Abschlussarbeit
Die Anmeldevoraussetzungen und Anforderungen zu den Abschlussarbeiten sind abschlussspezifisch definiert. Bitte informieren Sie sich unter den nachfolgenden Links:
Bachelorarbeit
Anmeldung zur Bachelorarbeit
Voraussetzungen
Für die Anmeldung zur Bachelorarbeit müssen mindestens 138 Leistungspunkte erbracht worden sein.
Die Anmeldung ist jederzeit möglich. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Anmeldung ihrer Bachelorarbeit immatrikuliert sein müssen.
Anmeldung
- Bitte nehmen Sie zuerst Kontakt zu Ihren Betreuenden auf sowie im Anschluss zu Ihren Zweitprüfenden, und besprechen Sie die Abschlussarbeit.
- Schicken Sie das von Ihnen ausgefüllte Anmeldeformular per Mail zuerst an die Erstprüfenden, die es unterschrieben und eingescannt an Sie zurückschicken.
- Schicken Sie dieses unterschriebene Anmeldeformular an die Zweitprüfenden, die es ebenfalls unterschrieben und eingescannt an Sie zurückschicken.
- Unterschreiben und scannen Sie das Anmeldeformular ein und schicken es unverzüglich über dieses Web-Formular an das Studienbüro Sozialökonomie.
- Benutzen Sie aus datenschutzrechtlichen Gründen ausschließlich Ihre Uni-HH-Mail-Adresse (vorname.nachname@studium.uni-hamburg.de bzw. vorname.nachname@uni-hamburg.de). Hierfür müssen Sie Ihre Uni-Mail Adresse entsprechend personalisieren (mit Ihrem Vor-und Nachnamen). Eine Anleitung hierfür finden Sie auf der Webseite des Rechenzentrums. Eingänge von privaten E-Mail-Adressen werden nicht berücksichtigt.
- Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit unverzüglich nach Unterschrift der Prüfenden mit Bekanntgabe des Themas beginnen muss.
Prüfende
Prüfende für Bachelorarbeiten
Die Prüfenden für Bachelorarbeiten werden durch den Prüfungsausschuss bestellt. Voraussetzung ist eine Prüfberechtigung im Sinne des Hamburgischen Hochschulgesetzes und der jeweils anzuwendenden Prüfungsordnung. Lehrbeauftragte werden grundsätzlich nicht zu Prüfenden bestellt. Ausscheidende Prüfende können Arbeiten annehmen, solange das Ende der Bearbeitungszeit in die Zeit der Beschäftigung an der Universität Hamburg fällt. Werden promovierende Mitarbeitende als Prüfende tätig, so soll zu dem jeweils anderen Prüfenden kein fachliches oder disziplinarisches Unterstellungsverhältnis bestehen.
Mindestens eine Person der Prüfenden muss der Gruppe der Hochschullehrenden angehören.
- Hinweis für Studierende mit Studienbeginn ab Wintersemester 2013/2014: Die Betreuenden (= Erstprüfende) müssen im gewählten Schwerpunktfach (im Schwerpunktfach BWL jedoch nicht zwingend im gewählten Vertiefungsmodul) lehren.
- Hinweis für Studierende mit Studienbeginn bis einschließlich Sommersemester 2013: Mindestens eine Person der Prüfenden muss im gewählten Schwerpunktfach (in den Schwerpunktfächern BWL oder Recht jedoch nicht zwingend im gewählten Vertiefungsmodul) lehren.
