Zweitschrift für Abschlussdokuemte
Zweitschriften ersetzen die originalen Zeugnisdokumente (Urkunde, Zeugnis, Transcript of Records, Diploma Supplement). Sie werden auf Antrag erstellt, wenn die Originale unauffindbar sind oder sie verloren oder zerstört wurden. Eine Zweitschrift kann nur ausgestellt werden, wenn glaubhaft versichert wurde, dass die Antragsvoraussetzungen (unwiderruflicher Verlust, Zerstörung etc.) erfüllt sind.
Die Ausstellung der Ersatzdokumente ist kostenpflichtig gemäß Gebührensatzung für die Inanspruchnahme von besonderen Leistungen der Universität Hamburg (10,00 EUR bis 40,00 Euro pro Dokument, maximal 75,00 Euro insgesamt). Hier finden Sie Hinweise zur Ermittlung der Gebührenhöhe für die Inanspruchnahme von besonderen Leistungen an der Universität Hamburg.
Die Zweitschrift muss deutlich als solche kenntlich gemacht werden und darf vom Original nicht abweichen.
Zweitschriften tragen das Datum des Tages, an dem die Ausstellung der Zweitschrift erfolgt.
Eine Neuausstellung von Abschlussdokumenten wegen Namensänderung ist nur möglich, wenn diese Änderung auf Grundlage des Gesetzes über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (TSG) durchgeführt wurde.
Da die Erstellung einer Zweitschrift oftmals sehr aufwändig ist, müssen Sie mit einer längeren Bearbeitungsdauer von mindestens 6 Wochen rechnen.