Abschlussarbeiten (Bachelor- und Masterarbeiten)
Allgemeine Informationen und Formulare
- Wer ist am Fachbereich Sozialwissenschaften prüfungsberechtigt? (PDF)
- Formular Anmeldung zur Abschlussarbeit und Antrag Gutachter/innen (PDF)
- Formular Fristverlängerung Abschlussarbeit (PDF)
- Protokollbogen zur mündlichen Prüfung (PDF)*
*Eine mündliche Abschlussprüfung ist in folgenden Studiengängen für die jeweils genannten Zulassungsjahrgänge erforderlich: B.A. Politikwissenschaft (Zulassung bis WiSe 2012/13), B.A. Soziologie (Zulassung bis WiSe 2007/08), M.A. Internationale Kriminologie (Zulassung bis WiSe 2012/13), M.A. Politikwissenschaft (Zulassung bis WiSe 2012/13).
Abschlussmodul B.A. Politikwissenschaft
Die Informationen zum Abschlussmodul im B.A. Politikwissenschaft finden Sie inhaltsgleich in diesem Informationsblatt (PDF).
1. Vor der Anmeldung
Zulassungsvoraussetzungen
Für Studierende, die zum WiSe 13/14 oder später zugelassen wurden, setzt die Zulassung zur Bachelorarbeit den erfolgreichen Abschluss von Modulen im Umfang von mindestens 45 LP voraus.
Für Studierende, die zwischen dem WiSe 10/11 und dem WiSe 12/13 zugelassen wurden, setzt die Zulassung zur Bachelorarbeit den erfolgreichen Abschluss folgender Module voraus:
- Basismodule 1, 2, 3 und 4
- Aufbaumodule 1, 2 und 3
- Methodenmodule 1 und 2
- Praxismodul 1
Für Studierende, die zum WiSe 09/10 oder früher zugelassen wurden, setzt die Zulassung zur Bachelorarbeit den erfolgreichen Abschluss folgender Module voraus:
- Basismodule 1, 2 und 3
- Aufbaumodule 1, 2 und 3
- Methodenmodule 1 und 2
- Praxismodule 1 und 2
Vorgezogene Anmeldung
Wenn die Zulassungsvoraussetzungen noch nicht vorliegen, kann eine vorgezogene Anmeldung zur Bachelorarbeit beantragt werden (vgl. FSB zu § 14 Abs. 2). Dies ist vor allem der Fall, wenn Prüfungen zwar schon abgelegt, aber noch nicht bewertet wurden und somit die erforderliche LP-Zahl oder der erforderliche Modulabschluss noch nicht erreicht wird.
Bitte fügen Sie in einem solchen Fall dem ausgefüllten Anmeldeformular zur Bachelorarbeit (siehe Punkt 2.) einen formlosen Antrag auf die „Vorgezogene Anmeldung zur Bachelorarbeit“ bei, d. h. ein selbstverfasstes Schreiben, in dem Sie darlegen, welche Zulassungsvoraussetzungen (noch) nicht erfüllt wurden und was die Gründe für die angestrebte vorgezogene Anmeldung sind.
Es ist kein Antrag notwendig, wenn Sie Ihre Arbeit nicht im 6. Fachsemester, sondern später schreiben!
Betreuer und Themenfindung
Vor der offiziellen Anmeldung der Bachelorarbeit muss die Betreuung und das Thema mit der erstprüfenden Person besprochen werden.
Grundsätzlich gilt, dass Hochschullehrerende (Professor:innen, Juniorprofessor:innen) sowie habilitierte Mitglieder der Hochschule (Privatdozierende, habilitierte Mitarbeitende) in allen Prüfungen ihres Fachgebiets prüfen können (§ 64 HmbHG). Erstprüfende Person der Bachelorarbeit muss eine Hochschullehrkraft sein. Eine Liste der möglichen Prüfenden findet sich am Helpdesk oder über folgenden Link:
Die Zulassung anderer Betreuender– z. B. solche, die keine Hochschullehrkräfte sind, oder externe Lehrende, also Lehrende anderer Fächer der Universität Hamburg oder anderer Universitäten – kann durch einen entsprechenden formlosen (d. h. selbst geschriebenen) und begründeten Antrag an den Prüfungsausschussvorsitz des jeweiligen Studiengangs beantragt werden. Wissenschaftliche Mitarbeitende können im Einzelfall nach Genehmigung durch den zuständigen Prüfungsausschuss als Prüfende in Abschlussprüfungen zugelassen werden, wenn sich das Thema einer Abschlussarbeit auf den Lehrstoff ihrer Lehrveranstaltungen bzw. der dazugehörigen Module beschränkt.
Um ein geeignetes Thema zu finden, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Lehrkraft oder vereinbaren Sie einen persönlichen Termin. Sprechen Sie schon frühzeitig mit Lehrenden, z. B. den Betreuenden Ihrer Haus- und Projektarbeiten, über mögliche Themen. Vorteilhaft ist es, wenn Sie sich bereits vor der Kontaktaufnahme Gedanken über ein mögliches Thema Ihrer Abschlussarbeit gemacht und diese Überlegungen (in der Form einer Gliederung oder eines Exposés) kurz schriftlich zusammengefasst haben.
Für die zweitprüfende Person können Sie einen Vorschlag machen. Der Prüfungsausschussvorsitz behält sich allerdings vor, eine andere zweitprüfende Person einzusetzen, insbesondere wenn die Zweitprüfenden bereits durch andere Gutachten stark ausgelastet ist.
(Anmerkung: Bitte kontaktieren Sie eine mögliche zweitprüfende Person erst, nachdem Sie sich mit der Erstprüfenden über das Thema, Aufbau, Gliederung etc. der Arbeit geeinigt haben; manchmal empfehlen Ihnen die Erstprüfenden auch mögliche Zweitprüfende. Die eigentliche Betreuung der Arbeit wird in der Regel nur von den Erstprüfenden geleistet.)
Gruppenarbeit
Es ist möglich, die Bachelorarbeit in Form einer Gruppenarbeit zu schreiben, sofern der einzelne Beitrag und die individuelle Prüfungsleistung deutlich unterscheidbar sind (vgl. § 14 Abs. 7 B.A.-PO). Dies muss mit dem Betreuern abgesprochen werden.
Anmeldung zum Abschlussmodul in STiNE
In STiNE sind keine Anmeldungen von Ihnen zur Abschlussarbeit oder zum Abschlussmodul notwendig. Dies erledigt das Prüfungsmanagement auf der Basis Ihres Anmeldeformulars.
Exmatrikulation und Urlaubssemester während der Bachelorarbeit
Sofern Sie Ihr Studium ab dem WiSe 2016/17 begonnen haben, müssen Sie bis zum Abschluss Ihres Studiums an der Universität Hamburg immatrikuliert sein (d.h. bis alle Bewertungen aller Prüfungsleistungen vorliegen; § 9 Abs. 3 B.A.-PO).
Sofern Sie Ihr Studium im WiSe 2015/16 oder früher begonnen haben, müssen Sie weder zur Anmeldung noch zur Abgabe oder Bewertung Ihrer Bachelorarbeit an der Universität Hamburg immatrikuliert sein. Bis zu zwei Jahre nach der Exmatrikulation haben Sie noch einen Prüfungsanspruch (§ 23 Abs. 2 c) B.A.-PO).
Für die Vorbereitung oder das Verfassen der Bachelorarbeit kann kein Urlaubssemester genommen werden.
2. Anmeldung der Bachelorarbeit
Anmeldezeitraum
Eine Anmeldung zur Bachelorarbeit ist mit Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen jederzeit möglich. Dies gilt nach Beschluss des Prüfungsausschusses auch für Studierende, die ihr Studium zum WiSe 09/10 oder früher begonnen haben.
Sie können den Termin, an dem die Bearbeitungszeit für Ihre Bachelorarbeit beginnen soll, frei wählen, indem Sie das Datum auf dem Anmeldeformular eintragen.
Sie müssen Ihre Bachelorarbeit anmelden, wenn alle anderen Module des B.A. Politikwissenschaft abgeschlossen sind, alle im Wahlbereich erforderlichen Leistungspunkte erworben sind und die Regelstudienzeit überschritten ist.
Der Zeitpunkt der Anmeldung der Bachelorarbeit (Einreichen des Anmeldebogens) muss vor dem Beginn der Bearbeitungszeit liegen. (D. h. spätestens muss die Anmeldung einen Tag vor dem Beginn der Bearbeitungszeit erfolgen.)
Anmeldeformular
Die Anmeldung erfolgt über das offizielle Anmeldeformular (PDF) des Studienbüros (auch am Helpdesk erhältlich), das im Studienbüro abgegeben werden muss.
Nachträgliche Titeländerungen
Das Thema (= Titel) der Bachelorarbeit wird auf dem Anmeldebogen vermerkt. Titeländerungen und damit Änderungen des Themas der Bachelorarbeit sind nach der Anmeldung grundsätzlich nicht mehr möglich.
Eigenmächtige nachträgliche Änderungen, Ergänzungen (z. B. im Sinne von „Untertiteln“) und Ähnliches sind nicht zulässig. In Ausnahmefällen kann eine solche Änderung jedoch – mit Zustimmung der betreuenden Person– durch einen formlosen, begründeten Antrag bei der bzw. dem Prüfungsausschussvorsitz beantragt werden.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit beträgt 3 Monate bzw. 13 Wochen.
Diese Bearbeitungszeit gilt auch für Teilzeitstudierende!
Errechnung des Abgabedatums
Die Bearbeitungszeit beginnt an dem im Anmeldeformular eingetragenen Datum. Sie erhalten nach der Abgabe des Anmeldeformulars per Post eine schriftliche Bestätigung des Studienbüros über die erfolgte Anmeldung. Das Thema, die prüfende Person und das genaue, verbindliche Abgabedatum finden Sie dann in STiNE unter „Meine Prüfungen“.
3. Das Verfassen der Bachelorarbeit
Rückgabe des Themas
Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb der ersten zwei Wochen nach der Ausgabe und nur begründet zurückgegeben werden. Das Thema der Bachelorarbeit kann von der betreuenden Person auf begründeten Antrag zurückgenommen werden, wenn aus fachlichen Gründen eine Bearbeitung nicht möglich ist (vgl. § 14 Abs. 5 B.A.-PO).
Verlängerung der Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungsdauer kann nach Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attestes einmalig um maximal eine Woche verlängert werden. Hierfür muss der Antrag auf Fristverlängerung der Bachelorarbeit (PDF) ausgefüllt und zusammen mit dem Attest eingereicht werden.
