Studien- und Leistungsbescheinigungen
Nachfolgend finden Sie Informationen zu den wichtigsten Studien- und Leistungsbescheinigungen:
Transcript of Records
- Auf dem Transcript werden nur die bestandenen Prüfungsleistungen ausgewiesen.
- Bachelor-Studierende können für Master-Bewerbungen ein ToR mit Angabe der noch ausstehenden Leistungspunkte und dem voraussichtlichen Studienende erhalten.
- Die Bearbeitungszeit entnehmen Sie bitte dem Antrag.
Studienprognosebescheinigung
Im Rahmen von Bewerbungen um einen Masterstudienplatz müssen in manchen Fällen so genannte Studienprognose-Bescheinigungen vorgelegt werden. Aber auch zukünftige Arbeitgeber oder Stiftungen, die Stipendien vergeben, verlangen bisweilen offizielle Bescheinigungen zum voraussichtlichen Studienende.
In diesen Studienprognosen wird bescheinigt, dass das Studium bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (in der Regel der Beginn des neuen Studiums oder einer Berufstätigkeit) erfolgreich abgeschlossen werden kann. Bitte beantragen Sie diese Bescheinigung bei der für Ihren Studiengang zuständigen Studienkoordination.
BAföG-Bescheinigung
Wenn Sie eine Leistungsbescheinigung nach §48 BAföG, Auslands-BAföG oder eine Bescheinigung zur Hilfe zum Studienabschluss nach § 15 BAföG für das Studierendenwerk Hamburg benötigen, können Sie bei dem zuständigen Prüfungsmanagement eine offizielle Bescheinigung BAföG (Webformular).
Sie werden per E-Mail von uns benachrichtigt, sobald Sie Ihre Bescheinigung fertiggestellt ist.
Bitte beachten Sie, dass die ECTS-Credits des laufenden Semesters erst ab 01.04 (nach Wintersemester) bzw. 01.10. (nach Sommersemester) berücksichtigt werden können.
Hinweis: Eine Überprüfung der Leistungen durch die BAföG-Beauftragten des Fachgebietes Sozialökonomie ist nicht erforderlich.
Zeugnis (Abschlussdokumente)
Die Abschlussdokumente
- Folgende Abschlussdokumente werden erstellt:
- Prüfungszeugnis,
- Urkunde,
- Diploma Supplement,
- Transcript of Records
- und ggf. eine Bescheinigung über extracurriculare Veranstaltungen und Leistungen.
- Soweit die jeweilige Prüfungsordnung dies vorsieht, werden die Abschlussdokumente auch mit einer englischsprachigen Übersetzung ausgehändigt.
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- Die Dokumente weisen als Abschlussdatum das Datum der letzten Prüfungsleistung aus.
Ist z.B. die Bachelorarbeit die letzte Prüfungsleistung, ist das (tatsächliche) Abgabedatum das offizielle Abschlussdatum des Studiums. Zudem wird das Datum der Dokumenterstellung festgehalten. Die Anzahl der Fachsemester, die für das Studium benötigt wurden, wird nicht explizit dokumentiert. Es wird jedoch ausgewiesen, wann die jeweiligen Leistungen abgeschlossen wurden. - Nicht bestandene Prüfungsleistungen, nicht abgeschlossene Veranstaltungen und Module sowie Fehlversuche werden in den Abschlussdokumenten nicht aufgeführt.
- Leistungen, die Sie zusätzlich erbracht haben und die nicht in den Abschluss mit einfließen, werden in der Bescheinigung über extracurriculare Veranstaltungen und Leistungen aufgelistet. Hierzu zählen
- Veranstaltungen aus dem eigenen Studiengang, die über die geforderten 180 ECTS im Bachelor bzw. 120 ECTS in den Masterstudiengängen hinaus erfolgreich abgeschlossen wurden. Welche Veranstaltungen hier aufgelistet werden, entscheiden Sie mit dem Zeugnisantrag.
- Veranstaltungen, die nicht im eigenen Studiengang angerechnet werden können, z.B. Computer-Kurse des regionalen Rechenzentrums, Sprachkurse sofern diese im eigenen Studiengang nicht berücksichtigt werden können, Kurse des Universitätskollegs.
- Im Human Resource Management (M.A.) und im Arbeit, Wirtschaft, Gesellschaft – Ökonomische und Soziologische Studien (M.A.) wird auch der Auflagenkurs auf der Bescheinigung dokumentiert.
- Auf dem Prüfungszeugnis werden keine ECTS-Credits ausgewiesen. Diese sind dem Transcript of Records zu entnehmen.
- Das Prüfungszeugnis, das Transcript of Records und das Diploma Supplement wird von den Prüfungsausschussvorsitzenden unterzeichnet. Die Urkunde wird vom Dekanat unterzeichnet.
Ausstellung und Erhalt der Abschlussdokumente
- Nach Erbringung und Bewertung aller Prüfungsleistungen (Ergebnisse in Stine) wird ein Antrag auf Ausstellung der Zeugnisdokumente vom zuständigen Prüfungsmanagement per E-Mail zugesandt.
In der Regel wird dieser Antrag dem Gutachten der Abschlussarbeit beigelegt. - Die Dokumente können per Post zugesandt oder persönlich abgeholt werden.