Prüfungsberechtigte für Abschlussarbeiten im B.A. Sozialökonomie:
Fachgebiet BWL
- Hochschullehrende: Alexander Bassen, Fenna Bloomsma, Silke Boenigk, Timo Busch, Laura Marie Edinger-Schons, Daniel Geiger, Dirk Ulrich Gilbert, Fabian Hattke, Kerstin Lopatta, Daniela Rastetter, Florian Schramm, Sebastian Späth, Alexander Szimayer, Thorsten Teichert, Jana-Michaela Timm, Dominik Vogel, Rick Vogel
- Andere Angehörige des hauptberuflich tätigen wissenschaftlichen Personals: Ernst-Kenji Alexander, Charlotte Aßmann, Sarah Bartsch, Daniela Beckendorf, Brigitte Bernard-Rau, Hendrik Brosche, Anne Dahlweg, Sophie Döpp, Marc Dörlemann, Stephanie Flinspach, Brigitte Frank, Larissa Gebken, Pia Marie Geisemann, Niklas Graumann, Julia Gross, Dennis Heinrich, Sandra Henninger, Laura Hesse, Johannes Heuel, Finn Hollberg, Matthew Johnson, Christina Kannegießer, Jannis Kreinhop, Lena Lenz, Sarah Lenz, Christopher Loreck, Charis Lüdtke, Luisa Paula Overmeyer, Ifigeneia Paliampelou, Jan Pape, Lisa Pfeiffer, Myriam Rapior, Stefanie Remmer, Manuel Reppmann, Niklas Rohde, Samantha Sansone, Melissa Satzger, Lisa Scheitza, Stephan Schmucker, Nadja Schweiggart, Iris Seidemann, Adnan Shah, Finn Christian Simonn, Wiebke Szymczak, Thomas Tammen, Svenja Tobies, Felizia Sophie von Schweinitz, René Wagner, Finn Wendland, Tobias Werner, Katharina Astrid Wolters, Christine Zöllner
Fachgebiet VWL
- Hochschullehrende: Miriam Beblo, Ulrich Fritsche, Arne Heise, Mathias Kifmann, Johanna Kokot, Johanna Krenz, Grischa Perino, Marianne Saam
- Andere Angehörige des hauptberuflich tätigen wissenschaftlichen Personals: Dennis Michael Becker, Francesco Furini, Christopher Gardiner, Malte Sven Griebenow, Bendicta Victoria Hermanns, Victoria Hünewaldt, Tobias Langenberg, Eva Markowsky, Kristin Paetz, Thorsten Pampel, Alexander Pfannkuche, Rouven Reinke, Martin Sauber, Marie Schäfer, Frederik Schmitz, Mark Spektor, Lisa-Marie Wegner, Max Valentin Weinig, Maximilian Willner
Fachgebiet Soziologie
- Hochschullehrende: Frank Adloff, Petra Böhnke, Philipp Degens, Carsten Heinze, Henning Lohmann, Sabine Maasen, Katharina Manderscheid, Wolfgang Menz, Almut Peukert, Jan Weyand, Katharina Zimmermann
- Andere Angehörige des hauptberuflich tätigen wissenschaftlichen Personals: Lukas Bäuerle, Tanja Bogusz, Douglas Carvalho Ribeiro, Juan Deininger, Merle Dyroff, Frederike Esche, Paul Matthis Helmrich, Stefan Kerber-Clasen, Miriam Laschinski, Laura Lüth, Julia Katherina Mahnken, Nils Matzner, Andreas Möllenkamp, Christine Neubert, Nane Pelke, Sascha Peter, Irina Redkina, Leo Roepert, Jana Leonie Schneider, Maurizio Schulz, Markus Stöhr, Barbara Sutter, Giulia Tattarini, Hequn Wang, Christoph van Dülmen, Fridolin Wolf
Fachgebiet Recht
- Hochschullehrende: Kai-Oliver Knops, Karsten Nowrot
- Andere Angehörige des hauptberuflich tätigen wissenschaftlichen Personals: Felix Boor, Jan-Christopher Floren, Calvin Fromm, Kristina Hellwig, Niklas Korff, Samuel Ress Martin, Lea Spiegelberg, Nicole Terhechte-Gerick
Bearbeitungsdauer und Umfang der Bachelorarbeit
Bearbeitungszeit
Die Ausgabe des Themas erfolgt durch die Betreuerin bzw. den Betreuer der Abschlussarbeit. Mit Ausgabe des Themas beginnt die Bearbeitungszeit.
Der Zeitpunkt der Ausgabe und das Thema sowie die beiden Prüfer bzw. Prüferinnen werden im Studienbüro aktenkundig gemacht.
Die Bearbeitungszeit umfasst 12 Wochen (Studierende mit Studienbeginn ab Wintersemester 2013/2014) bzw. 6 Wochen (Studierende mit Studienbeginn bis Sommersemester 2013).
Feiertage o.ä. werden bei der Fristberechnung nicht berücksichtigt. Fällt der Tag der Abgabe auf einen Sonnabend, Sonn- oder Feiertag (es gelten die Feiertage des Bundeslandes HH) verlängert sich die Frist auf den darauf folgenden Werktag (§193 BGB).
