Studienorganisation
Studienhinweise
Auf der Seite Service für Studierende des Studienbüros finden Sie alle wichtigen Informationen, die Sie bei der Organisation Ihres Studiums unterstützen sollen. Darüber hinaus erhalten Sie auf der Seite einen Überblick über die Dienstleistungen des Studienbüros Sozialökonomie. Zu allen Anliegen sind Anträge, Formulare und entsprechende Ansprechpersonen thematisch zugeordnet.
Prüfungsordnungen und Fachspezifische Bestimmungen
Ihr Studium wird insbesondere durch zwei Ordnungen geregelt:
Die Prüfungsordnung (PO) regelt übergeordnete Aspekte Ihres Studiums und gilt für alle Studiengänge mit dem Abschluss Master of Science der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Die jeweils gültige PO, sowie Änderungen und Neufassungen werden auf den Webseiten des Campus-Centers veröffentlicht.
Die PO wird um die Fachspezifischen Bestimmungen (FSB) ergänzt. Hier werden beispielsweise Inhalte, Lernziele, Details zu den Modulen sowie Besonderheiten zur Lehre und zu Prüfungen Ihres Studienganges geregelt. Je nach Zeitpunkt Ihres Studienbeginns gelten unterschiedliche Versionen der FSB. Welche FSB für Sie gilt, entnehmen Sie den Hinweisen zur Gültigkeit auf der Webseite des Campus-Centers.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich gerne an Ihre Studienkoordination.
Informationen zu den Modulen Praktikum, Studierendenkonferenz, Promotionstrack als auch zum Auslandssemester finden Sie auf den Seiten des Lehrstuhls von Prof. Dr. Silke Boenigk, sowie nachfolgend:
Besondere Lehrveranstaltungsarten
- Freiraum: Der Freiraum ist ein spezifisches Seminarformat aus dem Wahlbereich, das bewusst von der klassischen Seminar- bzw. Vorlesungskonzeption abweicht. Dozierende wählen aktuelle Themen und neue Interaktionsformen aus und bereiten diese im Interesse und in Abstimmung mit den Studierenden gemeinsam vor.
- Studierendenkonferenz: Bei der Studierendenkonferenz handelt es sich um ein spezifisches Seminarformat aus dem Wahlbereich, durch welches die Studierenden die Möglichkeit erhalten, Forschungsvorhaben und -ergebnisse zu präsentieren und den wissenschaftlichen Dialog zu üben. Die Studierendenkonferenz dauert in der Regel zwei Tage und wird von einer lehrenden Person organisiert und vorbereitet.
- Promotionstrack: Bei dem Promotionstrack handelt sich um ein spezifisches Seminarformat im dritten Semester für forschungsinteressierte Studierende, die nach dem Masterabschluss eine Promotion erwägen. Die Studierenden erarbeiten in diesem Lehrformat ein Proposal für eine potentielle zukünftige Dissertation.
Praktikum
1. Grundsätzliches über das Praktikum im PUNO
- Ziel des Praktikum-Moduls ist die Vermittlung vertiefter Kennnisse zu realen Fragestellungen in Public oder Nonprofit-Organisationen durch ein Praktikum im In- oder Ausland.
- Im Sinne der Studiengangziele wird empfohlen, das Praktikum in einer Organisation im Public oder Nonprofit Sektor zu absolvieren.
- Praktika in gewinnorientierten Unternehmen sind im Einzelfall möglich, sofern sie in Abteilungen erfolgen, die sich der Corporate Social Responsibility Strategie bzw. einem Nachhaltigsmanagement widmen.
- Zeitpunkt und Zeitraum des Praktikums kann frei gewählt werden.
- Die Dauer des Praktikums sollte in Vollzeit ca. 6-9 Wochen dauern, d.h. mindestens 240 Stunden betragen (bei Teilzeit entsprechend 12 bis 18 Wochen; ebenfalls 240 Stunden); kann aber auch länger erfolgen und richtet sich nach der Zusage, der den Praktikumsplatz stellenden Organisation.
- Eine Anerkennung von bestehenden Arbeitsverträgen/Zeiten in einer Public oder NonprofitOrganisation als Praktikum sind generell möglich, jedoch immer erst ab dem Start des PUNO Masters, frühestens ab 01. Oktober des Jahres in dem das Studium begann.
- Vor Beginn des Praktikums ist der Antrag auf Genehmigung eines Praktikums (Webformular) auszufüllen. Er ist zusammen mit einer Bestätigung des Arbeitgebenden (z. B. Praktikumsvertrag) im Studienbüro bei der zuständigen Studienkoordination einzureichen. Nachzuweisen sind die geplante Dauer und Umfang sowie Geschäfts- bzw. Aufgabenbereiche.
