Zu Beginn des Semesters
Das Studienbüro unterstützt Sie als Lehrende bei der Planung Ihrer Lehrveranstaltungen und Prüfungen. An dieser Stelle erhalten Sie wichtige Informationen zu den folgenden Themen/Stichpunkten:
Raumausstattung: Beamer, Rechner, VGA-Kabel
Die Seminarräume und Hörsäle sind mit unterschiedlicher Medientechnik ausgestattet.
Tutorien im Bachelor Sozialökonomie
Lehrveranstaltungen können - wenn didaktisch sinnvoll wie z.B. im ersten Studienjahr des Bachelorstudiengangs Sozialökonomie - durch ein oder mehrere Tutorien begleitet werden. Für die Auswahl von Tutor:innen, die nach Möglichkeit bereits in der Vorlesungszeit des vorausgehenden Semesters erfolgen sollte, sind die jeweiligen Lehrenden verantwortlich.
Die Finanzierung erfolgt u.a. durch den Fachbereich Sozialökonomie. Ansprechpartner ist dann die Geschäftsstelle des Fachbereichs.
Wann genau ein Tutorium stattfindet, entscheidet sich erst zu Beginn eines Semesters. Hintergrund ist, dass die Raumvergabe erst erfolgen kann, wenn alle Lehrveranstaltungen des Studienprogramms fest eingeplant wurden. Das Studienbüro bittet alle Tutor:innen zu einer sog. "Raumplanungskonferenz", da es sich bewährt hat, direkt im persönlichen Kontakt auf die Terminwünsche und Realisierungsmöglichkeiten einzugehen. Die Raumplanungskonferenz findet in der Regel am ersten Mittwoch der Vorlesungszeit statt. Ort und Zeit werden über das Team Lehrplanung bekanntgegeben.
Materialbereitstellung in StiNE und Kommunikation über STiNE
Um in STiNE Nachrichten an Studierende zu versenden oder Lehrmaterialien auf dem Server zu hinterlegen, müssen Sie in STiNE den Menüpunkt Veranstaltungen und dort die Veranstaltung auswählen, auf die sich die Aktion beziehen soll. Zum Versand von Nachrichten wählen Sie den Menüpunkt „Teilnehmer“ aus, wo Sie wiederum den Menüpunkt „Neue Nachricht“ finden. Wollen Sie Nachrichten versenden, müssen Sie im unten angezeigten Fenster die Adressaten auswählen und die Nachricht analog zu einer E-Mail verfassen. Sie übermitteln die Nachricht mithilfe der Funktion „Senden“. Beim Schließen des Fensters oder der Nutzung der Funktion „Schließen“ ohne vorheriges Senden wird die Nachricht verworfen.
Um den Studierenden Lehrmaterialien zur Verfügung zu stellen, können Sie unter dem Menüpunkt „Material“ die Funktion „Neu“ nutzen. Auf dem Folgebildschirm müssen Sie die Beschreibungsfelder ausfüllen und anschließend „Datei hochladen“ auswählen. Im sich öffnenden Fenster durchsuchen Sie Ihren PC nach der Datei, die Sie zur Verfügung stellen möchten und klicken nach der Auswahl auf „Upload starten“. Warten Sie, bis in dem Fenster die Nachricht „Upload erfolgreich“ angezeigt wird. Zum Veröffentlichen des Materials klicken Sie nun im Ausgangsfenster auf „Speichern“. Ohne diese Auswahl wird das Material nicht veröffentlicht, sondern vom Server gelöscht.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der STiNE-Website unter Service/Anleitungen/Kurzanleitung/Materialverwaltung. Neben STiNE stehen Ihnen weitere e-Learning-Plattformen wie WiSoCommSy oder OLAT zur Verfügung.
Anwesenheitspflicht
Einzelne Lehrveranstaltungen können – meist aus didaktischen Gründen – mit einer Anwesenheitspflicht versehen sein.
