Services only for teacher training
Courses (registration and withdrawal)
To attend a course in the Department of Social Sciences, you must register via STiNE in a timely manner.
You must register for courses with limited places during the general registration periods. Places are allocated according to fixed rules to ensure effective study and learning in all degree programs.
There are several consecutive registration periods every semester:
(First) general registration period
This is the first and most important opportunity to register for courses. You can register later only with certain limitations. This means that you should register for all courses in this (first) period.
At the end of this period, place allocation is subject to a priority principle, meaning the date of your registration during this phase plays no role in increasing your chances. By the end of this period, timely registration in STiNE have the status “pending.” As a rule, places are allocated within a day after the first registration period ends. Subsequently, you can see the final status of your registration (“accepted” or “rejected”) in STiNE.
Late registration period
The late registration period can be used to register for courses for which there are still remaining slots after the first general registration period. Students who have failed to register in the first general registration period should definitely take this opportunity to register.
At the end of this period, places are also allocated according to a priority principle, meaning when you registered during this phase plays no role in increasing your chances.
First-semester general registration period
You can register for courses in the Department of Social Sciences in the winter semester only. During the registration phase for first semester, first-semester student should use the their orientation week to inform themselves and then register for first-semester courses.
The first-semester registration phase also applies to courses that are open to both first-semester and higher-semester students. Check the valid registration period in STiNE.
At the end of this period, places are also allocated according to a priority principle, meaning the date when you registered during this phase plays no role in increasing your chances.
Changes and corrections phase
In the changes and correction phase, you can register only for those courses in which places are still available. At the same time, you can withdraw from courses in which you have been allocated a place. Students who do not wish to accept the offer of a place in a course should withdraw so that other students can register for it.
Current registration dates
You can register for courses only in the periods mentioned above. See registration dates and deadlines on the STiNE website.
Late course registration
Seminars and foundation courses have a limited number of places as a rule. Student preferences will be taken into account in the allocation process for seminars and foundation courses wherever possible. Nonetheless, the allocation of places can cause considerable hardship in individual cases. To compensate for this, at the beginning of the changes and correction phase (in the first 2 weeks of the lecture period) students can submit a so-called “hardship application” to request later admission, providing they meet the following criteria:
- The date or location of a course is not acceptable for a student with a disability or chronic illness, for a parent of a child or children under the age of 14, or for a student caring for a relative;
- There are scheduling clashes with mandatory courses;
- The student’s life situation results in other hardships.
Request requirements
To apply for subsequent registration in a course, you must have already tried to register for the course via STiNE by the deadline in the first registration phase.
If you are not offered a place in the first registration phase, try to register again on the first day of the second registration or changes phase. Hardship requests can be submitted at the beginning of the changes and correction phase only if there are no places available.
Processing of requests for retroactive registration can only begin at the start of the lecture period (not beforehand!) and should be submitted by the end of the first week of the lecture period.
Submitting the request
If there are simultaneous course options, indicate 2 further alternatives in order of preference.
Also indicate which course, should you be allocated a place, you wish to then withdraw from. You will automatically be withdrawn from that course if you are admitted to the course you really want.
Use the web form below to submit your request.
An- und Abmeldung Prüfungen
Zahl der Prüfungsversuche und Hinweise zur Anmeldung und Wahl der Prüfungstermine
Lehramtsstudierende haben insgesamt vier Prüfungs-Versuche, um eine gemäß Prüfungsordnung vorgesehene Modulprüfung oder Modulteilprüfung zu bestehen. Von den Prüfungsversuchen sind die Prüfungs-Termine zu unterscheiden:
- Für Klausurprüfungen im Rahmen von Lehrveranstaltungen werden in der Regel zwei Prüfungstermine angeboten. Studierende können wählen, welcher der beiden Prüfungstermine wahrgenommen werden soll.
- Bei Haus- oder Projektarbeiten wird ein Prüfungstermin (Abgabetermin) gesetzt.
