Am Ende des Semesters
Das Studienbüro unterstützt Sie als Lehrende bei der Planung Ihrer Lehrveranstaltungen und Prüfungen. An dieser Stelle erhalten Sie wichtige Informationen zu den folgenden Themen/Stichpunkten:
Nachteilsausgleich
Studierende mit Behinderungen oder länger andauernden bzw. chronischen Erkrankungen können sich auf ihren Anspruch auf nachteilsausgleichende Maßnahmen berufen.
Entscheidungen über nachteilsausgleichende Maßnahmen trifft der für den jeweiligen Studiengang zuständige Prüfungsausschuss auf Antrag der Studierenden und unter Beteiligung der bzw. des Behindertenbeauftragten.
Nachteilsausgleichende Maßnahmen
In der Stellungnahme der Koordination für die Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Krankheit sind die individuell empfohlenen und durch den Prüfungsausschuss beschlossenen Maßnahmen ausführlich beschrieben und ggf. der Geltungszeitraum festgelegt.
Es handelt sich z.B. um:
- Verlängerung der Bearbeitungszeit
- Möglichkeit die Prüfung zu unterbrechen, ohne dass diese Pausen zur Bearbeitungszeit zählen
- Angebot einer alternativen Prüfungsform
- Zuweisung eines eigenen Raums
- Zulassung besonderer Hilfsmittel (z.B. ein eigener Computer)
Studierende erhalten über die Gewährung und konkrete Ausgestaltung einen offiziellen Bescheid, der Ihnen als Prüfende so frühzeitig vorzulegen ist, dass Sie als Verantwortliche für die Prüfungsdurchführung die nachteilsausgleichenden Maßnahmen umsetzen können.
Chronisch kranke oder behinderte Studierende ohne gültigen Bescheid verweisen Sie bitte an das Studienbüro Sozialökonomie.
Prüfungsorganisation
- Klausuren:
Möchten Studierende nachteilsausgleichende Maßnahmen in einer Ihrer Prüfungen in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie sich i.d.R. direkt an Sie wenden. Sie können stets davon ausgehen, dass die Studierenden ihren Rechtsanspruch in Form eines Genehmigungsbescheids nachweisen können. Die Genehmigung gilt i.d.R. befristet nur für Prüfungsverfahren in einem definierten Zeitraum. Die Stellungnahme der Beauftragten der UHH für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen gilt nicht als Genehmigungsbescheid, auch wenn dieser in den meisten Fällen die vorgeschlagenen Maßnahmen aufgreift.
Für die Umsetzung nachteilsausgleichender Maßnahmen sind die Studierenden angehalten, sich möglichst vier, spätestens drei Wochen vor dem ersten Klausurtermin an Sie zu wenden, damit die Maßnahmen organisatorisch vorbereitet werden können.
Bitte benachrichtigen Sie die Zuständigen Ihres Fachgebiets, die die Aufsichtsplanung verantworten, über die gemeldeten Nachteilsausgleiche, damit diese bei Bedarf zusätzliche oder verlängerte Raum- und /oder Ausstattungs-Bedarfe mit dem Studienbüro abstimmen und die Aufsicht planen können.
Die Räume werden vom Studienbüro Sozialökonomie organisiert.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Lehrplanung des Studienbüros Sozialökonomie unter lehrplanung-sozoek.wiso"AT"uni-hamburg.de
- Hausarbeiten, Abschlussarbeiten etc.: Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit erfolgt über das Studienbüro. Genehmigte Verlängerungen werden für Sie sichtbar in STiNE vermerkt.
- Sofern alternative Prüfungsformen vom Prüfungsausschuss als Nachteilsausgleich bewilligt worden sind, werden die Studierenden aufgefordert, die Durchführung mit Ihnen abzustimmen.
Ansprechpersonen bei Rückfragen
Für Rückfragen zum Nachteilsausgleich stehen Ihnen die für den Studiengang Zuständigen der Studienkoordination zur Verfügung.
Ausführliche Informationen zum Nachteilsausgleich stellt auch das Büro für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten zur Verfügung.
