Studienorganisation
Auf der Seite Service für Studierende des Studienbüros finden Sie alle wichtigen Informationen, die Sie bei der Organisation Ihres Studiums unterstützen sollen. Darüber hinaus erhalten Sie auf der Seite einen Überblick über die Dienstleistungen des Studienbüros Sozialökonomie. Zu allen Anliegen sind Anträge, Formulare und entsprechende Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner thematisch zugeordnet.
Rechtliche Grundlagen
Ihr Studium wird durch zwei Ordnungen geregelt:
Die Prüfungsordnung (PO) regelt übergeordnete Aspekte Ihres Studiums und gilt für alle Studiengänge mit dem Abschluss Master of Arts der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Die jeweils gültige PO, sowie Änderungen und Neufassungen werden auf den Webseiten des Campus-Centers veröffentlicht.
Die PO wird um die Fachspezifischen Bestimmungen (FSB) ergänzt. Hier werden beispielsweise Inhalte, Lernziele, Details zu den Modulen sowie Besonderheiten zur Lehre und zu Prüfungen Ihres Studienganges geregelt. Je nach Zeitpunkt Ihres Studienbeginns gelten unterschiedliche Versionen der FSB. Welche FSB für Sie gilt, entnehmen Sie den Hinweisen zur Gültigkeit auf der Webseite des Campus-Centers.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich gerne an Ihre Studienkoordination.
Informationen zum Pflichtpraktikum
Grundsätzliches zum Praktikum
- Pflichtbestandteil des Studiums ist ein während des Studiums zu absolvierendes Praktikum.
- Eine Werkstudententätigkeit (WST) kann als Praktikum angerechnet werden. Es gelten die gleichen Bestimmungen und das gleiche Formular.
- Zeitpunkt und Zeitraum des Praktikums/WST können frei gewählt werden.
- Das Praktikum/WST soll in einem Aufgabenbereich des HRM durchgeführt werden.
- Das Praktikum/WST muss eine Dauer von mind. 10-12 Vollzeitarbeitswochen umfassen (ca. 400-480 Arbeitsstunden).
- Vor Beginn des Praktikums/der WST ist der Antrag auf Genehmigung auszufüllen. Er ist zusammen mit einer Bestätigung des Arbeitgebers (z. B. Praktikumsvertrag) im Studienbüro bei der zuständigen Studienkoordinatorin einzureichen. Nachzuweisen sind die geplante Dauer und Umfang sowie Geschäfts- bzw. Aufgabenbereiche.
- Wird der Antrag positiv entschieden, sehen Sie in Ihrem STiNE Account, dass Sie zum Modul Pflichtpraktikum angemeldet wurden. (I.d.R. innerhalb einer bis zwei Wochen). Wird der Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid per Post.
- Es wird empfohlen, vor Beginn der Tätigkeit eine Lehrperson des Masters (exklusive Lehrbeauftragte) anzusprechen, ob sie oder er den Bericht abnimmt.
- Für Studierende, die ab dem SoSe 2016 das Studium aufnehmen, gilt gemäß Beschluss des Prüfungsausschusses: Vor dem Masterstudium gesammelte Berufserfahrungen können das während des Studiums zu absolvierende Pflichtpraktikum nicht ersetzen.
- Für Studierende, die vor dem SoSe 2016 das Studium aufgenommen haben, gilt eine alte Regelung. Ihnen ist es erlaubt, vor dem Masterstudium gesammelte Berufserfahrungen anerkennen zu lassen.
Bearbeitungszeitraum und Einreichungsfrist
- Der Bericht über das Praktikum/die Werkstudententätigkeit ist spätestens vier Wochen nach Beendigung der Tätigkeit einzureichen.
- Der Bericht kann auch früher eingereicht werden: frühestens nach ca. 400 bis 480 Stunden im Unternehmen.
- Bei unbefristeten Tätigkeiten ist der Bericht vier Wochen nach der Anerkennung einzureichen. Der Zeitpunkt der Antragstellung kann frei gewählt werden. Wir empfehlen jedoch frühzeitig bei der Studienkoordination zu erfragen, ob die Tätigkeit anerkannt werden kann.
- Das Abgabedatum wird in STiNE veröffentlicht.
- Bei Krankheit oder anderen nicht zu vertretenden Gründen kann die Bearbeitungszeit verlängert werden.