Die Prüfungsversuche sind i. d. R. abhängig vom Besuch einer Lehrveranstaltung. D. h. wenn Sie die Prüfung im Rahmen einer Lehrveranstaltung ablegen möchten, müssen Sie die für diese Lehrveranstaltung geltenden Prüfungstermine beachten.
Die Option "Termin in einem späteren Semester", die Sie bei der Anmeldung in Ihrem StiNE-Account wählen können, entspricht einer Abmeldung von der Prüfung.
Prüfungen, zu denen nach dem Ende der An-, Ab- oder Ummeldefrist für Prüfungen eine verbindliche Anmeldung vorliegt, werden mit 5,0 bewertet, sofern an der Prüfung nicht teilgenommen und kein Härtefall geltend gemacht wird.
Klausuren (in Präsenz oder als Take-Home Exam): Anmeldung, Abmeldung und Wahl der Prüfungstermine
- Beide Prüfungstermine werden über STiNE zur Auswahl gestellt, so dass die Anmeldung explizit für einen der beiden Termine erfolgen muss.
- Eine An-, Ab- oder Ummeldung ist jeweils bis 72 Stunden vor dem jeweiligen Klausurtermin über STiNE möglich.
- Erfolgt die Anmeldung nur zum 2. Termin, besteht - sofern die Prüfung nicht bestanden oder nicht wahrgenommen wird bzw. werden kann - im aktuellen Semester kein Anspruch auf einen weiteren Prüfungstermin.
- Bei einigen Modulen ist als Art der Prüfung "Klausur oder mündliche Prüfung" angegeben. Ob die Prüfung im Einzelfall in Form einer mündlichen Prüfung abgelegt werden kann, ist mit der Lehrkraft abzusprechen. Einen entsprechenden Anspruch der Studierenden gibt es nicht. Falls eine mündliche Prüfung vereinbart wird, ist das Studienbüro Sozialwissenschaften zu informieren, damit in STiNE eine entsprechende Prüfung angelegt und die Studierenden dazu angemeldet werden können.
Haus- oder Projektarbeiten, Essays: Anmeldung, Abmeldung und Wahl der Prüfungstermine
- Bei Hausarbeiten, Projektarbeiten, Textanalysen und vergleichbaren Prüfungsleistungen gibt es nur einen Prüfungstermin (spätesten Abgabetermin) für die Prüfungsleistung.
- Eine Wiederholung von mit "nicht ausreichend" (5,0) bewerteten Prüfungsleistungen ist nur möglich im Rahmen einer neu zu absolvierenden Lehrveranstaltung.
- Wenn Sie ein Seminar nicht mit einer Prüfungsleistung abschließen möchten, müssen Sie sich von der Prüfung abmelden, wenn Sie vermeiden wollen, dass ein Fehlversuch verbucht wird. Bitte beachten Sie dabei die Abmeldefrist, die für Studiengänge des Fachbereichs Sozialwissenschaften jeweils am letzten Tag der Vorlesungszeit um 23:59 endet:
- Eine Abmeldung von einer Prüfung nach dem Ende der An-, Ab- oder Ummeldefrist ist nicht möglich.
Versäumnisse von Klausuren und Verlängerung der Bearbeitungszeit von Hausarbeiten
Wird eine angemeldete Prüfung nicht wahrgenommen, gilt die Prüfung als 'nicht bestanden' — es sei denn, es werden besondere Gründe für die Nichtteilnahme an einer Prüfung oder die Fristüberschreitung geltend gemacht (z.B. Krankheit oder andere wichtige, nicht von den Studierenden zu vertretende Gründe). Bitte beachten Sie, dass Sie sich im Laufe des Semesters von Prüfungen selbstständig in STiNE wieder abmelden können. Dabei sind die folgenden Abmeldefristen zu beachten:
- Klausuren: Abmeldung möglich bis 3 Tage vor dem Klausurtermin bei Präsenzprüfungen, 7 Tage bei einem Take-home Exam
- Haus- und Projektarbeiten: Abmeldung möglich bis zum letzten Vorlesungstag des Semesters (bis 23:59 Uhr)
Versäumnisse von Klausuren
Klausurversäumnis
Für Krankmeldungen bei Klausuren ist das Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen (ZPLA) zuständig.