Inhaltliche Anforderungen
Ihre Bachelorarbeit muss im gewählten Schwerpunktfach (BWL, VWL, Soziologie oder Recht) geschrieben werden. Ein Anrecht auf spezifische Betreuende/ Prüfende, Themen oder das Schreiben in einer fachlichen Vertiefung besteht nicht.
Formale Anforderungen
Der Umfang der Bachelorarbeit beträgt 30 bis 50 Textseiten. Weitere Anforderungen an Form, Umfang und Inhalt legen die Betreuende fest.
Titelanpassung bzw.-änderung nach Beginn der Bearbeitungszeit
Nachdem Sie die Anmeldung zur Abschlussarbeit im Studienbüro abgegeben haben, kann der Titel der Abschlussarbeit nur mit Zustimmung des:der Erstgutachter:in angepasst bzw. geändert werden.
Hierzu bedarf es der formlosen und schriftlichen Mitteilung (per E-Mail) des:der Erstgutachter:in an das Studienbüro (studienbuero-sozoek.wiso@uni-hamburg.de).
Verlängerung der Bearbeitungszeit
Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit
Bei Krankheit (nachgewiesen z.B. durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) oder bei Vorliegen eines anderen wichtigen Grundes kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit bei einem vor Ablauf der Frist gestellten schriftlichen Antrag grundsätzlich um höchstens 2 Wochen verlängern. Der Antrag ist unverzüglich zu stellen. In Fällen außergewöhnlicher Härte können die Vorsitzenden des Prüfungsausschusses im Einzelfall auf separaten Antrag eine längere Frist gewähren. Die Verlängerung der Bearbeitungszeit wegen des Studiums in Teilzeit ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Bitte nutzen Sie das Formular zur Verlängerung der Bearbeitungszeit (Webformular).
Muss ich bis zur bzw. bei der Abgabe meiner Bachelorarbeit immatrikuliert sein?
Ja, weitere Informationen zur Immatrikulation finden Sie hier.
Abgabe der Bachelorarbeit
Bitte reichen Sie Ihre Abschlussarbeit aus datenschutzrechtlichen Gründen ausschließlich über Ihre personalisierte* Uni-HH-E-Mail-Adresse als PDF an studienbuero-sozoek.wiso@uni-hamburg.de ein. Eingänge von privaten E-Mail-Adressen können nicht berücksichtigt werden. Die Abgabe per E-Mail wahrt die Frist.
Mit dem Absenden Ihrer Abschlussarbeit bestätigen Sie die endgültige Abgabe. Diese Version wird an Ihre Gutachtenden zur Bewertung weitergeleitet. Es können keine weiteren Versionen bzw. Fassungen eingereicht werden.
Bitte nutzen Sie für die Abgabe folgende Textvorlage für die E-Mail und tragen im Betreff der E-Mail die unten genannten persönlichen Daten ein:
Textvorlage für die E-Mail für die digitale Abgabe von Abschlussarbeiten
(In die Betreffzeile:) Abschlussarbeit (ohne Thema), Studiengang, Nachname, Vorname, Matrikel-Nr.
(E-Mail-Text:)
Sehr geehrtes Prüfungsmanagement,
anbei finden Sie meine Abschlussarbeit.
Meine Prüfenden sind:
Betreuer:in (Erstgutachter:in): Name, Vorname
Zweitgutachter:in: Name, Vorname
Bitte beachten Sie:
- Bitte hängen Sie in der o.g. E-Mail Ihre Abschlussarbeit als 1 zusammengesetzte PDF-Datei (inkl. Eidesstaatlichen Versicherung nachfolgend) an. Die E-Mail darf keine zusätzlichen Dateien, Zip-Ordner oder ähnliches enthalten.
Abschlussarbeiten, bestehend aus mehreren Dateien, nehmen wir nicht an. - Gemäß der für Sie geltenden Prüfungsordnung müssen Sie Ihrer Arbeit eine Eidesstattlichen Versicherung beifügen. Bitte nutzen dafür ausschließlich die hier verlinkte Eidesstattliche Versicherung (PDF). Sie entspricht den Vorgaben Ihrer Prüfungsordnung. Die digital ausgefüllte, dann ausgedruckte und handschriftlich unterschriebene Eidesstattliche Versicherung muss Bestandteil Ihrer Abschlussarbeit (1 PDF) sein.
