Ihre Bewerbung
Wir freuen uns, dass Sie sich für den Master „Human Resource Management /Personalpolitik“ an der Universität Hamburg interessieren.
Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass der Studiengang mit aktuellem Wintersemester 2024/25 das letzte Mal zugelassen hat. Ein Bewerbungsverfahren zum Wintersemester 2025/26 wird nicht mehr stattfinden.
Die Lehrveranstaltungen werden bis Ende SoSe 2028 bei Bedarf vorgehalten.
Wir bedauern sehr, diesen erfolgreichen und sehr gut nachgefragten Studiengang nicht mehr anbieten zu können.
Alexa Kramer (Studienkoordinatorin) und Prof. Dr. Florian Schramm (Programmdirektor)
Zulassungsvoraussetzungen
1. Hochschulabschluss
Nachweis eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses, erworben an einer Hochschule in einem sozial-, wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Studiengang. Wenn die anderen Voraussetzungen erfüllt sind, können auch Absolvent:innen anderer Studiengänge zugelassen werden.
Wer im Kalenderjahr der Bewerbung den ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss absolviert und noch kein Abschlusszeugnis mit der erforderlichen Note vorweisen kann, kann im Bewerbungsverfahren weiter berücksichtigt werden, wenn ein aktuelles Transcript of Records, das die aktuelle Durchschnittsnote ausweist, eingereicht und mit einer Bescheinigung des Prüfungsausschusses oder Prüfungsamtes nachgewiesen wird, dass für den erfolgreichen Studienabschluss nur noch Prüfungen ausstehen, die voraussichtlich bis zum Ende des laufenden Semesters (Sommersemester vor Studienbeginn) stattfinden werden. Das Abschlusszeugnis ist in den vorgenannten Fällen unverzüglich nachzureichen. Kann die Nachreichung nicht rechtzeitig zum Zeitpunkt der Zulassung erfolgen, wird eine bedingte Zulassung mit der Auflage erteilt werden, das fehlende Zeugnis bis Ende des ersten Semesters einzureichen.
Sollte auf dem Transcript keine Durchschnittsnote ausgewiesen sein, legen Sie der Bewerbung eine Bestätigung des Prüfungsamtes über die aktuelle Durchschnittsnote bei. Die aktuelle Durchschnittsnote wird zwingend für das Auswahlverfahren benötigt. Eine von den Bewerbenden selbst ausgerechnete Durchschnittsnote kann nicht akzeptiert werden.
2. Berufserfahrungen im HR-Bereich
Ferner sind einschlägige Berufserfahrungen, d.h. im Aufgabenbereich des Human Resource Managements, im Umfang von mindestens drei Monaten Vollzeit bzw. 6 Monate Teilzeit nachzuweisen. Die Berufserfahrungen können im Rahmen einer Angestelltentätigkeit oder im Rahmen eines Praktikums erworben worden sein. Eine einschlägige Ausbildung, z.B. als Personalfachkauffrau bzw. Personalfachkaufmann, kann ebenfalls anerkannt werden.
3. Interdisziplinäre Qualifikation
Erforderlich ist der Nachweis des erfolgreichen Abschlusses von Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 30 Credits:
- aus den Themenbereichen Personal und Arbeitsrecht* (mindestens 10 Credits)
- Methoden empirischer Sozialforschung/Statistik (mindestens 10 Credits)
Wurde die Bachelor-Arbeit im Personal-Bereich verfasst, können auch die Credits der Bachelor-Arbeit dazugezählt werden.
* Es ist ausreichend, wenn Kenntnisse aus Personal-Veranstaltungen oder aus dem Arbeitsrecht nachgewiesen werden.
4. Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (nur für Bildungsausländer:innen)
Für den Master Human Resource Management/Personalpolitik sind gute Deutschkenntnisse erforderlich. Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Schule erworben haben oder Ihr Erststudium an einer deutschen Hochschule absolviert haben, müssen Sie spätestens mit der Immatrikulation ein Sprachzertifikat einreichen.
Rechtliche Grundlage ist §3 der Universitäts-Zulassungssatzung in der aktuellen Fassung.