Wenn Sie aus Krankheitsgründen oder anderen nicht von Ihnen zu vertretenden Gründen einen oder mehrere Klausurtermine versäumen und eine Abmeldung nicht mehr möglich ist, dann stellen Sie bitte unverzüglich (innerhalb von 14 Tagen) einen Antrag auf Abmeldung von der Modulprüfung. Im Falle einer Erkrankung muss dem Antrag eine ärztliche Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit (nicht der Arbeitsunfähigkeit) beigelegt werden. Benutzen Sie dafür bitte das entsprechende Formular aus dem online-Formularschrank des ZPLA:
Zu einem Wiederholungstermin im gleichen Semester oder zu einer neuen Lehrveranstaltung mit Prüfung in einem späteren Semester müssen Sie sich innerhalb der üblichen Fristen selbst anmelden. Sie werden nicht automatisch zu einem Wiederholungstermin angemeldet.
Verlängerung der Bearbeitungszeit von Hausarbeiten
Verlängerungen der Bearbeitunsgzeiten für Hausarbeiten/Projektberichte/etc.
Wenn Sie aus Krankheitsgründen oder anderen nicht von Ihnen zu vertretenden Gründen einen oder mehrere Abgabetermine für Hausarbeiten/Projektberichte etc. nicht einhalten können, dann empfehlen wir Ihnen, dies zunächst dem oder der jeweiligen Lehrenden mitzuteilen und mit ihm oder ihr eine Verlängerung der Prüfungsfrist, sprich einen späteren Abgabetermin für Ihre Hausarbeit zu vereinbaren. Sollte eine Einigung mit der Lehrkraft nicht möglich sein (z. B. weil er oder sie nicht erreichbar ist), dann können Sie die Fristverlängerung auch direkt beim Prüfungsausschuss beantragen. In diesem Fall stellen Sie bitte einen Antrag auf Fristverlängerung:
- Fristverlängerung Hausarbeit [PDF nicht barrierefrei]
Versäumnisse von Klausuren und Verlängerung der Bearbeitungszeit von Hausarbeiten
Wird eine angemeldete Prüfung nicht wahrgenommen, gilt die Prüfung als 'nicht bestanden' — es sei denn, es werden besondere Gründe für die Nichtteilnahme an einer Prüfung oder die Fristüberschreitung geltend gemacht (z.B. Krankheit oder andere wichtige, nicht von den Studierenden zu vertretende Gründe). Bitte beachten Sie, dass Sie sich im Laufe des Semesters von Prüfungen selbstständig in STiNE wieder abmelden können. Dabei sind die folgenden Abmeldefristen zu beachten:
- Klausuren: Abmeldung möglich bis 3 Tage vor dem Klausurtermin bei Präsenzprüfungen, 7 Tage bei einem Take-home Exam
- Haus- und Projektarbeiten: Abmeldung möglich bis zum letzten Vorlesungstag des Semesters (bis 23:59 Uhr)
Klausurversäumnis
Für Krankmeldungen bei Klausuren ist das Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen (ZPLA) zuständig.
Wenn Sie aus Krankheitsgründen oder anderen nicht von Ihnen zu vertretenden Gründen einen oder mehrere Klausurtermine versäumen und eine Abmeldung nicht mehr möglich ist, dann stellen Sie bitte unverzüglich (innerhalb von 14 Tagen) einen Antrag auf Abmeldung von der Modulprüfung. Im Falle einer Erkrankung muss dem Antrag eine ärztliche Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit beigelegt werden. Benutzen Sie dafür bitte ein Formular des ZPLA:
Zu einem Wiederholungstermin im gleichen Semester oder zu einer neuen Lehrveranstaltung mit Prüfung in einem späteren Semester müssen Sie sich innerhalb der üblichen Fristen selbst anmelden. Sie werden nicht automatisch zu einem Wiederholungstermin angemeldet.