Prüfungen: die verschiedenen Prüfungsarten
Klausur
Klausuren
Vor der Klausur - Teilnahmevoraussetzungen
- Anmeldung zur Lehrveranstaltung und Prüfung durch Studierende über STiNE
- Keine Überschreitung der maximalen Versuchsmöglichkeiten
- Ggf. Wahl des Klausurtermins durch Studierende
Während der Klausur
- Vorlage von Studierendenausweis und Personalausweis durch Studierende bei der Einlasskontrolle
- Mitteilung an Prüflinge über erlaubte und unerlaubte Hilfsmittel
- Notieren von besonderen Vorkommnissen wie bspw. Täuschungsversuchen, Ordnungsverstößen oder äußeren Störungen im Klausurprotokoll
Die Klausur - Besonderheiten
- Dauer zwischen 45 und 180 Minuten.
- Für Klausuren und Klausurteile im Antwort-Wahl-Verfahren (Multiple Choice) gelten die Regelungen der jeweiligen Prüfungsordnung.
Nach der Klausur - Ergebnisbekanntgabe
- In STiNE. Die Prüfenden sind zu einer zügigen Bewertung verpflichtet (siehe Korrekturfristen).
- Einsicht in die korrigierten Prüfungsunterlagen: Die Prüfungsunterlagen liegen in der Regel zur Abholung im Service-Point des Studienbüros bereit.
Hausarbeit
Hausarbeit
Vor der Hausarbeit - Teilnahmevoraussetzungen
- Anmeldung zur Lehrveranstaltung und Prüfung durch Studierende über STiNE
- Keine Überschreitung der maximalen Versuchsmöglichkeiten
- Themenabsprache zwischen Studierenden und den Prüfenden
- Eine Gruppenarbeit ist möglich, wenn die Beiträge einzelner Studierender deutlich abgrenzbar und bewertbar sind.
Abgabe der Hausarbeit
- Der Beginn der Bearbeitungszeit und der späteste Abgabetermin wird von den Prüfenden festgelegt. Der Abgabetermin wird in STiNE bekannt gegeben.
- Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit kann nur über das Studienbüro erfolgen. Dies ist vom Studierenden im Studienbüro zu beantragen (Verlängerung).
- Die Abgabe erfolgt fristgerecht direkt an Sie ohne Umweg über Studienbüro. Entweder durch Upload in einem entsprechenden OpenOlat-Raum oder Sie wählen den Direktversand an Ihre Email-Adresse. Teilen Sie bitte Ihren Studierenden im Vorweg die gewünschten Abgabemodalitäten mit (z.B. über eine STiNE-Nachricht).
- Umfang in den Bachelorstudiengängen:
Hausarbeit: ca. 10-20 Seiten
Große Hausarbeit (nur noch für Studierende mit Studienbeginn vor Wintersemester 2013/14) ca. 20-25 Seiten.
Umfang in den Masterstudiengängen: wird durch die Prüfenden festgelegt und zu Beginn des Semesters bekannt gegeben.
Ergebnisbekanntgabe
- siehe Informationen bei Prüfungsart Klausur
Referat
Referat
Vor dem Referat - Teilnahmevoraussetzungen
- Anmeldung zur Lehrveranstaltung und Prüfung durch Studierende über STiNE
- Keine Überschreitung der maximalen Versuchsmöglichkeiten
- Themenabsprache mit den Prüfenden
Das Referat als Teil einer Prüfungsleistung
- Den Referatstermin legen die Prüfenden (in Absprache) fest. Referate sind zumeist mit einer anderen Prüfung kombiniert:
Referat + schriftliche Ausarbeitung (für Abgaberegularien siehe Prüfungsart Hausarbeit)
Kurzvortrag im Rahmen einer Hausarbeit
Ergebnisbekanntgabe
- siehe Informationen bei Prüfungsart Klausur
Mündliche Prüfung
- Voraussetzung der mündlichen Prüfung ist die Anmeldung zur Lehrveranstaltung und Prüfung durch Studierende über STiNE
- Studierende dürfen die maximalen Versuchsmöglichkeiten nicht überschritten haben
- Die Terminabsprache erfolgt zwischen den Prüfenden und den Studierenden
- Eine Gruppenprüfung ist möglich.