- Die PDF-Datei Ihrer Abschlussarbeit darf maximal 50 MB groß sein.
* Eine Anleitung hierfür finden Sie hier.
Muss ich eine Druckversion einreichen?
Seit dem 01.10.2024 ist die Abgabe der Druckversion aufgrund der neuen Prüfungsordnungen nicht mehr notwendig. Dies gilt auch, wenn Sie die digitale Version Ihrer Abschlussarbeit (Zusendung per E-Mail) vor dem 01.10.2024 abgebgeben haben. Sofern Sie bereits nach dem 01.10.2024 ein gedrucktes Exemplar eingereicht haben, wird dieses von uns archiviert; d.h. Sie bekommen das bereits abgegebene gedruckte Exemplar nicht zurück.
Wie sehe ich, ob meine Abschlussarbeit korrekt eingegangen ist?
Sie finden in Stine unter Studium, „Meine Prüfungen" ihre Abschlussarbeit.
Wenn ihre Arbeit fristgerecht und ordnungsgemäß abgegeben wurde, finden Sie dort den Status „Eingereicht am (Abgabetermin)“. Dann wurde Ihre Abschlussarbeit zu den Prüfenden zur Bewertung weitergeleitet.
Die Anpassung des Status erfolgt innerhalb von 3 Werktagen nach Ihrer Abgabe. Falls die Abgabe nicht form- und fristgerecht erfolgte, werden Sie vom Studienbüro kontaktiert. Es werden keine automatischen Eingangsantworten oder extra Bestätigungsmails versendet.
Bewertung der Bachelorarbeit
Bewertung der Bachelorarbeit (Korrekturfrist) und Gutachten
- Die Prüfenden sind zu einer zügigen Bewertung verpflichtet.
- Im Bachelor Sozialökonomie (B.A.) beträgt die maximale Korrekturfrist für Abschlussarbeiten 6 Wochen.
- Erst- und Zweitprüfende erstellen ein Gutachten zur Abschlussarbeit. Sofern die Bewertung der Prüfenden voneinander abweicht, errechnet sich die Note der Abschlussarbeit als arithmetisches Mittel beider Bewertungen.
Bewertet nur einer der beiden Prüfenden die Arbeit von Studierenden mit Studienbeginn ab Wintersemester 2013/14 als nicht ausreichend (5,0), bestellen Vorsitzende des Prüfungsausschusses Drittprüfende. Wird die Arbeit im dritten Gutachten mindestens mit 4,0 bewertet, so wird die Note als arithmetisches Mittel der drei Beurteilungen gebildet, mindestens aber mit "ausreichend" (4,0) festgelegt.
Wiederholung der Bachelorarbeit
Die Bachelorarbeit darf maximal einmal wiederholt werden, wenn sie im ersten Versuch mit "nicht bestanden" (5,0) bewertet wurde. Auf begründeten Antrag kann der Prüfungsausschuss eine zweite Wiederholungsmöglichkeit genehmigen.
Masterarbeit
Anmeldung zur Masterarbeit
Voraussetzungen für die Anmeldung der Masterarbeit
Für die Anmeldung zur Masterarbeit gelten für jeden Studiengang unterschiedliche Voraussetzungen:
- Master Human Resource Management/Personalpolitik:
- Studierende mit Studienbeginn vor dem WiSe 2023/2024: Abgabe der letzten Teilleistung des Studienprojekts zur Personal- und Organisationsforschung
- Studierende mit Studienbeginn ab WiSe 2023/2024: es müssen 60 Leistungspunkte erworben worden sein.
- Master Health Economics and Health Care Management: Es müssen 60 Leistungspunkte erworben worden sein.
- Master Arbeit, Wirtschaft, Gesellschaft - Ökonomische und Soziologische Studien: Abgabe der letzten Teilleistung im Modul Forschung.
- Master Innovation, Business and Sustainability (M.Sc.): Es müssen 60 Leistungspunkte erworben worden sein.
- Master International Business and Sustainability (M.A.): Es müssen 60 Leistungspunkte erworben worden sein.
- Master Interdisziplinäre Public und Nonprofit Studien:
- Studierende mit Studienbeginn vor dem WiSe 2023/2024: Die Zulassung zur Masterarbeit kann unabhängig vom Erreichen einer bestimmten Anzahl von Leistungspunkten beantragt werden.
