Immatrikulation und Exmatrikulation
Die Immatrikulation ist gemäß § 2 Absatz 1 der Immatrikulationsordnung Voraussetzung für ein Studium an der Universität Hamburg. Zusätzlich regelt § 9 Absatz 3 der Prüfungsordnung, dass die Teilnahme an Modulprüfungen und an der Abschlussarbeit eine Immatrikulation für den jeweiligen Studiengang voraussetzt. Diese Anforderung gilt auch für die Teilnahme an Wahlpflicht- und Wahlmodulen, die andere Fächer anbieten. Diese Immatrikulation gilt auch für die Teilnahme an Wahlpflicht- und Wahlmodulen, die andere Fächer anbieten. Dies schließt auch die Anmeldung zu Prüfungen und das Ablegen von Prüfungen (einschließlich der Abgabe der Abschlussarbeit) ein.
Ihre B-Kennung sowie der Zugriff auf STiNE, die Nutzung Ihres Unimail-Kontos, über das Sie die Abschlussarbeit einreichen oder das Studienbüro kontaktieren, sowie das Stellen von online-Anträgen ist ebenfalls von der Immatrikulation abhängig.
Eine Immatrikulation ist daher mindestens bis zur Abgabe der Abschlussarbeit bzw. bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung zwingend notwendig.
Wir empfehlen Ihnen bis zur Veröffentlichung der letzten Bewertung immatrikuliert zu bleiben. Eine verspätete Rückmeldung ist gegen Zahlung einer Gebühr möglich, um sich ggf. für eine Wiederholungsprüfung anmelden zu können. Informationen zur Rückmeldung und zur Exmatrikulation finden Sie beim Campus-Center.