- Eine mündliche Prüfung muss immer in Gegenwart von zwei Prüfenden oder einer prüfenden Person und einer beisitzenden Person stattfinden.
- Dauer: zwischen 20 - 30 Minuten
- Mündliche Prüfungen werden protokolliert. (Mustervorlage mündliche Prüfung)
- Das Ergebnis wird von den Prüfenden in STiNE eingetragen und veröffentlicht. Zusätzlich ist auch eine Bekanntgabe im Anschluss an die Prüfung möglich.
Take Home Exam
Take Home Exam
- das Take Home Exam besteht aus einer oder mehreren vorgegebene Fragestellungen und wird schriftlich, eigenständig und ohne Aufsicht abgelegt
- die Prüfung ist so gestellt, dass sie an einem Computer mit Internetzugang und einem Textverarbeitungsprogramm zu bearbeiten ist
- für die Bearbeitung soll keine spezielle Hardware (Drucker, Scanner etc.) oder Software erforderlich sein
- Informationen zur Bearbeitungsdauer, zum Bearbeitungszeitrahmen, zur Aus- und Abgabe der Prüfungen, etc., werden durch die Lehrenden in der Lehrveranstaltungsbeschreibung und in den Materialien zur Lehrveranstaltung bekannt gegeben
- bei technischen Problemen während der Bearbeitung sind die Studierenden verpflichtet, unverzüglich mit entsprechenden Nachweisen das Studienbüro kontaktieren und ein Rücktritt von der Prüfung zu erklären
- Take Home Exams, die verspätet abgegeben werden, werden mit nicht bestanden bewertet
- Weitere Hinweise zur Konzeption und zur Organisation von Take Home Exams, zum Prüfungsrecht sowie zur Nutzung von Open Olat finden Sie in der Handreichung zur Umsetzung von Take-Home Exams (Stand: 01.02.2021)
- Hinweise zur Organisation von Take Home Exems für Studierende in besonderen Lebenslagen entnehmen SIe bitte der Handreichung für Lehrende, die vom Büro für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten entwickelt wurde.
Alternative Prüfungsarten im B.A. Sozialökonomie
Alternative Prüfungsarten im Bachelorstudiengang
Die Fachspezifischen Bestimmungen des Bachelorstudiengangs Sozialökonomie legen fest, dass eine Lehrveranstaltung mit einer der in der Modulbeschreibung vorgesehenen Prüfungsarten abgeschlossen wird.
Soweit die Modulbeschreibung mehr als eine Prüfungsart aufführt, können die Lehrenden in ein und derselben Lehrveranstaltung des jeweiligen Moduls jedoch auch alternative Prüfungsarten vorsehen: Parallel können dann entweder Referat und Hausarbeit oder Klausur und mündliche Prüfung angeboten werden. Die Lehrenden teilen dies dem Studienbüro bei der Meldung der Lehrveranstaltung mit und das Studienbüro legt diese Prüfungsarten vor Beginn der Anmeldephase in STiNE an. Die Studierenden müssen sich bereits bei der Anmeldung zur Lehrveranstaltung für eine der beiden alternativen Prüfungsarten entscheiden. Ummeldungen zwischen den Prüfungsarten können die Studierenden bis Ende der Ummelde- und Korrekturphase selbst in STiNE vornehmen. Danach sind die Anmeldungen verbindlich und es sind, soweit Abmeldefristen festgelegt wurden, nur noch Abmeldungen möglich. Das Studienbüro nimmt grundsätzlich keine manuellen Ummeldungen vor.
