FAQ
FAQs zum Bewerbungsverfahren M.Sc. Interdisziplinäre Public und Nonprofit Studien
Generelle Fragen zum Studium
Zu welchem Abschluss bzw. Titel führt der Masterstudiengang?
Das Studium wird mit dem Master of Science abgeschlossen.
Wann beginnt das Masterprogramm und wie lange dauert es?
Der Master Interdisziplinäre Public und Nonprofit Studien startet immer zum Wintersemester eines jeden Jahres, daher ist eine Bewerbung zum Sommersemester nicht möglich. Dies gilt sowohl für das Vollzeit- als auch für das Teilzeitstudium.
Das Studium dauert vier Semester im Vollzeitstudium und sieben Semester im Teilzeitstudium.
Wie viele Studienplätze werden pro Jahr vergeben?
Es werden ca. 35 Studienplätze pro Jahr vergeben.
Wird der Studiengang nach BAföG gefördert?
Ja. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an das Studierendenwerk Hamburg
Welche Kosten fallen für den Masterstudiengang an?
Informationen zu Beiträgen, Gebühren und Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie in dem Portal des Campus Centers der Universität Hamburg. Auskünfte zu Studiendarlehen und Finanzierungshilfen erteilt außerdem auch das Studierendenwerk Hamburg
Besteht die Möglichkeit für ein Auslandssemester?
Ein Auslandssemester ist möglich, in der Regel können Studierende, die gern ein Auslandssemester machen möchten, dies im dritten Semester machen.
Besteht die Möglichkeit eines Teilzeitstudiums?
Ja. Sie können das Masterprogramm im Teilzeitstudium absolvieren. Voraussetzungen, Fristen und Form der Antragstellung sowie Ausnahmen werden auf den Seiten des Campus Centers der Universität Hamburg erläutert.
Ein Teilzeitstudium ist kein berufsbegleitendes Abend- und Wochenendstudium. Unsere Lehrveranstaltungen finden i.d.R. innerhalb der Woche zwischen 8:00 und 20:00 Uhr statt.
In welchen Sprachen wird unterrichtet?
Im Master PUNO werden alle Pflichtveranstaltungen und alle Wahlpflichtveranstaltungen auf Deutsch oder Englisch angeboten.
Wie wichtig sind Englischkenntnisse für das Studium?
Im Master PUNO werden einige Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen auf Englisch angeboten, so dass gute Englischkenntnisse erforderlich sind. Ihre Englischkenntnisse können Sie mit einer formlosen Bestätigung nachweisen, ein Englischsprachzertifikat ist dafür nicht erforderlich.
Eine Formularvorlage für die formlose Bestätigung der Englischkenntnisse finden Sie auf der PUNO Studiengangseite, in der Rubrik 'Bewerbung' unter dem Reiter 'Zugangsvoraussetzungen'.
Zulassungsvoraussetzungen
Welche Zulassungsvoraussetzungen habe ich zu erfüllen, um mich für den M.Sc. PUNO bewerben zu können?
Als Zugangsvoraussetzungen erwarten wir von unseren Bewerbenden einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss:
1. im Bachelorstudiengang Sozialökonomie (B.A.) der Universität Hamburg oder
2. in einem vergleichbaren interdisziplinären sozialökonomischen Studiengang oder
3. in Betriebswirtschaftslehre, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Sozialwissenschaften, Soziologie, Volkswirtschaftslehre oder Wirtschaftswissenschaften.
4. In Ausnahmefällen können auch Absolventinnen bzw. Absolventen anderer wissenschaftlicher Studiengänge zugelassen werden, sofern der Masterstudiengang sinnvoll auf diesen aufbauen kann.
Bei ersten Hochschulabschlüssen, die oben nicht genannt werden, arbeitet die Auswahlkommission mit der Faustregel, dass mindestens 25% der Studieninhalte des Erststudiums PUNO-relevante Inhalte aufweisen muss, um für den Master PUNO als Erstabschluss geeignet zu sein. Die finale Entscheidung über die Eignung eines abweichenden Erstabschlusses obliegt der Auswahlkommission, die im Anschluss an die Bewerbungsphase tagt. Eine erste, unverbindlche Vorprüfung kann u.U. durch die Programmdirektion durchgeführt werden.
Weitere Zugangsvoraussetzungen sind der Nachweis englischer Sprachnachweise (formlose Bestätigung genügt) sowie für Bewerbende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung oder ihren Erstabschluss nicht in Deutschland erworben haben, ein Nachweis deutscher Sprachkenntnisse.
