Vor dem Semesterstart
Das Studienbüro unterstützt Sie als Lehrende bei der Planung Ihrer Lehrveranstaltungen und Prüfungen. An dieser Stelle erhalten Sie wichtige Informationen zu den folgenden Themen/Stichpunkten:
Wichtige Semestertermine
Die wichtigsten Semestertermine finden Sie in der Rubrik Fristen und Termine.
Die Übersicht über die Termine für die Lehrplanung des Wintersemesters 2024/25 bzw. Übersicht über die Termine für die Lehrplanung des Sommersemesters 2025 soll den Lehrenden als Orientierung sowie als Vorbereitung dienen, damit bekannt ist, zu welchen Zeiten das Team Lehrplanung mit Anfragen auf die Lehrenden zukommt.
Nutzung von STiNE, Einführung und Support
Für die Arbeit mit STiNE benötigen Sie zum Login eine Kennung, ein Passwort und eine TAN-Liste (Transaktionsnummern). Ihre Zugangsdaten für STiNE erhalten Sie vom Regionalen Rechenzentrum per Post an Ihre Dienstadresse.
Über das Webportal von STiNE können Sie alle notwendigen Aufgaben des Semestermanagements erledigen. Sie benötigen lediglich einen internetfähigen Rechner, auf dem ein aktueller Browser installiert ist.
Bitte melden Sie sich mit Ihrer Kennung und Ihrem Passwort auf der STiNE-Startseite an. Nach der Anmeldung finden Sie die Startseite vor. Die für Sie relevanten Funktionen finden Sie unter dem Menüpunkt „Lehre“.
Bei technischen Fragen sowie bei Problemen mit Ihren Zugangsdaten und dem Login wenden Sie sich bitte an den STiNE-Support des Regionalen Rechenzentrums:
STiNE-Support im Regionalen Rechenzentrum
Schlüterstraße 70
Telefon: 040 42838-7790
Links rund um STiNE:
Nutzung von gKI in studienbegleitenden Prüfungen
Einsatz von gKI bei studienbegleitenden Prüfungen (Hausarbeiten u. Ä.)
Für studienbegleitende Prüfungen (Hausarbeiten, Projektarbeiten, Take-Home Exams u.Ä.) wird eine klare Regelung zum Umgang mit generativer Künstlicher Intelligenz (gKI) empfohlen. Der Umgang mit gKI und die Regelungen sollten von den Prüfenden bereits zu Beginn der Lehrveranstaltung angesprochen und vorgestellt werden.
In der Kommunikation mit Studierenden ist es wichtig, zu verdeutlichen, dass eine Prüfung immer eine eigenständige Leistung darstellen muss. Daher sollten Sie als Prüfer:in mit ihnen in den Austausch darüber gehen, was eine eigenständige Prüfungsleistung ausmacht.
Prüfende können gKI-Tools im Rahmen von Prüfungen als Hilfsmittel entweder a) verbieten oder b) nur bestimmte gKI-Tools zulassen oder c) gKI-Tools generell zulassen.
Wenn die Nutzung von gKI im Rahmen von studiengleitenden Prüfungen von den Prüfenden zugelassen wird, wird die Nutzung einer entsprechend angepassten Eigenständigkeitserklärung empfohlen, die von den Studierenden gemeinsam mit der Prüfungsleistung eingereicht wird.
- Eigenständigkeitserklärung für studienbegleitende Prüfungen [barrierefreie PDF]
Die vollständigen Empfehlungen der AG für digitale Lehre und Prüfungen der WiSo-Fakultät finden Sie unten. Bitte beachten Sie, dass von den in der Datei aufgeführten Empfehlungen in Abstimmung mit den Programmdirektionen des Fachbereichs Sozialökonomie nur 'Option A' sowohl für studienbegleitende Prüfungen als auch für Abschlussarbeiten genutzt werden soll:
- Empfehlungen für den Umgang mit generativer Künstlicher Intelligenz in Lehre und Prüfungen an der WiSo [barrierefreie PDF]
Plagiats-Software
Die Universität Hamburg stellt ihren Lehrenden eine Software zur Plagiatsprüfung zur Verfügung:
Lehraufträge
Das Studienbüro Sozialökonomie fragt zu Beginn der Lehrplanung alle Programmdirektionen der Bachelor- und Masterstudiengänge zu geplanten Lehraufträgen an. Lehraufträge decken Lehrbedarfe, die nicht durch hauptamtliche Lehre des Fachbereichs gedeckt werden können. Die Suche nach geeigneten Lehrbeauftragten obliegt den Programmdirektionen der Studiengänge.
