Zu Beginn des Semesters
Das Studienbüro unterstützt Sie als Lehrende bei der Planung Ihrer Lehrveranstaltungen und Prüfungen. An dieser Stelle erhalten Sie wichtige Informationen zu den folgenden Themen/Stichpunkten:
Raumausstattung: Beamer, Rechner, VGA-Kabel
Die Seminarräume und Hörsäle sind mit unterschiedlicher Medientechnik ausgestattet.
Tutorien im Bachelor Sozialökonomie
Lehrveranstaltungen können - wenn didaktisch sinnvoll wie z.B. im ersten Studienjahr des Bachelorstudiengangs Sozialökonomie - durch ein oder mehrere Tutorien begleitet werden. Für die Auswahl von Tutor:innen, die nach Möglichkeit bereits in der Vorlesungszeit des vorausgehenden Semesters erfolgen sollte, sind die jeweiligen Lehrenden verantwortlich.
Die Finanzierung erfolgt u.a. durch den Fachbereich Sozialökonomie. Ansprechpartner ist dann die Geschäftsstelle des Fachbereichs.
Wann genau ein Tutorium stattfindet, entscheidet sich erst zu Beginn eines Semesters. Hintergrund ist, dass die Raumvergabe erst erfolgen kann, wenn alle Lehrveranstaltungen des Studienprogramms fest eingeplant wurden. Das Studienbüro bittet alle Tutor:innen zu einer sog. "Raumplanungskonferenz", da es sich bewährt hat, direkt im persönlichen Kontakt auf die Terminwünsche und Realisierungsmöglichkeiten einzugehen. Die Raumplanungskonferenz findet in der Regel am ersten Mittwoch der Vorlesungszeit statt. Ort und Zeit werden über das Team Lehrplanung bekanntgegeben.
Materialbereitstellung in StiNE und Kommunikation über STiNE
Um in STiNE Nachrichten an Studierende zu versenden oder Lehrmaterialien auf dem Server zu hinterlegen, müssen Sie in STiNE den Menüpunkt Veranstaltungen und dort die Veranstaltung auswählen, auf die sich die Aktion beziehen soll. Zum Versand von Nachrichten wählen Sie den Menüpunkt „Teilnehmer“ aus, wo Sie wiederum den Menüpunkt „Neue Nachricht“ finden. Wollen Sie Nachrichten versenden, müssen Sie im unten angezeigten Fenster die Adressaten auswählen und die Nachricht analog zu einer E-Mail verfassen. Sie übermitteln die Nachricht mithilfe der Funktion „Senden“. Beim Schließen des Fensters oder der Nutzung der Funktion „Schließen“ ohne vorheriges Senden wird die Nachricht verworfen.
Um den Studierenden Lehrmaterialien zur Verfügung zu stellen, können Sie unter dem Menüpunkt „Material“ die Funktion „Neu“ nutzen. Auf dem Folgebildschirm müssen Sie die Beschreibungsfelder ausfüllen und anschließend „Datei hochladen“ auswählen. Im sich öffnenden Fenster durchsuchen Sie Ihren PC nach der Datei, die Sie zur Verfügung stellen möchten und klicken nach der Auswahl auf „Upload starten“. Warten Sie, bis in dem Fenster die Nachricht „Upload erfolgreich“ angezeigt wird. Zum Veröffentlichen des Materials klicken Sie nun im Ausgangsfenster auf „Speichern“. Ohne diese Auswahl wird das Material nicht veröffentlicht, sondern vom Server gelöscht.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der STiNE-Website unter Service/Anleitungen/Kurzanleitung/Materialverwaltung. Neben STiNE stehen Ihnen weitere e-Learning-Plattformen wie WiSoCommSy oder OLAT zur Verfügung.
Nutzung von gKI in studienbegleitenden Prüfungen
Einsatz von gKI bei studienbegleitenden Prüfungen (Hausarbeiten u. Ä.)
Für studienbegleitende Prüfungen (Hausarbeiten, Projektarbeiten, Take-Home Exams u.Ä.) wird eine klare Regelung zum Umgang mit generativer Künstlicher Intelligenz (gKI) empfohlen. Der Umgang mit gKI und die Regelungen sollten von den Prüfenden bereits zu Beginn der Lehrveranstaltung angesprochen und vorgestellt werden.
In der Kommunikation mit Studierenden ist es wichtig, zu verdeutlichen, dass eine Prüfung immer eine eigenständige Leistung darstellen muss. Daher sollten Sie als Prüfer:in mit ihnen in den Austausch darüber gehen, was eine eigenständige Prüfungsleistung ausmacht.
Prüfende können gKI-Tools im Rahmen von Prüfungen als Hilfsmittel entweder a) verbieten oder b) nur bestimmte gKI-Tools zulassen oder c) gKI-Tools generell zulassen.
Wenn die Nutzung von gKI im Rahmen von studiengleitenden Prüfungen von den Prüfenden zugelassen wird, wird die Nutzung einer entsprechend angepassten Eigenständigkeitserklärung empfohlen, die von den Studierenden gemeinsam mit der Prüfungsleistung eingereicht wird.