Prüfungslisten
Um eine Prüfungsliste, z. B. für Klausuren, zu erstellen, klicken Sie in der linken Menüleiste Ihres STiNE-Portals auf den Menüpunkt „Prüfungen“. Hier erhalten Sie nun eine Aufstellung aller Ihrer Lehrveranstaltungen inkl. Prüfungsform. Klicken Sie bitte auf die von Ihnen gewünschte Prüfung (z. B. „Hausarbeit“) und dann auf „Teilnehmerliste drucken“. Auf der folgenden Seite erhalten Sie eine Auflistung aller Teilnehmenden, die für diese Prüfungsform angemeldet sind. Klicken Sie auch hier bei Bedarf auf „Drucken“.
Sollten Sie bestimmte Studierende nicht in Ihrer Prüfungsliste auffinden können, wenden Sie sich bitte an das zuständige Prüfungsmanagement.
Klausuraufsicht
Das Studienbüro Sozialökonomie plant nur die Klausurtermine und -räume. Für die Klausurdurchführung (z. B. Aufteilung der Studierende auf Prüfungsräume, Druck von Klausuren, Anwesenheitskontrolle) und die Organisation von Aufsichtspersonal sind die Lehrenden selber verantwortlich. Die An- und Abmeldung von Klausuren ist für Studierende bis 72 Stunden vor dem Prüfungstermin in STINE möglich. Bitte beachten Sie dies, bevor Sie die Liste der Prüfungsteilnehmenden aus STiNE ziehen.
Hinweise und Hilfestellungen für die Klausuraufsicht
Im Hörsaal:
- Anwesenheitskontrolle (Anmeldelisten) und Identitätskontrolle / Matrikelnummer: Personalausweis und Studierendenausweis
- Es darf nur mitschreiben, wer auf der aus STiNE generierten Liste der Prüflinge steht.
- Möglichst: Eine Reihe und zwei Plätze zwischen den Prüflingen frei lassen, oder gemäß Sitzplan falls vorhanden
Mitteilungen, nachdem alle sitzen (später für Einhaltung sorgen):
- Gesundheitsfrage: Es muss gefragt werden, ob sich jede und jeder in der Lage fühlt die Klausur mitzuschreiben. Falls sich jemand nicht wohl fühlt, kann sie oder er den Raum jetzt verlassen und ggf. zum Arzt gehen. Wer teilnimmt, erklärt sich damit unwiderruflich Gesund und damit fähig, die Klausur zu absolvieren.
- Mobiltelefone / Taschen müssen weg: nur Schreibutensilien und Lebensmittel dürfen auf dem Tisch liegen.
- Keine weiteren Unterlagen als zu Klausur zugelassen sind (insbesondere auch kein eigenes Papier!) dürfen sich auf dem Tisch befinden (Ausnahme: Getränke).
- Klausuraufgaben verteilen
- Anfangszeit und Abgabezeit auf die Tafel schreiben
- Hinweis: Zeiteinteilung während der Prüfung
Während der Klausur:
- Bei Toilettengang: Unterlagen entgegennehmen und Zeiten der Abwesenheit auf der Klausur notieren.
- Bei vorzeitiger Abgabe: Abgabezeitpunkt auf der Klausur notieren
- Empfehlung: Der Raum darf nach frühzeitiger Abgabe der Klausur nur verlassen werden: frühestens nach Abschluss der Anwesenheitskontrolle spätestens 15 Minuten vor Klausurende!
Korrekturfristen
Die Prüferinnen und Prüfer sind allgemein zu einer zügigen Bewertung verpflichtet. Was dies konkret bedeutet, ist in den Prüfungsordnungen der einzelnen Studiengänge geregelt.
Den Lehrenden des Fachbereichs werden die konkreten Korrekturfristen eines Studiengangs i.d.R. semesterweise per E-Mail mitgeteilt.
Korrekturfristen Bachelor
Korrekturfristen im BA für Prüfungsleistungen excl. Abschlussarbeit: 4 Wochen (PO B.A. der WiSo-Fakultät).
Für internationale Austauschstudierende bitten wir Sie um eine vorrangige Korrektur möglichst innerhalb von 2 Wochen.
