Geschichte des Fachbereichs
Nach dem Zweiten Weltkrieg regen die Gewerkschaften und Genossenschaften bei der damaligen Hamburger Stadtregierung die Gründung einer Akademie an, die Führungsnachwuchs für die Gemeinwirtschaft ausbilden soll. Am 1. November 1948 ist es soweit. Der Studienbetrieb beginnt mit 71 Menschen in einer alten Villa in der Mollerstraße im Hamburger Viertel „Rotherbaum“.
Von Beginn an werden auch Personen ohne Abitur zum Studium zugelassen. Grund dafür ist die Annahme, dass auch Berufsausbildung und Berufserfahrung zum Studium befähigen können. Den Beweis dafür müssen die „Nicht-Abiturient:innen“ in einem Eingangstest erbringen. Mit der „Akademie für Gemeinwirtschaft“ ist der Grundstein für die spätere Hochschule für Wirtschaft und Politik (HWP) gelegt.
1952 gründet sich die Gesellschaft der Freunde und Förderer (GdFF), die bis heute den Fachbereich Sozialökonomie finanziell und ideell unterstützt. Zur Zeit umfasst die GdFF rund 1000 Mitglieder, darunter auch Studierende der ersten Stunde.
1961 erfolgt die Umbenennung von „Akademie für Gemeinwirtschaft“ in „Akademie für Wirtschaft und Politik“. Ab 1963 vollzieht sich ein umfangreicher Ausbau: Der Abschluss wird aufgewertet. Statt eines Zertifikates erhalten die Absolvent:innen eine Graduierung und nennen sich nun Betriebs-, Volks- oder Sozialwirt:in (grad.). Außerdem wird die Forschungsstelle erweitert, die regional wie überregional einen guten Ruf erworben hat. 1967 wird das Studium im Zuge einer Lehr- und Prüfungsreform von vier auf sechs Semester verlängert und die Zahl der Studienanfänger:innen pro Jahr auf 150 erhöht. Heute sind es rund 500 jährlich.
1970 ändert die Akademie ihren Namen in „Hochschule für Wirtschaft und Politik" (HWP). Bald danach zieht die HWP in das Gebäude Von-Melle-Park 9 um. Die HWP startet 1981 den erfolgreichen Modellversuch, neben den sechssemestrigen Abschlüssen einen neunsemestrigen Universitätsabschluss, der/die Diplom-Sozialökonom:in, zu etablieren. Das HWP-Studium gliedert sich jetzt in zwei aufeinander aufbauende Studienabschnitte: das sechssemestrige Studium und das dreisemestrige Projektstudium. Die HWP-Absolvent:innen bekommen ab 1979 statt der Graduierung einen Diplom-Titel.
Nachdem die HWP 1991 das Promotions- und Habilitationsrecht erhalten hat, wird sie 1993 von der Hochschulrektorenkonferenz in die Gruppe der Universitäten aufgenommen. 1992 wird das erste weiterführende Master-Programm „Europäische Wirtschaft“ eingeführt, ein dreisemestriges Programm mit umfangreichem Auslandsaufenthalt. Im Rahmen der Studienreform hat die HWP beschlossen, im zweiten Studienabschnitt weitere Master-Studiengänge einzuführen. Den Anfang machte in 2001 das Master-Programm „Europastudien“. Im gleichen Jahr stand eine erneute Namensänderung bevor: Die HWP hat beschlossen, ihren Universitätsstatus auch in ihrem Namen zu dokumentieren. Seit August 2001 hieß sie „HWP – Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik“. Im Oktober 2003 hatte die HWP ihre Studienreform abgeschlossen. Neben einem interdisziplinären Bachelorstudiengang und 7 Masterstudiengängen verfügte die HWP als erste der Hamburger Hochschulen über ein komplett umgesetztes konsekutives Bachelor-Masterstudienmodell.
Fusion mit der Universität Hamburg
Im Januar 2003 wird in den Empfehlungen der Strukturkommission für die Entwicklung der Hamburger Hochschulen (Dohnanyi-Kommission) vorgeschlagen, dass unter dem Dach der Universität Hamburg eine weitgehend eigenständige Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, bestehend aus der HWP und den Fachbereichen Wirtschaftswissenschaften und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg, mit etwa 6.000 Regelstudienzeit-Studierenden gebildet werden soll. Der Senat schließt sich diesem Vorschlag in seinen Leitlinien vom 17. Juni 2003 an.
Bei der Fusion sollten gerade die innovativen Ansätze der HWP Berücksichtigung finden, z. B. die Zugangsmöglichkeiten auch ohne Abitur, der modulare Aufbau des Studiums, die internationalen Studienabschlüsse, starker Praxisbezug, Studierenden- und Alumniorientierung (Dohnanyi-Kommission, Bericht S. 80).
Die Fragen der Entwicklung der Fakultät sind im anschließenden Moderationsprozess unter der Leitung des CHE erörtert worden und in das WiSo-Gesetz vom 8. Februar 2005 eingeflossen. Aufgabe der neuen Fakultät ist es danach insbesondere, das neue Studienangebot für die Fakultät zu entwickeln, Forschungsschwerpunkte zu bestimmen und die neue Organisationsstruktur der Fakultät vorzubereiten, die nach Ablauf der Gründungsphase Geltung erlangen soll. Dabei ist sicherzustellen, dass das Profil der bisherigen HWP in der Lehre und bei der Zusammensetzung der Studierenden berücksichtigt wird.
Die Fusion war weder von der HWP noch von den betroffenen Fachbereichen der Universität gewünscht, sie war jedoch als politischer Wille des Senats der FHH und der Mehrheit in der Bürgerschaft umzusetzen.
Seit dem 1. April 2005 ist die ehemalige HWP Teil der Universität Hamburg und heisst nun Fachbereich Sozialökonomie. Er bildet gemeinsam mit den früheren Fachbereichen Wirtschaftswissenschaften (später Fachbereiche VWL und BWL, heute Fachbereich VWL und Fakultät BWL) und Sozialwissenschaften (jetzt Fachbereich Sozialwissenschaften) eine der acht Fakultäten der Universität Hamburg: die Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Die Studiengänge des Fachbereichs Sozialökonomie bleiben auch nach der Fusion der ehemaligen HWP mit der Universität Hamburg erhalten. Bildungspolitisch hat damit ein neues Kapitel begonnen, in dem es darum gehen wird, Anspruch und Leistung der ehemaligen HWP auch in Zukunft fortzuführen.
Am 1. Februar 2014 gründeten sich an der Universität Hamburg zwei neue Fakultäten. Seither besteht die Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften aus den Fachbereichen Sozialwissenschaften, Volkswirtschaftslehre und Sozialökonomie, letzterer ist mit knapp 40 Professuren und über 130 weiteren Mitarbeiter:innen sowie mehr als 3.100 Studierenden der größte Fachbereich der Fakultät.
Oktober 2018: Erstmals wird ein Fachbereichsrat Sozialökonomie eingesetzt. Dies erfolgte nach einer Novelle des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG), die 2014 beschlossen wurde, wonach in Verbindung mit einer neuen Fakultätssatzung bestimmte Aufgaben und Strukturen für die Ebene von Fachbereichen neu festgelegt wurden.