Lehrveranstaltungen und Prüfungen
Vorlesungsverzeichnis
In dem Öffentliches Vorlesungsverzeichnis (STiNE) erfahren Sie, welche Lehrveranstaltungen im Semester stattfinden:
- ab 01.02. eines jeden Jahres für das Sommersemester
- ab 01.08. eines jeden Jahres für das Wintersemester
So können Sie sich bereits vor Beginn der Anmeldephasen einen Überblick über das Lehrangebot verschaffen.
Die Angaben (Raum, Zeit, Lehrveranstaltungstitel, Prüfungstermine usw.) können sich bis zum Beginn der Vorlesungszeit ändern. Wir empfehlen Ihnen daher regelmäßig in STiNE nachzuschauen.
Besonderheiten in den Masterstudiengängen: Geöffnete Veranstaltungen aus Masterstudiengängen anderer Fachbereiche der Wiso-Fakultät sowie anderer Fakultäten werden nicht im öffentlichen Vorlesungsverzeichnis ausgewiesen, sondern sind nur in den STiNE-Anmeldephasen über Ihren STiNE-Account einseh- und buchbar.
Lehrveranstaltungen (An- und Abmeldung)
Lehrveranstaltungen (An- und Abmeldung)
Sie wollen an einer Lehrveranstaltung teilnehmen?
- Melden Sie sich bitte über Ihr Konto im Studieninformationsnetz STiNE an, denn jede Teilnahme an einer Lehrveranstaltung setzt Ihre fristgerechte und erfolgreiche STiNE-Anmeldung voraus.
- Eine Anmeldung kann nur während einer der STiNE-Anmeldephasen getätigt werden. Sehen Sie die Beschreibungen der einzelnen Phasen weiter unten.
- Hier finden Sie die konkreten STiNE-Anmeldephasen
- In allen Phasen können Sie sich an- und auch wieder abmelden. Beachten Sie bitte die Fairness-Regel: Stellen Sie fest, dass Sie an einer Lehrveranstaltung nicht teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte von dieser Lehrveranstaltung ab. Andernfalls blockieren Sie Plätze - insbesondere in teilnehmahmebeschränkten Veranstaltungen.
- Sie benötigen für jede Aktion Ihre iTan-Liste.
- Die meisten Anmeldephasen finden vor Vorlesungsbeginn statt.
- Ausnahmen von STiNE-Anmeldungen: Die Anmeldung zu einem Praktikum im PUNO und einem Praktikum im HRM (Verlinkung zu den Praktikumsseiten im HRM) erfolgt durch gesonderte Anträge und dem Einreichen weiterer Unterlagen.
Bachelor Sozialökonomie: Anmeldegruppen und Rankings in teilnehmerbeschränkten Veranstaltungen
- Um eine möglichst gerechte, gleichmäßige Verteilung der Plätze zu erzielen, sind Seminare in Anmeldegruppen zusammengefasst.
Beispiel: Alle Seminare einer Vertiefung in einem Schwerpunkt sind zusammengefasst. Im Anmeldevorgang werden Sie aufgefordert, die Seminare dieser Gruppe einzeln zu ranken oder ausdrücklich auszuschließen. - Die Platzvergabe erfolgt entsprechend Ihrer Rankingangaben und der Dringlichkeit eines Platzes entsprechend der für Sie geltenden Prüfungsordnung sowie Schwerpunkt- und Vertiefungswahl.
- Die Anmeldung zu eventuellen Restplätzen in weiteren Seminaren ist in der Ummelde- und Korrekturphase möglich.
Überprüfung der Anmeldung
Bitte prüfen Sie rechtzeitig vor dem Ende der Ummelde- und Korrekturphase den Erfolg Ihrer Anmeldungen. Prüfen Sie bitte, ob Sie sowohl zur Lehrveranstaltung als auch zur Prüfung angemeldet sind. In Ihrem persönlichen STiNE-Account unter Meine Prüfungen können Sie sehen, zu welchen Prüfungen Sie angemeldet sind.
Haben Sie Probleme mit der Lehrveranstaltungsanmeldung?
- Bei technische Probleme benutzen Sie bitte das STiNE-Support-Formular in Ihrem persönlichen STiNE-Account.
- Fehlen Ihnen die Zugangsdaten, die iTAN-Liste und/oder sind sie gesperrt, wenden Sie sich bitte an das Regionale Rechenzentrum
- Prüfen Sie bitte wiederholt, ob Sie sich anmelden können - insbesondere in der Ummelde- und Korrekturphase, in der sich Studierende verstärkt wieder ab- und zu anderen Lehrveranstaltungen ummelden.
- Bei anderen Anmeldeprobleme wenden Sie sich an Ihre Studiengangteams im Studienbüro Sozialökonomie bis spätestens der letzten Sprechstunde am Ende der Ummelde- und Korrekturphase.
- Wenn Sie keinen Platz in einer Lehrveranstaltung erhalten haben und diese Nicht-Anmeldung zu einer besonderen Härte für Sie wird, können Sie einen sogenannten Härtefallantrag stellen. Sehen Sie dazu unsere Hinweise unter Härtefallantrag auf Zulassung zu teilnehmerbeschränkten Veranstaltungen.
Die unterschiedlichen STiNE-Anmeldephasen (Beschreibung)
Die STiNE-Anmeldephasen dienen unterschiedlichen Zwecken und haben somit unterschiedliche Funktionsweisen, die wir Ihnen hier erläutern möchten:
Die Vorgezogene Phase (nur für HEHCM-Studierende)
Diese Phase wird nur für Masterstudierenden des HEHCM für die Anmeldung von Seminaren des dritten Semesters angeboten und liegt deutlich vor der ersten Anmeldephase.
(Erste) Anmeldephase
- Dies ist DIE Anmeldephase für alle Studierenden (außer Erstsemester-Studierende).