Für Ihre Bewerbung genügt eine schriftliche Bestätigung, dass Sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (entsprechend der genannten Bestimmungen) verfügen. Bitte nutzen Sie dafür den folgenden Textbaustein, ergänzen ihn um Ihre persönlichen Daten und unterzeichnen einen Ausdruck davon eigenhändig.
"Hiermit bestätige ich, dass ich über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache entsprechend den Bestimmungen in § 3 der Universitäts-Zulassungssatzung verfüge. Ich bin mir bewusst, dass ich den erforderlichen Nachweis im Immatrikulationsverfahren nachreichen muss.
Ort/Datum und Unterschrift"
Der TestAS ist für die Bewerbung nicht erforderlich.
5. Nicht erforderlich: Nachweis englischer Sprachkenntnisse
Da in unseren Disziplinen das Lesen englischsprachiger Fachliteratur nicht mehr ausgeschlossen werden kann, benötigen Sie ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache. Ein Nachweis englischer Sprachkenntnisse ist jedoch nicht erforderlich. Die Pflichtveranstaltungen des Masterprogramms werden in deutscher Sprache angeboten. Einige Wahlpflichtveranstaltungen werden in Englisch gelehrt.
An Stelle eines Motivationsschreibens: vorgegebene Fragen
Bitte beantworten Sie folgende Fragen:
- Erläutern Sie, welche inhaltlichen Erwartungen Sie an das interdisziplinäre Masterstudium haben. Welche Befähigung erhoffen Sie sich durch das Studium für Ihren zukünftig geplanten Werdegang?
- Erläutern Sie Ihre für das Masterprogramm relevanten Vorkenntnisse:
a. Bitte listen Sie die von Ihnen belegten Veranstaltungen aus dem Bereich Personal und die ECTS auf. Gehen Sie bitte bei nicht eindeutigen Modulen auf die Inhalte näher ein (z.B. Ergänzung der Inhalte aus dem Modulhandbuch).
b. Haben Sie Ihre Bachelorarbeit in einem Personal-Thema verfasst? Wenn ja, erläutern Sie in Kürze den Inhalt Ihrer Bachelorarbeit sowie Ihre Vorgehensweise (Literaturarbeit oder empirische Arbeit)
c. Erläutern Sie Ihre praktischen Erfahrungen mit qualitativen Forschungsmethoden. Gehen Sie hierbei gerne auch auf die Art der Erfahrung näherliegend ein (z.B. Vorlesungen, ggf. eigene Forschungsprojekte / Gruppenarbeiten; Erfahrungen mit Auswertungsprogrammen wie bspw. MAXQDA, empirische Bachelorarbeit)
d. Erläutern Sie Ihre praktischen Erfahrungen mit quantitativen Forschungsmethoden. (z.B. Vorlesungen, ggf. eigene Forschungsprojekte / Gruppenarbeiten; Erfahrungen mit Auswertungsprogrammen wie bspw. SPSS, empirische Bachelorarbeit) - Erläutern Sie Ihre berufspraktischen Erfahrungen im Bereich Personal (Position, Tätigkeiten).
Ihre Antworten sollten insgesamt maximal 2 Seiten umfassen; neben inhaltlichen Aspekten fließt auch der Gesamteindruck der Bewerbungsunterlagen in die Beurteilung mit ein. Beantworten Sie alle Fragen, damit wir uns ein umfassendes Bild von Ihnen machen
können und laden das Dokument als PDF im STiNE-Bewerbungsportal hoch.
Bewerbungsprozess: Fristen, Dokumente und Unterlagen
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online im Bewerbungsportal der Universität Hamburg.
- Legen Sie bitte einen Bewerberaccount an.
- Füllen Sie das Online-Formular aus. Das erneute Einloggen innerhalb des Bewerbungszeitraums ist jederzeit möglich.
- Laden Sie im Abschnitt „Dokumentenupload“ die erforderlichen Dokumente bzw. Nachweise hoch (s. unten).