Formale Anforderungen an den Bericht
- Umfang: 20 – 25 Seiten (40.000 – 45.000 Zeichen)
- Der Praktikumsbericht soll nach folgenden Aspekten gegliedert sein:
a) Beschreibung der Organisation und ihrer Abteilungen
b) Darstellung der ausgeübten Tätigkeiten, insbesondere der Aufgabenstellungen
c) Darstellung des Arbeitsalltags sowie der Hilfestellungen („Betreuung“), die das Unternehmen dem/der Studenten/in leistete
d) Schwerpunktsetzung: Es sollten 2 Schwerpunkte (deren Auswahl zu begründen ist) behandelt werden (Abweichungen sind nach Absprache mit dem/der Betreuer/in möglich, d. h. 3 Schwerpunkte oder auch in Sonderfällen wegen der herausragenden Bedeutung einer Thematik auch nur diese). Die Ausarbeitung dieser Schwerpunkte soll aufzeigen, dass der/die Student/in die von der Praxis an ihn/sie herangetragenen Fragestellungen mittels
seiner/ihrer wissenschaftlichen Vorgehensweise zu lösen vermag. D. h. an die Ausarbeitung werden in diesem „Kapitel“ dieselben Anforderungen gestellt wie an eine Hausarbeit.
e) Eigene Stellungnahme: Hier soll der/die Student/in zum einen reflektieren, ob und wie diese Praktikumsstelle geeignet ist, das Masterprogramm durch anwendungsorientierte Praxis zu ergänzen. Zum anderen soll er/sie reflektieren, welche Bedeutung diese Tätigkeit für ihn/sie hatte: Zeigte sie ihm/ihr, in welche Richtung er/sie sich beruflich orientieren möchte? Motivierte sie ihn/sie zur Vertiefung bestimmter Fragestellungen in Verlauf des weiteren Studiums? - Eine Bindung o. ä. ist offiziell nicht gefordert, die Anforderungen des Prüfers sind zu beachten. Dies gilt ebenso für die Formatierung (Schriftgröße, Abstand, etc.).
- fristgerechte Abgabe im Studienbüro Sozialökonomie
- Reichen Sie den Bericht mit Deckblatt (Name und Betreuer) in einfacher Ausführung + Bescheinigung des Unternehmens über Beschäftigungszeitraum, Beschäftigungsumfang, Geschäfts- und Aufgabenbereiche, in denen Sie tätig waren ( i. d. R. Zeugnis o. Unternehmensbescheinigung) + vorausgefüllter Leistungsschein (PDF).
- Ist der Praktikumsbericht abgegeben und begutachtet, erhalten sie den Bericht und den Praktikumsschein am Servicepoint des Studienbüros.
Bestätigungschreiben "Pflichtpraktikum" für den Praktikumsgeber (PDF)
Für weitere Fragen haben wir ein FAQ eingerichtet.
Der Wahlpflichtbereich und der Freie Wahlbereich
Im Wahlpflichtbereich sind insgesamt 24 Leistungspunkte zu sammeln, d.h. es sind vier Wahlpflichtmodule a 6 Leistungspunkte zu belegen.
Achtung: Wir möchten Sie explizit darauf hinweisen, dass nach der An- und Abmeldephasen eine Umbuchung aus dem Wahlpflichtbereich in den Wahlbereich oder umgekehrt nicht möglich ist. Achten Sie bitte daher bei der Anmeldung immer darauf, ob Sie die Lehrveranstaltung auch über den gewünschten Bereich angemeldet haben.
Im freien Wahlbereich sind 12 Leistungspunkte zu sammeln, d.h. in der Regel zwei Veranstaltungen mit 6 Leistungspunkten.
Auslandsstudium
Im Master Human Resource Management/Personalpolitik ist kein Auslandssemester vorgesehen. Durch das Studienprojekt (zweites und drittes Semester) ist ein Auslandssemester erst im vierten Semester möglich. Dennoch nutzen einige Studierende die Gelegenheit, um während des Masterstudiums wertvolle Auslandserfahrungen zu sammeln.
Beratungsangebote an der Universität Hamburg
- Das International Office der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften bietet Unterstützung bei einem Auslandsstudium im europäischen Ausland an, administriert die Kooperationen der Studiengänge an der Fakultät und ist für die Vergabe der Erasmus+ Stipendien Ansprechpartner. Zwar hat der Masterstudiengang Human Resource Management keine eigenen Kooperationsvereinbarungen mit Hochschulen im Ausland, es besteht aber die Möglichkeit, sich über die Kooperationen anderer Studiengänge für ein Auslandssemester im europäischen Ausland und eine Förderung durch das Erasmus+ Programm zu bewerben. Das International Office der Fakultät berät ferner zu Austauschmöglichkeiten im außereuropäischen Ausland über den Fakultätsaustausch.
- Die Abteilung Internationales verwaltet Kooperationen mit Partneruniversitäten weltweit (Zentralaustausch).