Bei längeren (als eine Woche) und bei mehrmaligen Erkrankungen können/müssen Sie einen formlosen (d. h. selbst geschriebenen) und begründeten Antrag an den Prüfungsausschuss stellen. Der Antrag kann nur in Fällen einer besonderen Härte, die die bzw. der Studierende nicht zu vertreten hat, gewährt werden. Über diese formlosen Verlängerungsanträge entscheidet der Prüfungsausschuss.
Der Antrag ist in jedem Fall vor Ablauf der Bearbeitungszeit mit dem entsprechenden Nachweis (z.B. ärztliches Attest) zu stellen. Das Studienbüro teilt dann den neuen Abgabetermin mit.
Umfang
Die Bachelorarbeit soll
- bei Studienbeginn bis WiSe 2012/13 ungefähr 60 Seiten, also ca. 18.000 Wörter
- bei Studienbeginn ab WiSe 2013/14 ungefähr 40 Seiten, also ca. 12.000 Wörter
umfassen.
Nicht eingerechnet werden dabei Literaturverzeichnis, Anhänge usw.
Abweichungen bzgl. des Umfangs sind mit der betreuenden Person abzustimmen.
4. Formale Anforderungen
Layout und Zitierweise
Vorgaben zum Layout, Zitierweise, usw. macht die betreuende Person. Bitte sprechen Sie mit dieser rechtzeitig darüber. Sollte sie bzw. er keine besonderen Vorgaben machen, beachten Sie bitte den Reader „Wissenschaftliches Arbeiten“ (PDF) des Studienbüros.
Sprache
Die Sprache der Bachelorarbeit ist in der Regel deutsch oder englisch. Abweichungen bzgl. der Sprache sind mit der betreuenden Person abzustimmen.
Titelblatt
Das Thema (= der Titel) auf dem Titelblatt muss exakt dem Wortlaut auf dem Anmeldeformular entsprechen. Sollte der Titel nachträglich durch den Prüfungsausschuss geändert worden sein, so muss genau dieser abgeänderte Titel vermerkt werden.
Auf dem Titelblatt muss zudem der Name, Matrikelnummer und Adresse der verfassenden Studierenden sowie die Namen der Erst- und Zweitprüfenden angegeben werden.
Eidesstattliche Versicherung
Als letzte Seite müssen Sie eine eidesstattliche Versicherung einfügen und mit Datum und Unterschrift bestätigen, am Besten in folgendem Wortlaut:
"Versicherung an Eides statt:
Ich versichere, dass ich die Arbeit selbständig und ohne fremde Hilfe angefertigt habe. Ich habe keine anderen als die im Literatur- bzw. Quellenverzeichnis angegebenen Hilfsmittel benutzt und mich keiner darüberhinausgehender Internetquellen bedient. Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäß aus Veröffentlichungen entnommen wurden, sind als solche kenntlich gemacht. Ich habe die Arbeit zuvor nicht in einem anderen Prüfungsverfahren eingereicht. Die eingereichte schriftliche Fassung entspricht jener auf dem beiliegenden elektronischen Speichermedium.“
5. Abgabe
Fristgerechte Abgabe
Die Bachelorarbeit muss fristgerecht, d.h. spätestens an dem Tag, der Ihnen bei Ihrer Anmeldung als Abgabedatum mitgeteilt wurde, entweder im Studienbüro Sozialwissenschaften (gegen Quittung) oder per Post (das Datum des Poststempels gilt als Abgabedatum) abgegeben werden. Sollte der Abgabetermin auf einen Tag fallen, an dem das Gebäude Allendeplatz 1 geschlossen ist, ist der Abgabetermin der unmittelbar folgende Werktag!
Eine nicht fristgerecht eingereichte Bachelorarbeit wird mit „nicht ausreichend“ bewertet (§ 16 Abs. 1 B.A.-PO).
Exemplare
Abgegeben werden müssen drei ausgedruckte Exemplare mit Klebebindung.
Bei genehmigter Gruppenarbeit müssen vier ausgedruckte Exemplare mit Klebebindung abgegeben werden.
Jedes Exemplar ist mit einem beschrifteten Datenträger zu versehen, auf dem die Arbeit in der vorgelegten Fassung gespeichert ist.
Der Datenträger (in der Regel eine CD-ROM) sollte in der Arbeit ausreichend befestigt sein (z. B. durch entsprechende Klebetaschen im Umschlag) und die Bachelorarbeit nach Möglichkeit im Microsoft Word- oder PDF-Format enthalten (vgl. § 14 Abs. 8 B.A.-PO).
6. Gutachten und Bewertung
Begutachtung
Die Bewertung der Bachelorarbeit soll von beiden Prüfenden unverzüglich, spätestens sechs Wochen nach Einreichung erfolgen (vgl. § 14 Abs. 10 B.A.-PO). Die Gutachten werden Ihnen durch das Studienbüro zugeschickt.
Bewertung
Die Endnote ergibt sich als arithmetisches Mittel der durch die beiden Prüfenden vergebenen Noten unter Berücksichtigung von § 15 B.A.-PO.
Mündliche Prüfung
Für Studierende, die bis einschließlich WiSe 12/13 zugelassen wurden, gehört zum Abschlussmodul neben der Bachelorarbeit auch eine 30-minütige mündliche Prüfung durch die erstprüfende Person und eine beisitzende Person(i. d. R. die Zweitprüfende). In dieser mündlichen Prüfung verteidigen Sie Ihre Bachelorarbeit.
Bitte vereinbaren Sie mit Ihren Prüfenden rechtzeitig einen Termin für die mündliche Prüfung.
Studierende, die ab dem WiSe 13/14 zugelassen wurden, müssen im Abschlussmodul keine mündliche Prüfung ablegen.
7. Wiederholung der Bachelorarbeit
Eine nicht bestandene Bachelorarbeit kann einmal wiederholt werden. Die Wiederholung muss spätestens sechs Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses beantragt werden (vgl. § 14 Abs. 11 B.A.-PO).
Für die Wiederholungsarbeit muss ein neues Thema mit der betreuenden Person vereinbart werden. Eine Überarbeitung der mit „nicht ausreichend“ bewerteten Bachelorarbeit ist ausgeschlossen.
8. Zeugnis
Zeugnisantrag
Zusammen mit dem Gutachten erhalten Sie ein Formular mit dem Sie die Ausstellung Ihres Zeugnisses beantragen können. Sobald Ihr Zeugnis ausgefertigt und unterschrieben ist, werden Sie benachrichtigt und können es im Studienbüro abholen.
Exmatrikulation
Sie werden nicht automatisch exmatrikuliert. Sobald Sie aber Ihr Zeugnis erhalten haben, werden Sie im folgenden Semester keine Aufforderung zur weiteren Immatrikulation mehr bekommen.
Abschlussarbeit im Studiengang B.A. Soziologie
Vor der Anmeldung
Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulasssung zur Abschlussarbeit im Studiengang B.A. Soziologie setzt den Erwerb von 45 Leistungspunkten voraus. Wenn die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind, kann eine vorgezogene Anmeldung beantragt werden (vgl. FSB zu § 14 Abs. 2). In einem formlosen Antrag müssen die Gründe für die vorgezogene Anmeldung dargestellt werden.
Mögliche Betreuende (Prüfende)
Vor der Anmeldung muss das Thema mit der betreuenden Person (Erstprüfende) besprochen werden. Um ein geeignetes Thema zu finden, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Lehrenden und vereinbaren Sie einen Sprechstundentermin.
Bitte kontaktieren Sie die zweitprüfende Person erst, nachdem Sie sich mit der erstprüfenden Person über das Thema, den Aufbau und die Gliederung etc. der Arbeit geeinigt haben. Da die Betreuung der Arbeit in der Regel nur von der erstprüfenden Person geleistet wird, reicht in der Regel eine Anfrage per Mail an die zweitprüfende Person.
Mindestens einer der beiden Prüfenden muss eine Hochschullehrkraft, sprich ein/e Professor:in des Fachgebiets Soziologie sein.
Eine Liste der im Fachgebiet Soziologie Prüfungsberechtigten finden Sie hier:
Die Zulassung von anderen Prüfenden, die nicht zu den Professor:innen des Fachgebiets Soziologie gehören, ist möglich. Der Antrag erfolgt bei der Anmeldung der Arbeit, indem zusätzlich zum Antrag auf Anmeldung auf der zweiten Seite der Antrag auf Übertragung der Prüfungsrechte für Abschlussarbeiten an nicht-habilitierte oder externe (nicht zum Fachgebiet gehörige) Prüfende ausgefüllt wird.
Der Antrag kann gestellt werden für:
- Externe Lehrende: Professor:innen anderer Fakultäten der UHH oder anderer Universitäten
-
Promovierte Wissenschaftliche Mitarbeitende des Fachgebiets Soziologie
- Nicht-promovierte Wissenschaftliche Mitarbeitende des Fachgebiets Soziologie
Gruppenarbeiten
Es ist möglich, die Abschlussarbeit als Gruppenarbeit zu schreiben, sofern der einzelne Beitrag und die individuelle Prüfungsleistung deutlich unterscheidbar sind (vgl. § 14 Abs. 7 PO). Dies muss vor der Anmeldung mit den Prüfenden abgesprochen werden.
Exmatrikulation und Urlaubssemester während der Abschlussarbeit
Sie müssen bis zur Abgabe und Bewertung Ihrer Abschlussarbeit an der Universität Hamburg immatrikuliert sein. Für die Vorbereitung oder das Verfassen der Abschlussarbeit kann kein Urlaubssemester genommen werden. Nur wenn Sie Ihr Studium vor dem Wintersemester 2016/17 begonnen haben, müssen Sie für die Abschlussarbeit nicht angemeldet sein.
Anmeldung
Anmeldung
Eine Anmeldung der Abschlussarbeit ist mit Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen jederzeit möglich. Sie können den Termin, an dem die Bearbeitungszeit für Ihre Abschlussarbeit beginnen soll, frei wählen. Die Anmeldung erfolgt über ein Formular (NICHT über STiNE), das vor dem Beginn der Bearbeitungszeit abgegeben wird.
Festlegung und Änderung des Titels
Der Titel der Abschlussarbeit wird auf dem Anmeldebogen vermerkt. Titeländerungen sind nach der Anmeldung nicht mehr möglich. Auch eigenmächtige nachträgliche Änderungen, Ergänzungen (z.B. im Sinne von „Untertiteln“) u.Ä. sind nicht zulässig. In Ausnahmefällen kann eine Änderung des Titels durch einen formlosen, begründeten Antrag beim Prüfungsausschuss beantragt werden.