- Die Anmeldephase liegt mehrere Wochen vor dem Vorlesungsbeginn in der vorlesungsfreien Zeit des Vorsemesters.
- Der Zeitpunkt der Anmeldung innerhalb dieser Phase spielt keine Rolle, da es sich um eine Sammelphase handelt.
- Nach dem Ende dieser Phase gilt bei höherer Nachfrage als Plätze das Zufallsprinzip.
- Sie erhalten per STiNE-Mail eine Information über den Erfolg Ihrer Anmeldung i.d.R. ein bis zwei Tage nach Phasenende.
- In den Mastern: Diese Phase ist auschließlich für die studiengangseigenen Studierenden geöffnet . (Einige Lehrveranstaltungen werden ab der Nachmeldephase für andere Master geöffnet (Restplatzverfahren, Zufallsprinzip).
Für Lehrveranstaltungen, deren Platzanzahl begrenzt ist, sollten Sie diese Phase unbedingt nutzen. Erfahrungsgemäß gibt es in den weiteren Anmeldephasen hierfür kaum noch Restplätze.
Nachmeldephase
- Eine Woche nach der Anmeldephase beginnt die Nachmeldephase.
- In der Nachmeldephase können Sie sich immer zu Lehrveranstaltungen an- und abmelden. Das kann nötig sein, wenn Sie in der Anmeldephase mehr Plätze erhalten haben, als Sie benötigen
- Nach dem Ende dieser Phase gilt bei höherer Nachfrage als Plätze das Zufallsprinzip.
- Sie erhalten per STiNE-Mail eine Information über den Erfolg Ihrer Anmeldung i.d.R. ein bis zwei Tage nach Phasenende.
- In den Mastern: Ggf. Zugang zu Veranstaltungen anderer Master
- Beachten Sie bitte die Fairness-Regel: Melden Sie sich von einer Veranstaltung ab, sowie Sie wissen, dass Sie an ihr nicht teilnehmen möchten. So geben Sie Plätze für Ihre Kommilitoninnen und Kommilintonen frei.
Nachmeldephase Direktakzept (für Bachelor Sozialökonomie-Studierende)
- Diese Phase wird für Lehrveranstaltungen im Bachelorstudiengang Sozialökonomie eingestellt.
- Die Anmeldung ist nur möglich, wenn Restplätze verfügbar sind.
- Sie bekommen hier direkt mit der Anmeldung die Platzzusage.
Erstsemesteranmeldephase
- Diese Phase wird von den Studienanfängerinnen und Studienanfängern genutzt
- Sie liegt in der Woche vor Vorlesungsbeginn, in der auch die Orientierungstage stattfinden. Dort werden Sie auch in STiNE eingeführt.
- Sie erhalten per STiNE-Mail eine Information über den Erfolg Ihrer Anmeldung i.d.R. ein bis zwei Tage nach Phasenende.
Ummelde- und Korrekturphase
- In der Ummelde- und Korrekturphase werden die freien Restplätze direkt vergeben. Wie auch in der Nachmeldephase Direktakzept gilt das Windhundprinzip ("first come - first serve").
- Sie können sich während der gesamten Phase von allen Lehrveranstaltungen ab- und wieder anmelden, vorausgesetzt es gibt freie Plätze.
- Sie liegt in den ersten zwei Vorlesungswochen. Sie haben also Zeit, die Lehrveranstaltung ein- bis zweimal zu besuchen und sich noch umzuentscheiden.
- Beachten Sie bitte auch hier die oben erwähnte Fairness-Regel.
- Nach dem Ende dieser Phase ist die Abmeldung von einer Lehrveranstaltung nicht mehr möglich.
Härtefallantrag auf Zulassung zu teilnehmerbeschränkten Veranstaltungen
Viele Lehrveranstaltungen sind teilnahmebeschränkt. Die Präferenzen der Studierenden werden bei der Zuteilung von Plätzen soweit wie möglich berücksichtigt. Dennoch kann es bei der Verteilung der Studierenden auf die Veranstaltungen zu besonderen Härten kommen. Um diese auszugleichen, können Studierende in der STiNE-Ummelde- und Korrekturphase (= die ersten zwei Wochen der Vorlesungszeit) einen Antrag auf nachträgliche Zulassung, einen sog. Härtefallantrag stellen, wenn es keine freien Plätze in Alternativangeboten gibt und zusätzlich eines der nachfolgenden Kriterien erfüllt ist:
- Die Ablehnung hat zwingend eine Verlängerung Ihrer Studiendauer zur Folge. Als zumutbar gilt dabei, dass Sie auf andere Lehrveranstaltungen oder ein Folgesemester ausweichen.
- Der Termin oder Ort ist für behinderte/chronisch kranke Studierende, für Studierende, die einen pflegebedürftigen Angehörigen betreuen bzw. für Eltern von Kindern unter 12 Jahren, denen in der Zeit der zugewiesenen Lehrveranstatlung nachweislich keine Betreuungsangebote zur Verfügung stehen, nicht zumutbar.
- Überschneidung mit anderen Pflichtveranstaltungen
- Sonstige, aus der Lebenssituation der/des Studierenden resultierenden Härten
Um die Erfolgsaussichten besser einschätzen zu können, empfehlen wir Ihnen die Abgabe des Antrags im Rahmen der Studienfachberatung. Die Entscheidung erfolgt zeitnah nach Ende der Ummelde- und Korrekturphase.
Hier finden Sie ein Bewillungsschema.
Lehrveranstaltungen: An- und Abmeldung Studierende anderer Fachbereiche/Fakultäten
An- und Abmeldung: Studierende anderer Fachbereiche
Bachelor Nebenfach
Der Fachbereich Sozialökonomie bietet für bestimmte Studiengänge wie beispielsweise das Nebenfach "Betriebswirtschaftslehre" (BWL) oder das Ergänzungsfach "Betriebswirtschaftslehre (BWL)" im Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre Lehrveranstaltungen und Prüfungen an.