- Wird der Antrag positiv entschieden, sehen Sie in Ihrem STiNE Account, dass Sie zum Modul Praktikum angemeldet wurden. (i.d.R. innerhalb von ein bis zwei Wochen). Wird der Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid per Post.
- Das Modul wird mit "bestanden"/"nicht bestanden" bewertet. Ein "nicht bestanden" entsteht durch die Nicht-Abgabe des Praktikumsberichts.
2. Praktikumsbericht
Nach Beendigung des Praktikums beträgt die Bearbeitungsdauer für den Praktikumsbericht vier Wochen. Die Frist beginnt mit dem ersten Tage nach Beendigung des Praktikums. Sollte das Ende der Tätigkeit nicht auf dem Genehmigungsantrag vermerkt sein (da die Tätigkeit noch weiterhin ausgeübt wird, z.B. bei Werkstudententätigkeiten), ist der Praktikumsbericht spätestens vier
Wochen nach Eingang des Genehmigungsantrages einzureichen.
Bei Krankheit oder anderen nicht zu vertretenden Gründen kann die Bearbeitungszeit verlängert werden. Der Antrag auf Verlängerung muss mit entsprechendem Nachweis vor Ablauf der Abgabefrist im Studienbüro gestellt werden.
Formale Anforderungen des Praktikumsberichts:
- Umfang: ca. 10- max. 20 Seiten
- Der Praktikumsbericht sollte in etwa nach folgenden Aspekten gegliedert sein:
a) Beschreibung der Organisation, der Mission und ihrer Abteilungen
b) Darstellung der ausgeübten Tätigkeiten, insbesondere der Aufgabenstellungen
c) Darstellung des Arbeitsalltags sowie der Hilfestellungen („Betreuung“), die das Unternehmen den Studierenden leistete
d) Eigene Stellungnahme: Hier können die Studierenden zum einen reflektieren, ob und wie diese Praktikumsstelle geeignet ist, das Masterprogramm durch anwendungsorientierte Praxis zu ergänzen. Zum anderen sollen sie reflektieren, welche Bedeutung diese Tätigkeit für sie hatte: Zeigte sie ihnen, in welche Richtung sie sich beruflich
orientieren möchten? Motivierte sie sie zur Vertiefung bestimmter Fragestellungen in
Verlauf des weiteren Studiums? - Eine Bindung o.ä. ist offiziell nicht gefordert. Dies gilt ebenso für die Formatierung (Schriftgröße, Abstand, etc.), da der Praktikumsbericht online auf der Praktikumsplattform zum Download bereitgestellt wird.
Reichen Sie den Bericht mit Deckblatt + Bescheinigung des Unternehmens über Beschäftigungszeitraum, Beschäftigungsumfang und Aufgabenbereiche, in denen Sie tätig waren ( i.d.R. Zeugnis o. Unternehmensbescheinigung) als elektronische Version (PDF) per Mail an die Programmdirektion ein. Ist der Praktikumsbericht abgegeben und begutachtet, wird die Bewertung 'bestanden' in Ihrem STiNE Account eingetragen.
3. Deckblatt
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Dokument keine persönlichen Kontaktdaten enthält. Aus Datenschutzrechtlichen Gründen bitten wir Sie, für auf Ihrem Deckblatt des Praktikumsberichts nur die folgenden Daten aufzuführen:
Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Fachbereich Sozialökonomie
M. Sc. Interdisziplinäre Public und Non-Profit Studien
Prof. Dr. Rick Vogel
Praktikumsbericht
Institution/Unternehmen 16pt
Zeitraum 13pt
Name d. Studierenden 13pt
Abgabedatum 13pt
4. Praktikumsplattform
Eine elektronische Version des Praktikumsberichts wird als PDF auf die Praktikumsplattform gestellt. Studierende stellen sicher, dass die Texte des Praktikumsberichts auf der OnlinePraktikumsplattform des Studiengangs PUNO veröffentlicht werden dürfen.
Weitere Informationen zum Praktikum sowie die Praktikumsplattform des Masters finden Sie auf den Webseiten der Professur von Frau Prof. Dr. Silke Boenigk.
Für weitere Fragen haben wir ein FAQ eingerichtet.
Auslandsstudium
Im Rahmen Ihres Masterstudiums haben Sie die Möglichkeit, ein Auslandssemester zu absolvieren. Das Auslandssemester soll idealtypisch im dritten Fachsemester eingeplant werden.