Die Freigabe der Lehraufträge durch den Fachbereichsrat koordiniert das Studienbüro.
Die Fachbereichsreferentin prüft die Finanzierbarkeit und veranlasst die Ausstellung der Lehraufträge. Lehraufträge am Fachbereich Sozialökonomie werden i.d.R. vergütet. Der Vergütungssatz beträgt derzeit (02/2021) 60€ je LVS. Für die Vertragsabwicklung ist die Fakultätsverwaltung zuständig.
Für entstehende Reisekosten erolgt keine Erstattung.
Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie im Hinweisblatt Lehraufträge.
Prüfungsplanung
Klausuren und Take-Home Exams:
Die Termin- und Raumplanung für die Prüfungsarten Klausur und Take-Home Exam übernimmt das Studienbüro für Sie, wenn diese innerhalb der regelhaften Prüfungsphasen liegen sollen. Diese Phasen liegen am Beginn und am Ende der vorlesungsfreien Zeit eines Semesters:
1. Klausurphase: die ersten drei Wochen nach Vorlesungsende
2. Klausurphase: in der Regel eine Woche (SoSe) bzw. zwei Wochen (WiSe) vor Semesterende (Dauer: 1 Woche)
Die Prüfungsabmeldefrist für die Studierenden ist 72 Stunden vor dem jeweiligen Klausurtermin.
Weitere Prüfungsarten (Hausarbeiten, Referat mit Verschriftlichung etc.):
Prüfungstermine für alle anderen Prüfungsarten wie z.B. Abgabetermine von Hausarbeiten oder mündliche Prüfungen können Sie festlegen und dem Studienbüro im Rahmen der Lehrveranstaltungs-Meldung mitteilen.
Bitte berücksichtigen Sie die Korrektur- und Lehrveranstaltungsanmeldefristen und legen den Prüfungs-Abgabetermin frühzeitig vor Ende des Semesters. Der späteste Abgabetermin sollte ca. zwei Wochen vor Semesterende liegen.
Wenn Ihrerseits keine Angabe erfolgt, wird automatisch das Standardabgabedatum (Mittwoch, ca. zwei Wochen vor Semesterende) hinterlegt. Als Standardabgabedatum ist circa der 15.03. für das Wintersemester bzw. circa der 15.09. für Sommersemester festgelegt. Sollten Sie sich ein abweichendes Datum anbieten, um z.B. die Prüfungstermine zu entzerren, geben Sie dies bitte bei der Lehrveranstaltungs-Meldung an.
Die Administration der Prüfungstermine via STINE ist für die Studierenden außerordentlich relevant z.B. hinsichtlich von Krankmeldungen oder Studienabschluss. Achten Sie bitte darauf, dass die Angaben in der Lehveranstaltungsbeschreibung in STINE unter „Hinweise zur Prüfung“ nicht den an das Studienbüro gemeldeten Prüfungsdetails (u.a. Prüfungsart, Dauer, Abgabefrist) widersprechen.
Prüfungsabmeldefrist für Studierende:
Im Gegensatz zur Prüfungsabmeldefrist bei Klausurren (72 Stunden vor dem Klausurtermin), wird bei allen anderen Prüfungsformen folgender Standardtermin für die Abmeldung von der Prüfung (für Studierende) vom Studienbüro hinterlegt: Ende der Ummelde- und Korrekturphase (ca. 2 Wochen nach Vorlestungsbeginn). Möchten Sie, dass sich Studierende noch während des Semesters von der Prüfung abmelden können, setzen Sie bitte ein entsprechendes Datum bei 'Prüfungs-Abmeldefrist' bei Ihrer Lehrveranstaltungs-Meldung.
Ansprechperson Prüfungsplanung
- Bei grundsätzlichen Fragen zur Prüfungsplanung: Studienkoordination des jeweiligen Studiengangs
- Bei Fragen zur konkreten Planung und Administration in STiNE wenden Sie sich bitte an das Team Lehrplanung.
Ablauf der Prüfungsplanung
Mit der Meldung Ihrer Lehrveranstaltung (zu Beginn der Lehrplanung) haben Sie als Lehrende uns mitgeteilt, mit welcher Prüfungsart Ihre Lehrveranstaltung abschließt. Bitte achten Sie hierbei darauf, dass Prüfungsart und Prüfungsdauer in der Modulbeschreibung in den Fachspezifischen Bestimmungen des Studiengangs zugelassen sein müssen.
Das Team Lehrplanung des Studienbüros verarbeitet Ihre Angaben und pflegt diese in STiNE ein. Das Ergebnis der Termin- und Raumplanung für Klausuren und Take-Home Exams wird von uns zur ersten Anmeldephase in STiNE eingetragen, damit Studierende danach Ihre Anmeldungen tätigen und Prüfungstermine koordinieren können.
Mit Beginn der Anmeldephase sind die hinterlegten Prüfungstermine prüfungsrechtlich verbindlich und in der Regel ist eine spätere Anpassung ausgeschlossen.
Lehrplanung
Überblick Prozess + zeitlicher Ablauf
Lehrangebot
Das Lehrangebot richtet sich nach den Vorgaben bzw. dem Bedarf eines Studiengangs. Dieser ergibt sich hauptsächlich aus den sogenannten Kapazitäts-/Ausfüllrechnungen und Studierendenzahlen, Angebotsverpflichtungen und Kooperationen mit anderen Studiengängen. Die Programmdirektion eines Studiengangs ist dafür verantwortlich.
Zeitlicher Ablauf
Die Übersicht über die Termine für die Lehrplanung des Wintersemesters 2024/25 bzw. Übersicht über die Termine für die Lehrplanung des Sommersemesters 2025 soll den Lehrenden als Orientierung sowie als Vorbereitung dienen, damit bekannt ist, zu welchen Zeiten das Team Lehrplanung mit Anfragen auf die Lehrenden zukommt.
Beginn
Etwa 6 Monate vor dem Semesterstart stößt das Team Lehrplanung des Studienbüros den Lehrplanungsprozess an. Sie erhalten dazu den Link zum Webformular und weitere Informationen an Ihre UHH E-Mailadresse.
Anmeldung Ihrer Lehrveranstaltungen
Für jede Ihrer Lehrveranstaltungen senden Sie bitte eine Anmeldung per Webformular ab.
Planungsprozess
Wir bemühen uns in dieser Phase Ihre Angaben aus dem Webformular bestmöglich zu berücksichtigen. Die studiengangsspezifischen Rahmenbedingungen und die räumlichen Kapazitäten gilt es damit zu vereinbaren. Das Ergebnis des Planungsprozesses wird in STiNE dargestellt.
Bitte beachten Sie die Hinweise zu den Dauerbuchungen und den zugehörigen festen Zeitfenstern für den Fachbereich Sozialökonomie.
Abschluss des Planungsprozesses
Rechtzeitig vor dem Beginn der Anmeldephasen zu den Lehrveranstaltungen erhalten Sie von uns eine Nachricht an Ihre UHH E-Mailadresse. Wir kündigen darin die Vollständigkeit der Eintragungen in STiNE an und bitten Sie diese Eintragungen an Ihren Lehrveranstaltungen zu überprüfen und die Lehrveranstaltungsbeschreibungen einzutragen. Mit eventuellen Korrekturwünschen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Team Lehrplanung.
Mit dem Beginn der ersten Anmeldephase ist der Planungsprozess abgeschlossen.
Ansprechpartner Lehrplanung
- Bei grundsätzlichen Fragen zum Lehrangebot: Programmdirektion und/oder Studienkoordination des jeweiligen Studiengangs
- Bei Fragen zur konkreten Planung und Administration in STiNE wenden Sie sich bitte an das Team Lehrplanung.
feste Zeitfenster / Dauerbuchungen
In Abstimmung mit den Studiendekanaten der Fakultäten wurden zur besseren Planbarkeit und effektiveren Raumnutzung der zentralen Hörsaal-Flächen sogenannte „Dauerbuchungen“ eingesetzt.