Die Anmeldung erfolgt über STiNE.
Bei der An- & Abmeldung gelten allgemein die Regeln des anbietenden Faches.
Bachelor Freier Wahlbereich
Außerhalb der offiziellen Studiengangskooperationen und -öffnungen gibt es gegenwärtig kein Lehrangebot für Studierende anderer Fachbereiche /Fakultäten im "Freien Wahlbereich". Eine Anmeldung über STiNE und Teilnahme an Veranstaltungen bzw. Prüfungen ist damit nicht möglich.
Master Freier Wahlbereich
Studierende anderer Masterstudiengänge der Universität Hamburg, die Veranstaltungen des Fachbereichs Sozialökonomie im Rahmen des Freien Wahlbereichs besuchen möchten, können sich in der Regel über STiNE für diese anmelden.
Es sind nicht alle Lehrveranstaltungen im Freien Wahlbereich wählbar. Die geöffneten Veranstaltungen werden entsprechend zur Anmeldung freigegeben.
Bei Interesse an nicht-geöffneten Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an die Studienkoordinatorin bzw. Studienkoordinator des anbietenden Studiengangs, zu finden unter Kontakt.
Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen
Es gibt in den Studiengängen am Fachbereich Sozialökonomie keine allgemeine Anwesenheitspflicht.
Ausnahmen:
- B.A. Sozialökonomie: Interdisziplinäres Einführungsmodul und alle Sprachlehrveranstaltungen
- B.A. + M.Ed. Lehramtsteilstudiengänge Betriebswirtschaftslehre: Aktuelle Themen der Betriebswirtschaftslehre aus der Perspektive der beruflichen Bildung
- M.A. AWG: Interdiszipliänre Perspektiven auf Arbeit, Wirtschaft, Gesellschaft für Studierende mit Studienbeginn vor WiSe 2023/2024 und im Colloquim für Studierende bis einschließlich WiSe 2017/2018
- M.Sc. HEHCM: Aktuelle Themen der Forschung, Advanced Health Economics, Economics of the Welfare State und in dem Seminar Management im Gesundheitswesen
- M.A. HRM: Studienprojekt zur Personal- und Organisationsforschung, HRM Colloquium, Masterwerkstatt, Praxis der Personalarbeit für Studierende mit Studienbeginn vor dem WiSe 2023/2024
Eine Anwesenheitspflicht muss in den Fachspezifischen Bestimmungen der einzelnen Studiengänge festgelegt sein. Sie ist dann Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung. Die Anwesenheitspflicht gilt auch, wenn Sie eine der oben aufgezählten Prüfungen wiederholen müssen.
Unentschuldigtes Fehlen bei Anwesenheitspflicht:
- Sie dürfen an bis zu 15 % der Lehrveranstaltungstermine unentschuldigt fehlen und haben dennoch die Anwesenheitspflicht erfüllt.
Beispiel: Bei einer Lehrveranstaltung mit einem Termin pro Woche kommen Sie im Semester auf 14 Termine (Vorlesungszeit pro Semester = 14 Wochen) und dürfen dann an maximal zwei Terminen unentschuldigt fehlen. - Fehlen Sie unentschuldigt an mehr als 15 % der Veranstaltungstermine, können die Lehrenden Ihre Zulassung zur Prüfung zurücknehmen. Sie können dann die Prüfung nicht ablegen.
Entschuldigtes Fehlen (z.B. wegen Krankheit):
Wenn Sie z.B. wegen Krankheit oder anderen wichtigen Gründen Termine der Lehrveranstaltung versäumen, wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Lehrenden und besprechen Ihre Situation. Die Lehrenden können dann von Ihnen Studien- oder Ersatzleistungen verlangen, um den versäumten Lehrstoff nachzuholen. Lehrveranstaltungstermine, für die Ersatzleistungen erbracht wurden, zählen nicht als unentschuldigt versäumt. Ersatzleistungen können z.B. sein: Lesen umfangreicher Literatur oder das Halten von Kurzreferaten, Präsentieren wissenschaftlicher Poster oder Verfassen von Essays über den nachzuholenden Lehrstoff.
Anzahl der Prüfungsversuche (Wiederholungsmöglichkeiten)
Ihnen stehen unterschiedlich viele Prüfungsversuche zur Verfügung, je nachdem, auf welcher Prüfungsordnung Sie studieren:
4 Prüfungsversuche pro Lehrveranstaltung (3 Wiederholungsversuche) haben Studierende in folgenden Studiengängen:
- B.A. Sozialökonomie (Ausnahmen siehe Unten)
- B.A. Betriebswirtschaft Nebenfach ab Studienbeginn WiSe 2017/18
3 Prüfungsversuche pro Lehrveranstaltung (2 Wiederholungsversuche) haben Studierende in folgenden Studiengängen
- M.A. AWG
- M.Sc. HEHCM
- M.A. HRM
- M.A./M.Sc. MIBAS
- M.Sc. PUNO
- B.Ed. Unterrichtsfach BWL (LAB)
- B.A. Betriebswirtschaft Nebenfach bis Studienbeginn inkl. WiSe 2016/17
Unbegrenzte Prüfungsversuche haben Studierende im B.A. Sozialökonomie in den Modulen
- Grundlagen der Statistik
- Grundlagen der Mathematrik
- Buchführung
- Wirtschaft- und Sozialgeschichte
- English for Students of Socioeconomics
Achtung:
Falls Sie sich nicht rechtzeitig von einer Prüfung abmelden, wird Ihr Prüfungsversuch mit einer 5,0/nicht bestanden bewertet und Sie verlieren einen Prüfungsversuch. Insofern achten Sie bitte sehr auf die Abmeldefristen bei Ihren Prüfungen (siehe Rubrik Prüfungen (An- und Abmeldungen).
