) festgelegt.
Wiederholung der Bachelorarbeit
Die Bachelorarbeit darf maximal einmal wiederholt werden, wenn sie im ersten Versuch mit "nicht bestanden" (5,0) bewertet wurde. Auf begründeten Antrag kann der Prüfungsausschuss eine zweite Wiederholungsmöglichkeit genehmigen.
Masterarbeit
Anmeldung zur Masterarbeit
Voraussetzungen für die Anmeldung der Masterarbeit
Für die Anmeldung zur Masterarbeit gelten für jeden Studiengang unterschiedliche Voraussetzungen:
- Master Human Resource Management/Personalpolitik: Abgabe der letzten Teilleistung des Studienprojekts zur Personal- und Organisationsforschung.
- Master Health Economics and Health Care Management: Es müssen 60 Leistungspunkte erworben worden sein.
- Master Arbeit, Wirtschaft, Gesellschaft - Ökonomische und Soziologische Studien: Abgabe der letzten Teilleistung im Modul Forschung.
- Master International Business and Sustainability: Es müssen 60 Leistungspunkte erworben worden sein.
- Master Interdisziplinäre Public und Nonprofit Studien: Die Zulassung zur Masterarbeit kann unabhängig vom Erreichen einer bestimmten Anzahl von Leistungspunkten beantragt werden.
Anmeldung zur Masterarbeit
Die Anmeldung zur Masterarbeit ist jederzeit möglich; es gibt keine Fristen, o.ä. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Anmeldung der Masterarbeit immatrikuliert sein müssen.
- Bitte nehmen Sie zuerst Kontakt zu Ihren Betreuenden auf sowie im Anschluss zu Ihren Zweitprüfenden, und besprechen Sie die Abschlussarbeit.
- Schicken Sie das von Ihnen ausgefüllte Anmeldeformular per Mail zuerst an die Erstprüfenden, die es unterschrieben und eingescannt an Sie zurückschicken.
- Schicken Sie dieses unterschriebene Anmeldeformular an die Zweitprüfenden, die es ebenfalls unterschrieben und eingescannt an Sie zurückschicken.
- Unterschreiben und scannen Sie das Anmeldeformular ein und schicken es unverzüglich an Studienbuero-sozoek.WiSo"AT"uni-hamburg.de.
- Benutzen Sie aus datenschutzrechtlichen Gründen ausschließlich Ihre Uni-HH-Mail-Adresse (vorname.nachname@studium.uni-hamburg.de bzw. vorname.nachname@uni-hamburg.de). Hierfür müssen Sie Ihre Uni-Mail
- Adresse entsprechend personalisieren (mit Ihrem Vor-und Nachnamen). Eine Anleitung hierfür finden Sie auf der Webseite des Rechenzentrums. Eingänge von privaten E-Mail-Adressen werden nicht berücksichtigt.
- Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit unverzüglich nach Unterschrift der Prüfenden mit Bekanntgabe des Themas beginnen muss.
Prüfende
Prüfende für Masterarbeiten
Die Studierenden suchen sich selbständig unter den Lehrenden des Studiengangs Betreuende als Erstprüfende für die Masterarbeit, sowie Zweitprüfende.
Für die Masterstudiengänge wurden von den Prüfungsausschüssen die folgenden Personen als Prüfungsberechtigte für Abschlussarbeiten bestellt.
Für alle Studiengänge gilt, dass andere Personen bei Vorliegen der grundsätzlichen Prüferberechtigung auf begründeten Antrag an den Prüfungsausschuss zu Prüfende bestellt werden können. Der Antrag ist vor Beginn der Bearbeitungszeit beim Studienbüro Sozialökonomie bei der zuständigen Studienkoordination einzureichen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne vorab an Ihre Ansprechperson im Studienbüro.