Bearbeitungszeit und Abgabe
Im Studiengang B.A. Soziologie beträgt die Bearbeitungszeit für die Abschlussarbeit 13 Wochen. Diese Bearbeitungszeit gilt auch für Teilzeitstudierende! Die Bearbeitungszeit beginnt an dem im Anmeldeformular eingetragenen Datum. (Weitere Hinweise zur Abgabe siehe unten unter Fristgerechte Abgabe). Das Abgabedatum teilt Ihnen das Studienbüro nach der Anmeldung schrifltich mit.
Formale Anforderungen
Rückgabe des Themas
Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb der ersten zwei Wochen nach der Ausgabe und nur begründet von der bzw. dem Studierenden zurückgegeben werden. Das Thema der Abschlussarbeit kann von der betreuenden Person auf begründeten Antrag zurückgenommen werden, wenn aus fachlichen Gründen eine Bearbeitung nicht möglich ist (vgl. § 14 Abs. 5 PO).
Verlängerung der Bearbeitungszeit bei Krankheit
Die Bearbeitungsdauer kann nach Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attestes verlängert werden. Die Verlängerung darf die Hälfte der ursprünglichen Bearbeitungszeit (d. h. 46 Tage) nicht überschreiten. Nur in einem Fall außergewöhnlicher Härte kann auf Antrag beim Prüfungssausschusss eine längere Frist gewährt werden.
Der Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit wird ausgefüllt und zusammen mit dem Attest eingereicht. Den neuen Abgabetermin teilt Ihnen das Studienbüro mit.
Umfang der Abschlussarbeit
Der Umfang der Abschlussarbeit, bei Gruppenarbeiten der individuelle Beitrag, soll in der Regel 40 Textseiten (12.000 Wörter) betragen. Abweichungen sind mit der betreuenden Person abzustimmen.
Hinweise zum Layout und zur Zitierweise
Vorgaben zum Layout, Zitierweise, usw. macht die betreuende Person. Sollten keine besonderen Vorgaben durch Prüfende erfolgen, finden Sie hier einen entsprechenden Reader des Studienbüros:
Sprache
Die Sprache der Abschlussarbeit ist in der Regel Deutsch oder Englisch. Abweichungen sind mit den Prüfenden abzustimmen.
Titelblatt
Der Titel auf dem Titelblatt muss exakt dem Wortlaut auf dem Anmeldeformular entsprechen. Sollte der Titel nachträglich durch den Prüfungsausschuss geändert worden sein, so muss genau dieser abgeänderte Titel vermerkt werden. Auf dem Titelblatt muss zudem der Name, die Matrikelnummer und die Adresse der verfassenden Person sowie die Namen der beiden Prüfenden angegeben werden. Weitere Hinweise zum Layout finden Sie hier
Eidesstattliche Versicherung
Als letzte Seite der Abschlussarbeit muss eine eidesstattliche Versicherung eingefügt und mit Datum und Unterschrift (im Original, nicht kopiert!) durch den/die Verfasser:in bestätigt werden, am besten in folgendem Wortlaut:
Versicherung an Eides statt:
„Ich versichere, dass ich die Arbeit selbständig und ohne fremde Hilfe angefertigt habe. Ich habe keine anderen als die im Literatur- bzw. Quellenverzeichnis angegebenen Hilfsmittel benutzt und mich keiner darüberhinausgehender Internetquellen bedient. Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäß aus Veröffentlichungen entnommen wurden, sind als solche kenntlich gemacht. Ich habe die Arbeit zuvor nicht in einem anderen Prüfungsverfahren eingereicht. Die eingereichte schriftliche Fassung entspricht jener auf dem beiliegenden elektronischen Speichermedium.“
Abgabe und Bewertung
Fristgerechte Abgabe der Abschlussarbeit
Die Abschlussarbeit muss fristgerecht im Studienbüro Sozialwissenschaften eingereicht werden (NICHT bei den Prüfenden). Eine nicht fristgerecht eingereichte Bachelorarbeit wird als „nicht ausreichend“ bewertet. Sie können die Arbeit
- persönlich abgeben am Helpdesk des Studienbüro Sozialwissenschaften (zu den Öffnungszeiten, gegen Quittung),
- in den Briefkasten des Studienbüro Sozialwissenschaften einwerfen (neben Raum 145),
- per Post an das Studienbüro Sozialwissenschaften senden (das Datum des Poststempels gilt als Abgabedatum).
Fällt der Abgabetermin auf einen Sonnabend, Sonn- oder Feiertag (Es gelten die gesetzlichen Feiertage des Bundeslands Hamburg), verlängert sich die Bearbeitungszeit auf den direkt folgenden Werktag. Hier finden Sie Hinweise zur fristgerechten Abgabe von Prüfungsleistungen.
Das Studienbüro erfasst den frsitgerechten Eingang und leitet die Arbeiten an die Prüfenden weiter.
Einzureichende Exemplare
Es müssen insgesamt drei ausgedruckte Exemplare der Abschlussarbeit mit Klebebindung eingereicht werden. Bei genehmigter Gruppenarbeit müssen vier ausgedruckte Exemplare mit Klebebindung abgegeben werden. Jedes Exemplar ist mit einem beschrifteten Datenträger zu versehen, auf dem die Arbeit in der vorgelegten Fassung gespeichert ist. Der Datenträger (in der Regel eine CD-ROM) sollte in der Arbeit ausreichend befestigt sein (z.B. durch entsprechende Klebetaschen im Umschlag) und die Bachelorarbeit nach Möglichkeit im Microsoft Word- oder PDF-Format enthalten (vgl. § 14 Abs. 8 PO).
Begutachtung
Die Bewertung der Abschlussarbeit soll von beiden Prüfenden unverzüglich, spätestens sechs Wochen nach Erhalt der Arbeit erfolgen (vgl. § 14 Abs. 10 PO). Die Prüfenden werden vom Studienbüro an die Einhaltung der Korrekturfrist erinnert. Die beiden Gutachten zur Abschlussarbeit werden vom Studienbüro an die Verfasser:in weitergeleitet.
Bewertung
Die Endnote für die Abschlussarbeit ergibt sich als arithmetisches Mittel der durch die beiden Prüfenden vergebenen Noten.
Wiederholung der Abschlussarbeit
Eine nicht bestandene Abschlussarbeit kann einmal wiederholt werden. Für die Wiederholungsarbeit muss ein neues Thema mit einer prüfenden Person vereinbart werden. Eine Überarbeitung der mit „nicht ausreichend“ bewerteten Abschlussarbeit ist ausgeschlossen.
Zeugnisantrag
Zusammen mit den Gutachten erhalten Sie ein Formular, mit dem Sie die Ausstellung Ihres Zeugnisses beantragen können. Sobald Ihr Zeugnis ausgefertigt und unterschrieben ist, werden Sie benachrichtigt.
Exmatrikulation
Sie werden exmatrikuliert, wenn festgestellt wird, dass Sie Ihr Studium erfolgreich bestanden haben. Dies geschieht nicht, wenn Sie die Abschlussarbeiten abgeben, sondenr erst, wenn Sie die Zeugnisdokumente beantragen.
Abschlussarbeit im Studiengang M.A. Soziologie
Vor der Anmeldung
Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassung der Abschlussarbeit im Studiengang M.A. Soziologie setzt nicht das Erreichen einer bestimmten Anzahl von Leistungspunkten voraus.
Mögliche Betreuende (Prüfende)
Vor der Anmeldung muss das Thema mit der betreuenden Person (Erstprüfende) besprochen werden.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu denjenigen Lehrenden des Studiengangs, die als Betreuende für Ihre Masterarbeit in Frage kommen (Kontaktaufnahme, thematische und methodische Schwerpunkte):
Bitte kontaktieren Sie die Zweitprüfenden erst, nachdem Sie sich mit der erstprüfenden Person über das Thema, den Aufbau und die Gliederung etc. der Arbeit geeinigt haben. Da die Betreuung der Arbeit in der Regel nur von der erstprüfenden Person geleistet wird, reicht in der Regel eine Anfrage per Mail an die Zweitprüfenden.
Mindestens einer der beiden Prüfenden muss eine Hochschullehrkraft, sprich ein/e Professor:in des Fachgebiets Soziologie sein.
Eine Liste der im Fachgebiet Kriminologie Prüfungsberechtigten finden Sie hier:
Die Zulassung von anderen Prüfenden, die nicht zu den Professor:innen des Fachgebiets Soziologie gehören, ist möglich. Der Antrag erfolgt bei der Anmeldung der Arbeit, indem zusätzlich zum Antrag auf Anmeldung auf der zweiten Seite der Antrag auf Übertragung der Prüfungsrechte für Abschlussarbeiten an nicht-habilitierte oder externe (nicht zum Fachgebiet gehörige) Prüfende ausgefüllt wird.
Der Antrag kann gestellt werden für:
- Externe Lehrende: Professor:innen anderer Fakultäten der UHH oder anderer Universitäten
-
Promovierte Wissenschaftliche Mitarbeitende des Fachgebiets Soziologie
- Nicht-promovierte Wissenschaftliche Mitarbeitende des Fachgebiets Soziologie
Gruppenarbeit
Es ist möglich, die Abschlussarbeit als Gruppenarbeit zu schreiben, sofern der einzelne Beitrag und die individuelle Prüfungsleistung deutlich unterscheidbar sind (vgl. § 14 Abs. 7 PO). Dies muss vor der Anmeldung mit den Prüfenden abgesprochen werden.
Anmeldung zum Abschlussmodul in STiNE
In STiNE sind keine Anmeldungen von Ihnen zur Abschlussarbeit oder zum Abschlussmodul notwendig.
Exmatrikulation und Urlaubssemester während der Abschlussarbeit
Sie müssen bis zur Abgabe und Bewertung Ihrer Abschlussarbeit an der Universität Hamburg immatrikuliert sein. Für die Vorbereitung oder das Verfassen der Abschlussarbeit kann kein Urlaubssemester genommen werden. Nur wenn Sie Ihr Studium vor dem Wintersemester 2016/17 begonnen haben, müssen Sie für die Abschlussarbeit nicht angemeldet sein.
Anmeldung
Anmeldezeitraum
Eine Anmeldung der Abschlussarbeit ist jederzeit möglich. Sie können den Termin, an dem die Bearbeitungszeit beginnen soll, frei wählen. Das Anmeldeformular muss vor dem Beginn der Bearbeitungszeit abgegeben werden.
Anmeldeformular
Die Anmeldung erfolgt über ein Formular (NICHT über STiNE).
Nachträgliche Titeländerungen
Der Titel der Abschlussarbeit wird auf dem Anmeldebogen vermerkt. Titeländerungen sind nach der Anmeldung nicht mehr möglich. Auch eigenmächtige nachträgliche Änderungen, Ergänzungen (z.B. im Sinne von „Untertiteln“) u.Ä. sind nicht zulässig. In Ausnahmefällen kann eine Änderung des Titels durch einen formlosen, begründeten Antrag beim Prüfungsausschuss beantragt werden.