Prüfungen (An- und -Abmeldungen)
In dem Sie sich für die Lehrveranstaltung anmelden, melden Sie sich gleichzeitig für die dazugehörige Prüfung an. Je nach Lehrveranstaltung und Prüfungsart kann es ein oder zwei Prüfungstermine pro Semester geben.
Bitte wählen Sie bei der Prüfungsanmeldung NIE die Option „Termin in einem späteren Semester“ aus!
Sollten Sie dennoch „Termin in einem späteren Semester“ wählen, sind Sie zu keiner Prüfung angemeldet und haben keinen Prüfungsanspruch im aktuellen Semester oder in Folgesemestern.
Falls Sie die Option „Termin in einem späteren Semester“ irrtümlich gewählt haben, müssen Sie sich bis zum Ende der Ummelde- und Korrekturphase von dieser Option abmelden, erst danach können Sie sich zu einem richtigen Prüfungstermin anmelden. Ausnahme: Bei den Prüfungsarten "Klausur" oder "Take-Home-Exam" ist die Abmeldung der Option „Termin in einem späteren Semester“ noch nach Ende der Ummelde- und Korrekturphase bis 72 Stunden vor dem Prüfungstermin möglich.
Klausuren und Take-Home Exam (Anmeldung, Abmeldung, Wahl des Prüfungstermins und Wiederholungsmöglichkeit)
- Werden zwei Klausurtermine zur Verfügung gestellt, muss die Anmeldung explizit für einen der beiden Termine erfolgen.
- Werden in Ihrer Lehrveranstaltung 2 Klausurtermine angeboten, können Sie sich von dem 1. Klausurtermin bis 72 Stunden vorher abmelden und bis 72 Stunden vor dem 2. Klausurtermin (i.d.R. am Ende der vorlesungsfreien Zeit) wieder anmelden.
- Erfolgt die Anmeldung nur zum 2. Termin, besteht – sofern die Prüfung nicht bestanden oder nicht wahrgenommen wird bzw. werden kann – im aktuellen Semester i.d.R. keine Wiederholungsmöglichkeit.
- Konnten Sie den 1. Termin nicht wahrnehmen oder haben Sie die Klausur nicht bestanden, müssen Sie sich selbständig zum zweiten Termin anmelden. Es gelten die gleichen An-/Ab- und Ummeldefristen wie zum 1. Termin.
- Wird nur ein Klausurtermin angeboten (hauptsächlich Veranstaltungen im Bachelor Sozialökonomie, die in jedem Semester angeboten werden), haben Sie erst im Folgesemester, wenn dieser Kurs wieder angeboten wird, die Möglichkeit, die jeweilige Prüfung zu wiederholen.
- Eine An-/Ab-/Ummeldung ist bis nur bis 72 Stunden vor dem jeweiligen Klausurtermin (Abmeldefrist) über STiNE möglich. Beispiel: Der Klausurtermin ist für den 08.02.2023 von 10:15-11:45 Uhr angesetzt. Das bedeutet, dass Sie sich bis zum 05.02.2023, 10:15 Uhr, von der Prüfung an- bzw. abmelden können..
- Wird das THE über OpenOlat organisiert, müssen Sie sich spätestens bis 72 Stunden vor dem Beginn Ihres THE erstmalig auf der Lernplattform angemeldet haben. Sie benötigen hierfür Ihren UHH-Login mit Ihrer B-Kennung, die Sie auch für STiNE verwenden. TIPP: Stellen Sie in Ihren persönlichen Einstellungen in OpenOlat ein, dass Sie E-Mails einerseits an das interne OpenOlat Postfach und andererseits an Ihre Uni-Mail-Adresse zugestellt bekommen. Dann erhalten Sie beispielsweise die Benachrichtigung, wenn Sie in OpenOlat zu einer Prüfung angemeldet wurden.
- Achten Sie bitte bei Ihrer Anmeldung schon auf Überschneidungsfreiheiten Ihrer Klausurtermine. Diese können nicht in jedem Fall ausgeschlossen werden – insbesondere im Bachelor Sozialökonomie kann es zu Überschneidungen kommen.
Hausarbeiten (ein Prüfungstermin): Anmeldung, Abmeldung von der Prüfung und Wiederholungsmöglichkeiten
- Bei Hausarbeiten, Projektarbeiten, Textanalysen, Referaten mit ggf. Verschriftlichungen und vergleichbaren Prüfungsleistungen (mit einem Bearbeitungszeitraum von mehreren Tagen bzw. Wochen) gibt es nur einen Prüfungstermin, also nur einen Abgabetermin für die Prüfungsleistungen. Eine Auswahl zwischen erstem und zweiten Abgabetermin ist hier nicht möglich.
- Eine Abmeldung ist in der Regel bis letzten Tag der STiNE-Ummelde- und Korrekturphase möglich. Wird von den Lehrenden eine individuelle Prüfungs-Abmeldefrist gemeldet, finden Sie diese in STiNE unter Studium/Anmeldungen zu Prüfungen hinter dem Link der Prüfungsart der jeweiligen Lehrveranstaltung.
- Eine Wiederholung bzw. ein zweiter Prüfungstermin von mit 'nicht ausreichend' (5,0) bewerteten Hausarbeiten, Projektarbeiten und vergleichbaren Prüfungsleistungen ist
- im BA Sozialökonomie (Ausnahme: Interdisziplinärer Grundkurs ) nur vorgesehen, wenn die Veranstaltung im Folgesemester nicht erneut angeboten wird.
- in den Masterstudiengängen MIBAS und HEHCM nicht vorgesehen.
- in den Masterstudiengängen AWG, HRM und PUNO wenden Sie sich für eine Wiederholungsprüfung bitte an die Prüfenden. Diese sind verpflichtet, zeitnah einen weiteren Prüfungsversuch anzubieten, indem sie Ihnen ein neues Thema mit neuer Bearbeitungszeit geben. Der neu verabredete Abgabetermin wird vom Prüfenden an das Studienbüro gemeldet und von uns in STiNE für Sie hinterlegt.