- Master Arbeit, Wirschaft, Gesellschaft - Ökonomische und Soziologische Studien (AWG), Stand November 2022:
Prof. Dr. Frank Adloff, Prof. Dr. Stefan Aykut, Prof. Dr. Miriam Beblo, Prof. Dr. Petra Böhnke, Dr. habil Tobias Brändle, PD. Dr. Elisabeth Bublitz, Dr. Philipp Degens, Dr. Frederike Esche, Prof. Dr. Heiner Flassbeck, Prof. Dr. Ulrich Fritsche, Prof. Dr. Dirk Gilbert, Prof. Dr. Arne Heise, Dr. Florian Hertel, Dr. Stefan Kerber-Clasen, Prof. Dr. Mathias Kifmann, Prof. Dr. Johanna Kokot, Prof. Dr. Andreas Lange, Prof. Dr. Henning Lohmann, Prof. Dr. Sabine Maasen, Prof. Dr. Katharina Manderscheid, Dr. Eva Markowsky, Prof. Dr. Wolfgang Menz, Dr. Christine Neubert, Prof. Dr. Grischa Perino, Dr. Sascha Peter, Prof. Dr. Almut Peukert, Dr. Leo Roepert, Prof. Dr. Marianne Saam, Dr. Martin Sauber, Prof. Dr. Thomas Straubhaar, Dr. Artur Tarassow, Dr. Jan Weyand, Dr. Maximilian Willner, Dr. Gabriele Winker, Prof. Dr. Katharina Zimmermann
Möchten Sie eine andere Person als Erst- oder Zweitbetreuende einsetzen (z.B. ehemalige Lehrende im Studiengang, andere Professuren und Promovierte der WiSo-Fakultät u.Ä.), richten Sie bitte einen begründeten Antrag VOR BEGINN DER BEARBEITUNGSZEIT an den Prüfungsausschuss. Reichen Sie einen formlosen Antrag über die Studienkoordination per E-Mail ein.
- Master Human Resource Management/Personalpolitik (HRM), Stand Oktober 2022:
- Prof. Dr. Miriam Beblo, Prof. Dr. Silke Boenigk, Prof. Dr. Daniel Geiger, Prof. Dr. Dirk Gilbert, Prof. Dr. Marita Körner, Prof. Dr. Wolfgang Menz, Prof. Dr. Claus Nowak, Prof. Dr. Daniela Rastetter, Dr. Stephan Schmucker, Prof. Dr. Florian Schramm, Prof. Dr. Sebastian Späth, Prof. Dr. Rick Vogel
- Für eine Betreuung durch Prof. Rastetter, Dr. Schmucker und Prof. Schramm beachten Sie bitte das gesonderte Bewerbungsverfahren zum 15.07. und 15.01..
- Die Lehrbeauftragten, die im Master HRM regelmäßig lehren, können angefragt werden. Wenn sie zustimmen, muss eine Person aus der Liste oben Erstprüfende sein. Auch Herr Dr. Korff kann als Zweitprüfender eingesetzt werden.
- Master Health Economics and Health Care Management (HEHCM), Stand Oktober 2022:
- Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften:
Prof. Dr. Iris Kesternich Prof. Dr. Mathias Kifmann, Prof. Dr. Johanna Kokot, Prof. Dr. Grischa Perino, Prof. Dr. Claudia Schwirplies
- Fakultät für Betriebswirtschaft:
Dr. Tobias Effertz (PD), Dr. Kathleen Gali (PD), Dr. Ricarda Milstein, Prof. Dr. Jonas Schreyögg, Prof. Dr.
Martin Spindler, Prof. Dr. Tom Stargardt, Prof. Dr. Petra Steinorth, Prof. Dr. Eva-Maria Wild
- Medizinische Fakultät (UKE):
Dr. Christine Blome, Dr. Christian Brettschneider, Prof. Dr. André Hajek, Prof. Dr. Hans-Helmut König,
Dr. Alexander Konnopka (PD)
- Master Interdisziplinäre Public und Nonprofit Studien (PUNO), Stand Oktober 2022:
- Hochschullehrende der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Zu dieser Gruppe gehören: Professor:innen, Juniorprofessor:innen, einschließlich Vertretungsprofessuren.