Bearbeitungszeit
Im Studiengang M.A. Soziologie beträgt die Bearbeitungszeit für die Abschlussarbeit 6 Monate (183 Tage). Diese Bearbeitungszeit gilt auch für Teilzeitstudierende!
Errechnung des Abgabedatums
Die Bearbeitungszeit beginnt an dem im Anmeldeformular eingetragenen Datum. Das Abgabedatum teilt Ihnen des Studienbüro nach der Anmeldung schriflich mit. (Weitere Hinweise zur Abgabe siehe unten unter Fristgerechte Abgabe).
Formale Anforderungen
Rückgabe des Themas
Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb der ersten zwei Wochen nach der Ausgabe und nur begründet von der bzw. dem Studierenden zurückgegeben werden. Das Thema der Abschlussarbeit kann von der betreuenden Person auf begründeten Antrag zurückgenommen werden, wenn aus fachlichen Gründen eine Bearbeitung nicht möglich ist (vgl. § 14 Abs. 5 PO).
Verlängerung der Bearbeitungszeit bei Krankheit
Die Bearbeitungsdauer kann nach Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attestes verlängert werden. Der Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit wird ausgefüllt und zusammen mit dem Attest eingereicht. Den neuen Abgabetermin teilt Ihnen das Studienbüro mit.
Umfang der Abschlussarbeit
Der Umfang der Abschlussarbeit, bei Gruppenarbeiten der individuelle Beitrag, soll in der Regel 70-100 Textseiten (21.000 bis 30.000 Wörter) betragen. Abweichungen sind mit der betreuenden Person abzustimmen.
Hinweise zum Layout und zur Zitierweise
Vorgaben zum Layout, Zitierweise, usw. macht die betreuende Person. Sollten keine besonderen Vorgaben durch die Prüfenden erfolgen, finden Sie hier einen entsprechenden Reader des Studienbüros:
Sprache
Die Sprache der Abschlussarbeit ist in der Regel Deutsch oder Englisch. Abweichungen sind mit den Prüfenden abzustimmen.
Titelblatt
Der Titel auf dem Titelblatt muss exakt dem Wortlaut auf dem Anmeldeformular entsprechen. Sollte der Titel nachträglich durch den Prüfungsausschuss geändert worden sein, so muss genau dieser abgeänderte Titel vermerkt werden. Auf dem Titelblatt muss zudem der Name, die Matrikelnummer und die Adresse der verfassenden Person sowie die Namen beiden Prüfenden angegeben werden. Weitere Hinweise zum Layout finden Sie hier
Eidesstattliche Versicherung
Als letzte Seite der Abschlussarbeit muss eine eidesstattliche Versicherung eingefügt und mit Datum und Unterschrift (im Original, nicht kopiert!) durch den/die Verfasser:in bestätigt werden, am besten in folgendem Wortlaut:
Versicherung an Eides statt:
„Ich versichere, dass ich die Arbeit selbständig und ohne fremde Hilfe angefertigt habe. Ich habe keine anderen als die im Literatur- bzw. Quellenverzeichnis angegebenen Hilfsmittel benutzt und mich keiner darüberhinausgehender Internetquellen bedient. Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäß aus Veröffentlichungen entnommen wurden, sind als solche kenntlich gemacht. Ich habe die Arbeit zuvor nicht in einem anderen Prüfungsverfahren eingereicht. Die eingereichte schriftliche Fassung entspricht jener auf dem beiliegenden elektronischen Speichermedium.“
Abgabe und Bewertung
Fristgerechte Abgabe der Abschlussarbeit
Die Abschlussarbeit muss fristgerecht im Studienbüro Sozialwissenschaften eingereicht werden (NICHT bei den Prüfenden). Eine nicht fristgerecht eingereichte Abschlussarbeit wird als „nicht ausreichend“ bewertet. Sie können die Arbeit
- persönlich abgeben am Helpdesk des Studienbüro Sozialwissenschaften (zu den Öffnungszeiten, gegen Quittung),
- in den Briefkasten des Studienbüro Sozialwissenschaften einwerfen (neben Raum 145),
- per Post an das Studienbüro Sozialwissenschaften senden (das Datum des Poststempels gilt als Abgabedatum).
Fällt der Abgabetermin auf einen Sonnabend, Sonn- oder Feiertag (Es gelten die gesetzlichen Feiertage des Bundeslands Hamburg), verlängert sich die Bearbeitungszeit auf den direkt folgenden Werktag. Hier finden Sie Hinweise zur fristgerechten Abgabe von Prüfungsleistungen.
Das Studienbüro erfasst den frsitgerechten Eingang und leitet die Arbeiten an die Prüfenden weiter.
Einzureichende Exemplare
Es müssen insgesamt drei ausgedruckte Exemplare der Abschlussarbeit mit Klebebindung eingereicht werden. Bei genehmigter Gruppenarbeit müssen vier ausgedruckte Exemplare mit Klebebindung abgegeben werden. Jedes Exemplar ist mit einem beschrifteten Datenträger zu versehen, auf dem die Arbeit in der vorgelegten Fassung gespeichert ist. Der Datenträger (in der Regel eine CD-ROM) sollte in der Arbeit ausreichend befestigt sein (z.B. durch entsprechende Klebetaschen im Umschlag) und die Bachelorarbeit nach Möglichkeit im Microsoft Word- oder PDF-Format enthalten (vgl. § 14 Abs. 8 PO).
Begutachtung
Die Bewertung der Abschlussarbeit soll von beiden Prüfenden unverzüglich, spätestens sechs Wochen nach Erhalt der Arbeit erfolgen (vgl. § 14 Abs. 10 PO). Die Prüfenden werden vom Studienbüro an die Einhaltung der Korrekturfrist erinnert. Die beiden Gutachten zur Abschlussarbeit werden vom Studienbüro an den/die Verfasser:in weitergeleitet.
Bewertung
Die Endnote für die Abschlussarbeit ergibt sich als arithmetisches Mittel der durch die beiden Prüfenden vergebenen Noten.
Wiederholung der Abschlussarbeit
Eine nicht bestandene Abschlussarbeit kann einmal wiederholt werden. Für die Wiederholungsarbeit muss ein neues Thema mit einer prüfenden Person vereinbart werden. Eine Überarbeitung der mit „nicht ausreichend“ bewerteten Abschlussarbeit ist ausgeschlossen.
Zeugnisantrag
Zusammen mit den Gutachten erhalten Sie ein Formular, mit dem Sie die Ausstellung Ihres Zeugnisses beantragen können. Sobald Ihr Zeugnis ausgefertigt und unterschrieben ist, werden Sie benachrichtigt.
Exmatrikulation
Sie werden exmatrikuliert, wenn festgestellt wird, dass Sie Ihr Studium erfolgreich bestanden haben. Dies geschieht nicht, wenn Sie die Abschlussarbeiten abgeben, sondern erst, wenn Sie die Zeugnisdokumente beantragen.
Abschlussarbeit im Studiengang M.A. Internationale Kriminologie
Vor der Anmeldung
Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassung der Abschlussarbeit im Studiengang M.A. Internationale Kriminologie setzt nicht das Erreichen einer bestimmten Anzahl von Leistungspunkten voraus.
Mögliche Betreuende (Prüfende)
Vor der Anmeldung muss das Thema mit der betreuenden Person (Erstprüfende) besprochen werden.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu denjenigen Lehrenden des Studiengangs, die als Betreuende für Ihre Masterarbeit in Frage kommen (Kontaktaufnahme, thematische und methodische Schwerpunkte):
Bitte kontaktieren Sie die Zweitprüfenden erst, nachdem Sie sich mit der erstprüfenden Person über das Thema, den Aufbau und die Gliederung etc. der Arbeit geeinigt haben. Da die Betreuung der Arbeit in der Regel nur von der erstprüfenden Person geleistet wird, reicht in der Regel eine Anfrage per Mail an die zweitprüfende Person.
Mindestens einer der beiden Prüfenden muss eine Hochschullehrkraft, sprich ein/e Professor:in des Fachgebiets Kriminologie sein.
Eine Liste der im Fachgebiet Kriminologie Prüfungsberechtigten finden Sie hier:
Die Zulassung von anderen Prüfenden, die nicht zu den Professor:innen des Fachgebiets Kriminologie gehören, ist möglich. Der Antrag erfolgt bei der Anmeldung der Arbeit, indem zusätzlich zum Antrag auf Anmeldung auf der zweiten Seite der Antrag auf Übertragung der Prüfungsrechte für Abschlussarbeiten an nicht-habilitierte oder externe (nicht zum Fachgebiet gehörige) Prüfende ausgefüllt wird.
Der Antrag kann gestellt werden für:
- Externe Lehrende: Professor:innen anderer Fakultäten der UHH oder anderer Universitäten
-
Promovierte Wissenschaftliche Mitarbeitende des Fachgebiets Kriminologie
- Nicht-promovierte Wissenschaftliche Mitarbeitende des Fachgebiets Kriminologie
Gruppenarbeit
Es ist möglich, die Abschlussarbeit als Gruppenarbeit zu schreiben, sofern der einzelne Beitrag und die individuelle Prüfungsleistung deutlich unterscheidbar sind (vgl. § 14 Abs. 7 PO). Dies muss vor der Anmeldung mit den Prüfenden abgesprochen werden.
Anmeldung zum Abschlussmodul in STiNE
In STiNE sind keine Anmeldungen von Ihnen zur Abschlussarbeit oder zum Abschlussmodul notwendig.
Exmatrikulation und Urlaubssemester während der Abschlussarbeit
Sie müssen bis zur Abgabe und Bewertung Ihrer Abschlussarbeit an der Universität Hamburg immatrikuliert sein. Für die Vorbereitung oder das Verfassen der Abschlussarbeit kann kein Urlaubssemester genommen werden. Nur wenn Sie Ihr Studium vor dem Wintersemester 2016/17 begonnen haben, müssen Sie für die Abschlussarbeit nicht angemeldet sein.
Anmeldung
Anmeldezeitraum
Eine Anmeldung der Abschlussarbeit ist jederzeit möglich. Sie können den Termin, an dem die Bearbeitungszeit beginnen soll, frei wählen. Das Anmeldeformular muss vor dem Beginn der Bearbeitungszeit abgegeben werden.
Anmeldeformular
Die Anmeldung erfolgt über ein Formular (NICHT über STiNE).
Nachträgliche Titeländerungen
Der Titel der Abschlussarbeit wird auf dem Anmeldebogen vermerkt. Titeländerungen sind nach der Anmeldung nicht mehr möglich. Auch eigenmächtige nachträgliche Änderungen, Ergänzungen (z.B. im Sinne von „Untertiteln“) u.Ä. sind nicht zulässig. In Ausnahmefällen kann eine Änderung des Titels durch einen formlosen, begründeten Antrag beim Prüfungsausschuss beantragt werden.