Unter Dauerbuchungen sind Veranstaltungen zu verstehen, die regelmäßig wiederkehren, eine zentrale Funktion im Pflichtcurriculum haben und über einen Zeitraum von mehreren aufeinander folgenden Semestern bzw. Jahren (WiSe oder SoSe) immer im selben Zeitfenster stattfinden. Das Konzept wird ab dem Wintersemester 2023/2024 praktisch erprobt, zunächst in einer auf zwei Jahre angelegten Pilotphase.
Die hier aufgeführten Lehrveranstaltungen des B.A. Sozialökonomie und des M.Sc./ M.A. International Business and Sustainability werden regelhaft zu den hier aufgelisteten festen Zeitfenstern angeboten.
- Sofern mehrere Kurse zu einem Lehrveranstaltungsangebot (z.B. GK Soziologie 1-3) angeboten werden, stimmen Sie sich bitte hinsichtlich der Nutzung der festen Zeitslots mit der zuständigen Fachgebietsbetreuung ab.
Feste Zeitfenster Wintersemester - B.A. Sozialökonomie sowie M.Sc. / M.A. MIBAS
Feste Zeitfenster Sommersemester - B.A. Sozialökonomie sowie M.Sc. / M.A. MIBAS
zulässige Prüfungsarten
Die jeweiligen Modulbeschreibungen legen fest, welche Prüfungsart jeweils ausgewählt werden kann.
Die Modulbeschreibungen sind in den jeweils gültigen Fachspezifischen Bestimmungen des jeweiligen Studiengangs auf der Website des Campus Centers verlinkt
Soweit die Modulbeschreibungen diese Prüfungsarten vorsehen, können Hausarbeiten und Referate bzw. Klausuren und mündliche Prüfungen im Bachelorstudiengang Sozialökonomie gleichzeitig angeboten werden. Die Studierenden besitzen in diesem Fall ein Wahlrecht, zu welcher Prüfungsart sie sich anmelden.
Abgabefrist schriftliche Abgaben
Die Standardabgabefrist fällt jeweils auf einen Mittwoch zwei Wochen vor Semesterende (ca. 15.03. für das WiSe bzw. ca. 15.09. für das SoSe).
Abweichend davon können Sie eine individuelle Abgabefrist bei der Lehrveranstaltungs-Meldung benennen. Bitte berücksichtigen Sie die Korrektur- und Lehrveranstaltungsanmeldefristen und legen die Abgabefrist frühzeitig vor Ende des Semsters.
Kriterien zur Terminfindung einer individuellen Abgabefrist:
Die Abgabefrist sollte
- aus organisatorischen Gründen nicht an einem Freitag, Samstag oder Sonntag enden
- im Semester liegen, in dem die LV angeboten wird.
- nicht zu spät liegen, damit die Studierenden möglichst zur Anmeldephase des Folgesemesters über die Note informiert sind.
Abmeldedatum schriftliche Abgaben
Selbstständige Abmeldung durch die Studierenden in STiNE
Sie haben die Möglichkeit anzugeben, bis wann sich die Studierenden selbstständig von der Prüfung (Hausarbeit, Referat mit Verschriftlichung) abmelden können. Wenn Sie z.B. die Themen der Hausarbeiten erst zu Ende der Veranstaltung verteilen, könnten Sie den Studierenden ermöglichen, sich bis zur Ausgabe der Themen (= Beginn der Bearbeitungszeit) selbstständig abzumelden.
Sollten Sie hier keinen Abmeldetermin angeben, ist den Studierenden die Abmeldung nur bis Ende der Korrektur- und Ummeldephase (2. Stine-Anmeldephase) möglich.
Eine Abmeldung einzelner Studierender durch das Studienbüro ist nicht vorgesehen.
Hinweis zu Online-Prüfungen mit Videoaufsicht
Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme an Online-Prüfungen mit Videoaufsicht, die nicht in den Räumen der Universität stattfinden, gemäß § 13 Abs. 9 der Prüfungsordnung für die Studierenden freiwillig ist. Hintergrund ist, dass Online-Prüfungen durch die Nutzung des Internets sowie ggf. die Übertragung von Bild und Ton dazu geeignet sind, in besonderem Maße in die Privatsphäre der Studierenden einzugreifen.