- Studierende mit Studienbeginn ab WiSe 2023/2024: Das Pfichtmodul 3 „Methoden“ muss erfolgreich abgeschlossen sein.
Anmeldung zur Masterarbeit
Die Anmeldung zur Masterarbeit ist jederzeit möglich; es gibt keine Fristen, o.ä. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Anmeldung der Masterarbeit immatrikuliert sein müssen.
- Bitte nehmen Sie zuerst Kontakt zu Ihren Betreuenden auf sowie im Anschluss zu Ihren Zweitprüfenden, und besprechen Sie die Abschlussarbeit.
- Schicken Sie das von Ihnen ausgefüllte Anmeldeformular per Mail zuerst an die Erstprüfenden, die es unterschrieben und eingescannt an Sie zurückschicken.
- Schicken Sie dieses unterschriebene Anmeldeformular an die Zweitprüfenden, die es ebenfalls unterschrieben und eingescannt an Sie zurückschicken.
- Unterschreiben und scannen Sie das Anmeldeformular ein und schicken es unverzüglich über dieses Web-Formular an das Studienbüro Sozialökonomie.
- Benutzen Sie aus datenschutzrechtlichen Gründen ausschließlich Ihre Uni-HH-Mail-Adresse (vorname.nachname@studium.uni-hamburg.de bzw. vorname.nachname@uni-hamburg.de). Hierfür müssen Sie Ihre Uni-Mail
- Adresse entsprechend personalisieren (mit Ihrem Vor-und Nachnamen). Eine Anleitung hierfür finden Sie auf der Webseite des Rechenzentrums. Eingänge von privaten E-Mail-Adressen werden nicht berücksichtigt.
- Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit unverzüglich nach Unterschrift der Prüfenden mit Bekanntgabe des Themas beginnen muss.
Prüfende
Prüfende für Masterarbeiten
Die Studierenden suchen sich selbständig unter den Lehrenden des Studiengangs Betreuende als Erstprüfende für die Masterarbeit, sowie Zweitprüfende.
Für die Masterstudiengänge wurden von den Prüfungsausschüssen die folgenden Personen als Prüfungsberechtigte für Abschlussarbeiten bestellt.
- Master Arbeit, Wirschaft, Gesellschaft - Ökonomische und Soziologische Studien (AWG), Stand November 2024:
Mindestens eine Person der Prüfenden muss der Gruppe der Hochschullehrenden angehören bzw. ein habilitiertes Mitglied der Universität Hamburg sein.
Prof. Dr. Frank Adloff, Prof. Dr. Stefan Aykut, Prof. Dr. Miriam Beblo, Prof. Dr. Petra Böhnke, Dr. Philipp Degens, Dr. Frederike Esche, Prof. Dr. Ulrich Fritsche, Prof. Dr. Dirk Gilbert, Prof. Dr. Arne Heise, Dr. Julian Jäger, Dr. Stefan Kerber-Clasen, Prof. Dr. Mathias Kifmann, Prof. Dr. Johanna Kokot, Prof. Dr. Henning Lohmann, Prof. Dr. Sabine Maasen, Prof. Dr. Katharina Manderscheid, Dr. Eva Markowsky, Prof. Dr. Wolfgang Menz, Dr. Christine Neubert, Dr. Kristin Paetz, Prof. Dr. Grischa Perino, Dr. Sascha Peter, Prof. Dr. Almut Peukert, Dr. Leo Roepert, Prof. Dr. Marianne Saam, Dr. Martin Sauber, Dr. Barbara Sutter, Dr. Giulia Tattarini, Prof. Dr. Katharina Zimmermann.
Möchten Sie eine andere Person als Erst- oder Zweitbetreuende einsetzen (z.B. Promovierte der WiSo-Fakultät u.Ä.), richten Sie bitte einen begründeten Antrag VOR BEGINN DER BEARBEITUNGSZEIT an den Prüfungsausschuss. Reichen Sie einen formlosen Antrag über die Studienkoordination per E-Mail ein.
- Master Human Resource Management/Personalpolitik (HRM), Stand Oktober 2024:
Mindestens eine Person der Prüfenden muss der Gruppe der Hochschullehrenden angehören
bzw. ein habilitiertes Mitglied der Universität Hamburg sein.
