FAQ
Erfolgsfaktoren für das Studium
Welche Kenntnisse sollte ich mitbringen, um das Studium mit Erfolg absolvieren zu können?
Der Studiengang setzt insbesondere gute Grundkenntnisse in Mathematik, Statistik, Betriebs- und Volkswirtschaftslehre voraus. Hierauf bauen die Veranstaltungen auf.
Wie wichtig sind Englischkenntnisse für das Studium?
Gute Englischkenntnisse sind äußerst wichtig für ein erfolgreiches Studium. Eine Vielzahl von Veranstaltungen wird in Englisch unterrichtet, darunter auch mehrere Veranstaltungen im Pflichtbereich (englischsprachige Veranstaltungen erkennen Sie am englischen Titel in der Modulübersicht). Des Weiteren sind gute Englischkenntnisse wichtig, wenn Sie ein Auslandssemester an einer unseren Partneruniversitäten verbringen möchten (siehe Rubrik Studienorganisation).
Wie wichtig sind mathematische und statistische Kenntnisse für das Studium?
Der Studiengang ist stark quantitativ ausgerichtet. Entsprechend sind mathematische und statistische Kenntnisse grundlegend für das Studium. Hierauf bauen die Methodenveranstaltungen Methoden der empirischen Forschung, Advanced Econometrics, Microeconomics und Decision Theory auf.
Bewerbung
Wie bewerbe ich mich für das Masterprogramm?
Alle Informationen zum Thema Bewerbung finden Sie auf unserer Internetseite unter der Rubrik Bewerbung und hier in den FAQs.
Kann ich mich mit meinem Bachelorabschluss auf den Masterstudiengang bewerben?
Bewerbende mit folgenden Studienabschlüssen erfüllen die Zulassungsvoraussetzungen zum MSc HEHCM direkt:
1) Sozialökonomie mit Schwerpunkt BWL oder Schwerpunkt VWL;
2) Betriebswirtschaftslehre;
3) Volkswirtschaftslehre;
4) Ökonomie;
5) Gesundheitsökonomie
6) Wirtschaftsingenieurwesen
Bewerber:innen mit anderen Studienabschlüssen (als den oben genannten) müssen den erfolgreichen Abschluss der folgenden Kurse belegen:
- Mathematik: Mindestumfang 5KP
- Statistik: Mindestumfang deskriptive Statistik 5KP, Mindestumfang induktive Statistik 5 KP
- Betriebswirtschaftslehre: Eine vertiefte Einführung in die Managementlehre, Mindestumfang 5 KP, sowie ein Modul internes Rechnungswesen / Kosten und Leistungsrechnung, Mindestumfang 5 KP
- Volkswirtschaftslehre: Mikroökonomie, Mindestumfang 5 KP.
Hatten Sie in Ihrem Studiengang nicht die Möglichkeit, eine der o.g. Veranstaltungen zu belegen, erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht.
Sie können diese Leistungen jedoch auch in einem anderen Studiengang absolvieren (z.B. Fernuniversität, etc.). Zum Nachweis genügt ein Transcript der Veranstaltung auf Bachelorniveau einer anerkannten Hochschule (inkl. Note).
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus Kapazitätsgründen keine Vorabprüfungen Ihrer Erstabschlüsse durchführen können.
Alle eingereichten Unterlagen werden nach Ablauf der Bewerbungsfrist von der Auswahlkommission einer Einzelfallprüfung unterzogen.
Bitte beachten Sie, dass eine Zulassung ohne diese Vorkenntnisse nicht nöglich ist, es werden leider keine Brücken- oder Vorkurse angeboten.
Muss ich für die Bewerbung den Test GBETS (ehem. TM-Wiso) machen?
Die Auswahl der Bewerbenden erfolgt auf Grundlage der Abschlussnote des Bachelors bzw. der aktuellen Durchschnittsnote zum Zeitpunkt der Bewerbung und dem Ergebnis des TM Wiso (Achtung neuer Name: ab 2025 GTEBS -Graduate Test for programs in Economics, Business and Social Sciences).
Das Auswahlkriterium Abschlussnote geht mit 55% in die Bewertung ein, das Ergebnis des TM Wiso/bzw. GTEBS mit 45%.
Sollte kein TM-Wiso/bzw. GTEBS Ergebnis vorliegen, wird für das Kriterium die schlechteste Note vergeben.