Bearbeitungszeit
Im Studiengang M.A. Internationale Kriminologie beträgt die Bearbeitungszeit für die Abschlussarbeit 6 Monate (183 Tage). Diese Bearbeitungszeit gilt auch für Teilzeitstudierende!
Errechnung des Abgabedatums
Die Bearbeitungszeit beginnt an dem im Anmeldeformular eingetragenen Datum. Das Abgabedatum teilt Ihnen des Studienbüro nach der Anmeldung schriflich mit. (Weitere Hinweise zur Abgabe siehe unten unter Fristgerechte Abgabe).
Formale Anforderungen
Rückgabe des Themas
Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb der ersten zwei Wochen nach der Ausgabe und nur begründet von der bzw. dem Studierenden zurückgegeben werden. Das Thema der Abschlussarbeit kann von der betreuenden Person auf begründeten Antrag zurückgenommen werden, wenn aus fachlichen Gründen eine Bearbeitung nicht möglich ist (vgl. § 14 Abs. 5 PO).
Verlängerung der Bearbeitungszeit bei Krankheit
Die Bearbeitungsdauer kann nach Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attestes verlängert werden. Der Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit wird ausgefüllt und zusammen mit dem Attest eingereicht. Den neuen Abgabetermin teilt Ihnen das Studienbüro mit.
Umfang der Abschlussarbeit
Der Umfang der Abschlussarbeit, bei Gruppenarbeiten der individuelle Beitrag, soll in der Regel 70-100 Textseiten (21.000 bis 30.000 Wörter) betragen. Abweichungen sind mit der betreuenden Person abzustimmen.
Hinweise zum Layout und zur Zitierweise
Vorgaben zum Layout, Zitierweise, usw. macht die betreuende Person. Sollten keine besonderen Vorgaben durch die Prüfenden erfolgen, finden Sie hier einen entsprechenden Reader des Studienbüros:
Sprache
Die Sprache der Abschlussarbeit ist in der Regel Deutsch oder Englisch. Abweichungen sind mit den Prüfenden abzustimmen.
Titelblatt
Der Titel auf dem Titelblatt muss exakt dem Wortlaut auf dem Anmeldeformular entsprechen. Sollte der Titel nachträglich durch den Prüfungsausschuss geändert worden sein, so muss genau dieser abgeänderte Titel vermerkt werden. Auf dem Titelblatt muss zudem der Name, die Matrikelnummer und die Adresse der verfassenden Person sowie die Namen der beiden Prüfenden angegeben werden. Weitere Hinweise zum Layout finden Sie hier
Eidesstattliche Versicherung
Als letzte Seite der Abschlussarbeit muss eine eidesstattliche Versicherung eingefügt und mit Datum und Unterschrift (im Original, nicht kopiert!) durch den/die Verfasser:in bestätigt werden, am besten in folgendem Wortlaut:
Versicherung an Eides statt:
„Ich versichere, dass ich die Arbeit selbständig und ohne fremde Hilfe angefertigt habe. Ich habe keine anderen als die im Literatur- bzw. Quellenverzeichnis angegebenen Hilfsmittel benutzt und mich keiner darüberhinausgehender Internetquellen bedient. Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäß aus Veröffentlichungen entnommen wurden, sind als solche kenntlich gemacht. Ich habe die Arbeit zuvor nicht in einem anderen Prüfungsverfahren eingereicht. Die eingereichte schriftliche Fassung entspricht jener auf dem beiliegenden elektronischen Speichermedium.“
Abgabe und Bewertung
Fristgerechte Abgabe der Abschlussarbeit
Die Abschlussarbeit muss fristgerecht im Studienbüro Sozialwissenschaften eingereicht werden (NICHT bei den Prüfenden). Eine nicht fristgerecht eingereichte Abschlussarbeit wird als „nicht ausreichend“ bewertet. Sie können die Arbeit
- persönlich abgeben am Helpdesk des Studienbüro Sozialwissenschaften (zu den Öffnungszeiten, gegen Quittung),
- in den Briefkasten des Studienbüro Sozialwissenschaften einwerfen (neben Raum 145),
- per Post an das Studienbüro Sozialwissenschaften senden (das Datum des Poststempels gilt als Abgabedatum).
Fällt der Abgabetermin auf einen Sonnabend, Sonn- oder Feiertag (Es gelten die gesetzlichen Feiertage des Bundeslands Hamburg), verlängert sich die Bearbeitungszeit auf den direkt folgenden Werktag. Hier finden Sie Hinweise zur fristgerechten Abgabe von Prüfungsleistungen.
Das Studienbüro erfasst den frsitgerechten Eingang und leitet die Arbeiten an die Prüfenden weiter.
Einzureichende Exemplare
Es müssen insgesamt drei ausgedruckte Exemplare der Abschlussarbeit mit Klebebindung eingereicht werden. Bei genehmigter Gruppenarbeit müssen vier ausgedruckte Exemplare mit Klebebindung abgegeben werden. Jedes Exemplar ist mit einem beschrifteten Datenträger zu versehen, auf dem die Arbeit in der vorgelegten Fassung gespeichert ist. Der Datenträger (in der Regel eine CD-ROM) sollte in der Arbeit ausreichend befestigt sein (z.B. durch entsprechende Klebetaschen im Umschlag) und die Bachelorarbeit nach Möglichkeit im Microsoft Word- oder PDF-Format enthalten (vgl. § 14 Abs. 8 PO).
Begutachtung
Die Bewertung der Abschlussarbeit soll von beiden Prüfenden unverzüglich, spätestens sechs Wochen nach Erhalt der Arbeit erfolgen (vgl. § 14 Abs. 10 PO). Die Prüfenden werden vom Studienbüro an die Einhaltung der Korrekturfrist erinnert. Die beiden Gutachten zur Abschlussarbeit werden vom Studienbüro an den/die Verfasser:in weitergeleitet.
Bewertung
Die Endnote für die Abschlussarbeit ergibt sich als arithmetisches Mittel der durch die beiden Prüfenden vergebenen Noten.
Wiederholung der Abschlussarbeit
Eine nicht bestandene Abschlussarbeit kann einmal wiederholt werden. Für die Wiederholungsarbeit muss ein neues Thema mit einer prüfenden Person vereinbart werden. Eine Überarbeitung der mit „nicht ausreichend“ bewerteten Abschlussarbeit ist ausgeschlossen.
Zeugnisantrag
Zusammen mit den Gutachten erhalten Sie ein Formular, mit dem Sie die Ausstellung Ihres Zeugnisses beantragen können. Sobald Ihr Zeugnis ausgefertigt und unterschrieben ist, werden Sie benachrichtigt.
Exmatrikulation
Sie werden exmatrikuliert, wenn festgestellt wird, dass Sie Ihr Studium erfolgreich bestanden haben. Dies geschieht nicht, wenn Sie die Abschlussarbeiten abgeben, sondern erst, wenn Sie die Zeugnisdokumente beantragen.
Abschlussmodul Internationale Kriminologie
Abschlussmodul M.A. Politikwissenschaft
Die Informationen zum Abschlussmodul im M.A. Politikwissenschaft finden Sie inhaltsgleich in diesem Informationsblatt (PDF).
1. Vor der Anmeldung
Zulassungsvoraussetzungen
Für Studierende, die zum WiSe 13/14 oder später zugelassen wurden, setzt die Zulassung zur Masterarbeit nicht den Abschluss bestimmter Module oder das Erreichen einer bestimmten Zahl von Leistungspunkten voraus.
Für Studierende, die zwischen dem WiSe 10/11 und dem WiSe 12/13 zugelassen wurden, setzt die Zulassung zur Masterarbeit den erfolgreichen Abschluss folgender Module voraus:
- erfolgreicher Abschluss des Grundlagenmoduls
- Erwerb von 20 LP in den Hauptmodulen
- Erwerb von 15 LP im Wahlbereich
Vorgezogene Anmeldung
Wenn die Zulassungsvoraussetzungen noch nicht vorliegen, kann eine vorgezogene Anmeldung zur Masterarbeit beantragt werden (vgl. FSB zu § 14 Abs. 2). Dies ist vor allem der Fall, wenn Prüfungen zwar schon abgelegt, aber noch nicht bewertet wurden und somit die erforderliche LP-Zahl oder der erforderliche Modulabschluss noch nicht erreicht wird.
Bitte fügen Sie in einem solchen Fall dem ausgefüllten Anmeldeformular zur Masterarbeit (siehe Punkt 2.) einen formlosen Antrag auf die „Vorgezogene Anmeldung zur Masterarbeit“ bei, d. h. ein selbstverfasstes Schreiben, in dem Sie darlegen, welche Zulassungsvoraussetzungen (noch) nicht erfüllt wurden und was die Gründe für die angestrebte vorgezogene Anmeldung sind.
Es ist kein Antrag notwendig, wenn Sie Ihre Arbeit nicht im 4. Fachsemester, sondern später schreiben!
Betreuende und Themenfindung
Vor der offiziellen Anmeldung der Masterarbeit muss die Betreuung und das Thema mit der erstprüfenden Person besprochen werden.
Grundsätzlich gilt, dass Hochschullehrkräfte (Professor:innen, Juniorprofessor:innen) sowie habilitierte Mitglieder der Hochschule (Privatdozierende, habilitierte Mitarbeitende) in allen Prüfungen ihres Fachgebiets prüfen können (§ 64 HmbHG). Erstprüfende Person der Masterarbeit muss eine Hochschullehrkraft sein. Eine Liste der möglichen Prüfenden findet sich am Helpdesk oder über folgenden Link:
Die Zulassung anderer Betreuender– z. B. solche, die keine Hochschullehrkräfte sind, oder externe Lehrende, also Lehrende anderer Fächer der Universität Hamburg oder anderer Universitäten – kann durch einen entsprechenden formlosen (d. h. selbst geschriebenen) und begründeten Antrag an den Prüfungsausschussvorsitz des jeweiligen Studiengangs beantragt werden. Wissenschaftliche Mitarbeitende können im Einzelfall nach Genehmigung durch den zuständigen Prüfungsausschuss als Prüfende in Abschlussprüfungen zugelassen werden, wenn sich das Thema einer Abschlussarbeit auf den Lehrstoff ihrer Lehrveranstaltungen bzw. der dazugehörigen Module beschränkt.