Verlängerungen der Bearbeitunsgzeiten für Hausarbeiten/Projektberichte/etc.
Wenn Sie aus Krankheitsgründen oder anderen nicht von Ihnen zu vertretenden Gründen einen oder mehrere Abgabetermine für Hausarbeiten/Projektberichte etc. nicht einhalten können, dann empfehlen wir Ihnen, dies zunächst dem oder der jeweiligen Lehrenden mitzuteilen und mit ihm oder ihr eine Verlängerung der Prüfungsfrist, sprich einen späteren Abgabetermin für Ihre Hausarbeit zu vereinbaren. Sollte eine Einigung mit der Lehrkraft nicht möglich sein (z. B. weil er oder sie nicht erreichbar ist), dann können Sie die Fristverlängerung auch direkt beim Prüfungsausschuss beantragen. In diesem Fall stellen Sie bitte den Antrag auf Fristverlängerung:
Abgabe und Ausgabe von Prüfungsleistungen
Bewertete Prüfungsleistungen, die in Veranstaltungen des Fachbereichs Sozialwissenschaften in Papierform erbracht wurden (Klausuren in Präsenzprüfungen; Hausarbeiten, die nicht per E-Mail/PDF bei der oder dem Lehrenden eingereicht wurden), können gegen eine Empfangsbestätigung und nach Vorlage des Studierendenausweises am Helpdesk des Studienbüros abgeholt werden. Der nachfolgenden Übersicht können Sie entnehmen, für welche Veranstaltungen bewertete Prüfungsunterlagen (Hausarbeiten, Klausuren, Essays usw.) im Studienbüro zur Abholung bereitliegen.
Adresse und Öffnungszeiten des Helpdesk finden Sie hier:
- Helpdesk Studienbüro Sozialwissenschaften
Prüfungsunterlagen aus Veranstaltungen des Fachbereichs Sozialökonomie können ebenfalls am Helpdesk des Studienbüros Sozialwissenschaften abgeholt werden.
Prüfungsunterlagen aus Veranstaltungen des Fachbereichs VWL werden nicht ausgegeben, sondern können bei den Lehrenden eingesehen werden.
Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Grundsätze der Anerkennung von Studienleistungen
Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen aus einem früheren Studium oder einen Auslandssemester wird in den Prüfungsordnungen für die Bachelor- und für die Master-Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg (Neufassungen 2013) jeweils in § 8 geregelt. Studien- und Prüfungsleistungen „sind auf Antrag des bzw. der Studierenden anzurechnen, sofern keine wesentlichen Unterschiede zwischen den erworbenen und den an der aufnehmenden Hochschule zu erwerbenden Kenntnissen und Fähigkeiten bestehen.“ (Abs. 1) Jede Studien- und Prüfungsleistung kann in einem Lehramtsstudium an der Universität Hamburg nur einmal angerechnet werden. D.h. die Doppelanrechnung von Leistungen in zwei Teilstudiengängen oder im Bachelor- und im Masterstudium ist nicht möglich.
Bei der Anrechnung müssen laut Prüfungsordnungen (§ 8 Abs. 4) die Noten der angerechneten Leistungen übernommen oder in das Notensystem der Universität Hamburg übertragen werden. Eine Anrechnung unbenoteter Prüfungsleistungen ist möglich.