- Wenn Sie an eine ganz bestimmte Universität im Ausland möchten, diese aber keine Partnerhochschule der Universität Hamburg ist, können Sie sich ihr Auslandssemester nach Ihren Wünschen selber organisieren. Auf der Website des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) können Sie nach Hochschulen suchen. Das International Office der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften hat ein Informationsblatt für Freemover erstellt und berät über verschiedene Anbieter, die bei der Organisation helfen.
Anerkennung von Leistungen
Wenden Sie sich bitte für Fragen zur Anerkennung und für den Abschluss eines Learning Agreements frühzeitig an die Studienkoordination des Studiengangs.
Wir empfehlen Studierenden, die ein Auslandssemester planen, keine Leistungspunkte im Freien Wahlbereich während des Studiums zu sammeln und diesen im Auslandssemester abzuschließen. Der Freie Wahlbereich ist thematisch nicht festgelegt. Einzige Voraussetzung ist, dass die abgeschlossenen Veranstaltungen auf Master-Niveau gelehrt wurden. Auch das Wahlpflichtmodul „Aktuelle Themen und Instrumente des Human Resource Managements“ ist thematisch offen.
Für eine finanzielle Förderung (Stipendium) ist es wichtig, dass noch Leistungen zu erbringen sind, bzw. zum Zeitpunkt der Bewerbung für ein Stipendium das Studium noch nicht abgeschlossen ist.
Informationen zur Anerkennung finden Sie in der Rubrik Auslandsstudium.
Finanzierungsmöglichkeiten Auslandsstudium
Für ein Auslandssemester gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten
- Erasmus+ für ein Auslandssemester im europäischen Ausland. Weitere Informationen: International Office der Fakultät
- Hamburglobal, Stipendium für Auslandssemester im außereuropäischen Ausland. Weitere Informationen: Abteilung Internationales
- AuslandsBaföG. Aufgrund der höheren Lebenshaltungskosten im Ausland haben häufig auch Studierende, die in Deutschland nicht BaföG-berechtigt sind, einen Anspruch auf Auslands-Bafög. Mit dem AuslandsBaföG werden auch die Studiengebühren an der Hochschule im Ausland übernommen. Informationen: AuslandsBaföG
- Verschiedene Bildungskredite, z.B. vom Bundesverwaltungsamt
Finanzielle Förderung eines Auslandspraktikums
Auch Praktika im Ausland werden mit dem ERASMUS+ Programm gefördert. Chancen auf eine finanzielle Förderung (435-555 Euro/Monat, Stand März 2019) sind sehr gut. Ebenfalls über das ERASMUS+ Programm werden Auslandspraktika nach dem Studium (Graduiertenpraktika) gefördert. Der Antrag muss vor der Exmatrikulation gestellt werden. Ansprechpartner ist die Abteilung Internationales.
Hochschulen, an denen HRM Studierende ein Auslandssemester verbracht haben
- Högskolan Dalarna, Falun, SCHWEDEN
- Aalborg University, Aalborg, DÄNEMARK
- Latvijas Universitate, Riga, LETTLAND
- Örebro Universitet, Örebro, SCHWEDEN
- Université Paris Ouest Nanterre La Défense, Paris, FRANKREICH
- Stellenbosch University, Matieland, SÜDAFRIKA
- University of Technology Sydney, Sydney, AUSTRALIEN
Stellenausschreibungen
Regelmäßig erreichen uns Ausschreibungen über Werkstudententätigkeiten oder Praktikanagebote, die auf der Website des Zentrums für Personalforschung veröffentlicht werden.
Sind Sie Anbietende von Stellen und möchten diese an unsere Studierenden weiter leiten, wenden Sie sich bitte an die Studienkoordination.
Qualitätszirkel
Qualitätszirkel setzen sich zusammen aus Lehrenden, Studierenden und der verantwortlichen Studienkoordination. Sie befassen sich mit der Qualität von Studium und Lehre eines oder mehrerer Studiengänge. Im Rahmen von Qualitätskonferenzen tauschen sich die Mitglieder in der Regel einmal pro Semester über den Studiengang aus und machen Vorschläge für die Weiterentwicklung. Den Vorsitz hat die Programmdirektion des jeweiligen Studiengangs.
Derzeitige Mitglieder sind:
- Daniela Rastetter (Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer bzw. habilitierte Mitglieder UHH)
- Florian Schramm (Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer bzw. habilitierte Mitglieder UHH)
- Marita Körner (Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer bzw. habilitierte Mitglieder UHH)
- Stephan Schmucker (Akademisches Personal)
- Janne Hardrat (Studierende)
- Laura Meiser (Studierende)
- Laura Streisel (Studierende)
- Marianne Kiekel (Studienmanagement)