Anerkennung/Anrechnung von Studienleistungen
Bei der Anerkennung von Studienleistungen geht es um die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer anderen Hochschule in einem vorherigen Studium oder im Rahmen eines Auslandsstudiums erbracht wurden.
ACHTUNG: Beachten Sie bitte eine Besonderheit bei der Anerkennung von Studienleistungen, die an der Universität Hamburg erbracht wurden und die für den Freien Wahlbereich Ihres Studiums angerechnet werden sollen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link:
Die Anerkennung von Leistungen geschieht auf der Basis der Prüfungsordnungen und Fachspezifischen Bestimmungen der Studiengänge und steht in der Verantwortung des jeweilig zuständigen Prüfungsausschusses. Die Prüfung der Anerkennungsanträge orientiert sich an dem Grundsatz, dass Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer anderen Hochschule oder im Rahmen eines anderen Studiums erbracht worden sind, anerkannt werden, sofern keine wesentlichen Unterschiede zwischen den erworbenen und den an der aufnehmenden Hochschule zu erwerbenden Kenntnissen und Fähigkeiten bestehen (Hamburgisches Hochschulgesetz, § 40).
Die Anerkennung von Studienleistungen erfolgt in 3 Schritten.
1. Studierende: Mail an die zuständige Studienkoordination (ggf. Beratungsgespräch)
Vor Einreichen des Antrags nehmen Sie bitte unbedingt per Mail Kontakt mit der Studienkoordination Ihres Studiengangs auf. Bitte Die Studienkoordination Ihres Studiengangs sind Ihre zentralen Ansprechpersonen in allen Fragen zur ‚Anerkennung von Leistungen':
Bitte fügen Sie der Mail einen entsprechenden Nachweis über die Leistungen (Transcript of Records als PDF-Datei) bei, die Sie sich anrechnen lassen wollen. Bitte formulieren Sie in der Mail, welche Leistungen Sie sich in welchen Modulen Ihres jetzigen Studiengangs anerkennen lassen wollen. Die Modulbeschreibungen Ihres Studiengangs finden Sie in den jeweiligen Fachspezifischen Bestimmungen:
Nach der Kontaktaufnahme wird das weitere Vorgehen mit der Studienkoordination Ihres Studiengangs abgestimmt. Ist im weiteren Verlauf ein Beratungsgespräch vorgesehen, bringen Sie bitte zu dem Termin mit der Studienkoordination die folgenden Unterlagen mit:
- Transcript of Records (im Original)
- Learning Agreement (nur bei Auslandssemester)
- ggf. Kurs- und/oder Modulbeschreibungen (z.B. Auszug aus dem Modulhandbuch, Studienplan, Literaturlisten, Sitzungsplan, Prüfungsunterlagen, etc.)
Zum Abschluss des Beratungsgespräches erhalten Sie ein Beratungsprotokoll, in dem die besprochenen Anerkennungen festgehalten sind.
2. Studierende: Antragstellung per Formular (aus STiNE-Portal)
Das elektronische Antragsformular finden Sie in Ihrem STiNE-Account unter dem Menüpunkt Studium/Studiumsverwaltung/Anträge. Dort wählen Sie bitte das Formular V Fak. WiSo - Antrag auf Anerkennung von Leistungen aus, indem Sie auf Start klicken.
Bitte halten Sie sich bei Ihren Eintragungen strikt an die Angaben aus dem Beratungsprotokoll und an die Vereinbarungen mit Ihrer Studienkoordination!
Bitte füllen Sie das elektronische Antragsformular anhand des Beratungsprotokolls vollständig aus, schicken es elektronisch ab und informieren anschließend per Mail im Anschluss die zuständige Studienkoordination, dass Sie den Antrag abgeschickt haben.
3. Studienbüro: weitere Bearbeitung und Eintragung der Leistungen
Der Antrag wird durch den Vorsitz des zuständigen Prüfungsausschusses beschieden. Sobald der Bescheid erstellt ist, werden Sie per Mail informiert, dass der Bescheid in Ihrem STiNE-Account für Sie verfügbar ist. Die Eintragung der anerkannten Leistungen in Ihr Studienleistungskonto erfolgt zeitnah.
Bitte beachten Sie, dass E-Mails im Rahmen des Anerkennungsverfahrens nur an Ihre offizielle Hamburger-Studiums-Mail-Adresse (vorname.nachname@studium.uni-hamburg.de) versendet werden!