Studieren ohne Abitur
Der Bachelor Sozialökonomie richtet sich an Studierende, die sich dafür interessieren wie ökonomische und gesellschaftliche Prozesse funktionieren und wie sie gestaltet werden können. Wie organisieren wir Arbeitsprozesse und wirtschaftliche Zusammenhänge in einer globalisierten Welt so, dass sie im Interesse der Menschen funktionieren? Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen kann die Politik dafür schaffen? Was kann der oder die Einzelne tun? Wie soll die Gesellschaft aussehen, in der wir leben wollen?
40% der Studienplätze sind im Bachelor Sozialökonomie für Studierende ohne Abitur reserviert. Die beruflichen Ziele unserer Studierenden sind so vielfältig wie ihre Lebenswege. Wir denken, dass Erfahrungen aus der Berufswelt oder aus Pflege- und Erziehungszeiten genauso für ein Studium qualifizieren können wie ein Schulabschluss.
Der Fachbereich Sozialökonomie hat gemeinsam mit seinen Vorgängerinstitutionen 70 Jahre Erfahrung darin, das Studium für Studierende ohne Abitur einstiegsfreundlich zu gestalten. Mit Unterstützung der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften setzen wir uns für flexible Bildungswege und soziale Mobilität ein.
Bachelor Sozialökonomie
Die Sozialökonomie befasst sich mit den sozialen Folgen wirtschaftlichen Handelns und den gesellschaftlichen Einflüssen auf ökonomische Aktivitäten. Für den wissenschaftlichen Ansatz der Sozialökonomie ist es charakteristisch, Wechselwirkungen von Wirtschaft und Gesellschaft durch die Verknüpfung soziologischer, ökonomischer und rechtlicher Fragestellungen zu thematisieren. Daher ist das Studium interdisziplinär gestaltet und umfasst die Fächer Betriebswirtschaftslehre, Wirtschafts- und Arbeitsrecht, Soziologie sowie Volkswirtschaftslehre.
Das Lehrprogramm zeichnet sich im Allgemeinen durch vielfältige und flexible Wahlmöglichkeiten aus. Nach einer soliden fachlichen und methodischen Ausbildung in den vier Disziplinen im ersten Studienjahr, wählen die Studierenden in der Vertiefungsphase ihres Studiums ihren fachlichen Schwerpunkt. Neben diesem Schwerpunkt werden die Veranstaltungen der anderen Disziplinen in interdisziplinären Modulen studiert, wobei es ein vielfältiges Lehrangebot ohne starre Vorgaben gibt und die individuellen Interessen der Studierenden im Mittelpunkt stehen.
Der Bachelorstudiengang Sozialökonomie zeichnet sich zudem durch einen hohen Anteil berufserfahrener Studierender aus. Die Integration eines Auslandsemesters ist problemlos möglich und wird durch die Anrechnungspraxis gefördert. Nicht zuletzt hebt sich der Studiengang durch seine überdurchschnittliche Absolvent:innenquote hervor. Nach dem Abschluss steht den Absolvent:innen und sowohl der (Wieder-)Einstieg ins Berufsleben offen, als auch ein Masterstudium. Der Fachbereich Sozialökonomie bietet selbst eine große Vielfalt interdisziplinärer Masterstudiengänge an. Aber auch das Studium eines disziplinären Masterprogramms ist möglich, wenn die jeweiligen besonderen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden.
Bewerbung zur Eingangsprüfung
Bewerbung auf die Zulassung zur Eingangsprüfung
Wir freuen uns über Ihr Interesse am Bachelorstudiengang Sozialökonomie an der Universität Hamburg. In dieser Rubrik erhalten Sie alle wichtigen Informationen rund um Ihre Bewerbung zur Eingangsprüfung.
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Eingangsprüfung können Sie zugelassen werden, wenn Sie nicht über die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife verfügen und entweder:
- eine Berufsausbildung mit einer regulären Dauer von drei Jahren entsprechend Niveau 4 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) abgeschlossen haben oder
- eine abgeleistete Berufstätigkeit von mindestens vier Jahren in Vollzeit nachweisen können.