Prof. Dr. Beblo, Prof. Dr. Boenigk, Dr. Endemann, Prof. Dr. Geiger, Prof. Dr. Gilbert, Dr. Heinrich, Dr. Korff, Prof. Dr. Menz, Prof. Dr. Nowak, Prof. Dr. Rastetter, Dr. Schmucker, Prof. Dr. Schramm, Prof. Dr. Späth, Prof. Dr. R. Vogel
- Für eine Betreuung durch Prof. Rastetter, Dr. Schmucker und Prof. Schramm beachten Sie bitte das gesonderte Bewerbungsverfahren zum 15.07. und 15.01..
- Die regelmäßig im Master HRM tätigen Lehrbeauftragten werden ebenfalls als Prüfende bestellt und können angefragt werden. Wenn sie zustimmen, muss eine Person aus der obigen Liste (mit Ausnahme von Dr. Endemann, Dr. Korff, Dr. Heinrich und Dr. Schmucker) offizielle:r Erstbetreuer:in sein.
- Master Health Economics and Health Care Management (HEHCM), Stand November 2024:
- Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften:
Prof. Dr. Iris Kesternich, Prof. Dr. Mathias Kifmann, Prof. Dr. Johanna Kokot, Prof. Dr. Grischa Perino; Prof. Dr. Claudia Schwirplies
- Fakultät für Betriebswirtschaft:
Dr. Sebastian Neumann-Böhme, Dr. Tobias Effertz (PD), Dr. Kathleen Gali (PD), Dr. Johannes Jahn (PD), Dr. Ricarda Milstein, Prof. Dr. Jonas Schreyögg, Prof. Dr. Martin Spindler, Prof. Dr. Tom Stargardt, Prof. Dr. Petra Steinorth, Prof. Dr. Eva-Maria Wild
- Medizinische Fakultät (UKE):
Dr. Christine Blome (PD), Dr. Christian Brettschneider (PD), Prof. Dr. André Hajek, Prof. Dr. Hans-Helmut König
- Master Interdisziplinäre Public und Nonprofit Studien (PUNO), Stand November 2024:
Der bzw. die Erstgutachter:in muss aus der Gruppe der Hochschulprofessor:innen und habilitierten Mitarbeiter:innen an der Fakultät der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften kommen: Liste (s. "aktive Professorinnen/Professoren").
Der bzw. die Zweitgutachter:in muss nicht aus dieser Gruppe kommen, jedoch im M.Sc. PUNO prüfungsberechtigt sein. Der Prüfungsausschuss bestellt in der Regel alle im Programm Lehrenden zu Prüfer:innen.
Oft hat der bzw. die Erstgutachter:in einen Vorschlag, wer sich als Zweitgutachter:in eignen könnte. - Master of Science in Innovation, Business and Sustainability (M.Sc.), Stand Oktober 2024:
Der bzw. die Erstgutachter:in muss aus der Gruppe der Hochschulprofessor:innen und habilitierten Mitarbeiter:innen an der Fakultät der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften kommen: Liste (s. "aktive Professorinnen/Professoren").
Der bzw. die Zweitgutachter:in muss nicht aus dieser Gruppe kommen, jedoch im M.Sc. Innovation, Business and Sustainability prüfungsberechtigt sein. Der Prüfungsausschuss bestellt in der Regel alle im Programm Lehrenden zu Prüfer:innen.
Oft hat der bzw. die Erstgutachter:in einen Vorschlag, wer sich als Zweitgutachter:in eignen könnte. - Master of Arts in International Business and Sustainability (M.A.), Stand Oktober 2024:
Eine bzw. einer der Gutachtenden muss aus der Gruppe der Hochschulprofessor:innen und habilitierten Mitarbeiter:innen an der Fakultät der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften kommen: Liste (s. "aktive Professorinnen/Professoren").
Der bzw. die andere Gutachter:in muss nicht aus dieser Gruppe kommen, jedoch im M.Sc. Innovation, Business and Sustainability prüfungsberechtigt sein. Der Prüfungsausschuss bestellt in der Regel alle im Programm Lehrenden zu Prüfer:innen.
Oft hat der bzw. die Erstgutachter:in einen Vorschlag, wer sich als Zweitgutachter:in eignen könnte.