Besonderheiten im HEHCM:
Eine Abmeldung von dem Modul Management im Gesundheitswesen ist nach Platzvergabe (= Prüfungs-Abmeldefrist) nicht mehr möglich.
Mehrere Prüfungsarten zur Auswahl (nur Bachelor): Anmeldung, Abmeldung von der Prüfung und Wiederholungsmöglichkeiten
- Nur im Bachelor Sozialökonomie gibt es vereinzelt Lehrveranstaltungen, die mit unterschiedlichen Prüfungsarten abgeschlossen werden können, sodass Sie eine Wahl haben.
- Sie sehen die angebotenen Prüfungsarten in STiNE und wählen sie dort aus.
- Die Änderung der Prüfungsart ist nur bis zum Ende der Ummelde- und Korrekturphase möglich.
Abgabe von Hausarbeiten und anderen Verschriftlichungen und Infos zu Klausurtermine
Klausurtermine und Abgabe von Take-Home Exams
- Klausuren und Take-Home Exams (THE) finden i.d.R. in den ersten drei Wochen der vorlesungsfreien Zeit statt (Klausurphase).
- Gibt es für Ihre Lehrveranstaltung einen zweiten Klausur- bzw. THE-Termin, findet dieser i.d.R. in der zweiten Klausurphase (Wiederholungsklausurphase) in den letzten drei Wochen der vorlesungsfreien Zeit statt.
- Konkrete Termine, Dauer und Orte einer Klausur werden in STiNE veröffentlicht. Achten Sie bitte auf kurzfristige Aktualisierungen.
- Die in STiNE angegebene Dauer einer Klausur berücksichtigt nur die Bearbeitungsdauer und nicht die Zeit der Einlasskontrolle. Erscheinen Sie daher bitte frühzeitig.
- Der Bearbeitungszeitrahmen eines Take-Home Exams kann zusätzlich zur Bearbeitungsdauer einen zeitlichen Puffer für das Hochladen und Zurücksenden der Prüfungsunterlagen enthalten. Informieren Sie sich bitte bei den Lehrenden über die Prüfungsbedingungen, wenn in STiNE keine Erläuterungen zur angegebenen Bearbeitungsdauer zu finden sind.
- Seminarräume und Hörsäle finden Sie bei Bedarf im Hörsaalwegweiser.
Bearbeitungszeit und Abgabe von Hausarbeiten
- Hausarbeiten und vergleichbare Prüfungsarten können semesterbegleitend oder in der vorlesungsfreien Zeit geschrieben werden. Die Bearbeitungszeit beginnt mit der Ausgabe des Themas. Das Ende der Bearbeitungszeit (=Abgabedatum) wird von den Prüfenden festgelegt und ist in STiNE veröffentlicht.
- Das in STiNE veröffentlichte Abgabedatum ist verbindlich. Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit, z.B. wegen Krankheit, muss über das Studienbüro beantragt werden. Den Antrag stellen Sie über ein online.
- Hausarbeiten, Verschriftlichung oder Praktikumsberichte mit Arbeitszeugnissen reichen Sie in elektronischer Form bei der bzw. dem verantwortlichen Prüfenden ein.
- Die Prüfenden legen fest, auf welchem Weg (z.B. Upload über OpenOlat oder per E-Mail) die Abgabe erfolgen muss. Details erfahren Sie von den Prüfenden.
Besonderheiten bei Gruppenarbeiten:
- Bitte beachten Sie, dass Ihre Einzelbeiträge einer Gruppenarbeit deutlich abgegrenzt und einzeln bewertbar sein muss.
- Die Verleihung einer Gesamtnote anstelle vonEinzelbewertungen ist nicht zulässig.
- Bitte beachten Sie unbedingt auch unsere Hinweise zur Verlängerung von Bearbeitungszeiten bei Gruppenarbeiten.
Allgemeines zu den verschiedenen Prüfungsarten
Klausuren und Take-Home Exams
Klausuren
Klausuren sind in Vorlesungen die häufigste Prüfungsart. Wenn Sie eine Klausur ablegen, halten Sie bitte Ihren Personalausweis bereit und planen ausreichend Zeit für Anreise und Einlass ein.
Klausuren werden unter Aufsicht abgelegt. Grundsätzlich sind keine Hilfsmittel zugelassen. Prüfende können aber festlegen, ob und welche Hilfsmittel die Studierenden benutzen dürfen.
Take-Home Exams (THE)
Im Gegensatz zu Klausuren finden Take-Home Exams ohne Aufsicht statt. Sie können online oder offline durchgeführt werden, finden aber meist online statt. Informieren Sie sich bitte vor der Prüfung, wie Sie die Prüfenden während der Prüfung erreichen können, falls Klarstellungen erforderlich werden oder bei Ihnen technische Probleme auftreten. Bitte beachten Sie auch die folgenden Besonderheiten, die für THE gelten:
Technische Schwierigkeiten
Falls Sie technische Schwierigkeiten haben, Ihr Take-Home Exam rechtzeitig abzugeben, klären Sie umgehend und noch vor Ende der Abgabefrist mit der bzw. dem Prüfenden, welches Problem vorliegt und wie damit umzugehen ist. Die Prüfenden entscheiden, ob die Prüfung annulliert werden muss oder ob eine andere Abhilfe vertretbar ist. Voraussetzung für eine Abhilfe ist, dass Sie gegenüber den Prüfenden mit geeigneten Nachweisen (Screenshots, Fotos, Videos etc.) belegen können, wie und wie lange sich die Störung auswirkte sowie dass sie nicht von Ihnen zu verantworten war.
Eigenständigkeitserklärung
Beachten Sie, dass Sie Take-Home Exams eine Eigenständigkeitserklärung abgeben müssen. Eine Vorlage wird von den Lehrenden bereitgestellt.