Zeiten der Kindererziehung, einer Pflegetätigkeit oder eines Wehr-, Ersatz- oder Freiwilligendienstes können auf die Zeit der Berufstätigkeit angerechnet werden. Berufstätigkeit in Teilzeit wird anteilig berücksichtigt. Duale Berufsausbildungen entsprechend Niveau 3 des DQR sowie Berufspraktika können ebenfalls auf die Dauer der Berufstätigkeit angerechnet werden.
Eine Zulassung ist auch möglich, wenn Sie durch nicht selbst zu vertretende Umstände (z.B. Bürgerkriegs- oder Fluchterfahrung) entweder daran gehindert waren, eine Ausbildung oder äquivalente Tätigkeit aufzunehmen, fortzusetzen bzw. abzuschließen oder diese nicht nachweisen können. Dies ist in den Bewerbungsunterlagen in geeigneter Weise darzustellen bzw. zu belegen. In diesem Fall wird eine Einzelfallprüfung vorgenommen. Reichen sie bitte zu den üblichen Unterlagen eine Kopie des in Deutschland erhaltenen Ausweisdokuments und eine schriftliche Erklärung mit eigenhändiger Unterschrift, dass keine in Deutschland anerkannte Hochschulzugangsberechtigung vorliegt, mit ihrer Bewerbung ein.
Bewerbungsverfahren, Fristen und zeitliche Abläufe
Für Ihre Bewerbung füllen Sie bitte das digitale Bewerbungsformular (nur innerhalb der Bewerbungsfrist freigeschaltet) aus. Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich gerne an: eingangspruefung-sozoek.wiso@uni-hamburg.de( eingangspruefung-sozoek.wiso"AT"uni-hamburg.de).
Bitte beachten Sie, dass die Zulassung zur Eingangsprüfung nicht der Zulassung zum Studium entspricht. Eine Bewerbung auf einen Studienplatz ist frühestens im auf die Prüfung folgenden Bewerbungsverfahren möglich. Die Eingangsprüfung findet in der Regel jeweils am Mittwoch in der Vorwoche der Hamburger Schulferien zu Pfingsten/Himmelfahrt sowie zu Anfang November statt.
Bewerbungsfrist für die Eingangsprüfung |
Termin der Eingangsprüfung |
Frühest mögliche Bewerbungsfrist für den Studienplatz über STiNE |
Studienbeginn bei erfolgreicher Bewerbung auf einen Studienplatz |
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01.02.2024 - 15.03.2024 |
08.05.2024 |
01.06.2024 - 15.07.2024 |
01.10.2024 (Wintersemester 2024/2025) |
01.08.2024 - 15.09.2024 |
06.11.2024 |
01.12.2024 - 15.01.2025 |
01.04.2025 (Sommersemester 2025) |
Wiederholung der Prüfung
Sie können die Eingangsprüfung bei Nichtbestehen maximal zweimal wiederholen; dies entspricht maximal drei Prüfungsversuchen insgesamt. Die Prüfung muss dabei als Ganzes wiederholt werden. Für die Wiederholung der Prüfung ist eine erneute Bewerbung erforderlich. In diesem Fall müssen die Nachweise über die Zulassungsvoraussetzungen erneut vorgelegt werden. Ist die Prüfung einmal bestanden, darf sie nicht wiederholt werden.
Aufbau und Bewertung der Eingangsprüfung
Mündlicher Prüfungsteil
Der mündliche Prüfungsteil besteht aus:
- einem 10- bis 15-minütigem, selbst vorbereiteten Vortrag die Prüflinge zu Problemen aus dem Bereich Wirtschaft, Politik und Gesellschaft
- sowie einer 10- bis 15-minütige mündlichen Prüfung zu den oben genannten Gegenstandsbereichen.