Bei dem Dokumentenupload ist Folgendes zu beachten:
- Bitte führen Sie alle Dokumente, die aus mehreren Seiten bestehen wie z.B. das Transcript of Records, zu einer Datei zusammen.
- Die Dokumente/Dateien sollten bevorzugt im pdf-Format hochgeladen werden. Nur so ist sichergestellt, dass sie geöffnet werden können und korrekt dargestellt sind.
- Es kann nur eine Datei in jeder Upload-Kategorie hochgeladen werden.
Erforderliche Unterlagen im Abschnitt „Dokumentenupload“:
1. Abschlusszeugnis und Urkunde des Erststudiums und Nachweise über Kenntnisse in Personal, Arbeitsrecht und Statistik/Methoden
- Bitte laden Sie unter diesem Upload Ihre Bachelor-, bzw. Diplom-Urkunde einschließlich Zeugnis bzw. Notenübersicht mit Notendurchschnitt hoch.
- Bitte markieren Sie auf dem Transcript of Records, mit welchen Kurse/Module Sie die Voraussetzungen erfüllen (Personal, Arbeitsrecht und Statistik/Methoden der empirischen Sozialforschung)
- Falls das Zeugnis nicht in Deutschland erworben wurde und nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellt ist, muss eine Übersetzung beigefügt werden. Die beglaubigte Version ist spätestens mit der Immatrikulation (i.d.R. September) vorzulegen. Fügen Sie eine Erläuterung des Notensystems bei (Auszüge/Kopien aus dem Internet oder anderer Bezugsquellen sind möglich).
- Falls das Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt, reichen Sie ein aktuelles Transcript of Records ein, das den offiziellen Notenspiegel inkl. Durchschnittsnote ausweist.
- Falls Sie mehrere Studiengänge studiert haben, laden Sie diese bitte ebenfalls hoch.
- Schulzeugnisse sind nicht erforderlich.
2. Modulbeschreibungen und Leistungsnachweise
- Sofern die Modultitel oder Veranstaltungstitel nicht aussagekräftig sind, haben Sie hier die Möglichkeit, die entsprechenden Modulbeschreibungen hochzuladen.
- Hier können auch Nachweise von erfolgreich abgeschlossenen Veranstaltungen hochgeladen werden, die nicht im Transcript of Records aufgelistet sind, aber als Nachweis der geforderten Kenntnisse dienen.
3. Motivationsschreiben
- Laden Sie hier bitte das Motivationsschreiben (maximal 2 Seiten) hoch. Bitte beantworten Sie die vorgegebenen Fragen
4. Berufspraktische Erfahrungen
- Laden Sie hier bitte einen Nachweis über eine mindestens 3 Monate umfassende Praxiserfahrungen im Aufgabenbereich des Human Resource Managements mit Zeugniskopien, Arbeitsvertrag oder sonstigen von Arbeitgebende ausgestellten Nachweisen hoch.
5. Lebenslauf
- Laden Sie bitte hier einen tabellarischen Lebenslauf in Deutsch oder Englisch hoch.
6. Nur für Bildungsausländer:innen: Formlose schriftliche Bestätigung vorhandener Sprachkenntnisse in Deutsch
- Bitte laden Sie hier das erworbene anerkannte Sprachzertifikat in Deutsch hoch oder eine formlosen, unterschriebenen Erklärung über vorhandene Deutschkenntnisse, z.B. mit dieser Erklärung: "Hiermit bestätige ich, Vorname Nachname, dass ich über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache entsprechend den Bestimmungen in § 3 der Universitäts-Zulassungssatzung verfüge. Ich bin mir bewusst, dass ich den erforderlichen Nachweis im Immatrikulationsverfahren nachreichen muss. Ort/Datum und Unterschrift"
- Das notwendige Sprachzertifikat ist erst mit der Immatrikulation in den Studiengang (i.d.R. ca. September) fällig. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an das Campus Center.
Bitte beachten Sie:
- Dokumente, die nicht innerhalb der offiziellen Bewerbungsfrist (01.06.-15.07.) im Bewerbungsportal hochgeladen wurden, können im Bewerbungsverfahren nicht berücksichtigt werden.