- Habilitierte Mitglieder der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften.
- Erst- und Zweitprüfer:innen müssen aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer stammen bzw. habilitiertes Mitglied der Universität Hamburg sein.
- Möchten Sie eine andere Person als Erst- oder Zweitbetreuende einsetzen richten Sie bitte einen begründeten Antrag VOR BEGINN DER BEARBEITUNGSZEIT an den Prüfungsausschuss. Reichen Sie einen formlosen Antrag über die Studienkoordination per E-Mail ein.
- Master International Business and Sustainability (MIBAS), Stand Oktober 2022:
- Hochschullehrende der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Zu dieser Gruppe gehören: Professor:innen, Juniorprofessor:innen, einschließlich Vertretungsprofessuren.
- Habilitierte Mitglieder der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
- Promovierte Hochschulangehörige und externe Lehrbeauftragte, die im MIBAS lehren. Dann muss die weitere prüfende Person Hochschullehrende oder habilitiertes Mitglied der Fakultät WiSo sein.
Bearbeitungsdauer und Umfang der Masterarbeit
Bearbeitungszeit
Der Beginn der Bearbeitungszeit wird im Anmeldeformular zur Abschlussarbeit durch die Betreuenden (Erstprüfende) festgelegt.
Die Bearbeitungszeit umfasst 6 Monate. Feiertage o.ä. werden dabei nicht berücksichtigt. Fällt der Tag der Abgabe auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, verlängert sich die Frist auf den darauf folgenden Werktag (§193 BGB).
Formale Anforderungen
Für den Umfang der Masterarbeit gelten für jeden Studiengang unterschiedliche Vorgaben:
- Master Human Resource Management/Personalpolitik: ca. 80 Textseiten (etwa 160.000 Zeichen)
- Master Health Economics and Health Care Management: der Umfang wird vom betreuenden Lehrstuhl vorgegeben
- Master Arbeit, Wirtschaft, Gesellschaft - Ökonomische und Soziologische Studien: 50-70 Seiten (100.000-140.000 Zeichen)
- Master International Business and Sustainability: 60-80 Seiten (120.000-160.000 Zeichen)
- Master Interdisziplinäre Public und Nonprofit Studien: ca. 50 Seiten (100.000 Zeichen)
Titelanpassung bzw.-änderung nach Beginn der Bearbeitungszeit
Nachdem Sie die Anmeldung zur Abschlussarbeit im Studienbüro abgegeben haben, kann der Titel der Abschlussarbeit nur mit Zustimmung der Betreuerin bzw. des Betreuers angepasst bzw. geändert werden.
Hierzu bedarf es der formlosen und schriftlichen Mitteilung (per E-Mail) der Betreuerin bzw. des Betreuers an das Studienbüro (studienbuero-sozoek.wiso"AT"uni-hamburg.de).
Abgabe der Masterarbeit
Bitte reichen Sie Ihre Abschlussarbeit aus datenschutzrechtlichen Gründen ausschließlich von Ihrer personalisierten* Uni-HH-Mail-Adresse als PDF an studienbuero-sozoek.wiso@uni-hamburg.de ein. Eingänge von privaten E-Mail-Adressen können nicht berücksichtigt werden. Die Abgabe per E-Mail wahrt die Abgabefrist.
Bitte nutzen Sie die nachfolgend aufgeführte Textvorlage für den Betreff und das Anschreiben der E-Mail. Kopieren Sie die ehrenwörtliche Erklärung in Ihr E-Mail-Anschreiben.
E-Mail-Vorlage für die digitale Abgabe von Abschlussarbeiten
In die Betreffzeile: Abschlussarbeit, Studiengang, Matrikel-Nr., Nachname, Vorname
Sehr geehrtes Prüfungsmanagement,
anbei finden Sie meine Abschlussarbeit für den Studiengang.