Bitte beachten Sie, dass nur Bewerbende im Auswahlverfahren berücksichtigt werden, die die formalen Voraussetzungen erfüllen.
Ich erfülle die formalen Voraussetzungen nicht, macht eine Bewerbung trotzdem Sinn?
Sollten Sie die formalen Voraussetzungen nicht erfüllen, macht eine Bewerbung keinen Sinn. Nur Bewerbende, die die formalen Voraussetzungen erfüllen, nehmen am Auswahlverfahren teil. Prüfen Sie daher unbedingt bevor Sie sich bewerben, ob Sie die formalen Voraussetzungen erfüllen.
Eine Erläuterung der formalen Voraussetzungen finden Sie in den FAQs unter dem Reiter "Zugangsvoraussetzungen".
Mein Abschlusszeugnis liegt zum Bewerbungsschluss noch nicht vor. Was soll ich stattdessen einreichen?
Reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
1. Aktuelles Transcript of Records aller erbrachten Prüfungsleistungen, inkl. aktueller Durchschnittsnote.
Bitte beachten Sie, dass ohne die Angabe einer aktuellen Durchschnittsnote kein Ranking möglich ist, da die Rankingplätze anhand der vorläufigen Durchschnittsnote errechnet werden.
2. Bescheinigung des Prüfungsausschusses oder Prüfungsamtes, dass für den erfolgreichen Studienabschluss nur noch Prüfungen ausstehen, die bis zum Ende des Wintersemesters (31.3.) stattfinden werden.
Weshalb ist es zwingend erforderlich, dass meine Zeugnisunterlagen eine Abschlussnote enthalten?
Die Auswahlkommission kann nur ein Ranking durchführen unter allen Bewerbenden, für die eine Abschlussnote (falls der Erstabschluss noch nicht vorliegt entsprechend eine aktuelle Durchschnittsnote) vorliegt. Sollte Ihre Bachelorurkunde oder Ihr Bachelorzeugnis dies nicht ausweisen, müssten Sie eine entsprechende Bescheinigung Ihres Prüfungsamtes einholen, die Ihre Abschlussnote bescheinigt, damit diese Note im Auswahlverfahren zur Bestimmung Ihres Auswahlwertes herangezogen werden kann.
Ich habe meinen Bachelor-Abschluss im Ausland gemacht. Muss ich meine Abschlussdokumente von uni assist prüfen lassen?
Nein, eine Vorprüfungsdokumentation durch uni assist ist nicht erforderlich.
Wenn Sie eine Vorprüfungsdokumention von uni assist besitzen, so legen Sie das Dokument gerne den Bewerbungsunterlagen bei.
Mein Transcript ist weder auf Deutsch noch auf Englisch ausgestellt. Muss ich eine beglaubigte Übersetzung der Bewerbung beilegen?
Ja, das Transcript (sowie die Bachelor-Urkunde) muss entweder auf Deutsch oder Englisch übersetzt werden und von einem zertifizierten Übersetzenden beglaubigt sein. Allerdings reichen Sie bitte mit Ihrer Bewerbung nur die Kopie der beglaubigten Übersetzung ein. Originale benötigen Sie im Falle einer Zulassung erst bei der Immatrikulation.
Ich habe meine Hochschulzugangsberechtigung und/oder meinen Erstabschluss ausserhalb Deutschlands absolviert. Wie muss ich meine Deutschkenntnisse nachweisen?
Für die Bewerbung ist eine schriftliche Bestätigung, dass Sie über die erforderlichen Deutschkenntnisse verfügen, ausreichend. Eine Vorlage hierfür finden Sie in der Rubrik 'Bewerbung' unter dem Reiter 'Weitere Informationen'. Als Bewerbende mit einem Erstabschluss ausserhalb Deutschlands haben Sie dann bis zur Immatrikulation Zeit, den erforderlichen Sprachnachweis Ihrer Deutschkenntnisse zu erbringen.
Wichtig: Sie können sich ohne den erforderlichen Sprachnachweis der Deutschkenntnisse nicht immatrikulieren und folglich das Studium nicht beginnen. Für die Immatrikulation reicht eine schriftliche, formlose Bestätigung der Deutschkenntnisse also nicht aus! Welche Sprachzertifikate akzeptiert werden, finden Sie hier.
Bewerbung und Auswahlverfahren
Wann ist Bewerbungsschluss?