Bearbeitungsdauer und Umfang der Masterarbeit
Bearbeitungszeit
Die Ausgabe des Themas erfolgt durch die Betreuerin bzw. den Betreuer der Abschlussarbeit. Mit Ausgabe des Themas beginnt die Bearbeitungszeit.
Der Zeitpunkt der Ausgabe und das Thema sowie die beiden Prüfer bzw. Prüferinnen werden im Studienbüro aktenkundig gemacht.
Die Bearbeitungszeit umfasst 6 Monate. Feiertage o.ä. werden dabei nicht berücksichtigt. Fällt der Tag der Abgabe auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, verlängert sich die Frist auf den darauf folgenden Werktag (§193 BGB).
Formale Anforderungen
Für den Umfang der Masterarbeit gelten für jeden Studiengang unterschiedliche Vorgaben:
- Master Human Resource Management/Personalpolitik:
- Bei Abgabe der Arbeit vor dem 01.10.2023: ca. 80 Textseiten (etwa 160.000 Zeichen)
- Bei einer Bearbeitungszeit über den 01.10.2023 hinaus: ca. 50-80 Textseiten
- Bei Anmeldung der Arbeit nach dem 01.10.2023: ca. 50-70 Textseiten
Abweichungen können mit der Erstgutachterin/dem Erstgutachter abgesprochen werden.
- Master Health Economics and Health Care Management: der Umfang wird vom betreuenden Lehrstuhl vorgegeben
- Master Arbeit, Wirtschaft, Gesellschaft - Ökonomische und Soziologische Studien: 50-70 Seiten (100.000-140.000 Zeichen)
- Master Innovation, Business and Sustainability (M.Sc.): 50-70 Seiten
- Master International Business and Sustainability (M.A.): 60-80 Seiten (120.000-160.000 Zeichen)
- Master Interdisziplinäre Public und Nonprofit Studien: ca. 50 Seiten (100.000 Zeichen)
Titelanpassung bzw.-änderung nach Beginn der Bearbeitungszeit
Nachdem Sie die Anmeldung zur Abschlussarbeit im Studienbüro abgegeben haben, kann der Titel der Abschlussarbeit nur mit Zustimmung des:der Erstgutachter:in angepasst bzw. geändert werden.
Hierzu bedarf es der formlosen und schriftlichen Mitteilung (per E-Mail) des:der Erstgutachter:in an das Studienbüro (studienbuero-sozoek.wiso"AT"uni-hamburg.de).
Verlängerung der Bearbeitungszeit
Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit
Bei Krankheit (bspw. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) oder bei Vorliegen eines anderen wichtigen Grundes können die Vorsitzenden des Prüfungsausschusses die Bearbeitungszeit bei einem VOR Ablauf der Frist gestellten schriftlichen Antrag verlängern. In den Studiengängen mit Abschluss Master of Arts (AWG, HRM, MIBAS vor 2023) ist eine Verlängerung um maximal die Hälfte der vorgesehenen Bearbeitungszeit möglich. In den Studiengängen mit dem Abschluss Master of Science (HEHCM, PUNO, MIBAS ab 2023) ist eine einmalige Verlängerung um maximal 3 Wochen möglich. In Fällen außergewöhnlicher Härte kann der Prüfungsausschuss im Einzelfall eine längere Frist gewähren. Bitte nutzen Sie das Fomular zur Verlängerung der Bearbeitungszeit (Webformular).
Muss ich bis zur bzw. bei der Abgabe meiner Masterarbeit immatrikuliert sein?
Ja, weitere Informationen zur Immatrikulation finden Sie hier.
Abgabe der Masterarbeit
Bitte reichen Sie Ihre Abschlussarbeit aus datenschutzrechtlichen Gründen ausschließlich über Ihre personalisierte* Uni-HH-E-Mail-Adresse als PDF an studienbuero-sozoek.wiso@uni-hamburg.de ein. Eingänge von privaten E-Mail-Adressen können nicht berücksichtigt werden. Die Abgabe per E-Mail wahrt die Frist.
Mit dem Absenden Ihrer Abschlussarbeit bestätigen Sie die endgültige Abgabe. Diese Version wird an Ihre Gutachtenden zur Bewertung weitergeleitet. Es können keine weiteren Versionen bzw. Fassungen eingereicht werden.