Korrekturfristen Master
Korrekturfristen für Prüfungsleistungen excl. Abschlussarbeit im M.A: 4 Wochen (PO M.A. der WiSo-Fakultät)
Korrekturfristen für Prüfungsleistungen excl. Abschlussarbeit im M.Sc: 6 Wochen (PO M.Sc. der WiSo-Fakultät).
Für internationale Austauschstudierende bitten wir Sie um eine vorrangige Korrektur möglichst innerhalb von 2 Wochen.
Vorrangige Prüfungsbewertung für internationale Studierende
Für ausländische Gaststudierende bitten wir Sie, Prüfungsleistungen mit Priorität zu bewerten. Häufig verlassen die internationalen Studierenden Hamburg zeitig und / oder müssen Prüfungsleistungen früh an Ihrer Heimatuniversität einreichen.
Die Austauschstudierenden sind angehalten bei der Abgabe von Prüfungsleistungen kenntlich zu machen, dass sie eine vorrangige Prüfungsbewertung wünschen bzw. benötigen (u.a. auf dem Deckblatt der Klausur, in der Abgabe E-Mail o.ä.).
Bitte bewerten Sie die Prüfungsleistungen möglichst innerhalb von zwei Wochen, tragen die Noten in STiNE ein und veröffentlichen diese anschließend.
Noteneingabe und Notenschema
- Tragen Sie bitte die Prüfungsergebnisse in STINE unter dem Menüpunkt "Prüfungen" ein:
- "bestanden/nicht bestanden" oder eine Note (je nach Bewertungssystem)
- "abwesend" (oder nicht abgegeben): Setzen Sie einen Haken in der Spalte "abwesend".
- Die Eintragung und das Speichern der Noten erfordert eine TAN-Nummer. Bei Verlust der TAN-Liste wenden Sie sich bitte an das Regionale Rechenzentrum.
- Bitte geben Sie die Prüfungsergebnisse nach dem Eintrag frei: roter Button "Freigeben". Damit werden die Prüfungsergebnisse für die Studierenden sichtbar.
- Nach der Freigabe können die Noten von Ihnen in STINE nicht mehr geändert bzw. korrigiert werden. Nachträgliche Korrekturen können nur durch das Studienbüro ausgeführt werden. Hierzu ist eine schriftliche Mitteilung (optional per E-Mail) mit kurzer Begründung inkl. Kurstitel, Kursnummer sowie Name, Vorname (Matrikel-Nummer) der betroffenen Studierenden an das zuständige Prüfungsmanagement des Studienbüros Sozialökonomie zu senden.
Notenschema
1 |
= sehr gut |
eine hervorragende Leistung |
2 |
= gut |
eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt |
3 |
= befriedigend |
eine Leistung, die den durchschnittlichen Anforderungen entspricht |
4 |
= ausreichend |
eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen entspricht |
5 |
= nicht ausreichend |
eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt |
Zur differenzierten Bewertung können einzelne Noten um 0,3 angehoben oder abgesenkt werden. Die Noten 0,7; 4,3; 4,7; 5,3 und 6,0 sind ausgeschlossen.
Nicht bestandene Prüfungen, Prüfungen die trotz Anmeldung nicht angetreten und für die keine Begründung für die Nicht-Teilnahme eingereicht wurde (in der Regel ein ärztliches Attest) und eine verspätete Abgabe werden mit der Note "5,0" (nicht bestanden) bewertet.
Bei der Bewertung einer Prüfungsleistung durch zwei Prüfende errechnet sich die Note aus dem Durchschnitt der beiden Bewertungen.
Widerspruch gegen eine Benotung
Studierende, die mit einer Bewertung nicht einverstanden sind, können bzw. sollten zunächst Einsicht in ihre Prüfung nehmen und - in der Regel wird dies so praktiziert - Rücksprache mit den verantwortlichen Prüfenden halten. Gegen die Bewertung einer Prüfungsleistung kann offiziell Widerspruch eingelegt werden (vgl. Handreichung Nr. 3 Widerspruchsverfahren). Die Prüfenden werden durch den Prüfungsausschuss um eine Stellungnahme gebeten.