Schriftlicher Prüfungsteil
Der schriftliche Prüfungsteil besteht aus einer Klausur über 180 Minuten zu
- mathematischen Grundkenntnissen insbesondere in Form von Logik und Abstraktionsvermögen,
- Fragen des Allgemeinwissens, durch deren Bearbeitung die Prüflinge zeigen sollen, dass sie über ein problemrelevantes Allgemeinwissen aus den Bereichen Wirtschaft, Gesellschaft und Politik verfügen und
- der differenzierten Diskussion eines Textes, bei der die Prüflinge einen schriftlich vorliegenden Text analysieren und sich durch die Beantwortung konkreter Fragen mit dem Inhalt des Textes kritisch auseinandersetzen sollen.
Sprachliche Anforderungen
Die Eingangsprüfung hat auch die Sprachkenntnisse der Prüflinge zum Gegenstand. Auch wenn dies kein formales Zulassungskriterium ist, setzt die Prüfung Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B2 voraus.
Bewertung und Zeugnis
Der schriftliche und mündliche Prüfungsteil werden separat bewertet. Für das Bestehen der Eingangsprüfung muss in beiden Prüfungsteilen mindestens die Note 4,0 erzielt werden. Die Noten der Prüfungsteile gehen mit einem Gewicht von 50 % in die Gesamtnote ein, die auf einem Zeugnis ausgewiesen wird. Die bestandene Eingangsprüfung berechtigt ausschließlich zum Studium im Bachelorstudiengang Sozialökonomie (B.A.) an der Universität Hamburg und ist lebenslang gültig. Die auf dem Zeugnis ausgewiesene Gesamtnote geben Sie bei der Bewerbung auf einen Studienplatz als Note der Hochschulzugangsberechtigung an.
Versäumnis und Rücktritt
Wird ein Prüfungsteil aus einem Grund versäumt, den Sie zu vertreten haben, wird dieser Prüfungsteil als nicht bestanden (5,0) bewertet. In diesem Fall gilt der gesamte Prüfungsversuch als nicht bestanden. Gründe, die Sie nicht selbst zu vertreten haben (z.B. Krankheit), können Sie unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, dem Prüfungsausschussvorsitzenden über das Studienbüro Sozialökonomie anzeigen und mithilfe geeigneter Nachweise (im Fall einer Krankheit per ärztlichem Attest) glaubhaft machen. In diesem Fall wird der gesamte Prüfungsversuch als entschuldigt gewertet.
Vorbereitungskurs
Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung
Vorbereitungskurs
Der Fachbereich Sozialökonomie bietet zur Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung spezielle Kurse an. Bitte beachten Sie:
- Eine Teilnahme an den Vorbereitungskursen setzt voraus, dass zuvor eine Bewerbung für die Aufnahmeprüfung von ihnen eingegangen ist.
Der nächste Vorbereitungskurs findet an den folgenden Terminen statt:
4-tägiger Vorbereitungskurs zur schriftlichen & mündlichen Aufnahmeprüfung:
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Samstag, 12.10.2024 und Sonntag 13.10.2024 sowie
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Samstag, 02.11.2024 und Sonntag 03.11.2024,
jeweils von 10:00 bis 17:00 Uhr.
Die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs ist kostenlos, eine verbindliche Anmeldung ist aber zwingend erforderlich:
Ansprechpartnerin bei Fragen zu den Vorbereitungskursen ist Frau Dr. Flinspach.(Stephanie.Flinspach"AT"wiso.uni-hamburg.de)
Literaturempfehlung
Die Schriftenreihe „Informationen zur politischen Bildung“ der Bundeszentrale für politische Bildung bereitet komplexe bundespolitische sowie internationale Themen auch für Laien verständlich auf. Das entsprechende Heft kann beispielsweise bei der Vorbereitung Ihres Referats gute Dienste leisten.
Der Weg ins Studium mit Eingangsprüfung oder Fachhochschulreife
Um für den Bachelorstudiengang Sozialökonomie (B.A.) zugelassen zu werden, ist eine Bewerbung um einen Studienplatz erforderlich. Das Bewerbungsverfahren wird bis hin zur Zulassung zum Studium zentral vom Campus-Center der Universität Hamburg betreut. Für die Bewerbung benötigen Sie eine für den Studiengang zugelassene, gültige Hochschulzugangsberechtigung (u.a. Abitur, abgeschlossene Fortbildungsprüfung, Fachhochschulreife oder bestandene Eingangsprüfung).
