SOZIALWISSENSCHAFTEN
DATIpilot – Fördern und Lernen für Innovation und Transfer
31. August 2023, von WiSo-Fakultät

Foto: BMBF
Ein Experimentierraum im Umfeld der DATI
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat die Deutsche Agentur für Transfer und Innovation (DATI) gegründet, um neue Wege in der Förderung zu beschreiten sowie den Transfer zu verbessern und zu beschleunigen und damit den Innovationsstandort Deutschland insgesamt zu stärken. Hierzu wird zunächst der DATIpilot als Experimentierraum vorgeschaltet.
Ziel ist es innovative Ideen für Transferprojekte zu eruierien und Transferpotenziale zu erschließen. Hiermit soll die Breite der Forschungslandschaft zu verstärkten Transferaktivitäten mobilisiert werden. Auch sollen neue Ansätze für eine vereinfachte und flexiblere Förderung von Transfer erprobt werden.
Die Förderung richtet sich insbesondere an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Hochschulen,sowie Universitäten, und Forschungseinrichtungen sowie Akteurinnen und Akteure aus der Praxis, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Ihnen soll die Möglichkeit gegeben werden, gemeinsam mit Partnerinnen und Partnern aus der Praxis anwendungsorientierte Forschungsansätze auszubauen und neue Zugänge für forschungsbasierten Transfer zu entwickeln und zu erproben. Dies ist auf zwei Ebenen möglich:
Innovationssprints
- Einzelne Akteurinnen und Akteure (Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler) können in „Innovationssprints“ eine konkrete, kreative Transfer- oder Innovationsidee erproben oder weiterentwickeln (Modul 1).
- Für einen Innovationssprint erhalten Sie eine Förderung von bis zu 150.000 Euro pro Partner. Bei maximal zwei Partnern kann ein Verbundprojekt demnach mit bis zu 300.000 Euro insgesamt gefördert werden. Hochschulen für Angewandte Wissenschaften,
- Universitäten und Universitätskliniken erhalten i.d.R. zusätzlich eine Projektpauschale von 20%.
Innovationscommunities
- Es können „Innovationscommunities“ aufgebaut oder weiterentwickelt werden, in denen mehrere Partnereinrichtungen aus der Wissenschaft und der Praxis gemeinsam den forschungsbasierten Transfer und die Entwicklung von Innovationen in einem selbstdefinierten Themenfeld vorantreiben (Modul 2).
- Community-Projekte werden mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren gefördert. Die Fördersumme ist variabel, ebenso ist die Anzahl der Partner nicht vorgegeben. In der Regel wird von mindestens einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung sowie mindestens einem Praxispartner ausgegangen. Die Anzahl der Community Projekte, für die sich eine Community entscheidet, ist nicht vorgegeben.
Community-Projekte können auch im Format der Innovationssprints von Modul 1 gefördert werden. Es gelten dann die entsprechenden Beschränkungen (max. 18 Monate, max. zwei Partner, max. 150.000 Euro pro Partner) und fördertechnischen Vereinfachungen.
Alle weiteren Informationen finden Sie hier.
BMBF: Förderung von Projekten im Wissenschaftsjahr 2024 – Freiheit
Das BMBF fördert Vorhaben, die sich mit Fragstellungen zu einem oder mehreren der folgenden Themenfelder des Wissenschaftsjahres 2024 befassen:
- Dialog- und Partizipationsformate
- Informations- und Vermittlungsformate
- edukative Vermittlungsformate
- niedrigschwellige Beteiligungsangebote
- interdisziplinäre und transdisziplinäre Formate
- künstlerische und kulturelle Projekte
Insbesondere werden gefördert:
- Niedrigschwellige Projekte, die Zielgruppen adressieren, die bislang nur wenig Berührungspunkte mit Wissenschaft hatten, z. B. für die Bevölkerung im ländlichen Raum/in einzelnen Stadtteilen bzw. Regionen oder für vom Bildungssystem wenig erreichte Personen. Die anzusprechenden Zielgruppen müssen dabei begründet und analysiert (quantitativ und qualitativ) und die gewählten Methoden auf die spezifischen Zielgruppen abgestimmt werden. Ein Schwerpunkt liegt auf Vorhaben mit lokaler Ausrichtung und Wirkung (in Kommunen/Landkreisen/Quartieren).
- Methodisch innovative Formate, die Methoden der Wissenschaftskommunikation gemeinsam mit Akteuren aus den Bereichen Kultur, Bildung, Vermittlungsarbeit, Zivilgesellschaft weiterentwickeln.
- Vorhaben, die gemeinschaftlich von Forschungseinrichtungen und Hochschulen mit Partnern aus anderen Bereichen (z. B. Kultur- und Bildungseinrichtungen, Einrichtungen der Wissensvermittlung, politischen Bildung oder Vermittlungsarbeit, nichtstaatliche Organisationen) umgesetzt werden.
- Vorhaben, die über das Wissenschaftsjahr hinaus weitergeführt werden können.
Gefördert werden analoge, digitale und hybride Formate. Bei der Entwicklung von digitalen Formaten wird es begrüßt, wenn bereits während des Entwicklungsprozesses die adressierten Zielgruppen in partizipativen oder kokreativen Prozessen (analog und/oder digital) mit eingebunden werden.
Die zu fördernden Vorhaben dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben und müssen ausdrücklich für das Wissenschaftsjahr 2024 – Freiheit entwickelt worden sein.
Ziel der Vorhaben muss es sein, die Inhalte des Wissenschaftsjahres auf eine verständliche Art und Weise darzustellen und das Interesse der ausgewiesenen Zielgruppen für aktuelle Forschungsinhalte zum Thema Freiheit zu wecken.
Dabei müssen die Vorhaben einen Bezug zu Forschung zum Thema Freiheit herstellen. Dies kann über eine Kollaboration mit einer Wissenschaftseinrichtung erfolgen; möglich ist auch die gezielte Einbindung von Wissen einzelner Wissenschaftler, Zeitzeugen, Autoren oder anderen Kulturschaffenden in den Projekten.
- Das Antragsverfahren ist zweistufig. Projektskizzen sind einzureichen bis zum 8. September 2023 .
- Deadline Projektskizzen 08.09.2023