Bescheinigungen (aller Arten)
Transcript of Records
Die im Rahmen Ihres Studiums erbrachten Leistungen können durch ein Transcript of Records (ToR) bescheinigt werden. Das ToR kann in elektronischer Form in Ihrem STiNE-Portal hinterlegt werden und kann dann als offizielles Dokument selbstständig mehrfach ausgedruckt werden. Es kann auch als Hardcopy beantragt werden, dann aber nur in einfacher Ausfertigung. In beiden Fällen kann das ToR auf Englisch und auf Deutsch ausgestellt werden.
Beantragen Sie das Transcript bitte mit dem Webformular
Bevor Sie die Ausstellung eines Transcripts beantragen, sollten Sie überprüfen, ob die Angaben Ihrem Leistungskonto korrekt sind. Wenn nicht oder wenn Sie unsicher sind, dann wenden Sie sich bitte an das für Ihren Studiengang zuständige Prüfungsmanagement.
Zeugnisse und Urkunden
Am Ende eines erfolgreichen Studiums werden auf Antrag folgende Abschlussdokumente auf Deutsch (Original) und in englischsprachiger Kopie erstellt: Zeugnis, Urkunde, Diploma Supplement, Transcript of Records. Die Dokumente weisen als Abschlussdatum des Studiums das Datum der zeitlich zuletzt absolvierten Prüfungsleistung aus. Ist z. B. die Bachelorarbeit die letzte Prüfungsleistung, ist das (tatsächliche) Abgabedatum das offizielle Abschlussdatum des Studiums. Zudem wird das Datum der Dokumenterstellung festgehalten. Die Dokumente werden vom Prüfungsausschussvorsitz bzw. dem/der Dekan:in unterschrieben.
Nach Erbringung und Bewertung aller Prüfungsleistungen wird Ihnen der Antrag auf Ausstellung der Zeugnisdokumente vom zuständigen Prüfungsmanagement per Mail zugesandt. In der Regel wird dieser Antrag den übersandten Gutachten der Abschlussarbeit beigelegt.
Bei Fragen zu den Zeugnisdokumenten wenden Sie sich bitte an das für Ihren Studiengang zuständige Prüfungsmanagement:
§48-Bafög-Leistungsbescheinigung
Studierende, die BAföG-Leistungen beziehen, müssen im Verlauf Ihres Studiums eine Leistungsbescheinigung nach §48 BAföG beim Studierendenwerk Hamburg vorlegen. In das entsprechende Formular tragen Sie bitte neben den persönlichen Angaben unbedingt auch das Fachsemester ein, für das die Leistungen bescheinigt werden sollen (in der Regel das 4. Fachsemester).
Benutzen Sie für die Antragstellung bitte das folgende Webformular:
Studienprognose-Bescheinigung
Im Rahmen von Bewerbungen um einen Masterstudienplatz müssen in manchen Fällen so genannte Studienprognose-Bescheinigungen vorgelegt werden. Aber auch zukünftige Arbeitgebende oder Stiftungen, die Stipendien vergeben, verlangen bisweilen offizielle Bescheinigungen zum voraussichtlichen Studienende.
In diesen Studienprognosen wird bescheinigt, dass das Studium bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (in der Regel der Beginn des neuen Studiums oder einer Berufstätigkeit) erfolgreich abgeschlossen werden kann. Da die Ausstellung der Prognose-Bescheinigungen häufig mit Rückfragen verbunden sind, können Sie diese Bescheinigungen nur im Rahmen eines Sprechstundentermins bei der für Ihren Studiengang zuständigen Studienkoordination beantragen.
Pflichtpraktikum-Bescheinigung
Der Studienplan der Bachelorstudiengänge Soziologie und Politikwissenschaft umfasst ein neunwöchiges Praktikum, das im Verlauf des Studiums absolviert werden muss. Gegenüber der Praktikumsstelle muss oftmals bescheinigt werden, dass es sich bei dem Praktikum um ein so genanntes Pflichtpraktikum handelt. Da Studierende ihr Praktikum auch im Ausland absolvieren können, kann die Bescheinigung auf Deutsch oder auf Englisch ausgestellt werden.