Wenn Sie eine Prüfung als Online-Prüfung durchführen, sollten Sie daher frühzeitig auf die Studierenden zugehen, um deren Bedarfe zu ermitteln. Diese könnten beispielsweise darin bestehen, dass ihnen ein Endgerät oder ein Raum auf dem Campus zur Verfügung gestellt wird, um die Online-Prüfung nicht im „privaten Raum“ durchführen zu müssen. Als „Standardfall“ sieht die Prüfungsordnung vor, dass eine „nicht-digitale“ Alternative angeboten wird, möglichst im selben Prüfungszeitraum.
Lehrveranstaltungs-Beschreibung in STINE
In STiNE sind durch die Lehrenden ergänzende Informationen zu den Lehrveranstaltungen für die Studierenden bereitzustellen, die so genannte Kommentierung.
Sichtbarkeit im Vorlesungsverzeichnis:
Ihre eingegebene Beschreibung kann erst nach der Veröffentlichung durch das Studienbüro von den Studierenden gelesen werden. In der Regel veröffentlicht das Studienbüro die Kommentierung eine Woche vor Beginn der ersten Anmeldephase.
Anpassung nach Veröffentlichung:
Für den Ausnahmefall, dass eine Lehrveranstaltungsbeschreibung nach Veröffentlichung angepasst werden muss, wenden Sie sich bitte zur Freischaltung an das Team Lehrplanung
Vorgehen zur Eintragung:
Wählen Sie aus Ihren Veranstaltungen des entsprechenden Semesters die zu kommentierende Veranstaltung und klicken im erscheinenden Bildschirm auf den Menüpunkt „Veranstaltungsbeschreibung“.
Auf der folgenden Seite können Sie Ihre Veranstaltung in Kurzform beschreiben sowie Informationen zum Lernziel, dem Vorgehen, der Literatur und Hinweise zu den Prüfungen (bei Hausarbeiten z.B. Umfang) hinzufügen. Bitte geben Sie die Texte ohne Sonderzeichen ein, da diese von STiNE nicht unterstützt werden und zu einer fehlerhaften Anzeige der Kommentierung führen.
Da die Studierenden in der Regel ihre STiNE-Sprache auf Deutsch eingestellt haben, können sie so auch nur die deutsche Beschreibung lesen. Nutzen Sie für internationale Studierende aber gerne die Möglichkeit, die Informationen ebenfalls in Englisch zu hinterlegen. Für englischsprachige Lehrveranstaltungen empfiehlt es sich, die englischsprachige Kommentierung bitte aus o.g. Gründen zusätzlich in die „deutsche“ Ankündigung einzufügen.
Sofern Sie längere Texte verfassen, sollten Sie diese vorformulieren und dann in STiNE in die entsprechenden Felder hineinkopieren. Falls es während des Eintippens zu einem Timeout kommen sollte, können Sie die Einträge schnell wiederherstellen. Sobald Sie Ihre Eingaben beendet haben, speichern Sie diese Informationen bitte über den Menüpunkt „Speichern“.
Mindestteilnehmendenzahl und Teilnahmebeschränkungen
Folgende Themen sind durch Dekanatsbeschlüsse und Bestimmungen in den Prüfungsordnungen oder Fachspezifischen Bestimmungen geregelt:
Mindestteilnahmezahl bei Lehrveranstaltungen
Zu Ihrer Lehrveranstaltung müssen sich mindestens 10 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der 1. Anmeldephase angemeldet haben. Ist das nicht der Fall, muss die Veranstaltung abgesagt werden (Dekanatsbeschluss vom 25.06.2013, sie gilt als „vom Dekanat nicht genehmigt“). Zuvor ist aber eine Abstimmung mit der Programmdirektion nötig.
Bei Lehraufträgen liegt die Mindestanzahl der Anmeldungen bei 5. Bei mehrsemestrigen Veranstaltungen bei 15.
Eine Ausnahme gibt es für Pflichtveranstaltung ohne alternative Wahlmöglichkeiten. Diese können auch unterhalb der oben genannten Mindestanzahl stattfinden. Auch in diesem Fall kontaktieren Sie bitte die Programmdirektion.