Kontakt und Verfahrensablauf
Für Ihren Anerkennungsantrag nehmen Sie bitte die Sprechstunde des Studienkoordinators Lehramt Sozialwissenschaften wahr oder vereinbaren einen individuellen Termin. Zu diesem Gespräch bringen Sie bitte die erforderlichen Unterlagen (s.u.) mit. Der Studienkoordinator leitet Ihren Antrag an die zuständigen Fachvertreter/-innen aus Politikwissenschaft, Soziologie und VWL weiter. Nach deren Prüfung entscheidet der dezentrale Prüfungsausschuss für den Teilstudiengang Sozialwissenschaften über die Anerkennung. Anerkannte Prüfungsleistungen werden in Ihrem Leistungskonto im Studien-Infonetz STiNE eingetragen. Falls Leistungen wegen fehlender Gleichwertigkeit nicht anerkannt werden können, werden Sie über die Gründe der Nichtanerkennung informiert.
Für den Antrag verwenden Sie bitte das
Welche Unterlagen müssen Sie für Ihren Anerkennungsantrag vorlegen?
- ein offizielles Transcript of Records oder äquivalente aussagekräftige Bescheinigungen über die anzuerkennenden Studien-
und Prüfungsleistungen (im Original und in Kopie) - Modulbeschreibungen der Module, die angerechnet werden sollen
- ggf. Lehrveranstaltungsankündigungen bzw. -pläne (sofern vorhanden)
- Studienübersicht/-verlaufsplan des bisherigen bzw. früheren Studiengangs
- wenn eine Abschlussarbeit anerkannt werden soll: ein Exemplar Ihrer Abschlussarbeit.
Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen (B.Ed. und M.Ed.)
Anerkennungsverfahren
⇒ Informationen zum Anerkennungsverfahren im Master-Teilstudiengang Sozialwissenschaften finden Sie auf einer gesonderten Webseite:
⇒ Informationen zum Anerkennungsverfahren für den "Freien Studienanteil" finden Sie auf der Webseite des Zentralen Prüfungsamtes für Lehramtsprüfungen (ZPLA):
Anerkennungsverfahren im B.Ed.-Teilstudiengang Sozialwissenschaften:
1. Tragen Sie bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen, die Ihrer Meinung nach als Äquivalent anerkennt werden könnten, im tabellarischen Studienplan in die Spalte „erbrachte Leistungen“ ein. Das Formular - PDF oder Word - für Ihr Lehramt finden Sie hier:
- Vorprüfung Anerkennung B.Ed. LASek – Stadteilschulen und Gymnasien
- PDF-Datei [nicht barrierefrei]
- Word-Datei
- Vorprüfung Anerkennung B.Ed. LAB
- PDF-Datei [nicht barrierefrei]
- Word-Datei
- Vorprüfung Anerkennung B.Ed. LAB, berufliche Fachrichtung WiWi
- PDF-Datei [nicht barrierefrei]
- Word-Datei
- Vorprüfung Anerkennung B.Ed. LAS-Sek I
- PDF-Datei [nicht barrierefrei]
- Word-Datei
- Vorprüfung Anerkennung B.Ed. LAS-Sek II
- PDF-Datei [nicht barrierefrei]
- Word-Datei
Sie können zu Beginn oder während Ihres Bachelorstudium auch bereits Anerkennungsanträge für das spätere Masterstudium stellen. Bei Fragen zur möglichen Passung bereits erbrachter zu den zu erbringenden Leistungen nehmen Sie bitte Kontakt zur Studienkoordination auf:
2. Schicken Sie das ausgefüllte Formular mit nachfolgend genannten Anlagen per Post oder per E-Mail an die Adresse der Studienkoordination.
Erforderliche Unterlagen:
- Für jede anzuerkennende Leistung eine Modul- oder Veranstaltungsbeschreibung (bei Modulhandbüchern bitte nur Auszüge, die den Anerkennungsantrag betreffen)
- Kopie des Transcripts o. ä., auf dem die Leistungen ausgewiesen sind, deren Anerkennung beantragt wird
- Beim Abschlussmodul: die komplette Datei der Abschlussarbeit im PDF-Format.