Bitte beantragen Sie die Bescheinigung mit dem folgenden Webformular:
Learning Agreement
Learning Agreements (LA) sind schriftliche Vereinbarungen, die im Rahmen eines Auslandsstudiums getroffen werden. Die Vereinbarungen regeln die Anerkennungen der im Rahmen des Auslandsstudiums erbrachten Leistungen für das Studium an der UHH.
Zunächst müssen Studierende ein LA im Rahmen Ihre Bewerbung um einen Studienplatz in einem der Austauschprogramme vorlegen. Das LA, das bei der Bewerbung vorgelegt werden muss, ist in der Regel 'vorläufig'. D.h. es werden Kurse eingetragen, die aus dem aktuellen oder einem älteren Lehrangebot stammen, nicht aber aus dem Semester, in dem das Auslandsstudium absolviert werden soll.
Beachten Sie bitte, dass das Learning Agreement, das Sie für die Bewerbung um ein Auslandsstudium benötigen, nicht mit der Studienkoordination abgesprochen werden muss und auch nicht von der Studienkoordination unterschrieben werden muss.
Erst nach einer erfolgreichen Bewerbung um einen Platz in einem Austauschprogramm müssen Sie ein Learning Agreement erstellen, das mit der Studienkoordination Ihres Studiengangs besprochen und von ihr unterzeichnet werden muss und das Sie dann an die entsprechende Partneruniversität schicken. Um die Anrechenbarkeit der Kurse zu klären und das LA unterschreiben zu lassen, müssen Sie einen Sprechstundentermin bei Ihrer Studienkoordination wahrnehmen.
Zur Besprechung eines Learning Agreements kündigen Sie sich bitte per Mail bei der zuständigen Studienkoordination für die Sprechstunden an. Als Mailanhang fügen Sie neben dem LA bitte auch - sofern vorhanden - Informationen zu den aufgeführten Kursen mit (z.B. Angaben zu den behandelten Themen, vorgesehenen Prüfungen, Literaturlisten) als PDF-Dateien bei.
Beachten Sie bitte auch die Hinweise des International Office der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften zum korrekten Ausfüllen der Learning Agreements.
Sollten sich nach der Ankunft an der ausländischen Universität noch Änderungen hinsichtlich der Kurse ergeben, die Sie belegen wollen, müssen diese Änderungen in einem 'Learning Agreement für Änderungen' festgehalten werden. Diese Änderungen müssen ebenfalls mit der Studienkoordination Ihres Studiengangs geklärt werden. Dies geschieht am besten per E-Mai, in der Sie die Anrechenbarkeit der Kurse anfragen und in der Sie Informationen zu den aufgeführten Kursen per Mailanhang oder Link beifügen.
Hier können Sie sich über die für Ihren Studiengang zuständige Studiengangskoordination und die Sprechzeiten informieren:
Beglaubigungen
Sie benötigen eine beglaubigte Kopie Ihrer Abschlussdokumente (Urkunde, Zeugnis, Transcript of Records oder Diploma Supplement) oder anderer Dokumente, die Sie im Verlauf Ihres Studiums erhalten haben? Dann wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Meldebehörde. Welche Meldebehörde für Sie zuständig ist, richtet sich nach Ihrem Wohnort. In Hamburg können Sie Ihre Unterlagen bei den Kundenzentren der Stadt beglaubigen lassen.
Weitere Informationen:
- Behördenfinder der Stadt Hamburg
- Informationen über die Durchführung von Beglaubigungen, Stadt Hamburg
- Informationen über Vorbeglaubigungen bzw. Apostillen für das Ausland, Stadt Hamburg
Bitte haben Sie Verständnis, dass in den Studienbüros der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften keine Beglaubigungen durchgeführt werden.
ECTS-Noten
Gemäß den Empfehlungen der Hochschulrektorenkonferenz und den aktuellen Bestimmungen der Universität Hamburg werden von den Studienbüros der WiSo-Fakultät zurzeit keine ECTS-Noten in Zeugnisdokumenten oder anderen Dokumenten ermittelt und ausgewiesen.
