Auslandsstudium ("Outgoings")
Planungsphase
- mindestens 1 Jahr Vorlauf für Recherche, Bewerbung (Studienprogramm und ggf. Stipendium), Zulassung, Reisevorbereitung, Visa.-Beantragung, Wohnungssuche etc. Je eher, desto besser.
Zeitlicher Umfang des Auslandsstudiums
- bis zu einem akademischen Jahr (max. 60 ECTS), im Bachelor Sozialökonomie ist dann teilweise auch ein Double-Degree möglich.
Empfohlenes Zeitfenster für das Auslandsstudium
- im B.A. Sozialökonomie: in der Regel nach dem 4. Semester
- in den Masterstudiengängen: in der Regel nach dem 2. Semester
Anerkennungshinweise
- Wird eine Lernvereinbarung abgeschlossen, so werden die vereinbarten und erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen anerkannt, vorbehaltlich des Abgleichs mit dem Leistungskonto unter der jeweils geltenden Studien- und Prüfungsordnung. D. h., das beim Abschluss der Lernvereinbarung nicht geprüft wird, ob Sie die Leistung schon erbracht haben. Ein Ersetzen einer schon erbrachten Leistung durch die gleiche Leistung im Ausland ist nicht möglich.
- Eine gründliche Planung ist im Vorwege absolut notwendig! Für welches Land, welche Uni interessiere ich mich? Bietet die Uni das gewünschte Studienangebot? Wie integriere ich es in mein individuelles Studienprogramm? Welche Module muss ich nicht in Hamburg studieren, welche kann ich im Ausland absolvieren? Recherchieren Sie, informieren Sie sich und beraten Sie sich im Vorwege mit Ihrer Studienfachberatung im Studienbüro.
Abschluss der Lernvereinbarung
Um eine Anerkennung der erbrachten Leistungen in Hamburg sicherzustellen, müssen Sie vor Ihrer Abreise bereits ein sogenanntes Learning Agreement (LA) abschließen. Das Learning Agreement ist eine Lernvereinbarung, in der die Kurse, die im Ausland belegt und abgeschlossen werden sollen, festgeschrieben werden.
Für Studierende, die im Rahmen des ERASMUS+ Programms an einer Partneruniversität studieren, ist das Abschließen eines Learning Agreements vor Abreise obligatorisch, allen anderen Studierenden, die über eine Fakultätspartnerschaft oder als Freemover in einen Auslandsaufenthalt starten, wird empfohlen, dies ebenfalls im Vorfeld zu tun, um hinterher Probleme bei der Anrechnung zu vermeiden.
In der Regel werden Learning Agreements zunächst "vorläufig" mit Kursen des letzten Winter- bzw. Sommersemester abgeschlossen. Das heißt, Sie suchen sich die Kurse, die Ihrer Meinung nach passen, aus und wenden sich dann an die zuständige Ansprechperson für Ihren Studiengang (siehe unten).
In den meisten Fällen ist es sinnvoll, bei der Absprache eine (eventuell übersetzte) Kursbeschreibung dabei zu haben. Sobald es die aktuellen Vorlesungsverzeichnisse gibt, können die Learning Agreements an die angebotenen Kurse angepasst werden.
Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten des International Office.
Ansprechpersonen für die Unterzeichnung der Lernvereinbarung:
- B.A. Sozialökonomie: Studierende A-I: Sebastian Häckel; Studierende J - M: Marianne Kiekel; Studierende N-Z: Karen Ahrlich
- AWG: Christopher Kaersten
- HEHCM: Prof. Dr. Stargardt
- HRM: Maren Zühlke
- MiBAS: Anja Kruse
- PUNO: Paulien Staal
Anerkennung der Studienleistungen
Informationen über das Anerkennungsverfahren finden Sie unter Anerkennung von Studienleistungen.
Weitere Informationen
International Office WiSo-Fakultät (Erasmus)
Abteilung Internationales UHH (Zentralaustausch)
DAAD (Freemover-Selbstbewerbungen)