- Kontaktformular für inhaltliche Fragen zur Online-Bewerbung.
- Bei technischen Schwierigkeiten wenden Sie sich an das RRZ mit dem STiNE-Supportformular im Bewerbungsverfahren.
- Bei Fragen zu den Bewerbungsvoraussetzungen wenden Sie sich an die Studiengangskoordination/Studienfachberatung
Sonderanträge und Wartesemester
- Mit einem Härtefallantrag aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer besonderen persönlichen Situation können Sie im Bewerbungsverfahren Umstände geltend machen, die eine bevorzugte Zulassung zum Studium erfordern. 10% der Studienplätze werden über diese Härtefallquote vergeben.
- Weitere 2% der Studienplätze werden an Spitzensportler:innen vergeben.
- Diese Sonderanträge sind direkt an das Campus Center zu richten.
- Auf der Website des Campus Center finden Sie ausführliche Informationen zu den Sonderanträgen.
- Bewerbende, die Wartesemester geltend machen möchten, können dies direkt in der STiNE-Onlinebewerbung tun. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.
Mitteilung über das Ergebnis der Bewerbung
- Die Zulassungs‐ bzw. Ablehnungsbescheide werden Ihnen in Ihrem Stine‐Account unter dem Menüpunkt "Dokumente" inkl. Immatrikulationsantrag zur Verfügung gestellt. Kontrollieren Sie diese zu den vom Service für Studierende/Campus Center angekündigten Terminen.
- Sie müssen innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist (7 Tage) Ihren ausgefüllten Immatrikulationsantrag inkl. der im Zulassungsbescheid genannten Anlagen beim Service für Studierende/Campus Center einreichen. Versäumen Sie diese Frist, verlieren Sie Ihren Anspruch auf den zugesagten Studienplatz.
- Für Rückfragen zur Immatrikulation wenden Sie sich bitte an das Campus Center.
Auswahlverfahren, Zulassungs- und Ablehnungsbescheide
Wir nehmen eine Auswahl vor, wenn es mehr Bewerbende, die die formalen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen gibt, als zu vergebende Studienplätze.
Kriterien sind die Note des Erststudium (60%) und die Antworten der Fragen zur Motivation (40%).
Die Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheide werden Ihnen voraussichtlich Mitte August in Ihrem Stine-Account unter dem Menüpunkt "Dokumente" inkl. Immatrikulationsantrag zur Verfügung gestellt. Kontrollieren Sie diese zu den vom Service für Studierende angekündigten Terminen.
Sie müssen dann innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist Ihren ausgefüllten Immatrikulationsantrag inkl. der im Zulassungsbescheid genannten Anlagen beim Service für Studierende einreichen. Versäumen Sie diese Frist, verlieren Sie Ihren Anspruch auf den zugesagten Studienplatz.
Kontakte
Kontakt für Fragen zu den Bewerbungsvoraussetzungen und den Auswahlkriterien:
Für Fragen zum Bewerbungsverfahren, den erforderlichen Dokumenten, das Auswahlverfahren etc., die nicht auf dieser Website und in den FAQs beantwortet werden, schreiben Sie uns eine Email an masterinfo-sozoek.wiso"AT"uni-hamburg.de
Kontakt für inhaltliche Fragen zur Online-Bewerbung:
Campus Center
Anleitung für die Online-Bewerbung
Kontaktformular für technische Fragen zur Online-Bewerbung:
STiNE Support Formular
FAQs
Die Antworten auf die häufigsten Fragen haben wir in der Rubrik FAQ für Sie zusammengestellt.
Weitere Informationen, Satzungen und Dokumente
Die Zugangsvoraussetzungen für den Master Human Resource Management/Personalpolitik werden in der jeweils geltenden Satzung über besondere Zugangsvoraussetzungen für die Studiengänge der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften definiert.
Das Auswahlverfahren wird in der jeweils geltenden Satzung über Auswahlverfahren und -kriterien für die Studiengänge der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften geregelt.
Bewerbungsinformationen der Universität Hamburg