Mehr zum TM-WISO/bzw. GTEBS erfahren Sie auf der Website itb-academic-tests.org/hochschulvertreter/gtebs/. Bitte beachten Sie die Testtermine. Wählen Sie einen Termin, so dass Sie das Testergebnis rechtzeitig mit Ihrer Bewerbung vorliegt.
Ich habe den GMAT gemacht. Kann ich das Ergebnis einreichen an Stelle von GTEBS (ehem.TM Wiso)?
Nein, das ist nicht möglich. Ein Auswahlkritierum für die Studienplatzvergabe ist das Ergebnis des Tests GETBS (ehem. TM-WISO); der GMAT kann diesen nicht ersetzen.
Wann ist Bewerbungsschluss?
Bewerbungsschluss ist am 15. Juni eines jeden Jahres. Dokumente, die nach dem 15. Juni bei uns eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Ich habe den Bewerbungsschluss verpasst. Kann ich mich noch bewerben?
Nach Ende des Bewerbungszeitraumes können keine Bewerbungen mehr angenommen werden. Grundsätzlich gehen immer mehr Bewerbungen ein als zu vergebende Studienplätze, so dass wir keine freien Restplätze vergeben.
An wen kann ich mich wenden mit Problemen beim Stine-Online-Bewerbungsportal?
Falls es zu technischen Schwierigkeiten kommen sollte, wenden Sie sich bitte an: uhh.bewerbung-technik@rrz.uni-hamburg.de
Ich verstehe eine Frage im Stine-Online-Bewerbungsportal nicht. Wer kann mir helfen?
Falls Sie eine Abfrage im Online-Bewerbungsformular nicht verstehen, wenden Sie sich bitte mit dem Kontaktformular an das Team für Zulassungsangelegenheiten: www.uni-hamburg.de/zulassungsfragen.
Ist neben der Online-Bewerbung auch eine Papierbewerbung nötig?
Nein. Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online.
Bekomme ich eine Bestätigung für den Eingang meiner Bewerbungsunterlagen?
Sie erhalten nach dem elektronischen Abschicken der Stine-Onlinebewerbung eine Bestätigung des elektronischen Eingangs per E-Mail.
Muss ich ein Zertifikat zum Nachweis meiner Englischkenntnisse bei der Bewerbung einreichen?
Sie brauchen keinen Nachweis in Form eines Zertifikates über Ihre Englischkenntnisse einzureichen.
Es ist ausreichend, wenn Sie der Bewerbung eine von Ihnen selbst erstellte und unterschriebene Bestätigung beilegen, dass Sie über ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache verfügen, um wirtschaftswissenschaftlichen Lehrveranstaltungen folgen, Fachliteratur lesen und die zugehörigen mündlichen und schriftlichen Prüfungen ggf. auch in englischer Sprache absolvieren zu können. Eine Vorlage hierfür finden Sie in der Rubrik Bewerbung auf der Website.
Ich bin Bildungsausländer:in. Reichen für die Bewerbung die beiden schriftlichen Bestätigungen der Deutsch- u. Englischkenntnisse aus?
Für die Bewerbung sind die schriftlichen Bestätigungen ausreichend. Vorlagen hierfür finden Sie in der Rubrik Bewerbung. Als Bildungsausländer:in haben Sie dann bis zur Immatrikulation Zeit, den erforderlichen Sprachnachweis Ihrer Deutschkenntnisse zu erbringen. Für die Englischkenntnisse sind hingegen keine weiteren Nachweise erforderlich.
Wichtig: Sie können sich ohne den erforderlichen Sprachnachweis der Deutschkenntnisse nicht immatrikulieren und folglich das Studium nicht beginnen. Für die Immatrikulation reicht eine schriftliche, formlose Bestätigung der Deutschkenntnisse also nicht aus! Welche Sprachzertifikate akzeptiert werden, finden Sie auf den Seiten des CampusCenters.
Mein Transcript ist weder auf Deutsch noch auf Englisch ausgestellt. Muss ich eine beglaubigte Übersetzung der Bewerbung beilegen?
Ja, das Transcript (sowie die Bachelor-Urkunde) muss entweder auf Deutsch oder Englisch übersetzt werden und von einem zertifizierten Übersetzenden beglaubigt sein. Allerdings reichen Sie bitte mit Ihrer Bewerbung nur die Kopie der beglaubigten Übersetzung ein.
Ich habe meinen Bachelor-Abschluss im Ausland gemacht. Muss ich meine Abschlussdokumente von uni assist prüfen lassen?