Eine entsprechende Erklärung des Studiendekanats der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, die Sie erforderlichenfalls als offiziellen Nachweis vorlegen können, finden Sie hier:
Leistungsnachweise (Scheine)
Leistungsnachweise in Papierform (Scheine) können nur in begründeten Ausnahmefällen zum Einsatz kommen, z.B. wenn Prüfungsergebnisse nicht in STiNE erfasst werden können, sondern vom Prüfungsmanagement nachgetragen werden müssen. Diese Scheine reichen Sie bitte beim zuständigen Prüfungsmanagement ein.
- Mitarbeitende des Studienbüro Sozialwissenschaften
- Leistungsnachweis für Teilnahme an Lehrveranstaltung [PDF nicht barrierefrei]
- Leistungsnachweis und Protokoll für mündliche Prüfung [PDF nicht barrierefrei]
Lernvereinbarungen
In den meisten Studiengängen des Fachbereichs Sozialwissenschaften kann der Erwerb von Leistungspunkten durch das Erbringen von Prüfungsleistungen außerhalb des regulären Lehrangebotes vereinbart werden. Zu diesem Zweck müssen zuvor Lernvereinbarungen (Learning Contracts) zwischen einer bzw. einem Studierenden und einer betreuenden Person geschlossen werden.
Die zu erbringenden Leistungen, d. h. das zu behandelnde Thema sowie die zu erbringenden Studien-/Prüfungsleistungen werden in der Lernvereinbarung festgehalten. Die Lernvereinbarung wird von der betreuenden Person und dem bzw. der Studierenden unterzeichnet und anschließend am Helpdesk des Studienbüro Sozialwissenschaften abgegeben. Über die Anerkennung entscheidet der Prüfungsausschussvorsitz.
- Formular Lernvereinbarung [PDF nicht barrierefrei]
Degree Verification
Bei einer Degree Verification handelt es sich um eine Bestätigung Ihrer Hochschule über Ihren Studienabschluss mit insbesondere folgenden Angaben: Studiengang, akademischer Grad und Abschlussdatum. Diese Form der Bestätigung wird im Einzelfall von potenziellen, häufig ausländischen Arbeitgebenden nachgefragt.
Wenn Sie eine solche Bestätigung benötigen, wenden Sie sich bitte an das CampusCenter der Universität Hamburg und nutzen dafür das Kontaktformular:
Zweitschriften
Zweitschriften ersetzen die originalen Zeugnisdokumente (Urkunde, Zeugnis, Transcript of Records, Diploma Supplement). Sie werden auf Antrag erstellt, wenn die Originale unauffindbar sind oder sie verloren oder zerstört wurden.
Gemäß Beschluss des Dekanats der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften werden für die Erstellung der Ersatzdokumente Gebühren erhoben (10,00 EUR pro Dokument).
Eine Zweitschrift kann nur ausgestellt werden, wenn glaubhaft versichert wurde, dass die Antragsvoraussetzungen (unwiderruflicher Verlust, Zerstörung etc.) erfüllt sind. Wenn Sie ein zusätzliches Exemplar eines Dokumentes benötigen, müssten Sie eine Kopie bei den dafür zuständigen Stellen (z.B. Bezirks- und Ortsämter) beglaubigen lassen. Die Echtheit von deutschen Zeugnisdokumenten bei der Verwendung im Ausland bestätigt das Einwohnerzentralamt (insbesondere Anbringung der "Apostille").
Die Zweitschrift muss deutlich als solche kenntlich gemacht werden und darf vom Original nicht abweichen (Namensänderungen werden z. B. nicht berücksichtigt).
Die Ausstellung einer Zweitschrift kann nur im Rahmen eines persönlichen Gesprächstermins bei dem für Ihren Studiengang zuständigen Prüfungsmanagement beantragt werden. Da die Erstellung einer Zweitschrift oftmals sehr aufwändig ist, müssen Sie mit einer längeren Bearbeitungsdauer rechnen.