Teilnahmebeschränkungen
Lehrveranstaltungen am Fachbereich Sozialökonomie können teilnahmebeschränkt sein. Insbesondere Seminare haben in der Regel eine didaktisch sinnvolle Teilnehmerbegrenzung. Wie hoch die Anzahl der teilnahmeberechtigten Studierenden in einer Veranstaltung des jeweiligen Semesters ist, bestimmt sich durch die Vorgaben der Ausfüll-/Kapazitätsrechnung eines Studiengangs und die entsprechende Festlegung durch die jeweilige Programmdirektion.
Wünschen Sie zu Ihrer Lehrveranstaltung im Bachelorstudiengang Sozialökonomie
- die Einführung einer nicht vorgesehenen Teilnahmebeschränkung oder
- die Änderung der Anzahl der zulässigen Studierenden oder
- die Unbeschränktheit der Anzahl an Studierenden,
können sie dies bei dem oder der Prüfungsausschussvorsitzenden beantragen. Entsprechende Anträge bitten wir Sie für das jeweils folgende Sommersemester bis spätestens 01.02. und für das jeweils folgende Wintersemester bis spätestens 01.08. zu stellen. Nur so kann die jeweilige Beschränkung vor Beginn der Lehrveranstaltungsanmeldung bekannt gegeben werden. Eine Genehmigung setzt voraus, dass die Studierbarkeit des Studiengangs nicht beeinträchtigt wird.
Teilnahmeanfragen von externen Studierenden
Teilnahmeanfragen von externen Studierenden
Es kommt vor, dass sich externe Studierende bei Ihnen mit der Bitte um Teilnahme an Ihrer Lehrveranstaltung melden. Mit „externen Studierenden“ sind jene gemeint, die nicht in dem Studiengang eingeschrieben sind, für den die Lehrveranstaltung vorgesehen ist. Solche Anfragen leiten Sie bitte per Mail an die entsprechende Studienkoordination im Studienbüro Sozialökonomie weiter.
Wir kümmern uns um das weitere Vorgehen. Die Entscheidung, obliegt der Programmdirektion bzw. der oder dem Prüfungsausschussvorsitzenden des anbietenden Studiengangs. In den Lehrveranstaltungen des Bachelorstudiengangs Sozialökonomie werden grundsätzlich keine externen Studierenden zugelassen. In den Masterstudiengängen unterscheiden sich die Regelungen je nach Studiengang.
Grundsätzlich gelten bei den Studien- und Prüfungsleistungen die Regelungen des Studiengangs, der die Lehrveranstaltung anbietet. Diese Regelungen sind in den jeweiligen Prüfungsordnungen und Fachspezifischen Bestimmungen vorgegeben und werden über den Veranstaltungskommentar in STiNE bekannt gegeben. Externe Studierende können sich daher bei prüfungsrechtlichen Fragen nicht auf die Vorgaben ihrer für sie geltenden Prüfungsordnung berufen und zum Beispiel eine Anpassung der Leistungspunkte verlangen.
Teilnahme von ERASMUS-Studierenden / Austauschstudierenden
ERASMUS-Studierende und andere Austauschstudierende werden in der Regel vom Studienbüro in die für sie geöffneten Veranstaltungen eingebucht. Welche Lehrveranstaltungen und wie viele Plätze an sie vergeben werden, entscheidet die Programmdirektion bzw. der oder die Prüfungsausschussvorsitzende des anbietenden Studiengangs.
In Ausnahmefällen kann es sein, dass diese Studierenden bei Ihnen direkt anfragen, ob die Teilnahme an der Veranstaltung möglich ist. Bitte leiten Sie die Anfrage per Mail an incoming-sozoek.wiso"AT"uni-hamburg.de weiter.
ERASMUS-Studierende und andere Austauschstudierende sind auf keine Prüfungsordnung eingeschrieben, so dass die Regularien der Prüfungsordnungen und Fachspezifischen Bestimmungen keine Anwendung finden bzw. großzügig ausgelegt werden sollen. Bitte beachten Sie auch die Informationen zur vorrangigen Prüfungsbewertung für internationale Studierende.