FAQ
FAQs zum Bewerbungsverfahren Masterstudiengang Human Resource Management/Personalpolitik
Zu welchem Abschluss führt der Masterstudiengang?
Das Studium wird mit dem Master of Arts abgeschlossen.
Wann beginnt das Masterprogramm und wie lange dauert es?
Der Master Human Resource Management/Personalpolitik startet immer zum Wintersemester eines jeden Jahres, daher ist eine Bewerbung zum Sommersemester nicht möglich. Dies gilt sowohl für das Vollzeit- als auch für das Teilzeitstudium.
Das Studium dauert vier Semester im Vollzeitstudium und sieben Semester im Teilzeitstudium.
Wie viele Studienplätze werden pro Jahr vergeben?
Es werden 35 Studienplätze pro Jahr vergeben.
Welche Zulassungsvoraussetzungen habe ich zu erfüllen, um mich für den M.A. HRM bewerben zu können?
Als Zugangsvoraussetzungen erwarten wir von unseren Bewerbenden interdisziplinäre Grundkenntnisse aus den Bereichen Personal, Statistik/Methoden empirischer Forschung und ggf. Arbeitsrecht im Umfang von 30 ECTS sowie 3 Monate berufspraktische Erfahrung aus dem HRM Bereich.
Die Zugangsvoraussetzungen sind in der Rubrik Bewerbung auf der Website des Studiengangs beschrieben.
In meinem Bachelor kann ich die geforderten interdisziplinären Grundkenntnisse nicht erwerben. Was kann ich tun?
Wir erwarten von unseren Bewerbenden Grundkenntnisse im Umfang von insgesamt 30 ECTS in Personal und Arbeitsrecht (mind. 10 ECTS) und Statistik/Methoden empirischer Sozialforschung (mind. 10 ECTS). Die Kenntnisse müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung nachgewiesen werden (bestandene Prüfungsleistungen); es besteht keine Möglichkeit, Kenntnisse im 1. Semester nachzuholen.
Ideal ist es, wenn Sie sich in Ihrem Bachelor-Studiengang mit Arbeitsrecht, Personal und Statistik/Methoden empirscher Sozialforschung beschäftigt haben und dies in Ihrem Transcript ersichtlich ist. Wenn dies nicht der Fall ist, können Sie diese Kenntnisse z.B. erwerben:
- an ihrer Hochschule, in dem Sie zusätzlich Kurse aus anderen Studiengängen belegen
- an anderen staatlich anerkannten Hochschulen, z.B. durch Fernunterricht
und die entsprechenden Belege den Bewerbungsunterlagen beilegen.
Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahmebestätigung ohne Note oder eine Anmeldung zu einer Veranstaltung nicht als Nachweis erworbener Kenntnisse akzeptiert werden kann. Die Kenntnisse müssen mit einer bestandenen Prüfungsleistung nachgewiesen werden.
Die Universität Hamburg bietet kein Vorstudium an.
Was ist mit einschlägiger Berufserfahrung gemeint?
Wir erwarten von unseren Bewerbenden, dass Sie bei der Bewerbung über 3 Monate einschlägige praktische Erfahrungen in Vollzeit (oder 6 Monate Teilzeit) verfügen.
Mit einschlägig ist eine Tätigkeit in einer Personalabteilung oder in einem Aufgabengebiet des Human Resource Managements gemeint. Diese Erfahrungen können im Rahmen eines Praktikum, einer Werkstudententätigkeit oder als Angestellte gesammelt werden. Auch eine einschlägige Ausbildung, z.B. bei Personaldienstleistungskaufleuten, kann anerkannt werden.
Der Bewerbung sind entsprechende Nachweise (Zeugnis, Zwischenzeugnis, Tätigkeitsbeschreibung des Arbeitgebers) beizulegen, aus denen die von Ihnen ausgeübten Tätigkeiten sowie die Dauer und Umfang hervor gehen.
Ich habe mehrere kürzere Praktika gemacht. Können diese zusammen addiert werden?
Ja. Eine Bewerbungsvoraussetzung sind 3 Monate berufspraktische Erfahrungen im HRM Bereich. Das können auch mehrere kürzere Praktika sein, mit denen insgesamt 3 Monate nachgewiesen werden.
Was muss ich beim Motivationsschreiben beachten?
Um Ihnen eine Hilfestellung für das Motivationsschreiben zu geben und damit die Motivationsschreiben bei der Beurteilung vergleichbar sind, haben wir Fragen vorgegeben. Bitte gehen Sie auf alle Fragen in der vorgegebenen Reihenfolge ein und halten Sie die maximal vorgegebene Länge (maximal 2 Seiten) ein. Die Fragen finden Sie in der Rubrik Bewerbung.
Wie wichtig sind Englischkenntnisse für das Studium?
Im Master HRM werden alle Pflichtveranstaltungen und fast alle Wahlpflichtveranstaltungen auf Deutsch angeboten. Nur wenige Wahlpflichtveranstaltungen und Veranstaltungen im Freien Wahlbereich werden auf Englisch angeboten, so dass gute Englischkenntnisse nicht zwingend erforderlich sind.
Wann ist Bewerbungsschluss?
Bewerbungsschluss ist am 15. Juli eines jeden Jahres. Um Mitternacht wird das Online-Bewerbungsportal geschlossen.
Ich habe den Bewerbungsschluss verpasst. Kann ich mich noch bewerben?
Nach Ende des Bewerbungszeitraumes können keine Bewerbungen mehr angenommen werden. Grundsätzlich gehen immer mehr Bewerbungen ein als zu vergebende Studienplätze, so dass wir keine freien Restplätze vergeben.
An wen kann ich mich wenden mit Problemen beim Stine-Online-Bewerbungsportal?
