Nachweis eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses aus den Bachelorstudiengängen
- Betriebswirtschaftslehre
- Volkswirtschaftslehre
- Sozialökonomie mit Schwerpunkt BWL oder Schwerpunkt VWL,
- Ökonomie,
- Gesundheitsökonomie oder
- Wirtschaftsingenieurwesen
Absolvent:innen dieser Studiengänge erfüllen die Zulassungsvoraussetzungen.
Alternativ
Ist Ihr Studiengang nicht in der Liste aufgeführt, erfüllen Sie trotzdem die Zulassungsvoraussetzungen, wenn Sie Kenntnisse aus allen der folgenden Lehrveranstaltungen nachweisen können:
- Mathematik (mind. 5 Leistungspunkte)
- Statistik: deskriptive Statistik (mind. 5 Leistungspunkte) und induktive Statistik (mind. 5 Leistungspunkte)
- Betriebswirtschaftslehre: Eine vertiefte Einführung in die Managementlehre (mind. 5 Leistungspunkte), sowie internes Rechnungswesen / Kosten und Leistungsrechnung (mind. 5 Leistungspunkte)
- Volkswirtschaftslehre: Mikroökonomie (mind. 5 Leistungspunkte)
Bewerber:innen, die nicht aus allen der aufgeführten Fächer Kenntnisse nachweisen können, erfüllen die Zulassungsvoraussetzungen nicht und werden abgelehnt.
Nachweis englischer Sprachkenntnisse
Da in unseren Disziplinen das Lesen englischsprachiger Fachliteratur nicht mehr ausgeschlossen werden kann und einige Lehrveranstaltungen in englischer Sprache durchgeführt werden, benötigen Sie für das Studium ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache. Ein Sprachnachweis ist nicht erforderlich, eine formlose Bestätigung ist ausreichend. Sie können dafür unseren Textbaustein benutzen, den Sie bitte um Ihre persönlichen Daten ergänzen und als unterschriebenes Dokument im Bewerbungsportal hochladen.
"Hiermit bestätige ich, dass ich über ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache verfüge, um wissenschaftlichen Lehrveranstaltungen folgen, Fachliteratur lesen und die zugehörigen mündlichen und schriftlichen Prüfungen in englischer Sprache absolvieren zu können.
Ort, Datum und Unterschrift"
Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (nur für Bildungsausländer:innen)
Für den Master Health Economics and Health Care Management sind gute Deutschkenntnisse erforderlich. Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Schule erworben haben, müssen Sie spätestens mit der Immatrikulation ein Sprachzertifikat über ausreichende Deutschkenntnisse einreichen. Rechtliche Grundlage hierfür ist §3 der Universitäts-Zulassungssatzung.
Für Ihre Bewerbung genügt vorerst eine schriftliche Bestätigung, dass Sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (entsprechend der genannten Bestimmungen) verfügen. Sie können dafür unseren Textbaustein benutzen, den Sie bitte um Ihre persönlichen Daten ergänzen und als unterschriebenes Dokument im Bewerbungsportal hochladen.
"Hiermit bestätige ich, dass ich über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache entsprechend den Bestimmungen in § 3 der Universitäts-Zulassungssatzung verfüge. Ich bin mir bewusst, dass ich den erforderlichen Nachweis im Immatrikulationsverfahren nachreichen muss.
Ort/Datum und Unterschrift"
In der Rubrik Bewerbungsverfahren und -Unterlagen finden Sie weitere Hinweise und Informationen für das Zusammenstellen Ihrer Bewerbungsunterlagen.
Falls mehr Bewerbungen eingehen, als Studienplätze vorhanden, greifen unsere Auswahlkriterien.
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich digital über STINE. Sie laden alle Unterlagen dort hoch.