Um ein geeignetes Thema zu finden, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Lehrkraft oder vereinbaren Sie einen persönlichen Termin. Sprechen Sie schon frühzeitig mit Lehrenden, z. B. den Betreuenden Ihrer Haus- und Projektarbeiten, über mögliche Themen. Vorteilhaft ist es, wenn Sie sich bereits vor der Kontaktaufnahme Gedanken über ein mögliches Thema Ihrer Abschlussarbeit gemacht und diese Überlegungen (in der Form einer Gliederung oder eines Exposés) kurz schriftlich zusammengefasst haben.
Für die zweitprüfende Person können Sie einen Vorschlag machen. Der Prüfungsausschussvorsitz behält sich allerdings vor, eine andere zweitprüfende Person einzusetzen, insbesondere wenn die Zweitprüfenden bereits durch andere Gutachten stark ausgelastet ist.
(Anmerkung: Bitte kontaktieren Sie eine mögliche zweitprüfende Person erst, nachdem Sie sich mit der Erstprüfenden über das Thema, Aufbau, Gliederung etc. der Arbeit geeinigt haben; manchmal empfehlen Ihnen die Erstprüfenden auch mögliche Zweitprüfende. Die eigentliche Betreuung der Arbeit wird in der Regel nur von der erstprüfenden Person geleistet.)
Gruppenarbeit
Es ist möglich, die Masterarbeit in Form einer Gruppenarbeit zu schreiben, sofern der einzelne Beitrag und die individuelle Prüfungsleistung deutlich unterscheidbar sind (vgl. § 14 Abs. 7 M.A.-PO). Dies muss mit den Betreuenden abgesprochen werden.
Anmeldung zum Abschlussmodul in STiNE
In STiNE sind keine Anmeldungen von Ihnen zur Abschlussarbeit oder zum Abschlussmodul notwendig. Dies erledigt das Prüfungsmanagement auf der Basis Ihres Anmeldeformulars.
Exmatrikulation und Urlaubssemester während der Masterarbeit
Sie müssen nicht bis zur Beendigung der Masterarbeit an der Universität Hamburg immatrikuliert sein. Bis zu zwei Jahre nach der Exmatrikulation haben Sie noch einen Prüfungsanspruch (§ 9 M.A.-PO).
Für die Vorbereitung oder das Verfassen der Masterarbeit kann kein Urlaubssemester genommen werden.
2. Anmeldung der Masterarbeit
Anmeldezeitraum
Sie können den Termin, an dem die Bearbeitungszeit für Ihre Masterarbeit beginnen soll, frei wählen, indem Sie das Datum auf dem Anmeldeformular eintragen.
Sie müssen Ihre Masterarbeit anmelden, wenn alle anderen Module des M.A. Politikwissenschaft abgeschlossen sind, alle im Wahlbereich erforderlichen Leistungspunkte erworben sind und die Regelstudienzeit überschritten ist.
Der Zeitpunkt der Anmeldung der Masterarbeit (Einreichen des Anmeldebogens) muss vor dem Beginn der Bearbeitungszeit liegen. (D. h. spätestens muss die Anmeldung einen Tag vor dem Beginn der Bearbeitungszeit erfolgen.)
Anmeldeformular
Die Anmeldung erfolgt über das offizielle Anmeldeformular (PDF) des Studienbüros (auch am Helpdesk erhältlich), das im Studienbüro abgegeben werden muss.
Nachträgliche Titeländerungen
Das Thema (= Titel) der Masterarbeit wird auf dem Anmeldebogen vermerkt. Titeländerungen und damit Änderungen des Themas der Masterarbeit sind nach der Anmeldung grundsätzlich nicht mehr möglich.
Eigenmächtige nachträgliche Änderungen, Ergänzungen (z. B. im Sinne von „Untertiteln“) und Ähnliches sind nicht zulässig. In Ausnahmefällen kann eine solche Änderung jedoch – mit Zustimmung der betreuenden Person – durch einen formlosen, begründeten Antrag bei dem Prüfungsausschussvorsitz beantragt werden.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit beträgt
- bei Studienbeginn bis WiSe 2012/13 fünf Monate
- bei Studienbeginn ab WiSe 2013/14 26 Wochen bzw. 6 Monate
Diese Bearbeitungszeit gilt auch für Teilzeitstudierende!
Errechnung des Abgabedatums
Die Bearbeitungszeit beginnt an dem im Anmeldeformular eingetragenen Datum. Sie erhalten nach der Abgabe des Anmeldeformulars per Post eine schriftliche Bestätigung des Studienbüros über die erfolgte Anmeldung. Das Thema, die prüfende Person und das genaue, verbindliche Abgabedatum finden Sie dann in STiNE unter „Meine Prüfungen“.
3. Das Verfassen der Masterarbeit
Rückgabe des Themas
Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb der ersten zwei Wochen nach der Ausgabe und nur begründet zurückgegeben werden. Das Thema der Masterarbeit kann von der betreuenden Person auf begründeten Antrag zurückgenommen werden, wenn aus fachlichen Gründen eine Bearbeitung nicht möglich ist (vgl. § 14 Abs. 5 M.A.-PO).
Verlängerung der Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungsdauer kann nach Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attestes einmalig um maximal eine Woche verlängert werden. Hierfür muss der Antrag auf Fristverlängerung der Abschlussarbeit (PDF) ausgefüllt und zusammen mit dem Attest eingereicht werden.
Bei längeren (als eine Woche) und bei mehrmaligen Erkrankungen können/müssen Sie einen formlosen (d. h. selbst geschriebenen) und begründeten Antrag an den Prüfungsausschuss stellen. Der Antrag kann nur in Fällen einer besonderen Härte, die die bzw. der Studierende nicht zu vertreten hat, gewährt werden. Über diese formlosen Verlängerungsanträge entscheidet der Prüfungsausschuss.
Der Antrag ist in jedem Fall vor Ablauf der Bearbeitungszeit mit dem entsprechenden Nachweis (z.B. ärztliches Attest) zu stellen. Das Studienbüro teilt dann den neuen Abgabetermin mit.
Umfang
Die Masterarbeit soll
- bei Studienbeginn bis WiSe 2012/13 ungefähr 120 Seiten, also ca. 36.000 Wörter
- bei Studienbeginn im WiSe 2013/14 ungefähr 70 bis 100 Seiten, also ca. 21.000 bis 30.000 Wörter
- bei Studienbeginn ab WiSe 2014/15 ungefähr 60 bis 80 Seiten, also ca. 18.000 bis 24.000 Wörter
umfassen.
Nicht eingerechnet werden dabei Literaturverzeichnis, Anhänge usw.
Abweichungen bzgl. des Umfangs sind mit der betreuenden Person abzustimmen.
4. Formale Anforderungen
Layout und Zitierweise
Vorgaben zum Layout, Zitierweise, usw. macht die betreuende Person. Bitte sprechen Sie mit dieser rechtzeitig darüber. Sollte sie bzw. er keine besonderen Vorgaben machen, beachten Sie bitte den Reader „Wissenschaftliches Arbeiten“ (PDF) des Studienbüros.
Sprache
Die Sprache der Masterarbeit ist in der Regel deutsch oder englisch. Abweichungen bzgl. der Sprache sind mit der betreuenden Person abzustimmen.
Titelblatt
Das Thema (= der Titel) auf dem Titelblatt muss exakt dem Wortlaut auf dem Anmeldeformular entsprechen. Sollte der Titel nachträglich durch den Prüfungsausschuss geändert worden sein, so muss genau dieser abgeänderte Titel vermerkt werden.
Auf dem Titelblatt muss zudem der Name, Matrikelnummer und Adresse der verfassenden Studierenden sowie die Namen der Erst- und Zweitprüfenden angegeben werden.
Eidesstattliche Versicherung
Als letzte Seite müssen Sie eine eidesstattliche Versicherung einfügen und mit Datum und Unterschrift bestätigen, am Besten in folgendem Wortlaut:
"Versicherung an Eides statt:
Ich versichere, dass ich die Arbeit selbständig und ohne fremde Hilfe angefertigt habe. Ich habe keine anderen als die im Literatur- bzw. Quellenverzeichnis angegebenen Hilfsmittel benutzt und mich keiner darüberhinausgehender Internetquellen bedient. Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäß aus Veröffentlichungen entnommen wurden, sind als solche kenntlich gemacht. Ich habe die Arbeit zuvor nicht in einem anderen Prüfungsverfahren eingereicht. Die eingereichte schriftliche Fassung entspricht jener auf dem beiliegenden elektronischen Speichermedium.“
5. Abgabe
Fristgerechte Abgabe
Die Masterarbeit muss fristgerecht, d.h. spätestens an dem Tag, der Ihnen bei Ihrer Anmeldung als Abgabedatum mitgeteilt wurde, entweder im Studienbüro Sozialwissenschaften (gegen Quittung) oder per Post (das Datum des Poststempels gilt als Abgabedatum) abgegeben werden. Sollte der Abgabetermin auf einen Tag fallen, an dem das Gebäude Allendeplatz 1 geschlossen ist, ist der Abgabetermin der unmittelbar folgende Werktag!
Eine nicht fristgerecht eingereichte Masterarbeit wird mit „nicht ausreichend“ bewertet (§ 16 Abs. 1 M.A.-PO).
Exemplare
Abgegeben werden müssen drei ausgedruckte Exemplare mit Klebebindung.
Bei genehmigter Gruppenarbeit müssen vier ausgedruckte Exemplare mit Klebebindung abgegeben werden.
Jedes Exemplar ist mit einem beschrifteten Datenträger zu versehen, auf dem die Arbeit in der vorgelegten Fassung gespeichert ist.
Der Datenträger (in der Regel eine CD-ROM) sollte in der Arbeit ausreichend befestigt sein (z. B. durch entsprechende Klebetaschen im Umschlag) und die Masterarbeit nach Möglichkeit im Microsoft Word- oder PDF-Format enthalten (vgl. § 14 Abs. 8 M.A.-PO).
6. Gutachten und Bewertung
Begutachtung
Die Bewertung der Masterarbeit soll von beiden Prüfenden unverzüglich, spätestens sechs Wochen nach Einreichung erfolgen (vgl. § 14 Abs. 10 M.A.-PO). Die Gutachten werden Ihnen durch das Studienbüro zugeschickt.
Bewertung
Die Endnote ergibt sich als arithmetisches Mittel der durch die beiden Prüfenden vergebenen Noten unter Berücksichtigung von § 15 M.A.-PO.
Mündliche Prüfung
Für Studierende, die bis einschließlich WiSe 12/13 zugelassen wurden, gehört zum Abschlussmodul neben der Masterarbeit auch eine 45-minütige mündliche Prüfung durch die erstprüfende Person und eine beisitzende Person (i. d. R. die Zweitprüfende). In dieser mündlichen Prüfung verteidigen Sie Ihre Masterarbeit.