Falls es zu technischen Schwierigkeiten kommen sollte, wenden Sie sich bitte an: uhh.bewerbung-technik@rrz.uni-hamburg.de
Ich verstehe eine Frage nicht im Stine-Online-Bewerbungsportal. Wer kann mir helfen?
Falls Sie eine Abfrage im Online-Bewerbungsformular nicht verstehen, wenden Sie sich bitte mit dem Kontaktformular an das Team für Zulassungsangelegenheiten: www.uni-hamburg.de/zulassungsfragen
Ist eine Papierbewerbung möglich oder zusätzlich zur Onlinewerbung nötig?
Das Bewerbungsverfahren findet ausschließlich digital statt. Wir benötigen keine Papierunterlagen von Ihnen.
Ich bin Bildungsausländer:in. Wie muss ich meine Deutschkenntnisse nachweisen?
Für die Bewerbung ist eine schriftlichen Bestätigung, dass Sie über die erforderlichen Deutschkenntnisse verfügen, ausreichend. Einen Textvorschlag für eine schriftliche Bestätigung finden Sie in der Rubrik Bewerbung. Als Bildungsausländer:in haben Sie dann bis zur Immatrikulation Zeit, den erforderlichen Sprachnachweis Ihrer Deutschkenntnisse zu erbringen.
Ein Nachweis englischer Sprachkenntnisse ist nicht erforderlich.
Wichtig: Sie können sich ohne den erforderlichen Sprachnachweis der Deutschkenntnisse nicht immatrikulieren und folglich das Studium nicht beginnen. Für die Immatrikulation reicht eine schriftliche, formlose Bestätigung der Deutschkenntnisse also nicht aus. Welche Sprachzertifikate akzeptiert werden, finden Sie auf der Website des Campus-Center.
Mein Transcript ist weder auf Deutsch noch auf Englisch ausgestellt. Muss ich eine beglaubigte Übersetzung der Bewerbung beilegen?
Ja, das Transcript (sowie die Bachelor-Urkunde) muss entweder auf Deutsch oder Englisch übersetzt werden und von einem zertifizierten Übersetzenden beglaubigt sein.
Ich habe meinen Bachelor-Abschluss im Ausland gemacht. Muss ich meine Abschlussdokumente von uni assist prüfen lassen?
Nein, eine Vorprüfungsdokumentation durch uni assist ist nicht erforderlich.
Wenn Sie eine Vorprüfungsdokumentation von uni assist besitzen, so legen Sie das Dokument gerne den Bewerbungsunterlagen bei.
Mein Abschlusszeugnis liegt zum Bewerbungsschluss noch nicht vor. Was soll ich stattdessen einreichen?
Laden Sie bitte folgende Unterlagen in unseren Online-Bewerbungsportal hoch:
1. Aktuelles Transcript of Records aller erbrachten Prüfungsleistungen, inkl. aktueller Durchschnittsnote.
2. Bescheinigung des Prüfungsausschusses oder Prüfungsamtes, dass für den erfolgreichen Studienabschluss nur noch Prüfungen ausstehen, die bis zum Ende des Sommersemesters (30.9.) stattfinden werden.
Spielen Wartesemester bei der Vergabe der Studienplätze eine Rolle?
10% der Studienplätze werden über eine Wartesemesterquote vergeben. In der Stine-Onlinebewerbung wird abgefragt, wann das Erststudium beendet wurde. Ein gesonderter Antrag zur Berücksichtigung von Wartesemestern ist nicht erforderlich. Maximal 10 Wartesemester können berücksichtigt werden.
Kann ich mich auf ein höheres Fachsemester bewerben?
In den Masterstudiengängen ist eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester nicht vorgesehen. Sie bewerben sich wie alle anderen Bewerbenden im regulären Bewerbungsverfahren auf einen Studienplatz. Sollten Sie einen Studienplatz erhalten, können Sie einen Antrag auf Anerkennung extern erbrachter Studienleistungen stellen.
Besteht die Möglichkeit für ein Auslandssemester?
Da im zweiten und dritten Semester das Studienprojekt zur Personal- und Organisationsforschung stattfindet, gehen HRM Studierende im vierten Semester ins Ausland. Das hat den Vorteil, dass viele Studierende im vierten Semester, bis auf die Masterabschlussarbeit, fast alle erforderlichen Leistungspunkte gesammelt haben und im Ausland ohne Leistungsdruck nach eigenem Interesse Lehrveranstaltungen besuchen können.
In welchen Sprachen wird unterrichtet?
Im Master HRM werden alle Pflichtveranstaltungen und fast alle Wahlpflichtveranstaltungen auf Deutsch angeboten. Nur wenige Wahlpflichtveranstaltungen und Veranstaltungen im Freien Wahlbereich werden auf Englisch angeboten, so dass gute Englischkenntnisse nicht zwingend erforderlich sind.
Besteht die Möglichkeit eines Teilzeitstudiums?
Ja. Sie können das Masterprogramm im Teilzeitstudium absolvieren. Voraussetzungen, Fristen und Form der Antragstellung sowie Ausnahmen werden auf den Seiten des Campus Centers der Universität Hamburg erläutert. Ein Teilzeitstudium ist kein berufsbegleitendes Abend- und Wochenendstudium. Unsere Lehrveranstaltungen finden i.d.R. innerhalb der Woche zwischen 8:00 und 20:00 Uhr statt.
Welche Kosten fallen für den Masterstudiengang an?
Informationen zu Beiträgen, Gebühren und Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie in dem Portal des Campus Centers der Universität Hamburg. Auskünfte zu Studiendarlehen und Finanzierungshilfen erteilt außerdem auch das Studierendenwerk Hamburg.
Wird der Studiengang nach BAföG gefördert?
Ja. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an das Studierendenwerk Hamburg.