- Eigenständigkeitserklärung für studienbegleitende Prüfungen [barrierefreie PDF]
Die vollständigen Empfehlungen der AG für digitale Lehre und Prüfungen der WiSo-Fakultät finden Sie unten. Bitte beachten Sie, dass von den in der Datei aufgeführten Empfehlungen in Abstimmung mit den Programmdirektionen des Fachbereichs Sozialökonomie nur 'Option A' sowohl für studienbegleitende Prüfungen als auch für Abschlussarbeiten genutzt werden soll:
- Empfehlungen für den Umgang mit generativer Künstlicher Intelligenz in Lehre und Prüfungen an der WiSo [barrierefreie PDF]
Plagiats-Software
Die Universität Hamburg stellt ihren Lehrenden eine Software zur Plagiatsprüfung zur Verfügung:
Anwesenheitspflicht
Voraussetzungen:
Voraussetzung für die Durchsetzung der Anwesenheitspflicht ist, dass die Fachspezifischen Bestimmungen für die jeweilige Lehrveranstaltung eine Anwesenheitspflicht regeln. Fehlt eine solche Legitimation in den Fachspezifischen Bestimmungen, darf keine Anwesenheitspflicht angewendet werden. Eine Tabellarische Auflistung der Lehrveranstaltungen, für die die Anwesenheitspflicht geregelt ist, finden Sie unten.
Für die rechtskonforme Durchsetzung der Anwesenheitspflicht müssen Lehrende die Anwesenheit der Studierenden erfassen und die Dokumentation über die Teilnahme für mindestens ein Jahr vorhalten. Die Anwesenheitspflicht gilt auch, wenn Studierende die jeweilige Prüfung wiederholen.
Rechtsfolge:
Erfüllen Studierende die Anwesenheitspflicht nicht, sieht die Prüfungsordnung vor, dass die Zulassung zur Prüfung zurückgenommen wird. Bitte wenden Sie sich hierzu vor dem Prüfungstermin an das Prüfungsmanagement im Studienbüro(studienbuero-sozoek.wiso"AT"uni-hamburg.de), das dann die Prüfungsabmeldung für Sie in STiNE umsetzt.
Die Verletzung der Anwesenheitspflicht darf also nicht zur Bewertung des Prüfungsversuchs als nicht bestanden führen und sie darf auch nicht in die Bewertung der Prüfungsleistung einfließen.
Versäumnis: ab wann ist die Anwesenheitspflicht nicht erfüllt?
Für die Feststellung einer Verletzung der Anwesenheitspflicht sind sind unentschuldigtes und entschuldigtes Fehlen zu unterscheiden:
Unentschuldigtes Fehlen:
Die Anwesenheitspflicht ist erfüllt, wenn Studierende weniger als 15 % der Lehrveranstaltungstermine unentschuldigt versäumen.
Beispiel: Bei einer wöchentlich stattfindenden Veranstaltung mit 14 Terminen, (Vorlesungszeit pro Semester = 14 Wochen = 14 Termine) dürfen Studierende an zwei Terminen unentschuldigt fehlen. Fehlen Studierende häufiger, können Sie die Zulassung zur Prüfung zurücknehmen.
Entschuldigtes Fehlen:
Weisen Ihnen Studierende nach, dass sie aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben (z.B. Versäumnis aufgrund einer Erkrankung), können Sie geeignete Ersatzleistungen verlangen, mit denen die Studierenden dokumentieren können, dass sie den versäumten Lehrstoff nachgeholt haben. Ersatzleistungen können z.B. sein: Lesen umfangreicher Literatur oder das Halten von Kurzreferaten, Präsentieren wissenschaftlicher Poster oder Verfassen von Essays über den nachzuholenden Lehrstoff.
Termine, die Sie als entschuldigt versäumt werten, gelten im Kontext der Anwesenheitspflicht als teilgenommen. Erkennen Sie die Gründe nicht an, kann der Prüfungsausschussvorsitzende über Ausnahmen entscheiden. Verweisen Sie betroffene Studierende gern an die Studienfachberatung im Studienbüro.
Liste aller Lehrveranstaltungen bzw. Module mit Anwesenheitspflicht
Studiengang | Betroffene Lehrveranstaltungen/Module |
B.A. Sozialökonomie |
- Interdisziplinärer Grundkurs |
M.A. AWG - ÖkSoz |
- Interdisziplinäre Perspektiven auf Arbeit, Wirtschaft, Gesellschaft |
M.Sc. HEHCM |
- Aktuelle Themen der Forschung |
M.A. HRM |
- Studienprojekt zur Personal- und Organisationsforschung |
B.A. Nebenfach Betriebswirtschaftslehre | Keine Anwesenheitspflicht |
B.A. + M.Ed. Lehramtsteilstudiengänge Betriebswirtschaftslehre | - Aktuelle Themen der Betriebswirtschaftslehre aus der Perspektive der beruflichen Bildung |
M.Sc. PUNO | Keine Anwesenheitspflicht |
M.Sc. MIBAS / M.A. MiBAS | Keine Anwesenheitspflicht |