SOZIALWISSENSCHAFTEN
Erhöhung des Förderbetrags auf 2.000 Euro
4. Juli 2023
Der maximale Förderbetrag je Doktorand:in in 2023 ist von 750 € auf 2.000 € erhöht worden. Außerdem können jetzt auch Postdocs Fördergelder bis zu 2.000 € je Postdoc beantragen.
Fördergelder können bei der Graduate School beantragt werden für:
- die Teilnahme an wissenschaftlichen (Online-)Konferenzen
- die Teilnahme an (Online-)Summer Schools und (Online-)Workshops
- Feld- und Forschungsaufenthalte
- direkte Forschungsförderung (Anschaffung von Datensätzen, Übernahme von Transkriptionskosten)
- das Proofreading-Lektorat englischsprachiger Texte.
Der maximale Förderbetrag pro Doktorand:in liegt in 2023 bei 2.000 Euro und kann auf mehrere Vorhaben gesplittet werden. In begründeten Ausnahmefällen kann bei Feld- und Forschungsaufenthalten auch ein darüber hinausgehender Betrag beantragt werden (gilt nur für Doktorandinnen und Doktoranden). Anträge auf Förderungen können jederzeit bis spätestens 15.11.2023 an die Geschäftsstelle der Graduate School gestellt werden. Die Rechnungen und Zahlungsbelege sind bis spätestens 01.12.2023 in der Geschäftsstelle der Graduate School einzureichen. Finanzielle Unterstützung für Veranstaltungen, die in 2024 stattfinden, ist leider nicht möglich.
Weiterführende Informationen und die Antragsformulare finden Sie unter Downloads (Doktorandenförderung).