Notenkorrektur
Nach der Freigabe können die Noten von Ihnen in STINE nicht mehr geändert bzw. korrigiert werden. Nachträgliche Korrekturen können nur durch das Studienbüro ausgeführt werden.
Hierzu ist eine schriftliche Mitteilung (optional per E-Mail) mit kurzer Begründung inkl. Kurstitel, Kursnummer sowie Name, Vorname (Matrikel-Nummer) der betroffenen Studierenden an das zuständige Prüfungsmanagement des Studienbüros Sozialökonomie zu senden.
Täuschung und Plagiate
Die Prüfungsordnungen legen grundsätzlich fest: "Versucht der bzw. die Studierende das Ergebnis einer Prüfungsleistung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, wird die Prüfungsleistung mit „nicht ausreichend“ (5,0) bzw. „nicht bestanden“ bewertet."
Ungeachtet dieser Formulierung muss stets sichergestellt sein, dass mittels eines Beweises des ersten Anscheins eine absichtliche Täuschungshandlung nachgewiesen werden kann. Je nach Schweregrad der Täuschungshandlung muss zudem die Verhältnismäßigkeit der Sanktionierung abgewogen werden.
Im Täuschungsfall soll die Bewertung nicht durch die Prüfenden selbst bekannt gegeben werden. Situationsabhängig ist folgendes Vorgehen vorgesehen:
Täuschung während und nach Austeilung von Prüfungsaufgaben (z.B. während der Bearbeitungszeit einer Klausur)
Bei einer Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel während und nach Austeilung von Prüfungsaufgaben, werden die Prüflinge von der Fortsetzung der Prüfungsleistung nicht ausgeschlossen. Die jeweiligen Aufsichtsführenden fertigen über das Vorkommnis einen Vermerk (z.B. im Klausurprotokoll) an, welcher den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses über das Studienbüro unverzüglich vorgelegt werden soll.
Die Studierenden werden i.d.R. über die zur Last gelegten Vorwürfe unterrichtet und erhalten zunächst Gelegenheit zur Stellungnahme. Anschließend entscheiden die Vorsitzenden des Prüfungsausschusses über den Sachverhalt. Die Entscheidung wird den Studierenden per Bescheid bekannt gegeben. Das Studienbüro veröffentlicht ggf. das Nichtbestehen wegen Täuschung in STiNE.
Sonderfall: Wenn Prüflinge in einer Klausur oder Prüfung allgemein Wissen wiedergeben, das vollumfänglich auswendig gelernt ist und bei der Wiedergabe ggf. sogar orthographische Fehler der Quelle reproduziert, ist dies kein "Plagiat" oder "Täuschungsversuch", wenn nicht gleichzeitig der Gebrauch unerlaubter Hilfsmittel nachgewiesen wird. Gleichwohl kann die reine Wiedergabe auswendig gerlernter Inhalte je nach Aufgabenstellung den Anforderungen an eine eigenständige Leistung nicht genügen, sodass eine entsprechend schlechte Bewertung bis hin zur Note ungenügend gerechtfertigt sein kann (Urteil des VG Hamburg gegen die UHH vom 04. März 2015).
Entdeckung der Täuschung nach Ablegen der Prüfung (bspw. bei Korrektur von Klausuren, Haus- oder Abschlussarbeiten)
Liegt bei schriftlichen Ausarbeitungen und Abschlussarbeiten der Verdacht vor, dass diese nicht selbstständig verfasst bzw. genutze Quellen nicht ordnungsgemäß zitiert wurden, obliegt die Feststellung des Täuschungsversuchs und die Festlegung der Sanktion den Prüfenden. Folgendes Vorgehen wird empfohlen:
- Das Studienbüro unterstützt die Lehrenden beim Erlass eines Bescheids, einer geeigneten Beweisführung sowie bei der Einschätzung der Verhältnismäßigkeit der Sanktionierung. Bitte wenden Sie sich hierfür an die Zuständigen der Studienkoordination des Studiengangs.
