Abschlussarbeiten und Prüfungsberechtigungen
Abschlussarbeiten erhalten Sie wie gewohnt nach der Fristenkontrolle vom Studienbüro.
Bis auf weiteres allerdings auf elektronischem Weg an Ihre Uni-E-Mail-Adresse.
Ausführliche Informationen zu den verschiedenen formalen und inhaltlichen Anforderungen an Abschlussarbeiten der unterschiedlichen Studiengänge als auch die Regelungen für die Prüferbestellung und/oder die Liste der Prüfungsberechtigten für die Abschlussarbeiten finden Sie in der Rubrik Service für Studierende/Abschlussarbeit.
Das Gutachten zur Bewertung einer Abschlussarbeit muss die Bewertung für die Studierenden im Sinne einer Abwägung positiver und negativer Kritik nachvollziehbar machen. Ein Seitenumfang ist für das Gutachten dementsprechend nicht vorgegeben. Die zu verwendenden Briefvorlagen im Corporate Design der UHH finden Sie im KUS-Portal. Das Einfügen einer digitalen Kopie der Unterschrift der Gutachter:innen ist zulässig. Bitte senden Sie Ihr Gutachten vor Ablauf der Korrekturfrist als PDF über Ihre Dienstmail-Adresse: Studienbuero-sozoek.WiSo"AT"uni-hamburg.de
Eigenständigkeitserklärung für Abschlussarbeiten
Mit der Abschlussarbeit muss die unten verlinkte Eigenständigkeitserklärung durch die:den Studierende:n abgegeben werden (siehe Details unter dem Klappelement Abgabe der Bachelorarbeit bzw. Abgabe der Masterarbeit). Vor Beginn der Bearbeitung der Abschlussarbeit ist daher eine Abstimmung zur Nutzung von gKI-Systemen zwischen der:dem Studierenden und den Prüfenden notwendig. Im Rahmen dieser Abstimmung müssen die Angaben unter Teil/Punkt 2 der Eigenständigkeitserklärung „Erläuterungen zur Nutzung von gKI in der Abschlussarbeit“ besprochen werden und später nach Beendigung der Bearbeitung der Abschlussarbeit in der Eigenständigkeitserklärung durch die:den Studierenden gemacht werden.
- Eigenständigkeitserklärung für Abschlussarbeiten [barrierefreie PDF]