Bitte vereinbaren Sie mit Ihren Prüfenden rechtzeitig einen Termin für die mündliche Prüfung.
Studierende, die ab dem WiSe 13/14 zugelassen wurden, müssen im Abschlussmodul keine mündliche Prüfung ablegen.
7. Wiederholung der Masterarbeit
Eine nicht bestandene Masterarbeit kann einmal wiederholt werden. Die Wiederholung muss spätestens sechs Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses beantragt werden (vgl. § 14 Abs. 11 M.A.-PO).
Für die Wiederholungsarbeit muss ein neues Thema mit der betreuenden Person vereinbart werden. Eine Überarbeitung der mit „nicht ausreichend“ bewerteten Masterarbeit ist ausgeschlossen.
8. Zeugnis
Zeugnisantrag
Zusammen mit dem Gutachten erhalten Sie ein Formular mit dem Sie die Ausstellung Ihres Zeugnisses beantragen können. Sobald Ihr Zeugnis ausgefertigt und unterschrieben ist, werden Sie benachrichtigt und können es im Studienbüro abholen.
Exmatrikulation
Sie werden nicht automatisch exmatrikuliert. Sobald Sie aber Ihr Zeugnis erhalten haben, werden Sie im folgenden Semester keine Aufforderung zur weiteren Immatrikulation mehr bekommen.
Masterarbeit Journalistik und Kommunikationswissenschaft
Die Informationen zum Abschlussmodul im M.A. Journalistik und Kommunikationswissenschaft finden Sie inhaltsgleich in diesem Informationsblatt (PDF).
1. Vor der Anmeldung
Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassung zur Masterarbeit setzt den erfolgreichen Abschluss aller Pflichtmodule der ersten beiden Semester (M1 bis M5) voraus (FSB Zu § 14 Abs. 2). Bei Studienbeginn bis WiSe 2013/14 müssen zudem insgesamt mindestens 75 LP nachgewiesen werden.
Vorgezogene Anmeldung
Wenn Prüfungen zwar schon abgelegt, aber noch nicht bewertet wurden und dadurch die erforderliche LP-Zahl bzw. der erforderliche Modulabschluss noch nicht erreicht wird, kann eine vorgezogene Anmeldung zur Masterarbeit beantragt werden.
Bitte fügen Sie in einem solchen Fall dem ausgefüllten Anmeldeformular zur Masterarbeit (siehe Punkt 2.) einen formlosen Antrag auf die „Vorgezogene Anmeldung zur Masterarbeit“ bei, d. h. ein selbstverfasstes Schreiben, in dem Sie darlegen, welche Zulassungsvoraussetzungen (noch) nicht erfüllt wurden und was die Gründe für die angestrebte vorgezogene Anmeldung sind.
Betreuende und Themenfindung
Vor der offiziellen Anmeldung der Masterarbeit muss die Betreuung und das Thema mit der erstprüfenden Person besprochen werden.
Das Thema muss als Exposé ausgearbeitet werden, das mit der betreuenden Person abzustimmen ist.
Grundsätzlich gilt, dass Hochschullehrkräfte (Professor:innen, Juniorprofessor:innen) sowie habilitierte Mitglieder der Hochschule (Privatdozierende, habilitierte Mitarbeitende) in allen Prüfungen ihres Fachgebiets prüfen können (§ 64 HmbHG). Erstprüfende Person der Masterarbeit muss eine Hochschullehrkraft sein. Eine Liste der möglichen Prüfenden findet sich am Helpdesk oder über folgenden Link:
Die Zulassung anderer Betreuender– z. B. solche, die keine Hochschullehrerkräfte sind, oder externe Lehrende, also Lehrende anderer Fakultäten der Universität Hamburg oder anderer Universitäten – kann durch einen entsprechenden formlosen (d. h. selbst geschriebenen) und begründeten Antrag an den Prüfungsausschussvorsitz des jeweiligen Studiengangs beantragt werden. Wissenschaftliche Mitarbeitende können im Einzelfall nach Genehmigung durch den zuständigen Prüfungsausschuss als Prüfende in Abschlussprüfungen zugelassen werden, wenn sich das Thema einer Abschlussarbeit auf den Lehrstoff ihrer Lehrveranstaltungen bzw. der dazugehörigen Module beschränkt.
Um ein geeignetes Thema zu finden, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Lehrkraft oder vereinbaren Sie einen persönlichen Termin. Sprechen Sie schon frühzeitig mit Lehrenden, z. B. den Betreuenden Ihrer Haus- und Projektarbeiten, über mögliche Themen. Vorteilhaft ist es, wenn Sie sich bereits vor der Kontaktaufnahme Gedanken über ein mögliches Thema Ihrer Abschlussarbeit gemacht und diese Überlegungen (in der Form einer Gliederung oder eines Exposés) kurz schriftlich zusammengefasst haben.
Bitte kontaktieren Sie eine mögliche zweitprüfende Person erst, nachdem Sie sich mit der erstprüfenden Person über das Thema, Aufbau, Gliederung etc. der Arbeit geeinigt haben; manchmal empfehlen Ihnen die Erstprüfenden auch mögliche Zweitprüfende. Die eigentliche Betreuung der Arbeit wird in der Regel nur von der erstprüfenden Person geleistet.
Gruppenarbeit
Es ist möglich, die Masterarbeit in Form einer Gruppenarbeit zu schreiben, sofern der einzelne Beitrag und die individuelle Prüfungsleistung deutlich unterscheidbar sind (vgl. § 14 Abs. 7 M.A.-PO). Dies muss mit der betreuenden Person abgesprochen werden.
Anmeldung zum Abschlussmodul in STiNE
In STiNE sind keine Anmeldungen von Ihnen zur Abschlussarbeit oder zum Abschlussmodul notwendig. Dies erledigt das Prüfungsmanagement auf der Basis Ihres Anmeldeformulars.
Exmatrikulation und Urlaubssemester während der Masterarbeit
Sie müssen nicht bis zur Beendigung der Masterarbeit an der Universität Hamburg immatrikuliert sein. Bis zu zwei Jahre nach der Exmatrikulation haben Sie noch einen Prüfungsanspruch (§ 9 Abs. 2 M.A.-PO).
Für die Vorbereitung oder das Verfassen der Masterarbeit kann kein Urlaubssemester genommen werden.
2. Anmeldung der Masterarbeit
Anmeldezeitraum
Bei Erreichen von 90 LP soll die bzw. der Studierende innerhalb von 6 Wochen die Zulassung zur Masterarbeit beantragen. Maßgeblich für die Berechnung der Frist ist das Datum der Bekanntgabe des letzten Prüfungsergebnisses.
Der Zeitpunkt der Anmeldung der Masterarbeit (Einreichen des Anmeldebogens) muss vor dem Beginn der Bearbeitungszeit liegen. (D. h. spätestens muss die Anmeldung einen Tag vor dem Beginn der Bearbeitungszeit erfolgen.)
Anmeldeformular
Die Anmeldung erfolgt über das offizielle Anmeldeformular (PDF) des Studienbüros (auch am Helpdesk erhältlich), das im Studienbüro abgegeben werden muss.
Der Prüfungsausschuss empfiehlt, die Formulierung des Themas mit Bedacht zu wählen. Einerseits sollte die Formulierung den Gegenstand der Arbeit hinreichend genau bezeichnen. Anderseits sollte die Formulierung so offen sein, dass sie nach der Zulassung auch bei unvorhergesehenen Untersuchungsverläufen möglichst nicht (oder nur in schwerwiegenden Fällen) geändert werden muss. Insbesondere muss der „Titel“ der Masterarbeit kein druckreifer Titel für eine spätere Veröffentlichung sein.
Nachträgliche Titeländerungen
Das Thema (= Titel) der Masterarbeit wird auf dem Anmeldebogen vermerkt.
Eigenmächtige nachträgliche Änderungen, Ergänzungen (z. B. im Sinne von „Untertiteln“) und Ähnliches sind nicht zulässig. In Ausnahmefällen kann eine solche Änderung jedoch beantragt werden.
Sie müssen dafür einen entsprechenden Antrag an die betreuende Person Ihrer Masterarbeit stellen und darin die Notwendigkeit der Änderung begründen. Die betreuende Person muss dem Antrag zustimmen, den neuen „Titel“ bzw. „Untertitel“ festlegen und den Vorsitz des Prüfungsausschusses über die Änderung informieren. Der Prüfungsausschussvorsitz genehmigt die Änderung und leitet sie an das Studienbüro Sozialwissenschaften weiter.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit beträgt
- bei Studienbeginn bis WiSe 2013/14: 5 Monate
- bei Studienbeginn ab WiSe 2014/15: 6 Monate
Diese Bearbeitungszeit gilt auch für Teilzeitstudierende!
Errechnung des Abgabedatums
Die Bearbeitungszeit beginnt an dem im Anmeldeformular eingetragenen Datum. Sie erhalten nach der Abgabe des Anmeldeformulars per Post eine schriftliche Bestätigung des Studienbüros über die erfolgte Anmeldung. Das Thema, die Prüfenden und das genaue, verbindliche Abgabedatum finden Sie dann in STiNE unter „Meine Prüfungen“.
3. Das Verfassen der Masterarbeit
Rückgabe des Themas
Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb der ersten zwei Wochen nach der Ausgabe und nur begründet zurückgegeben werden. Das Thema der Masterarbeit kann von der betreuenden Person auf begründeten Antrag zurückgenommen werden, wenn aus fachlichen Gründen eine Bearbeitung nicht möglich ist (vgl. § 14 Abs. 5 M.A.-PO).
Verlängerung der Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungsdauer kann in begründeten Härtefällen verlängert werden. Regelhaft ist eine einmalige Verlängerung um maximal eine Woche möglich. Hierfür muss der Antrag auf Fristverlängerung der Abschlussarbeit (PDF) ausgefüllt und zusammen mit einem Beleg des Härtefalls im Studienbüro Sozialwissenschaften eingereicht werden. Bei Krankheit müssen Sie ein entsprechendes ärztliches Attest beilegen.
Anträge auf Verlängerung der Bearbeitungszeit über mehr als eine Woche können nur in Fällen einer besonderen Härte, die die bzw. der Studierende nicht zu vertreten hat, genehmigt werden. Über diese formlosen Verlängerungsanträge entscheidet der Prüfungsausschuss.
Bei längeren (mehr als eine Woche) und bei mehrmaligen Erkrankungen können/müssen Sie einen formlosen (d. h. selbst geschriebenen und begründeten) Antrag an den Prüfungsausschuss stellen und Ihre Krankheit durch ein ärztliches Attest belegen. In anderen Fällen müssen Sie den Grund Ihres Verlängerungsantrags ausführlich darlegen bzw. begründen und ggf. durch geeignete Belege nachweisen.