- Das Rechenzentrum der UHH stellt zur Identifikation von Plagiaten eine Software zur Prüfung zur Verfügung, die im Verdachtsfall eingesetzt werden kann.
Täuschung in besonders schweren Fällen
Das Hamburger Hochschulgesetz bestimmt in § 42 Absatz 3 Satz 5, dass Studierende exmatrikuliert werden können, wenn "sie sich wiederholt oder in einem besonders schweren Fall bei einer schriftlichen Prüfungsarbeit oder bei einer wissenschaftlichen Tätigkeit eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens schuldig gemacht haben."
Weiterführende Informationen
Das Referat 31 "Qualität und Recht" hat eine Handreichung herausgegeben, der Sie weiterführende Details entnehmen können.
Ausgabe von Prüfungsunterlagen an Studierende
Für in Präsenz durchgeführte Klausuren haben die Lehrenden folgende Wahlmöglichkeiten:
- Ausgabe der benoteten und kommentierten Klausuren über das Studienbüro oder
- Aufbewahrung und Ermöglichung der Einsicht in einer geeigneten Systematik durch die Lehrenden selbst.
Für digital bei Lehrenden eingehende Prüfungen wie Take Home Exams, Hausarbeiten, Referatsverschriftlichungen ect. besteht folgende Regelung:
- Aufbewahrung und Ermöglichung der Einsicht in einer geeigneten Systematik durch die Lehrenden selbst.
Für den Fall, dass Sie in Präsenz durchgeführte Klausuren über den Service-Point ausgeben lassen möchten, beachten Sie bei der Weitergabe der korrigierten Prüfungsunterlagen bitte Folgendes:
- Die benoteten und kommentierten Präsenz-Klausuren für jeden Prüfungstermin bitte komplett zurückgeben (keine Teillieferungen)
- Bitte nach Nachnamen der Studierenden alphabetisch sortieren.
Bitte beachten Sie, dass aus logistischen Gründen nur Prüfungsunterlagen von Präsenz-Klausuren des aktuellen und letzten Semesters ausgegeben werden können.
Legen Studierende einen Widerspruch gegen die Bewertung einer Prüfungsleistung ein, geht dieser wie gewohnt über das Studienbüro ein. Sie werden dann von uns um eine entsprechende Stellungnahme gebeten.
Bitte schreiben Sie den Studierenden nicht gleich nach Weitergabe der Unterlagen an das Studienbüro, dass die Klausuren nun dort abgeholt werden können. Wir brauchen oftmals ein oder zwei Tage, um die Arbeiten in die Ausgabemappen einzusortieren (für jede bzw. jeden B.A./M.A./M.Sc.-Studierenden wird am Service-Point eine Ausgabemappe angelegt). Weisen Sie Ihre Studierenden gerne auf die nachfolgende Service-Seite des Studienbüros hin, damit die Studierenden nicht vergeblich zu uns kommen: Abholbereite Prüfungsunterlagen
Sofern Sie sich nicht an der Ausgabe über das Studienbüro beteiligen und den Studierenden die Einsichtnahme direkt ermöglichen, gilt eine Aufbewahrungsfrist von fünf Jahren ab Prüfungsdatum. Derzeit besteht (noch) keine zentrale Aufbewahrungslösung, so dass wir Sie darum bitten müssen, die Arbeiten innerhalb dieser Frist in Ihrem Bereich zu lagern und für etwaige Widerspruchsverfahren verfügbar zu halten.
Nach Ablauf der fünfjährigen Aufbewahrungsfrist können Sie die Prüfungsarbeiten sachgerecht entsorgen. Dafür stehen in den unterschiedlichen Gebäuden die sogenannten Reisswolf-Container zur Verfügung. Mit der Entsorgung teilen Sie bitte dem Universitätsarchiv mit, wie viele laufende Meter Prüfungsarbeiten Sie entsorgt haben (eine Differenzierung in Semester, Lehrveranstaltung oder Prüfungsart ist nicht erforderlich). Diese Meldung senden Sie bitte an: archiv"AT"uni-hamburg.de.