14. Juni 2022

Foto: UHH, RRZ/MMC, Mentz
Der Fachbereichsrat hat in seiner Sitzung am 08.06.2022 dem Fakultätsrat empfohlen, Änderungen im BA Sozialökonomie zu beschließen. Diese betreffen insbesondere den Schwerpunkt Rechtswissenschaft, der zukünftig nicht mehr wählbar sein soll. Anstehende personelle Veränderungen erlauben es dem Fachbereich nicht länger, den Schwerpunkt in der notwendigen Quantität und Qualität anzubieten. Von Seiten der Programmdirektion des BA Sozialökonomie wird diese Entwicklung sehr bedauert. Die Programmdirektion muss für neue Studierende Rechts- und Planungssicherheit gewährleisten, dass keine Studieninhalte in Aussicht gestellt werden, die später nicht angeboten werden können. Weitere Änderungen sollen das Vertiefungsmodul im Schwerpunkt BWL betreffen. Auch wenn der Fakultätsrat sich noch mit den Änderungen befassen muss, möchten wir als Programmdirektion des Studiengangs hierzu einige grundlegende Fragen beantworten.