Meine Prüfenden sind:
Betreuende (Erstprüfende): Name, Vorname
Zweitprüfende: Name, Vorname
Mit freundlichen Grüßen
EHRENWÖRTLICHE ERKLÄRUNG
Zusätzlich zur Abgabe per E-Mail müssen Sie ein ** gedrucktes Exemplar Ihrer Abschlussarbeit inkl. eines elektronischen Datenträgers zu Archivierungszwecken einreichen. Alle abgegebenen Versionen müssen textidentisch sein. Bitte beachten Sie, dass die ehrenwörtliche Erklärung im gedruckten Exemplar im Original unterschrieben sein muss. Die Abgabe des gedruckten Exemplars (per Post, Briefkasten Studienbüro VMP9, persönlich zu den Öffnungszeiten) ist auch nach Abgabetermin möglich. Abschlussunterlagen (Urkunde, Prüfungszeugnis, etc) werden erst ausgehändigt, wenn alles vollständig und korrekt im Studienbüro eingegangen ist.
* Eine Anleitung hierfür finden Sie auf der Webseite des Rechenzentrums.
** Seit dem 20.03.2020 und bis auf Weiteres wird auf die Einreichung in dreifacher Ausfertigung sowie in dreifacher elektronischer Fassung, die laut Prüfungsordnungen vorgesehen sind, verzichtet. (Stand: 09.03.2023)
Wie sehe ich, ob meine Abschlussarbeit korrekt eingegangen ist?
Sie finden in Stine unter Studium, „Meine Prüfungen" ihre Abschlussarbeit.
Wenn ihre Arbeit fristgerecht und ordnungsgemäß abgegeben wurde, finden Sie dort den Status „Eingereicht am (Abgabetermin)“. Dann wurde Ihre Abschlussarbeit zu den Prüfenden zur Bewertung weitergeleitet.
Die Anpassung des Status erfolgt innerhalb von 3 Tagen nach Ihrer Abgabe. Falls die Abgabe nicht form- und fristgerecht erfolgte, werden Sie vom Studienbüro kontaktiert. Es werden keine automatischen Eingangsantworten oder extra Bestätigungsmails versendet.
Bewertung und Verlängerung der Bearbeitungszeit
Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit
Bei Krankheit (bspw. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) oder bei Vorliegen eines anderen wichtigen Grundes können die Vorsitzenden des Prüfungsausschusses die Bearbeitungszeit bei einem VOR Ablauf der Frist gestellten schriftlichen Antrag verlängern. In den Studiengängen mit Abschluss Master of Arts (AWG, HRM, MIBAS) ist eine Verlängerung um maximal die Hälfte der vorgesehenen Bearbeitungszeit möglich. In den Studiengängen mit dem Abschluss Master of Science (HEHCM, PUNO) ist eine einmalige Verlängerung um maximal 3 Wochen möglich. In Fällen außergewöhnlicher Härte kann der Prüfungsausschuss im Einzelfall eine längere Frist gewähren. Bitte nutzen Sie das Fomular zur Verlängerung der Bearbeitungszeit (Webformular).
Bewertung der Masterarbeit und Gutachten
Die Bewertung der Masterarbeit soll unverzüglich vorgenommen werden: in den Studiengängen mit dem Abschluss Master of Arts (AWG, HRM, MIBAS) innerhalb von sechs Wochen, in den Studiengängen mit dem Abschluss Master of Science (HEHCM, PUNO) innerhalb von drei Monaten nach der Abgabe.
Erst- und Zweitprüfende erstellen ein Gutachten zur Abschlussarbeit. Sofern die Bewertung der Prüfenden voneinander abweicht, errechnet sich die Note der Abschlussarbeit als arithmetisches Mittel beider Bewertungen.
Wiederholung der Masterarbeit
Die Masterarbeit darf maximal einmal wiederholt werden, wenn Sie im ersten Versuch mit 5,0 bewertet wurde. Die Wiederholung muss in einem Zeitraum von sechs Wochen nach Bekanntgabe des negativen Prüfungsergebnisses beantragt werden.