Bitte nutzen Sie für die Abgabe folgende Textvorlage für die E-Mail und tragen im Betreff der E-Mail die unten genannten persönlichen Daten ein:
Textvorlage für die E-Mail für die digitale Abgabe von Abschlussarbeiten
(In die Betreffzeile:) Abschlussarbeit (ohne Thema), Studiengang, Nachname, Vorname, Matrikel-Nr.
(E-Mail-Text:)
Sehr geehrtes Prüfungsmanagement,
anbei finden Sie meine Abschlussarbeit.
Meine Prüfenden sind:
Betreuer:in (Erstgutachter:in): Name, Vorname
Zweitgutachter:in: Name, Vorname
Bitte beachten Sie:
- Bitte hängen Sie in der o.g. E-Mail Ihre Abschlussarbeit als 1 zusammengesetzte PDF-Datei (inkl. Eidesstaatlichen Versicherung nachfolgend) an. Die E-Mail darf keine zusätzlichen Dateien, Zip-Ordner oder ähnliches enthalten.
Abschlussarbeiten, bestehend aus mehreren Dateien, nehmen wir nicht an. - Gemäß der für Sie geltenden Prüfungsordnung müssen Sie Ihrer Arbeit eine Eidesstattlichen Versicherung beifügen. Bitte nutzen dafür ausschließlich die hier verlinkte Eidesstattliche Versicherung (PDF). Sie entspricht den Vorgaben Ihrer Prüfungsordnung. Die digital ausgefüllte, dann ausgedruckte und handschriftlich unterschriebene Eidesstattliche Versicherung muss Bestandteil Ihrer Abschlussarbeit (1 PDF) sein.
- Die PDF-Datei Ihrer Abschlussarbeit darf maximal 50 MB groß sein.
* Eine Anleitung hierfür finden Sie hier.
Muss ich eine Druckversion einreichen?
Seit dem 01.10.2024 ist die Abgabe der Druckversion aufgrund der neuen Prüfungsordnungen nicht mehr notwendig. Dies gilt auch, wenn Sie die digitale Version Ihrer Abschlussarbeit (Zusendung per E-Mail) vor dem 01.10.2024 abgebgeben haben. Sofern Sie bereits nach dem 01.10.2024 ein gedrucktes Exemplar eingereicht haben, wird dieses von uns archiviert; d.h. Sie bekommen das bereits abgegebene gedruckte Exemplar nicht zurück.
Wie sehe ich, ob meine Abschlussarbeit korrekt eingegangen ist?
Sie finden in Stine unter Studium, „Meine Prüfungen" ihre Abschlussarbeit.
Wenn ihre Arbeit fristgerecht und ordnungsgemäß abgegeben wurde, finden Sie dort den Status „Eingereicht am (Abgabetermin)“. Dann wurde Ihre Abschlussarbeit zu den Prüfenden zur Bewertung weitergeleitet.
Die Anpassung des Status erfolgt innerhalb von 3 Werktagen nach Ihrer Abgabe. Falls die Abgabe nicht form- und fristgerecht erfolgte, werden Sie vom Studienbüro kontaktiert. Es werden keine automatischen Eingangsantworten oder extra Bestätigungsmails versendet.
Bewertung der Masterarbeit
Bewertung der Masterarbeit (Korrekturfristen) und Gutachten
Die Prüfenden sind zu einer zügigen Bewertung verpflichtet.
- In den Masterstudiengänge mit Abschluss Master of Arts (M.A.) (AWG, HRM, MIBAS bis inkl. 2022) beträgt die maximale Korrekturfrist für Abschlussarbeiten 6 Wochen.
- für Masterstudiengänge mit Abschluss Master of Science (M.Sc.) (HEHCM, PUNO, MiBAS ab 2023) 3 Monate.
Erst- und Zweitprüfende erstellen ein Gutachten zur Abschlussarbeit. Sofern die Bewertung der Prüfenden voneinander abweicht, errechnet sich die Note der Abschlussarbeit als arithmetisches Mittel beider Bewertungen.
Wiederholung der Masterarbeit
Die Masterarbeit darf maximal einmal wiederholt werden, wenn Sie im ersten Versuch mit 5,0 bewertet wurde. Die Wiederholung muss in einem Zeitraum von sechs Wochen nach Bekanntgabe des negativen Prüfungsergebnisses beantragt werden.