Technische Voraussetzungen:
- PC
- Textverarbeitungsprogramm
- Möglichkeit zu scannen, falls handschriftliche Unterlagen eingereicht werden (im App-Store Ihres Smartphones finden sich zahlreiche kostenlose Scan-Apps)
- Software für die Erstellung von PDFs (z.B. Office)
- Webbrowser
- zuverlässige Internetverbindung. Falls Sie befürchten, dass Ihre Verbindung den Voraussetzungen nicht gerecht wird, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig um alternative Möglichkeiten (Surfsticks, mobile Hotspots, etc.) zu bemühen
Hausarbeiten und vergleichbare Prüfungsarten
Hausarbeiten und vergleichbare Prüfungsarten mit einem Bearbeitungszeitraum von mehreren Tagen bzw. Wochen (z.B. Projektarbeiten, Textanalysen, Referaten mit ggf. Verschriftlichungen, Essays u.s.w.) sind die häufigsten Prüfungsarten in Seminaren. Wir möchten Ihnen folgende Hinweise geben:
Hausarbeitsthemen
Die Themen werden von den Prüfenden ausgegeben bzw. mit ihnen abgesprochen. Auch die Festlegungen zu Inhalt, Struktur, Zitierrichtlinien u.s.w. erfolgt durch die Prüfenden.
Umfang der Hausarbeiten
Der Seitenumfang wird in den Lehrveranstaltungen bekannt gegeben. Die Fachspezifischen Bestimmungen legen die minimale bzw. maximale Seitenanzahl fest, die die Prüfenden festlegen können.
Im Bachelorstudiengang Sozialökonomie liegt die Bandbreite beispielsweise bei 10 bis 20 Seiten. In den Masterstudiengängen ist diese Bandbreite in den Modulbeschreibungen festgelegt.
Zusätzlich zur Hausarbeit kann im B.A. Sozialökonomie und im M.Sc. HEHCM ein mündlicher Vortrag vorgesehen sein. In diesem Fall müssen Sie beide Prüfungsteile absolvieren und jeweils erfolgreich bestehen.
Form und Abgabe
Für die Form und den Weg der Abgabe gelten diese Festlegungen.
Referate (ggf. mit Verschriftlichungen)
Referate werden oft mit Verschriftlichungen angeboten. In dieser Kombination gelten für die Themenfindung und die Verschriftlichungen die Regeln für die Hausarbeiten. Ist zusätzlich zum Referat eine Verschriftlichung vorgesehen, müssen Sie beide Prüfungsteile absolvieren und jeweils erfolgreich bestehen.
Mündliche Prüfungen
In einigen Studiengängen begleiten mündliche Prüfungen die Abschlussarbeit oder sie ersetzen im Nachteilsausgleich Klausuren.
- Mündliche Prüfungen finden in Gegenwart von einer bzw. einem Prüfenden und einer beisitzenden Person statt. Die Terminabsprache für mündliche Prüfungen erfolgt zwischen den Prüfenden und den Studierenden. Der Prüfungstermin muss vor der Prüfung in STiNE eingetragen sein. Die Prüfenden teilen dem Studienbüro den Termin mit.
- Die Dauer mündlicher Prüfungen variiert:
- Im Bachelor Sozialökonomie: 15 – 45 Minuten
- In den Masterstudiengängen: 15 – 25 Minuten
- Die Lehrenden protokollieren Ablauf und Inhalt der mündliche Prüfung schriftlich. Sie übermitteln das Protokoll der mündlichen Prüfung an das Studienbüro und veröffentlichen die Bewertung in STiNE.
Gruppenarbeiten
Mit Ausnahme von Klausuren sind Gruppenarbeiten bei allen Prüfungsarten möglich, wenn die Einzelbeiträge einer Gruppenarbeit deutlich abgegrenzt und einzeln bewertbar sind.
Beachten Sie bitte unbedingt die besonderen Abgabemodalitäten bei Gruppenarbeiten und die besonderen Umstände im Krankheitsfall einzelner Gruppenmitglieder in unseren anderen Rubriken.
Versäumnis/Rücktritt/Abbruch von Klausuren sowie Verlängerungen der Bearbeitungszeit von Hausarbeiten
Wurde eine angemeldete Prüfung
- nicht wahrgenommen,
- abgebrochen oder
- haben Sie die Abmeldung nicht mehr vornehmen können, weil die Prüfungs-Abmeldefrist überschritten wurde,
wird die Prüfung als 'nicht bestanden' (5,0) bewertet und Sie verlieren einen Prüfungsversuch — es sei denn,
- Sie können besondere Gründe für die Nichtteilnahme vorbringen (z.B. Krankheit oder andere wichtige Gründe, die Sie nicht zu vertreten haben/zu verschulden haben und
- Sie stellen unverzüglich (so schnell wie möglich) den Antrag und
- Sie können die Gründe glaubhaft machen, d.h. nachweisen (z.B. durch ein ärztliches Attest oder andere Nachweise).
Benutzen Sie bitte
- für den Rücktritt von Klausuren
das Webformular Antrag Rücktritt von Klausuren aus wichtigem Grund (Versäumnis) - für die Verlängerung des Bearbeitungszeitraums von Hausarbeiten und vergleichbaren Prüfungsleistungen
das Webformular Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit von Verschriftlichungen.
und laden Sie entsprechende Nachweis hoch (z. B. das eingescannte oder abfotografierte ärztliche Attest).
Nichtbestandene Prüfungsversuche werden im Zeugnis nicht aufgeführt. Die Anmeldung zu der Veranstaltung wird jedoch in einigen Studiengängen im Abschlusstranscript ausgewiesen, die Note (5,0) allerdings nicht. Sie haben die Möglichkeit, sich um einen Wiederholungsversuch zu bemühen.