Nein, eine Vorprüfungsdokumentation durch uni assist ist nicht erforderlich.
Wenn Sie eine Vorprüfungsdokumention von uni assist besitzen, so legen Sie das Dokument gerne den Bewerbungsunterlagen bei.
Mein Abschlusszeugnis liegt zum Bewerbungsschluss noch nicht vor. Was soll ich stattdessen einreichen?
Reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
1. Aktuelles Transcript of Records aller erbrachten Prüfungsleistungen, inkl. aktueller Durchschnittsnote.
2. Bescheinigung des Prüfungsausschusses oder Prüfungsamtes, dass für den erfolgreichen Studienabschluss nur noch Prüfungen ausstehen, die bis zum Ende des Sommersemesters (30.9.) stattfinden werden.
Spielen Wartesemester bei der Vergabe der Studienplätze eine Rolle?
10% der Studienplätze werden über eine Wartesemesterquote vergeben. In der Stine-Onlinebewerbung wird abgefragt, wann das Erststudium beendet wurde. Ein gesonderter Antrag zur Berücksichtigung von Wartesemestern ist nicht erforderlich. Maximal 10 Wartesemester können berücksichtigt werden.
Kann ich mich auf ein höheres Fachsemester bewerben?
In den Masterstudiengängen ist eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester nicht vorgesehen. Sie bewerben sich wie alle anderen Bewerbenden im regulären Bewerbungsverfahren auf einen Studienplatz. Sollten Sie einen Studienplatz erhalten, können Sie einen Antrag auf Anerkennung extern erbrachter Studienleistungen stellen.
Auslandssemester
Besteht die Möglichkeit für ein Auslandssemester?
Ja, der Masterstudiengang hat Erasmus-Kooperationsabkommen mit mehreren Universitäten. Näheres hierzu erfahren Sie in der Rubrik Studienorganisation.
Allgemeine Fragen
Zu welchem Abschluss bzw. Titel führt der Masterstudiengang?
Das Studium wird mit dem Master of Science abgeschlossen.
Wann beginnt das Masterprogramm und wie lange dauert es?
Der Master Health Economics & Health Care Management startet zum Wintersemester eines jeden Jahres, daher ist eine Bewerbung zum Sommersemester nicht möglich. Dies gilt sowohl für das Vollzeit- als auch für das Teilzeitstudium.
Das Studium dauert vier Semester im Vollzeitstudium und sieben Semester im Teilzeitstudium.
Wie viele Studienplätze werden pro Jahr vergeben?
Es werden i.d.R. ca. 30 Studienplätze pro Jahr vergeben.
Zum Studienstart Wintersemester 2025/2026 werden einmalig 40 Studienplätze vergeben.
Besteht die Möglichkeit eines Teilzeitstudiums?
Ja. Sie können das Masterprogramm im Teilzeitstudium absolvieren. Voraussetzungen, Fristen und Form der Antragstellung sowie Ausnahmen werden auf den Seiten des Campus Centers der Universität Hamburg erläutert. Ein Teilzeitstudium ist kein berufsbegleitendes Abend- und Wochenendstudium. Unsere Lehrveranstaltungen finden i.d.R. innerhalb der Woche zwischen 8:00 und 20:00 Uhr statt.
Welche Kosten fallen für den Masterstudiengang an?
Informationen zu Beiträgen, Gebühren und Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie in dem Portal des Campus Centers der Universität Hamburg. Auskünfte zu Studiendarlehen und Finanzierungshilfen erteilt außerdem auch das Studierendenwerk Hamburg.
Wird der Studiengang nach BAföG gefördert?
Ja. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an das Studierendenwerk Hamburg.
In welchen Sprachen wird unterrichtet?
Es wird in Deutsch und Englisch unterrichtet. Englischsprachige Veranstaltungen sind am englischen Titel zu erkennen (siehe Modulübersicht).
Fragen zum Studium
Im Rahmen des Studiums auftauchende Fragen
Auf der Seite Service für Studierende des Studienbüros finden Sie alle wichtigen Informationen, die Sie bei der Organisation Ihres Studiums unterstützen. Darüber hinaus erhalten Sie einen Überblick über die Dienstleistungen des Studienbüros Sozialökonomie. Zu allen Anliegen sind Anträge, Formulare und entsprechende Ansprechpersonen thematisch zugeordnet.