3. Nach Rückmeldung der Studienkoordination können Sie die Anerkennungsanträge per E-Mail und Scan oder als Briefsendung einreichen. Verwenden Sie für die Anträge das entsprechende Formular aus dem online-Formularschrank des ZPLA:
Bitte füllen Sie für jedes Modul ein gesondertes Formular aus. Gehen Sie dabei folgendermaßen vor:
- Seite 1 komplett ausfüllen
- auf Seite 2 oben STiNE-Modulnummer und STiNE-Modulname und in der Tabelle darunter in der linken Spalte den Titel der Veranstaltung, des Moduls oder der Abschlussarbeit, deren bzw. dessen Anerkennung beantragt wird, eintragen (den Rest füllt die Studienkoordination aus)
- Datei ausdrucken und auf Seite 1 unterschreiben
- Antrag per Post oder eingescannt per E-Mail an die Studienkoordination schicken.
4. Vereinbaren Sie nach einer entsprechenden Aufforderung einen Termin mit der Studienkoordination zur Vorlage des Originaltranskripts oder -Zeugnisses bzw. von Leistungsscheinen oder senden Sie beglaubigte Kopien als Briefsendung.
Kontaktdaten der Studienkoordination Teilstudiengang Sozialwissenschaften:
E-Mail: joerg.ebrecht@uni-hamburg.de
Postanschrift: Universität Hamburg, Studienbüro Sozialwissenschaften, Studienkoordination Lehramt, Von-Melle-Park 5 (Aufgang C), 20146 Hamburg.
Das weitere Verfahren: Nach Eingang Ihrer Anträge leitet die Studienkoordination diese an die zuständigen Fachvertretungen der Politikwissenschaft, Soziologie oder VWL weiter. Nach Prüfung der Anträge entscheidet der Dezentrale Prüfungsausschuss für den Teilstudiengang Sozialwissenschaften über die Anerkennung und Anrechnung. Anerkannte Prüfungsleistungen werden in Ihrem STiNE-Leistungskonto eingetragen. Falls Leistungen nicht anerkannt werden können, werden Sie über die Gründe der Nichtanerkennung informiert.
Grundsätze der Anerkennung von Studienleistungen
Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen aus einem früheren Studium oder einem Auslandssemester wird in den Prüfungsordnungen für die Bachelor- und für die Master-Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg jeweils in § 8 Absatz 1 geregelt. Studien- und Prüfungsleistungen „sind auf Antrag der bzw. des Studierenden anzuerkennen, sofern keine wesentlichen Unterschiede zwischen den erworbenen und den an der aufnehmenden Hochschule zu erwerbenden Kenntnissen und Fähigkeiten bestehen.“
Eine Anerkennung von Prüfungsleistungen ist jedoch ausgeschlossen, wenn für das betreffende Modul oder den betreffenden Modulteil bereits ein Prüfungsversuch wahrgenommen wurde. Ferner kann jede Studien- und Prüfungsleistung in einem Lehramtsstudium an der Universität Hamburg nur einmal angerechnet werden. Eine Doppelanrechnung von Leistungen im Bachelor- und im Masterstudium ist nicht möglich.
Bei der Anrechnung müssen laut Prüfungsordnungen (§ 8 Absatz 4) die Noten der angerechneten Leistungen übernommen oder in das Notensystem der Universität Hamburg übertragen werden. Eine Anrechnung unbenoteter Prüfungsleistungen ist möglich. Gegen die Ablehnung eines Anerkennungsantrages kann beim Zentralen Prüfungsausschuss Widerspruch eingelegt werden:
Anmeldung Abschlussarbeit (B.Ed. und M.Ed.)
Gemäß § 13 Absatz 1 der Prüfungsordnung (Änderung vom 5. April 2022) kann die Abschlussarbeit in jedem Teilstudiengang oder interdisziplinär geschrieben werden.
Das Abschlussmodul im Bachelor-Teilstudiengang Sozialwissenschaften besteht nur aus der Bachelorarbeit (kein Kolloquium, keine mündliche Prüfung). Die Bearbeitungszeit beträgt vier Monate. Informationen über das Abschlussmodul und die Anmeldung zur Bachelorarbeit in den Lehramtsstudiengängen finden Sie auf der Webseite des Zentralen Prüfungsamts für Lehramtsprüfungen (ZPLA) unter
- Formulare Bachelorstudiengang (Formular 1 bis 3)
- Merkblätter Bachelorstudiengang (Merkblatt 2 bis 4).