Besonderheiten für Studierende der Lehramtsstudiengänge
Laden Sie bitte im Krankheitsfall das Formular 5 (Krankmeldung) (PDF) auf den Webseiten des Zentralen Prüfungsamts für Lehramtsprüfungen herunter und reichen dies entsprechend der Regelungen des ZPLA fristgerecht ein.
Besonderheiten bei der Verlängerung der Bearbeitungszeit bei Gruppenarbeiten
- Beantragt ein Gruppenmitglied die Verlängerung seiner Bearbeitungszeit und wird dieses (z.B. aufgrund von Krankheit) bewilligt, verlängert sich die Bearbeitungszeit nur für dieses Gruppenmitglied.
- Die übrigen Gruppenmitglieder können über das o.g. Webformular Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit von Verschriftlichungen ebenfalls eine Verlängerung der Bearbeitungszeit beantragen. Gründe könnten z.B. eingetretene Abstimmungsdefizite und deren Kompensierung aufgrund kurzfristigen Ausfalls eines Gruppenmitgliedes oder inhaltliche Abhängigkeit bei der Bearbeitung der Gruppenarbeit u.v.m. In diesen Fällen wird Ihr Antrag an den Prüfungsausschussvorsitz (PAV) zur Entscheidung vorgelegt. Jeder PAV entwickelt eine eigene Verwaltungspraxis, die nicht zwingend identisch zwischen den Studiengängen sein muss.
Besonderheit beim Abbruch einer THE-Prüfung
Wenn Sie ein THE-Prüfung abrechnen möchten, informieren Sie bitte umgehend, am besten während der Prüfungsphase, Ihren Prüfenden. Je nach benutztem Tool kann es sein, dass bereits abgespeicherte Zwischenlösungen mit dem Abbruch nicht gelöscht werden und somit bewertet werden. Bestehen Sie dann die Prüfung, kann sie nicht wiederholt werden.
Besonderheiten im Bachelor: Benötigten Sie eine Verlängerung der Bearbeitungszeit einer Hausarbeit oder vergleichbare Prüfungsleistungen über 14 Tage hinaus, wenden Sie sich bitte an Ihre Studienkoordination.Ergebnisbekanntgabe und Einsicht in die bzw. Rückgabe von Prüfungsunterlagen
Ergebnisbekanntgabe
- Die Ergebnisse Ihrer Prüfungsleistungen werden ca. 4 Wochen nach dem Klausurtermin bzw. dem Abgabetermin von Hausarbeiten und Verschriftlichungen über STiNE bekannt gegeben.
- Die Prüfenden sind zu einer zügigen Bewertung verpflichtet. Die maximale Korrekturfrist für studienbegleitende Prüfungen beträgt in allen Studiengängen 4 Wochen.
- Korrekturfristen für Abschlussarbeiten: siehe unter Abschlussarbeiten Bachelor und Abschlussarbeiten Master.
Einsichtnahme oder Rückgabe/Ausgabe von Prüfungsunterlagen
- Die Lehrenden entscheiden, ob sie Ihre Prüfungsunterlagen an Sie zurückgeben oder ob Sie nur Einsicht nehmen können.
- Erläuterungen zu Ihren Prüfungsleistungen und Bewertungen erfragen Sie bitte bei den Prüfenden.
- Die Prüfenden entscheiden, auf welchem Weg Sie Ihnen das Feedback zur Verfügung stellen.
- Möchten Sie einen Widerspruch gegen eine Bewertung einlegen, wenden Sie sich bitte wie gewohnt an Ihre Studienfachberatung im Studienbüro.
Täuschungsversuche
Ein Täuschungsversuch liegt vor, wenn Sie versuchen, das Ergebnis einer Prüfungsleistung zu beeinflussen, z.B. Täuschung durch
- die Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel
- durch Nichtselbständiges Verfassen der Prüfungsleistung
- durch nicht- oder falschangewandte Zitierregeln (Plagiat)
- das Zurverfügungstellen Ihrer Ergebnisse für andere Studierenden
In diesen Fällen wird die Prüfungsleistung in der Regel als nicht bestanden bzw. mit einer 5,0 bewertet.
Die Prüfungsausschussvorsitzenden entscheiden, ob der Täuschungsvorwurf vorliegt und Sie erhalten hierzu einen Bescheid. Häufig erhalten Sie vor der Entscheidung noch die Gelegenheit zu einer Stellungnahme. Wird die Täuschung während der Prüfung beobachtet, dürfen Sie die Prüfung noch fortsetzen und die Entscheidung folgt später.
Wie wird eine Täuschung belegt?
Für die Feststellung eines Täuschungsversuchs genügt ein sogenannter Beweis des ersten Anscheins. Aufgrund der Beobachtungen muss die Hochschule also begründen, dass aufgrund ihrer Beobachtungen typischerweise auf eine Täuschung zu schließen ist. Wird also z.B. ein Spickzettel oder Smartphone an einem Klausurarbeitsplatz gefunden, muss nicht nachgewiesen werden, dass die Hilfsmittel auch tatsächlich genutzt wurden. Beweise können beispielsweise sein:
- Zeugenaussagen anderer Prüflinge oder der Aufsicht
- Prüfungsprotokolle
- Protokolle einer Plagiatssoftware
Rechtsmittel
Sollten Sie die Entscheidung nicht für gerechtfertigt halten, können Sie Widerspruch über Ihre Studienkoordination einlegen. Details finden Sie im Bescheid, den Sie ggf. erhalten. In Ihrer Begründung müssen Sie den Gegenbeweis führen, warum die Schlussfolgerungen der Hochschule fehlerhaft sind, weil möglicherweise ein atypischer Fall vorliegt.
Details zum Thema entnehmen Sie bitte der Handreichung „Täuschung in der Prüfung“ (PDF) des Referats Qualität und Recht.
Widerspruchsverfahren
Wenn Sie den Eindruck haben, dass eine Entscheidung der Universität Ihre Rechte verletzt oder oder wenn eine Bewertung für Sie auch nach einem Gespräch mit der oder dem Prüfenden fehlerhaft erscheint, können Sie Widerspruch einlegen.