Die Prüfungsordnungen der WiSo-Fakultät weisen keine allgemeine Anwesenheitspflicht aus. Allerdings verweist sie darauf, dass die Fachspezifischen Bestimmungen (FSB) der einzelnen Studiengänge eine Anwesenheitspflicht festlegen können. Ist die Anwesenheitspflicht in den Fachspezifischen Bestimmungen nicht ausgewiesen, kann die Anwesenheit nicht zur Voraussetzung für das Ablegen der Prüfungsleistung gemacht werden oder in die Bewertung der Prüfungsleistung einbezogen werden (letzteres ist auch nicht zulässig, wenn eine Anwesenheitspflicht in den FSB vorgesehen ist).
Liste aller Lehrveranstaltungen bzw. Module mit Anwesenheitspflicht
Studiengang | Betroffene Lehrveranstaltungen/Module |
B.A. Sozialökonomie |
- Interdisziplinärer Grundkurs |
M.A. AWG - ÖkSoz |
- Interdisziplinäre Perspektiven auf Arbeit, Wirtschaft, Gesellschaft |
M.Sc. HEHCM |
- Aktuelle Themen der Forschung |
M.A. HRM |
- Studienprojekt zur Personal- und Organisationsforschung |
B.A. Nebenfach Betriebswirtschaftslehre | Keine Anwesenheitspflicht |
B.A. + M.Ed. Lehramtsteilstudiengänge Betriebswirtschaftslehre | - Aktuelle Themen der Betriebswirtschaftslehre aus der Perspektive der beruflichen Bildung |
M.Sc. PUNO | Keine Anwesenheitspflicht |
M.A. MiBAS | Keine Anwesenheitspflicht |
Versäumnis: ab wann ist die Anwesenheitspflicht nicht erfüllt?
Unentschuldigtes Fehlen:
Die Anwesenheitspflicht ist nicht mehr erfüllt, wenn Studierende mehr als 15 % einer Lehrveranstaltung unentschuldigt fehlen/versäumen.
Beispiel: Bei einer wöchentlich stattfindenden Veranstaltung mit 14 Terminen, (Vorlesungszeit pro Semester = 14 Wochen = 14 Termine) dürfen Studierende maximal an zwei Terminen fehlen.
Fehlen Studierende unentschuldigt an mehr als 15 % der Veranstaltungstermine, können Sie als Lehrende (nur) die Zulassung zur Prüfung zurücknehmen. (Wie? Sehen Sie dazu weiter unten: Anwesenheitspflicht wurde nicht erfüllt). Ein Versäumnis mit einer 5.0 oder einem nB (nicht bestanden) zu bewerten, ist nicht zulässig.
Erläuterung: Die Anwesenheitspflicht ist gemäß Prüfungsordnung eine Zulassungsvoraussetzung zum Ablegen von Prüfungsleistungen. Demnach kann bei Nichterfüllung der Anwesenheitspflicht nur die Zulassung zur Prüfung zurückgenommen werden.
Entschuldigtes Fehlen:
Fehlen Studierende aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben (z.B. Versäumnis aufgrund einer Erkrankung) sollten die Studierenden Ihnen dies in geeigneter Form (z.B. durch Vorlegen eines Attestes) nachweisen. Die Studierenden können sich an Sie zur Beratung über das weitere Vorgehen wenden. Lehrende sollten geeignete Studienleistungen/Ersatzleistungen vereinbaren, damit die Studierenden den versäumten Lehrstoff nachholen können. (z.B. Lesen umfangreicher Literatur, das Halten von Kurzreferaten, Präsentieren wissenschaftlicher Poster oder Verfassen von Essays über den nachzuholenden Lehrstoff o.Ä.).
Empfehlungen zum Verfahren, da es zum Widerspruch kommen kann:
- Dokumentieren Sie die Anwesenheit der Studierenden über den gesamten Zeitraum Ihrer Lehrveranstaltung
- Halten Sie die Dokumentation ab dem vorgesehen Abgabetermin der Prüfung für mindestens ein Jahr vor.
Kontakt für Fragen
Bei Fragen zur Anwesenheitspflicht wenden Sie sich bitte an das Prüfungsmanagement.