FAQ zum Praktikum
Die FAQs beziehen sich auf die Praktika der Studiengänge M.A. Human Resource Management/Personalpolitik und Interdisziplinäre Public und Nonprofit Studien (M.Sc.).
Ich arbeite während des Studiums, kann ich diese Tätigkeit anerkennen lassen?
Ja. Die Tätigkeit muss nicht zwingend in Form eines Praktikums ausgeführt werden.
Wann soll der Antrag gestellt werden?
Der Antrag soll vor Beginn der Tätigkeit gestellt werden, damit die Studierenden sicher sein können, dass die Tätigkeit tatsächlich anerkannt wird.
Ich habe mit der Tätigkeit bereits angefangen und stelle den Antrag später. Was passiert jetzt?
Eine Tätigkeit, die die Anforderungen erfüllt, wird nicht aus dem Grund abgelehnt, dass die Anerkennung verspätet beantragt wird. D.h. eine verspätete Antragstellung ist möglich, wird aber nicht empfohlen.
Wie lang muss die Tätigkeit/das Praktikum sein?
Im HRM sind 400-480 Stunden vorgesehen (10-12 Wochen Vollzeit oder entsprechend Teilzeit), im PUNO 240 Stunden (6 Wochen Vollzeit oder entsprechend Teilzeit).
Ich komme mit meiner Tätigkeit nicht auf 240 Stunden (PUNO) bzw. 400 Stunden (HRM). Kann ich noch eine weitere Tätigkeit ausführen und diese mit anerkennen lassen?
Ja, das ist möglich. Wenden Sie sich bitte an Ihre Studienkoordination.
Ich habe die Tätigkeit, der ich während des Studiums nachgegangen bin, beendet. Kann ich die Tätigkeit nachträglich anerkennen lassen?
Während des Praktikums/der Tätigkeit sollen die Inhalte des Studiums durch anwendungsorientierte Praxis ergänzt und reflektiert werden und ggf. zu einer Vertiefung bestimmter Fragestellungen im Verlauf des Studiums motivieren. Der Bericht muss spätestens vier Wochen nach Beendigung der Tätigkeit eingereicht werden.
Daher ist die Anerkennung einer zurückliegenden Tätigkeit nur mit Genehmigung durch den Prüfungsausschuss mit einer hinreichenden Begründung möglich.
Ich habe die Tätigkeit schon vor dem Studium begonnen. Geht das auch?
Ja. Es können aber nur die Zeiten ab Beginn des Masterstudiums berücksichtigt werden (ab 01.04. HRM, ab 01.10. PUNO).
Bis wann muss der Bericht spätestens abgeben werden?
Der Bericht muss spätestens vier Wochen nach Beendigung der Tätigkeit eingereicht werden.
Mein Vertrag wurde verlängert. Kann ich den Bericht später abgeben?
Sie haben die Möglichkeit, den Vertrag über die Verlängerung des Arbeitsverhältnisses oder einen anderen Nachweis über die Vertragsverlängerung an Ihr Prüfungsmanagement zu mailen. Das Abgabedatum in STiNE wird in dem Fall von uns angepasst.
Mit dem Bericht soll ich eine Bestätigung des Arbeitgebenden einreichen werden. Ich warte noch auf mein Arbeitszeugnis. Was mache ich nun?
Mit der Bestätigung soll nachgewiesen werden, dass die beantragte und genehmigte Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wurde. Ein ausreichender Nachweis wäre z.B. eine formlose Bestätigung des Arbeitgebenden.
Ich habe den Bericht zu spät abgegeben. Und nun?
Ein Praktikum muss nicht wegen einer verspäteten Abgabe wiederholt werden. Es besteht die Möglichkeit einen Antrag an den Prüfungsausschuss zu stellen. In der Regel wird eine Auflage ausgesprochen, d.h. der Bericht muss erneut angefertigt werden unter Berücksichtigung eines vorgegebenen Themas.
Meine Tätigkeit geht sehr viel länger als das Praktikum vorgesehen ist. Welches Abgabedatum gilt?
Um ausreichende Erfahrungen über die Tätigkeit gesammelt zu haben um darüber schreiben zu können, kann der Bericht frühestens nach 400 Stunden (HRM) bzw. 240 Stunden (PUNO) eingereicht werden. Frühstens nach 400 bzw. 240 Stunden kann der Bericht abgegeben werden. Im PUNO ist als Nachweis ein Zwischenzeugnis oder eine Bestätigung des Arbeitgebenden erforderlich. Im HRM reicht der mit dem Anerkennungsantrag vorab eingereichte Nachweis des Arbeitgebenden, z.B. der Arbeitsvertrag, sofern hieraus ersichtlich wird, wie viele Stunden regelmäßig gearbeitet werden. Wir berechnen aus den uns vorliegenden Unterlagen, ob die 400 Stunden erbracht wurden.
Sonderfall: Meine Tätigkeit ist unbefristet, welche Abgabefrist gilt für meinen Bericht?
Studierende, die einen unbefristeten Arbeitsvertrag abschließen werden, werden gebeten, sich vor Beginn der Tätigkeit von ihrer Studienkoordination beraten zu lassen, ob die Tätigkeit anerkannt werden kann. Der Antrag sollte in diesem Fall erst gestellt werden, wenn die 400 Stunden (HRM) bzw. 240 Stunden (PUNO) absolviert wurden. Der Bericht ist vier Wochen nach Genehmigung des Antrages einzureichen.