Bewerbungsschluss ist am 15. Juni eines jeden Jahres. Dokumente, die nach dem 15. Juni bei uns eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Ich habe den Bewerbungsschluss verpasst. Kann ich mich noch bewerben?
Nach Ende des Bewerbungszeitraumes können keine Bewerbungen mehr angenommen werden. Grundsätzlich gehen immer mehr Bewerbungen ein als zu vergebende Studienplätze, so dass wir keine freien Restplätze vergeben.
Ist neben der Online-Bewerbung auch eine Papierbewerbung nötig?
Nein.
Bekomme ich eine Bestätigung für den Eingang meiner Bewerbung?
Sie erhalten jedoch nach dem elektronischen Abschicken der Stine-Onlinebewerbung eine Bestätigung des elektronischen Eingangs per E-Mail.
Spielen Wartesemester bei der Vergabe der Studienplätze eine Rolle?
10% der Studienplätze werden über eine Wartesemesterquote vergeben. In der Stine-Onlinebewerbung wird abgefragt, wann das Erststudium beendet wurde. Ein gesonderter Antrag zur Berücksichtigung von Wartesemestern ist nicht erforderlich. Maximal 10 Wartesemester können berücksichtigt werden.
Kann ich mich auf ein höheres Fachsemester bewerben?
In den Masterstudiengängen ist eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester nicht vorgesehen. Sie bewerben sich wie alle anderen Bewerbenden im regulären Bewerbungsverfahren auf einen Studienplatz. Sollten Sie einen Studienplatz erhalten, können Sie einen Antrag auf Anerkennung extern erbrachter Studienleistungen stellen.
Wie findet das Auswahlverfahren statt?
Unter den Bewerbenden, die die formalen Voraussetzungen erfüllen, findet ein Auswahlverfahren statt. Im Auswahlverfahren werden Auswahlwerte für alle Bewerbende anhand der vier Faktoren errechnet:
1) Ergebnis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses (bis zu maximal 50 Punkte),
2) Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) oder im Falle des Studiums ohne Abitur das Ergebnis der Eingangsprüfung (bis zu maximal 16 Punkte).
3) Ergebnis der Abschlussarbeit, sofern der Titel der Arbeit eine inhaltliche Ausrichtung auf den Schwerpunkt Public und/oder Nonprofit Studien hat (bis zu maximal 16 Punkte). Sofern das einschlägige Thema der Abschlussarbeit nachweislich angemeldet ist, die Note der Abschlussarbeit jedoch noch nicht vorliegt, werden pauschal 7 Punkte vergeben.
4) Ein Bachelorstudium, z.B. in Sozialökonomie, in dem nachweislich Lehrveranstaltungen in Public oder Nonprofit Studien belegt wurden: Es werden für maximal drei bestandene Lehrangebote aus den Bereichen Public oder Nonprofit Studien notenunabhängig Bonuspunkte vergeben. Je Lehrangebot wird pro Leistungspunkt, der hierin erworben wurde, ein Bonuspunkt vergeben, jedoch maximal 6 Bonuspunkte pro Lehrangebot. Insgesamt können bis zu 18 Punkte für dieses Kriterium vergeben werden.
Diese Kriterien werden nach der unter der Rubrik "Bewerbung" und Ausklappmenu "Auswahlkriterien" aufgeführten Punkteskala mit den entsprechenden Noten gewichtet bewertet und eine Gesamtpunktzahl ermittelt.
Mittels der Gesamtpunktzahl wird ein Ranking aller Bewerbenden erstellt. Die Bewertung erfolgt durch die Auswahlkommission.
Wie hoch sind meine Chancen, einen Studienplatz zu bekommen?
Im vergangenen Jahr sind rund 190 Bewerbungen auf 35 Studienplätze eingegangen.
Unter den Bewerbenden, die die formalen Voraussetzungen erfüllen, findet ein Auswahlverfahren statt. Im Auswahlverfahren werden Auswahlwerte für alle Bewerbende anhand der vier Faktoren errechnet:
1) Ergebnis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses (bis zu maximal 50 Punkte),
2) Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) oder im Falle des Studiums ohne Abitur das Ergebnis der Eingangsprüfung (bis zu maximal 16 Punkte).
3) Ergebnis der Abschlussarbeit, sofern der Titel der Arbeit eine inhaltliche Ausrichtung auf den Schwerpunkt Public und/oder Nonprofit Studien hat (bis zu maximal 16 Punkte). Sofern das einschlägige Thema der Abschlussarbeit nachweislich angemeldet ist, die Note der Abschlussarbeit jedoch noch nicht vorliegt, werden pauschal 7 Punkte vergeben.