Zweitschriften
Antragsformular (Webformular) inkl. Hinweise zum Ablauf und Gebührenermittlung
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Katrin Stecher-Reichelt zur Verfügung.
Rentenversicherungsbescheinigung/Bescheinigung der Studienzeit
Rentenversicherungsbescheinigung und Nachweis der Studienzeit
Ihr Studium am Fachbereich Sozialökonomie an der Universität Hamburg oder an der ehemaligen Hochschule für Wirtschaft und Politik (HWP) können Sie gegenüber Behörden oder anderen Insitutionen wie folgt nachweisen:
- Studiumsabschluss ab 01.01.2005: Das CampusCenter der Universität Hamburg bietet ein elektronisches Formular zur Anforderung einer sog. "Rentenausfallzeitbescheinigung".
- Haben Sie Ihr Studium vor dem 01.01.2005 an der damaligen Hochschule für Wirtschaft und Politik abgeschlossen, können Sie eine Rentenversicherungsbescheinigung beim Studienbüro Sozialökonomie anfordern. Die Rentenversicherungsbescheinigung wurde standardmäßig mit den damaligen Abschlussdokumenten erstellt und ausgehändigt. Bitte prüfen Sie daher, ob Ihnen diese vorliegt, bevor Sie eine entsprechende Anfrage stellen.
Um Ihnen eine Studienzeitbescheinigung ausstellen zu können, benötigen wir unbedingt folgende Angaben von Ihnen:- Bitte senden Sie mit Ihrer Anfrage ein Scan Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) zur Verifizierung Ihrer Identität mit, andernfalls ist eine Aushändigung Ihrer Bescheinigung aus Datenschutzgründen leider nicht möglich.
- Ihren Namen (gegebenfalls den abweichenden Namen zum Zeitpunkt Ihres Studiums), Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihren Geburtsort
- Ihre aktuelle Anschrift
- Weitere Angaben zum Studium wie Matrikelnummer, Studiengang, Studienzeiten und Datum des Studienabschlusses erleichtern uns die Arbeit.
Bitte übermitteln Sie uns diese Angaben per E-Mail an studienbuero-sozoek.wiso"AT"uni-hamburg.de.
Kontaktstelle im Studienbüro Sozialökonomie ist das für Sie zuständige Prüfungsmanagement.
Diese finden Sie in der Rubrik Kontakt entsprechend dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens.
Hiermit weisen wir daraufhin, dass für Anfrage Ihre Akte aus dem externen Archiv organisiert werden muss. Die Bearbeitungszeit dauert ca. 4 Wochen nach Antragseingang.
Immatrikulation und Exmatrikulation
Die Immatrikulation ist gemäß § 2 Absatz 1 der Immatrikulationsordnung Voraussetzung für ein Studium an der Universität Hamburg. Dies schließt auch die Anmeldung zu Prüfungen und das Ablegen von Prüfungen (einschließlich der Abgabe der Abschlussarbeit) ein.
Ihre B-Kennung sowie der Zugriff auf STiNE, die Nutzung Ihres Unimail-Kontos, über das Sie die Abschlussarbeit einreichen oder das Studienbüro kontaktieren, sowie das Stellen von online-Anträgen ist von der Immatrikulation abhängig.
Eine Immatrikulation ist daher mindestens bis zur Abgabe der Abschlussarbeit bzw. bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung zwingend notwendig. Wir empfehlen Ihnen bis zur Veröffentlichung der letzten Bewertung immatrikuliert zu bleiben.
Eine verspätete Rückmeldung ist gegen Zahlung einer Gebühr möglich, um sich ggf. für eine Wiederholungsprüfung anmelden zu können. Informationen zur Rückmeldung und zur Exmatrikulation finden Sie beim Campus-Center.
Beglaubigungen
Sie benötigen eine beglaubigte Kopie Ihrer Abschlussdokumente (Urkunde, Zeugnis, Transcript of Records oder Diploma Supplement) oder anderer Dokumente, die Sie im Verlauf Ihres Studiums erhalten haben? Dafür wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Meldebehörde. Welche Meldebehörde für Sie zuständig ist, richtet sich nach Ihrem Wohnort. In Hamburg können Sie Ihre Unterlagen bei den Kundenzentren der Stadt beglaubigen lassen.
Weitere Informationen:
Behördenfinder der Stadt Hamburg
Informationen über die Durchführung von Beglaubigungen, Stadt Hamburg
Informationen über Vorbeglaubigungen bzw. Apostillen für das Ausland, Stadt Hamburg
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass in den Studienbüros der Fakultät WiSo keine Beglaubigungen durchgeführt werden.
Degree Verification
Bei einer Degree Verification handelt es sich um eine Bestätigung Ihrer Hochschule über Ihren Studienabschluss mit insbesondere folgenden Angaben: Studiengang, akademischer Grad und Abschlussdatum. Diese Form der Bestätigung wird im Einzelfall von potenziellen, häufig ausländischen Arbeitgebern nachgefragt.
Wenn Sie eine solche Bestätigung benötigen, wenden Sie sich bitte an das CampusCenter der Universität Hamburg und nutzen dafür das Kontaktformular: