Antrag auf Zulassung zur Eingangsprüfung
Im Bewerbungszeitraum stellen Sie hier Ihren Antrag auf Zulassung zur Eingangsprüfung für den Bachelorstudiengang Sozialökonomie.
Bitte beachten Sie, dass die Zulassung zur Eingangsprüfung nicht der Zulassung zum Studium entspricht. Eine Bewerbung auf einen Studienplatz ist frühestens im auf die EIngangsprüfung folgenden Bewerbungsverfahren möglich.
Hinweis zu den einzureichenden Unterlagen:
- Tabellelarischer Lebenslauf (Pflicht)
- Digitale Kopie eines amtlichen Personalausweises oder vergleichbaren Lichtbildausweises (Angaben zur Körpergröße, Augenfarbe sowie Ausweisnummern dürfen abgedeckt werden).
- Nachweis der abgeschlossenen Berufsausbildung: Abschlusszeugnis, Gesellenbrief, o.ä.
- Nachweis der Berufstätigkeit: Arbeitszeugnisse mit Angaben über den Beschäftigungszeitraum
- Nachweise, wenn Zeiten der Kindererziehung (Geburtsurkunde), einer Pflegetätigkeit (Atteste o.ä.) oder eines Wehr-, Ersatz- oder Frei(Bescheinigung) auf die Zeit der nachzuweisenden Berufstätigkeit angerechnet werden sollen. Die Anrechnung ist im Umfang von bis zu 2 Jahren möglich.
- Nachweise für eine Härtefallzulassung: formloser, begründeter Antrag mit ärztlichem Attest (bei langjähriger Krankheit), Darstellung der Fluchterfahrung oder vergleichbarer Fälle außergewöhnlicher Härte.