Während des Semesters
Das Studienbüro unterstützt Sie als Lehrende bei der Planung Ihrer Lehrveranstaltungen und Prüfungen. An dieser Stelle erhalten Sie wichtige Informationen zu den folgenden Themen/Stichpunkten:
Lehrveranstaltungsevaluation
Lehrende können nach ca. 2/3 der Vorlesungszeit ihre Lehrveranstaltung von den teilnehmenden Studierenden mit Hilfe von standardisierten Online-Fragebögen bewerten lassen. Die Befragung soll darüber Aufschluss geben, wie die Studierenden wichtige Aspekte einer Lehrveranstaltung wahrnehmen. Die Ergebnisse werden den Lehrenden – und nur ihnen – in maschinell erzeugten PDF-Berichten individuell und zeitnah zurückgemeldet, so dass sie Gelegenheit zur gemeinsamen Auseinandersetzung über die Ergebnisse mit den Studierenden haben.
Zu Beginn eines jeden Semesters erhalten alle Lehrenden (Hauptamtliche und Lehrbeauftragte) vom Studienbüro Sozialökonomie eine Info-Mail an die in STiNE hinterlegte E-Mailadresse. Die E-Mail enthält alle aktuell relevanten Informationen zur Durchführung und Auswertung der Online-Evaluation.
Anwesenheitspflicht
Voraussetzungen:
Voraussetzung für die Durchsetzung der Anwesenheitspflicht ist, dass die Fachspezifischen Bestimmungen für die jeweilige Lehrveranstaltung eine Anwesenheitspflicht regeln. Fehlt eine solche Legitimation in den Fachspezifischen Bestimmungen, darf keine Anwesenheitspflicht angewendet werden. Eine Tabellarische Auflistung der Lehrveranstaltungen, für die die Anwesenheitspflicht geregelt ist, finden Sie unten.
Für die rechtskonforme Durchsetzung der Anwesenheitspflicht müssen Lehrende die Anwesenheit der Studierenden erfassen und die Dokumentation über die Teilnahme für mindestens ein Jahr vorhalten. Die Anwesenheitspflicht gilt auch, wenn Studierende die jeweilige Prüfung wiederholen.
Rechtsfolge:
Erfüllen Studierende die Anwesenheitspflicht nicht, sieht die Prüfungsordnung vor, dass die Zulassung zur Prüfung zurückgenommen wird. Bitte wenden Sie sich hierzu vor dem Prüfungstermin an das Prüfungsmanagement im Studienbüro(studienbuero-sozoek.wiso"AT"uni-hamburg.de), das dann die Prüfungsabmeldung für Sie in STiNE umsetzt.
Die Verletzung der Anwesenheitspflicht darf also nicht zur Bewertung des Prüfungsversuchs als nicht bestanden führen und sie darf auch nicht in die Bewertung der Prüfungsleistung einfließen.
Versäumnis: ab wann ist die Anwesenheitspflicht nicht erfüllt?
Für die Feststellung einer Verletzung der Anwesenheitspflicht sind sind unentschuldigtes und entschuldigtes Fehlen zu unterscheiden:
Unentschuldigtes Fehlen:
Die Anwesenheitspflicht ist erfüllt, wenn Studierende weniger als 15 % der Lehrveranstaltungstermine unentschuldigt versäumen.
Beispiel: Bei einer wöchentlich stattfindenden Veranstaltung mit 14 Terminen, (Vorlesungszeit pro Semester = 14 Wochen = 14 Termine) dürfen Studierende an zwei Terminen unentschuldigt fehlen. Fehlen Studierende häufiger, können Sie die Zulassung zur Prüfung zurücknehmen.
Entschuldigtes Fehlen:
Weisen Ihnen Studierende nach, dass sie aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben (z.B. Versäumnis aufgrund einer Erkrankung), können Sie geeignete Ersatzleistungen verlangen, mit denen die Studierenden dokumentieren können, dass sie den versäumten Lehrstoff nachgeholt haben. Ersatzleistungen können z.B. sein: Lesen umfangreicher Literatur oder das Halten von Kurzreferaten, Präsentieren wissenschaftlicher Poster oder Verfassen von Essays über den nachzuholenden Lehrstoff.
Termine, die Sie als entschuldigt versäumt werten, gelten im Kontext der Anwesenheitspflicht als teilgenommen. Erkennen Sie die Gründe nicht an, kann der Prüfungsausschussvorsitzende über Ausnahmen entscheiden. Verweisen Sie betroffene Studierende gern an die Studienfachberatung im Studienbüro.
Liste aller Lehrveranstaltungen bzw. Module mit Anwesenheitspflicht
Studiengang | Betroffene Lehrveranstaltungen/Module |
B.A. Sozialökonomie |
- Interdisziplinärer Grundkurs |
M.A. AWG - ÖkSoz |
- Interdisziplinäre Perspektiven auf Arbeit, Wirtschaft, Gesellschaft |
M.Sc. HEHCM |
- Aktuelle Themen der Forschung |
M.A. HRM |
- Studienprojekt zur Personal- und Organisationsforschung |
B.A. Nebenfach Betriebswirtschaftslehre | Keine Anwesenheitspflicht |
B.A. + M.Ed. Lehramtsteilstudiengänge Betriebswirtschaftslehre | - Aktuelle Themen der Betriebswirtschaftslehre aus der Perspektive der beruflichen Bildung |
M.Sc. PUNO | Keine Anwesenheitspflicht |
M.Sc. MIBAS / M.A. MiBAS | Keine Anwesenheitspflicht |
Studienleistungen
Art und Umfang der Studienleistungen werden zu Beginn der Lehrveranstaltungsanmeldung in der Lehrveranstaltungsbeschreibung durch die Lehrenden bekannt gegeben. Studienleistungen können Voraussetzung für die Modulteilprüfungen sein. Näheres ist in den Modulbeschreibungen geregelt.
Studienleistungen können u.a. sein: Anfertigen von Essays, Exzerpten, Rezensionen, Protokollen, Podcasts, Videos oder eines Exposés, Bearbeitung von Aufgaben sowie das Halten von Kurzreferaten und Präsentationen.
Raumanfragen während der Vorlesungszeit
Einzelanfragen für Räume des Gebäudes Von-Melle-Park 9 zu Lehrzwecken erfolgen über STINE:
Anleitung Einzelraumanfragen.
Raumnutzungen, die nicht in Verbindung zur Lehre stehen, bitte über Stabsstelle Flächenmanagement anfragen.
Vor Semesterbeginn erfolgt die Raumvergabe für das Lehrprogramm durch das Team Lehrplanung. Einzelanfragen über STiNE werden während dieser Zeit zurückgestellt und erst nach Abschluss der Lehrplanung beantwortet.
Während eines Semesters können Raumanfragen über STiNE für das laufende Semester jederzeit gestellt werden. In der Regel werden diese innerhalb von 1 bis 2 Tagen beantwortet.
Bei Rückfragen bezüglich der Raumvergabe wenden Sie sich bitte an das Team Lehrplanung.