4) Ein Bachelorstudium, z.B. in Sozialökonomie, in dem nachweislich Lehrveranstaltungen in Public oder Nonprofit Studien belegt wurden: Es werden für maximal drei bestandene Lehrangebote aus den Bereichen Public oder Nonprofit Studien notenunabhängig Bonuspunkte vergeben. Je Lehrangebot wird pro Leistungspunkt, der hierin erworben wurde, ein Bonuspunkt vergeben, jedoch maximal 6 Bonuspunkte pro Lehrangebot. Insgesamt können bis zu 18 Punkte für dieses Kriterium vergeben werden.
Diese Kriterien werden nach der unter der Rubrik "Bewerbung" und Ausklappmenu "Auswahlkriterien" aufgeführten Punkteskala mit den entsprechenden Noten gewichtet bewertet und eine Gesamtpunktzahl ermittelt.
Mittels der Gesamtpunktzahl wird ein Ranking aller Bewerbenden erstellt. Die Bewertung erfolgt durch die Auswahlkommission.
Meine Abschlussarbeit hat eine Ausrichtung auf den Schwerpunkt Public und/oder Nonprofit Studien. Bekomme ich dafür Punkte im Auswahlverfahren?
Wenn Ihre Abschlussarbeit zu einem Thema verfasst wurde, welches einen Bezug zu / bzw. eine Ausrichtung auf den Schwerpunkt Public und / oder Nonprofit Studien aufweist, bekommen Sie im Auswahlverfahren anhand der auf der Studiengangswebseite unter der Rubrik "Bewerbung" aufgeführten Tabelle Extrapunkte dafür angerechnet.
Die Auswahlkommission prüft die Titel der Abschlussarbeit (ggf. bei Unklarheiten das Gutachten) auf die thematische Einschlägigkeit bzw. die Ausrichtung auf den Schwerpunkt Public und /oder Nonprofit Studien und nimmt die Bewertung entsprechend vor.
Bitte beachten Sie hierbei, dass die Punkte nur anhand der Note der Abschlussarbeit berechnet werden können.
Liegt die Note der Abschlussarbeit noch nicht vor, aber weist Ihre Abschlussarbeit eine Ausrichtung auf den Schwerpunkt Public und/ oder Nonprofit Studien, können maximal 7 Punkte dafür vergeben werden, sofern die Anmeldung zur Abschlussarbeit vorliegt und bestätigt wurde.
Eine unverbindliche Vorprüfung der thematischen Nähe der Abschlussarbeit zu Public und /oder Nonprofit Studien kann nur dann erfolgen, wenn die Abschlussarbeit kurz vor der Anmeldung steht. Für bereits fertiggestellte Abschlussarbeiten kann eine Vorprüfung aufgrund der hohen Anzahl an Bewerbungen nicht durchgeführt werden. Die abschliessende Prüfung findet ausschliesslich im Auswahlverfahren durch die Auswahlkommission statt.
Die Note meiner Abschlussarbeit liegt zum Bewerbungsschluss noch nicht vor. Kann ich diese nachreichen?
Das Nachreichen von Notenbescheinigungen ist leider nicht möglich.
Sollte Ihre Abschlussarbeit eine Ausrichtung auf den Schwerpunkt Public und/ oder Nonprofit Studien aufweisen, können Sie hierfür Extrapunkte im Auswahlverfahren erhalten, allerdings muss hierfür die Anmeldung zur Abschlussarbeit vorliegen und auch bestätigt sein. Diese Bestätigung muss zwingend vor Ablauf der Bewerbungsphase vorliegen, es gilt hierbei das Datum des Eingangs.
STiNE / Online Bewerbung
Ich verstehe eine Frage nicht im Stine-Online-Bewerbungsportal. Wer kann mir helfen?
Falls Sie eine Abfrage im Online-Bewerbungsformular nicht verstehen, wenden Sie sich bitte mit dem Kontaktformular an das Campus Center der Universität Hamburg, Team für Zulassungsangelegenheiten.
An wen kann ich mich wenden mit Problemen beim Stine-Online-Bewerbungsportal?
Falls es zu technischen Schwierigkeiten kommen sollte, wenden Sie sich bitte an: uhh.bewerbung-technik@rrz.uni-hamburg.de.