Bei unvorhersehbaren Verzögerungen im Forschungsprozess müssen Sie der betreuenden Person Ihrer Masterarbeit die Ursachen der Verzögerung glaubhaft nachweisen. Die betreuende Person gibt daraufhin eine Stellungnahme an den Prüfungsausschuss ab, der über Ihren Verlängerungsantrag entscheidet.
Dagegen können insbesondere parallel zur Masterarbeit stattfindende Praktika und Erwerbsarbeit nicht als Gründe für eine Fristverlängerung akzeptiert werden.
Der Antrag ist in jedem Fall vor Ablauf der Bearbeitungszeit mit dem entsprechenden Nachweis (z. B. ärztliches Attest) zu stellen. Das Studienbüro teilt dann den neuen Abgabetermin mit.
Umfang
Der Umfang der Masterarbeit ist mit den Prüfenden zu vereinbaren. In der Regel liegt er zwischen 60 und 100 Seiten inkl. Quellenverzeichnis. Hinzu kommt der Anhang.
4. Formale Anforderungen
Layout und Zitierweise
Vorgaben zum Layout, zur Zitierweise usw. in der Masterarbeit im Fach Journalistik und Kommunikationswissenschaft finden Sie in Abschnitt 9. Studiengangsspezifische Hinweise für die formale Gestaltung der Masterarbeit.
Sprache
Die Sprache der Masterarbeit ist in der Regel deutsch oder englisch. Abweichungen bzgl. der Sprache sind mit der betreuenden Person abzustimmen.
Titelblatt
Das Thema (= der Titel) auf dem Titelblatt muss exakt dem Wortlaut auf dem Anmeldeformular entsprechen. Sollte der Titel nachträglich durch den Prüfungsausschuss geändert worden sein, so muss genau dieser abgeänderte Titel vermerkt werden.
Ein Muster für das Titelblatt finden Sie im Anhang der PDF-Fassung dieser Informationen zur Masterarbeit Journalistik und Kommunikationswissenschaft.
Eidesstattliche Versicherung
Als letzte Seite müssen Sie eine eidesstattliche Versicherung einfügen und mit Datum und Unterschrift bestätigen, am Besten in folgendem Wortlaut:
"Ich versichere an Eides statt durch meine Unterschrift, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig und ohne fremde Hilfe angefertigt und nicht in einem anderen Prüfungsverfahren eingereicht habe.
Ich habe keine anderen als die im Literatur- bzw. Quellenverzeichnis angegebenen Hilfsmittel benutzt und mich keiner darüberhinausgehender Internetquellen bedient. Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäß aus Veröffentlichungen entnommen wurden, sind durch Quellenangaben kenntlich gemacht. Dies gilt auch für Zeichnungen, Skizzen, bildliche Darstellungen und dergleichen sowie für Quellen aus dem Internet.
Die eingereichte schriftliche Fassung entspricht jener auf dem beiliegenden elektronischen Speichermedium.
[Ort], [Datum] [Unterschrift]"
Ebenfalls sollten Sie eine Erklärung abgeben, ob Sie mit der Einsichtnahme Ihrer Masterarbeit in der Fachbibliothek Sozialwissenschaften einverstanden sind:
"Ich erkläre mich einverstanden [oder:] nicht einverstanden, dass meine Masterarbeit an die Fachbibliothek Sozialwissenschaften ausgeliehen wird.
[Ort], [Datum] [Unterschrift]"
5. Abgabe
Fristgerechte Abgabe
Die Masterarbeit muss fristgerecht, d. h. spätestens an dem Tag, der Ihnen bei Ihrer Anmeldung als Abgabedatum mitgeteilt wurde, entweder im Studienbüro Sozialwissenschaften (gegen Quittung) oder per Post (das Datum des Poststempels gilt als Abgabedatum) abgegeben werden. Sollte der Abgabetermin auf einen Tag fallen, an dem das Gebäude Allendeplatz 1 geschlossen ist, ist der Abgabetermin der unmittelbar folgende Werktag!
Eine nicht fristgerecht eingereichte Masterarbeit wird mit „nicht ausreichend“ bewertet (§ 16 Abs. 1 M.A.-PO).
Exemplare
Abgegeben werden müssen drei ausgedruckte Exemplare mit Klebebindung.
Bei genehmigter Gruppenarbeit müssen vier ausgedruckte Exemplare mit Klebebindung abgegeben werden.
Jedes Exemplar ist mit einem beschrifteten Datenträger zu versehen, auf dem die Arbeit in der vorgelegten Fassung gespeichert ist.
Der Datenträger (in der Regel eine CD-ROM) sollte in der Arbeit ausreichend befestigt sein (z. B. durch entsprechende Klebetaschen im Umschlag) und die Masterarbeit nach Möglichkeit im Microsoft Word- oder PDF-Format enthalten (vgl. § 14 Abs. 8 M.A.-PO).
6. Gutachten und Bewertung
Begutachtung
Die Bewertung der Masterarbeit soll von beiden Prüfenden unverzüglich, spätestens sechs Wochen nach Einreichung erfolgen (vgl. § 14 Abs. 10 M.A.-PO). Die Gutachten werden Ihnen durch das Studienbüro zugeschickt.
Bewertung
Die Endnote ergibt sich als arithmetisches Mittel der durch die beiden Prüfenden vergebenen Noten unter Berücksichtigung von § 15 M.A.-PO.
7. Wiederholung der Masterarbeit
Eine nicht bestandene Masterarbeit kann einmal wiederholt werden. Die Wiederholung muss spätestens sechs Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses beantragt werden (vgl. § 14 Abs. 11 M.A.-PO).
Für die Wiederholungsarbeit muss ein neues Thema mit der betreuenden Person vereinbart werden. Eine Überarbeitung der mit „nicht ausreichend“ bewerteten Masterarbeit ist ausgeschlossen.
8. Zeugnis
Zeugnisantrag
Zusammen mit dem Gutachten erhalten Sie ein Formular mit dem Sie die Ausstellung Ihres Zeugnisses beantragen können. Sobald Ihr Zeugnis ausgefertigt und unterschrieben ist, werden Sie benachrichtigt und können es im Studienbüro abholen.
Exmatrikulation
Sie werden nicht automatisch exmatrikuliert. Sobald Sie aber Ihr Zeugnis erhalten haben, werden Sie im folgenden Semester keine Aufforderung zur weiteren Immatrikulation mehr bekommen.
9. Studiengangsspezifische Hinweise für die formale Gestaltung der Masterarbeit
Format |
DIN A4 |
Seitendruck |
Beidseitiger Druck wird empfohlen. (Einseitiger Druck wird akzeptiert.) |
Seitennummerierung |
Die Seiten werden durchlaufend nummeriert. In der Regel wird das Deckblatt nicht nummeriert, danach gibt es zwei Möglichkeiten: 1. Das Inhaltverzeichnis beginnt auf Seite 1. 2. Das Inhaltsverzeichnis wird in römischen Ziffern nummeriert. Die fortlaufende Nummerierung beginnt dann erst mit der ersten Seite der Einleitung. |
Seitenrand |
links 4 cm, rechts 2 cm, oben 3-4 cm, unten 2-3 cm |
Typografie |
1,5 Zeilen Abstand, 12 Punkt Schriftgröße, Times/Times New Roman oder vergleichbare Schrift |
Titel-/Deckblatt |
Die erste Seite ist die Titelseite (nicht nummeriert). Weiter hinten in diesem Informationsblatt finden Sie ein Musterdeckblatt. |
Inhaltsverzeichnis/ Gliederung |
Auf der ersten Innenseite folgt das Inhaltsverzeichnis. Bitte nummerieren Sie die Kapitel und Subkapitel sowohl im Inhaltsverzeichnis als auch im Text nach einem einheitlichen System. Zu jedem Gliederungspunkt ist im Inhaltsverzeichnis die Seitenzahl anzugeben. |
Haupttext |
Danach folgt der Haupttext der Arbeit. Er besteht aus drei zentralen Teilen: Einleitung, Hauptteil und Schluss/Fazit. |
Zitation |
Sie sollten sich an einem in der Kommunikationswissenschaft gebräuchlichen Zitationsstandard orientieren (z.B. APA). Einzelheiten sollten Sie mit Ihrer betreuenden Person absprechen. |
Fuß- und Endnoten |
Fußnoten befinden sich am Fuß der Seite, Endnoten am Schluss des Textes (Haupttext). Sie können selbst entscheiden, welche Variante Sie benutzen möchten. Fuß- und Endnoten werden in der Regel mit einer 1 bis 2 Punkt kleineren Schrift formatiert. |
Quellen- oder Literaturverzeichnis |
Das Quellen- oder Literaturverzeichnis enthält sämtliche Quellen, die Sie herangezogen haben. Aufsätze, Bücher, Internetquellen werden nicht getrennt. Die Auflistung der Titel erfolgt in alphabetischer Reihenfolge nach dem Nachnamen der Autorin oder des Autors. Wird ein Autor oder eine Autorin mehrmals genannt, so werden die jeweiligen Quellen nach Jahreszahlen geordnet. |
Tabellen, Abbildungen, Dokumente etc. |
Tabellen, Abbildungen etc. können in den Text eingebunden oder am Ende der Arbeit im Anhang dokumentiert werden. Sie werden durchlaufend nummeriert (Tabellen und Abbildungen getrennt) und erhalten einen möglichst präzisen Titel oder eine dementsprechende Legende. Wenn es sich um Darstellungen aus anderen Quellen handelt, muss diese angegeben werden. |
Tabellen- und Abbildungsverzeichnis |
Für Tabellen und Abbildungen muss ein eigenständiges Verzeichnis erstellt werden. Befinden sich die Abbildungen und/oder Tabellen im Text, dann folgt das Verzeichnis üblicherweise dem Inhaltsverzeichnis. Befinden sich die Darstellungen in einem Anhang, dann kann das Verzeichnis auch an den Anfang oder das Ende des Anhangs gestellt werden. |
Anhang |
Der gedruckte Anhang muss einen Einblick in die verwendeten Untersuchungsinstrumente (z.B. Interviewleitfäden, Codebuch) geben. Er kann auch weitere Tabellen oder Abbildungen enthalten. Auf einer beigefügten CD muss sich noch einmal die mit der Papierversion identische Version der Masterarbeit digital befinden. Zusätzlich sollten auf der CD, getrennt vom Originalmanuskript, eine vollständige Dokumentation aller Untersuchungsinstrumente sowie die erhobenen Daten (z.B. Interviewtranskripte, Datensätze) zur Verfügung gestellt werden. Hiervon abweichende Regelungen können mit den Prüfenden vereinbart werden. |