Beratungsangebote an der Universität Hamburg
- Das International Office der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften bietet Unterstützung bei einem Auslandsstudium im europäischen Ausland an, administriert die Kooperationen der Studiengänge an der Fakultät und ist für die Vergabe der Erasmus+ Stipendien Kontaktstelle. Das International Office der Fakultät berät ferner zu Austauschmöglichkeiten im außereuropäischen Ausland über den Fakultätsaustausch.
- Die Abteilung Internationales verwaltet Kooperationen mit Partneruniversitäten weltweit (Zentralaustausch).
- Wenn Sie an eine ganz bestimmte Universität im Ausland möchten, diese aber keine Partnerhochschule der Universität Hamburg ist, können Sie sich ihr Auslandssemester nach Ihren Wünschen selber organisieren. Auf der Website des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) können Sie nach Hochschulen suchen. Das International Office der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften hat ein Informationsblatt für Freemover erstellt und berät über verschiedene Anbietende, die bei der Organisation helfen.
Anerkennung von Leistungen
Wenden Sie sich bitte für Fragen zur Anerkennung und für den Abschluss eines Learning Agreements frühzeitig an die Studienkoordination des Studiengangs.
Für eine finanzielle Förderung (Stipendium) ist es wichtig, dass noch Leistungen zu erbringen sind, bzw. zum Zeitpunkt der Bewerbung für ein Stipendium das Studium noch nicht abgeschlossen ist.
Informationen zur Anerkennung finden Sie in der Rubrik Auslandsstudium.
Finanzierungsmöglichkeiten Auslandsstudium
Für ein Auslandssemester gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten
- Erasmus+ für ein Auslandssemester im europäischen Ausland. Weitere Informationen: International Office der Fakultät
- Hamburglobal, Stipendium für Auslandssemester im außereuropäischen Ausland. Weitere Informationen: Abteilung Internationales
- AuslandsBaföG. Aufgrund der höheren Lebenshaltungskosten im Ausland haben häufig auch Studierende, die in Deutschland nicht BaföG-berechtigt sind, einen Anspruch auf Auslands-Bafög. Mit dem AuslandsBaföG werden auch die Studiengebühren an der Hochschule im Ausland übernommen. Informationen: AuslandsBaföG
- Verschiedene Bildungskredite, z.B. vom Bundesverwaltungsamt
Finanzielle Förderung eines Auslandspraktikums
Auch Praktika im Ausland werden mit dem ERASMUS+ Programm gefördert. Chancen auf eine finanzielle Förderung (435-555 Euro/Monat, Stand März 2019) sind sehr gut. Ebenfalls über das ERASMUS+ Programm werden Auslandspraktika nach dem Studium (Graduiertenpraktika) gefördert. Der Antrag muss vor der Exmatrikulation gestellt werden. Kontaktstelle ist die Abteilung Internationales.
Partnerhochschulen MSc PUNO
- National Taiwan University, Taipeh, Taiwan
- Universität Bern, Lausanne und der italienischen Schweiz
- Georgian Institute of Public Affairs (GIPA), Tbilisi, Georgien
Prüfungsausschuss und Qualitätszirkel
Qualitätszirkel setzen sich zusammen aus Lehrenden, Studierenden und der verantwortlichen Studienkoordination. Sie befassen sich mit der Qualität von Studium und Lehre eines oder mehrerer Studiengänge. Im Rahmen von Qualitätskonferenzen tauschen sich die Mitglieder in der Regel einmal pro Semester über den Studiengang aus und machen Vorschläge für die Weiterentwicklung. Den Vorsitz hat die Programmdirektion des jeweiligen Studiengangs.
Studentische Anträge an den Prüfungsausschuss sind spätestens eine Woche vor der Sitzung schriftlich bei der Studienkoordination einzureichen.
Derzeitige Mitglieder des Prüfungsausschusses bzw. des Qualitätszirkels PUNO:
- Prof. Dr. Silke Boenigk (Hochschullehrende bzw. habilitierte Mitglieder UHH)
- Prof. Dr. Rick Vogel (Hochschullehrende bzw. habilitierte Mitglieder UHH)
- Prof. Dr. Frank Adloff (Hochschullehrende bzw. habilitierte Mitglieder UHH)
- Prof. Dr. Karsten Nowrot (Hochschullehrende bzw. habilitierte Mitglieder UHH, Stellvertretung)
- Laura Hesse (Akademisches Personal)
- Kirsti Grund (Studierende)
- Katharina Kampen (Studierende)
- Ida Sander (Studierende, Qualitätszirkel)
- Paulien Staal (Studienmanagement, Qualitätszirkel)