Das Abschlussmodul im Master-Teilstudiengang Sozialwissenschaften besteht aus der Masterarbeit und (für vor 2023 Immatrikulierte) einer mündlichen Prüfung. (Zur mündlichen Prüfung siehe PO § 13 Absatz 14) Die Bearbeitungszeit beträgt fünf Monate. Informationen über das Abschlussmodul und die Anmeldung zur Masterarbeit in den Lehramtsstudiengängen finden Sie auf der Webseite des Zentralen Prüfungsamts für Lehramtsprüfungen (ZPLA) unter
- Formulare Masterstudiengang (Formular 1 bis 3)
- Merkblätter Masterstudiengang (Merkblatt 1 bis 3).
Eine Person der beiden Prüfenden der Bachelorarbeit muss aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer stammen bzw. habilitiert sein. Beide müssen für einen der Programmbereiche des Teilstudiengangs Sozialwissenschaften (Politikwissenschaft, Soziologie, VWL) prüfungsberechtigt sein. Hier finden Sie Listen der Hochschullehrenden aus den drei am Studiengang "Sozialwissenschaften" beteiligten Fachbereiche (FB):
- FB Sozialwissenschaften
- FB Sozialökonomie, Fachgebiet Soziologie
- FB Sozialökonomie, Fachgebiet VWL
- FB Volkswirtschaftslehre.
Wenn eine der betreuenden Personen aus dem Kreis der wissenschaftlichen Mitarbeitenden stammen soll, muss ein gesonderter Antrag an den dezentralen Prüfungsausschuss gestellt werden. Dieser Antrag ist Bestandteil des "Antrags auf Zulassung zur Anfertigung der Bachelorarbeit" bzw. "der Masterarbeit". Sie finden das entsprechende Formular auf der Webseite des Zentralen Prüfungsamts (ZPLA):
Das ausgefüllt Formular leitet die erstprüfende Person oder gegebenenfalls - wenn die Mitwirkung einer Wissenschaftlichen Hilfskraft vom dezentralen Prüfungsausschuss genehmigt werden muss - über das Studienbüro an das ZPLA weiter. Die Anschrift des ZPLA lautet: Bogenallee 11, 20144 Hamburg.
Studien- und Leistungsbescheinigungen
Abgabe von Abschlussarbeiten (B.Ed. und M.Ed.)
Abschlussarbeiten können derzeit nicht vom Studienbüro Sozialwissenschaften angenommen und an die Begutachtenden weitergeleitet werden. Senden Sie daher Ihre Abschlussarbeit per E-Mail an die Begutachtenden und beachten Sie dabei bitte folgendes:
- Setzen Sie bei der E-Mail an die Begutachtenden das Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen (ZPLA) in cc; Mailadresse: kontakt.zpla@uni-hamburg.de
- Bitten Sie die Begutachtenden, den Eingang Ihrer Abschlussarbeit zu bestätigen, u. z. per E-Mail an Sie und an das ZPLA
- Fügen Sie der E-Mail an die Begutachtenden zwei Anhänge im PDF-Format an: (1.) Ihre Abschlussarbeit und (2.) die "Hinweise für die Begutachtenden":
- Hinweise für die Begutachtenden [PDF, nicht barrierefrei]
- Nach dem E-Mail-Versand Ihrer Abschlussarbeit an die Begutachtenden reichen Sie ein gebundenes Exemplar Ihrer Arbeit (inkl. CD, DVD) innerhalb von sieben Tagen beim ZPLA ein (ZPLA, Bogenallee 11, 20144 Hamburg). Sie können Ihre Abschlussarbeit auch direkt im Briefkasten des ZPLA in der Bogenallee einwerfen.