Dies muss stets schriftlich und fristgerecht bei der zuständigen Stelle erfolgen. Wenn sich Ihr Widerspruch auf einen Bescheid bezieht, finden Sie diese Stelle in der Rechtsmittelbelehrung. Gibt es keine Rechtsmittelbelehrung, können Sie sich im Studienbüro erkundigen, welche Stelle zuständig ist.
Bitte beachten Sie auch, dass ein Widerspruch immer konkret begründet sein muss. Der subjektive Eindruck, dass eine bessere Note angebracht gewesen wäre, genügt z.B. nicht. Da Widerspruchsverfahren deswegen anspruchsvoll und für alle Beteiligten mit viel Aufwand verbunden sind, lohnt sich eine sorgfältige Vorbereitung und Abwägung. Wenn Sie eine Entscheidung nicht verstehen, sollten Sie sich diese daher unbedingt erläutern lassen, bevor Sie Widerspruch einlegen. Die Studienkoordination für Ihren Studiengang berät Sie gern.
Weitere Informationen zum Ablauf eines Rechtsmittelverfahrens und zu den im Misserfolgsfall anfallenden Widerspruchsgebühren finden Sie im Übrigen in der Handreichung des Referats Qualität und Recht.
Nachteilsausgleich
Was versteht man unter Nachteilsausgleich?
- Einen Nachteilsausgleich können Sie beantragen, wenn Sie eine länger andauernde oder dauerhafte Beeinträchtigung haben, die sich erschwerend auf Ihr Studium auswirkt. Dies kann z.B. eine chronische Erkrankung oder Behinderung sein.
- Das Büro für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten informiert und berät Sie zum Thema Studierenden mit Beeinträchtigungen. Informationen können Sie auch bei der Studienfachberatung für Ihren Studiengang erhalten.
- In einem Nachteilsausgleich können Ihnen verschiedene Maßnahmen genehmigt werden. Diese sollen es Ihnen ermöglichen, Ihre Leistungsfähigkeit im Studium so zu entfalten, wie es Ihnen ohne Beeinträchtigung möglich wäre. Die Maßnahmen beziehen sich i.d.R. auf die Gestaltung von Prüfungsbedingungen oder Lehrveranstaltungen.
Wie können Sie nachteilsausgleichende Maßnahmen beantragen?
Wenn Sie planen, nachteilsausgleichende Maßnahmen zu beantragen, orientieren Sie sich bitte unbedingt am folgenden Ablauf:
1. Sie sollten sich möglichst zu Semesterbeginn um ein Gespräch mit der Beauftragten für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen bemühen. Dort erhalten Sie eine Stellungnahme, in welcher Maßnahmen zur Genehmigung empfohlen werden.
2.Bitte stellen Sie im Anschluss zeitnah den Antrag auf Genehmigung nachteilsausgleichender Maßnahmen (Web-Formular). Mit dem Antrag reichen Sie die Stellungnahme der Beauftragten für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen ein.
- Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ein Antrag ohne die Stellungnahme aus rechtlichen Gründen i.d.R. nicht genehmigt werden kann.
- Es genügt, wenn Sie die Genehmigung der Maßnahmen entsprechend der beiliegenden Stellungnahme beantragen.
3. Wir empfehlen Ihnen, den Antrag zu den folgenden Fristen zu stellen:
- im Sommersemester bis zum 31. Mai
- im Wintersemester bis zum 15. Dezember
- Nach Ablauf dieser Fristen können wir eine rechtzeitige Genehmigung vor dem jeweiligen Prüfungsraum des Semesters nicht sicherstellen.
4. Über Ihren Antrag entscheidet der, bzw. die Prüfungsausschussvorsitzende Ihres Studiengangs.
Wie können Sie genehmigte Maßnahmen in Anspruch nehmen?
- Nachdem Ihr Antrag von der bzw. dem Prüfungsausschussvorsitzenden genehmigt wurde, erhalten Sie ein entsprechendes Genehmigungsschreiben (Bescheid).
- Damit die darin genehmigten Maßnahmen umgesetzt werden können, wenden Sie sich bitte i.d.R. direkt an die Lehrenden / Prüfenden.
- In Einzelfällen müssen Sie sich an das Studienbüro wenden.
- Wen Sie bis wann kontaktieren müssen, erfahren Sie in Ihrem Bescheid.
- Bei Klausuren melden Sie bitte den Nachteilsausgleich möglichst vier, spätestens drei Wochen vor dem Klausurtermin den jeweiligen Prüfenden. Damit wird der notwendige organisatorische Vorlauf gewährleistet.
- Für nachteilsausgleichende Verlängerung von Bearbeitungszeiten (Referatsverschriftlichung, Hausarbeit, Abschlussarbeit, etc.) wenden Sie sich bitte vor Ablauf der Bearbeitungszeit an das Studienbüro. Hierfür reichen Sie den Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit bei Ihrer Prüfungsmanagerin bzw. Ihrem Prüfungsmanager ein. Verweisen Sie in dem Antrag bitte auf die genehmigten nachteilsausgleichenden Maßnahmen. Sie müssen keine Details nennen.
- Soweit Ihnen genehmigt wurde, die Prüfungsart zu ersetzen, sprechen Sie dies bitte frühestmöglich mit den Prüfenden ab. Das Studienbüro muss spätestens vor dem ursprünglich festgelegten Prüfungstermin von den Prüfenden über den Wechsel der Prüfungsart und den neuen Prüfungstermin informiert werden.
Was gilt bei digitalen Prüfungsformaten?
- Genehmigte nachteilsausgleichende Maßnahmen gelten unverändert weiter.
- Für die Anwendung der Maßnahmen unter den veränderten Bedingungen hat die Beauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten eine Handreichung für Lehrende und Studierende bereitgestellt.