Fristen für die Bewerbung auf einen Studienplatz
Ein Studienbeginn ist sowohl im Winter- als auch im Sommersemester möglich. Bewerbungen müssen hierfür innerhalb der nachfolgenden Zeiträume via STiNE eingehen:
- zum Wintersemester: 1. Juni - 31. Juli
- zum Sommersemsester: 1. Dezember - 15. Januar
Fragen zu Wartesemestern, Härtefällen etc. richten Sie bitte direkt an das Campus-Center der Universität Hamburg. Das Studienbüro Sozialökonomie kann leider keine Fragen zu den Erfolgsaussichten Ihrer Bewerbung beantworten.
Auswahlverfahren
Das Campus Center hält detaillierte Informationen zu den Auswahlkriterien für Studieninteressierte ohne Abitur für den Studiengang Sozialökonomie bereit und beantwortet zentrale Fragen, die in diesem Zusammenhang häufig gestellt werden. Liegen mehr Bewerbungen vor als Plätze für Bewerbende mit bestandener Eingangsprüfung oder Fachhochschulreife verfügbar sind, werden die Studienplätze nach folgendendem Auswahlverfahren vergeben:
Schritt 1:- Ergebnis der Eingangsprüfung für den Bachelorstudiengang Sozialökonomie bzw. Note der der Fachhochschulreife,
- soweit vorhanden Nachweise über eine abgeschlossene Berufsausbildung mit einer regulären Dauer von mindestens drei Jahren (Vollzeit) entsprechend Niveau 4 des deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (DQR),
- soweit vorhanden Nachweise über eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit. Zeiten der Kindererziehung, einer Pflegetätigkeit oder eines Wehr-, Ersatz- oder Freiwilligendienstes werden auf die Zeit der Berufstätigkeit angerechnet.
Die Gesamtpunktzahl errechnet sich als Summe aus
- dem 20-fachen der Differenz aus 4 und der Gesamtnote der Hochschulzugangsberechtigung (gemäß Kriterium I),
- bei Nachweis einer Berufsausbildung (gemäß Kriterium II): 20 Punkten und
- bei Nachweis einer Berufstätigkeit (gemäß Kriterium III): 20 Punkten.
Bei Punktgleichheit entscheidet das Los über die Zulassung.
Kontakt
Studienfachberatung für Studieninteressierte ohne Abitur
Zuständigkeit: Fachspezifische Studienberatung zur Fragen des Curriculums und der Prüfungsordnung
Herr Häckel (Nachnamen: A-I)
Telefon: +49 40 42838-5357
E-Mail: BA-Sozoek.WiSo"AT"uni-hamburg.de
Frau Kiekel (Nachnamen: J-M)
Telefon: +49 40 42838-4671
E-Mail: BA-Sozoek.WiSo"AT"uni-hamburg.de
Frau Ahrlich (Nachnamen: N-Z)
Telefon: +49 40 42838-4985
E-Mail: BA-Sozoek.WiSo"AT"uni-hamburg.de
Planung der Eingangsprüfung und Beratung zu formalen Voraussetzungen der Bewerbung
Zuständigkeit: Planung und Organisation der Einfangsprüfung; Beratung zu den formalen Voraussetzungen für die Bewerbung und in organisatorischen Fragen der Eingangsprüfung; Bearbeitung der eingegangenen Bewerbungen
Frau Kreutzer
Telefon: +49 40 42838-2018
E-Mail: eingangspruefung-sozoek.wiso"AT"uni-hamburg.de
Vorbereitungskurs
Zuständigkeit: Planung und Organisation des nicht obligatorischen Vorbereitungskurses für die Eingangsprüfung
Frau Dr. Flinspach
Telefon: +49 40 42838-4346
E-Mail: Stephanie.Flinspach"AT"uni-hamburg.de
Beratung zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren nach bestandener Eingangsprüfung
Campus-Center der Universität Hamburg
Alsterterrasse 1, 20354 Hamburg
Website mit Öffnungs- und Sprechzeiten