Studien- und Leistungsbescheinigungen
Im Studienbüro Volkswirtschaftslehre erhalten Sie alle Studien- und Leistungsbescheinigungen, die im Rahmen des Studiums nötig sind. Diese werden von der zuständigen Person im Lehrveranstaltungs- und Prüfungsmanagment erstellt.
Transcript of Records (Studium)
Das Transcript of Records (ToR) dokumentiert die Studien- und Prüfungsleistungen der Studierenden durch eine standardisierte Aufstellung der absolvierten Lehrveranstaltungen und Module, der jeweils erzielten Leistungspunkte und Noten.
Sie können das ToR beantragen, wenn Sie es z.B. für ein Praktikum, ein Stipendium oder für den Auslandsaufenthalt benötigen. In der Regel wird ein ToR als Onlineversion ausgestellt, welches Sie in Ihrem STINE-Konto unter "Dokumente" herunterladen können. Bitte beantragen Sie die Ausstellung eins ToRs formlos per Mail bei der zuständigen Person im Lehrveranstaltungs- und Prüfungsmanagement oder Sie reichen den ausgefüllten 'Antrag auf Erstellung von Bescheinigungen' (PDF) per Mail beim Lehrveranstaltung- und Prüfungsmanagement ein.
Abschlussdokumente (Bachelor- und Master)
Nach Abschluss Ihres Studiums beantragen Sie die Ausstellung der folgenden Abschlussdokumente:
- Bachelor- oder Masterurkunde (deutsch und englisch)
- Bachelor- oder Masterzeugnis (deutsch und englisch)
- Transcript of Records (Abschluss) (deutsch und englisch)
- Diploma Supplement (deutsch und englisch)
Sobald die Noten Ihrer Abschlussarbeit im Studienbüro eingegangen sind, wird sich die für Sie zuständige Person im Lehrveranstaltungs- und Prüfungsmanagement mit der Bitte an Sie wenden, Ihre STiNE-Leistungsübersicht auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und die Ausstellung Ihrer Abschlussdokumente zu beantragen. Sobald Sie dies getan haben, werden die Dokumente erstellt. Sobald die Dokumente versandfertig sind, werden Sie benachrichtigt.
Zweitschrift von Abschlussdokumenten
Zweitschriften ersetzen die originalen Zeugnisdokumente (Urkunde, Zeugnis, Transcript of Records, Diploma Supplement). Sie werden auf Antrag erstellt, wenn die Originale unauffindbar sind oder sie verloren oder zerstört wurden.
Eine Zweitschrift kann nur ausgestellt werden, wenn glaubhaft versichert wurde, dass die Antragsvoraussetzungen (unwiderruflicher Verlust, Zerstörung etc.) erfüllt sind. Wenn Sie ein zusätzliches Exemplar eines Dokumentes benötigen, müssten Sie eine Kopie bei den dafür zuständigen Stellen (z.B. Bezirks- und Ortsämter) beglaubigen lassen. Die Echtheit von deutschen Zeugnisdokumenten bei der Verwendung im Ausland bestätigt das Einwohnerzentralamt (insbesondere Anbringung der "Apostille").
Die Ausstellung der Ersatzdokumente kostet zwischen 10,00 EUR bis 40,00 Euro pro Dokument, maximal 75,00 Euro insgesamt + Versandkosten.
Die Zweitschrift wird deutlich als solche kenntlich gemacht und weicht vom Original inhaltlich nicht ab (Namensänderungen werden z. B. nicht berücksichtigt).
Hinweis zum Ablauf und zur Ermittlung der Gebührenhöhe für die Erstellung von Zweitschriften
Das Antragsformular zur Ausstellung einer Zweitschrift (PDF) reichen Sie bitte vollständig ausgefüllt per Mail beim zuständigen Lehrveranstaltungs- und Prüfungsmanagement im Studienbüro ein. Nach Eingang Ihres Antrages wird geprüft, ob die Voraussetzung (Verlust des Dokumentes o.ä.) für die Ausstellung einer Zweitschrift erfüllt sind. Sie werden ggfs. per Mail benachrichtigt, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sein sollte oder die benötigten Dateninformationen zur Erstellung einer Zweitschrift dem Studienbüro nicht mehr vorliegen und auch nicht mehr rekonstruiert werden können.
Wenn die Voraussetzungen für die Ausstellung einer Zweitschrift erfüllt sind, wird die Gebührenhöhe ermittelt. Die Gebührenhöhe der Ausstellung einer Zweitschrift wird gemäß der geltenden Gebührensatzung für Inanspruchnahme von besonderen Leistungen der Universität Hamburg unter Berücksichtigung des entstandenen Aufwandes ermittelt. Es ergeben sich folgende Gebühren pro Dokument (Urkunde, Prüfungszeugnis, Transcript of Records, Diploma Supplement):
| Aufwand | Festgelegte Gebühr in € pro Dokument |
| niedrig | 10 € |
| mittel | 25 € |
| hoch | 40 € |
Die maximale Gebührenhöhe beträgt 75,00 €. Zudem werden für die Versendung der Zweitschrift Zustellkosten in Höhe von 3,45 € gem. § 5 Abs. 2 Ziff. 1 Gebührengesetz vom 5. März 1986 berechnet.
Sie werden vom Studienbüro per Mail vorab über voraussichtlich anfallende Gebührenhöhe informiert. Sie haben zu diesem Zeitpunkt die Möglichkeit Ihren Antrag kostenfrei zurückzuziehen.
Im Fall der Aufrechterhaltung Ihres Antrages erfolgt die Ausstellung Ihrer Zweitschrift und des Gebührenbescheids. Dies dauert mindestens sechs Wochen.
Die Zweitschrift sowie der Gebührenbescheid werden postalisch an die im Antragsformular genannte Adresse verschickt. Die Gebühr ist innerhalb einer Woche nach Erhalt des Gebührenbescheids zu entrichten.
Beglaubigungen
Sie benötigen eine beglaubigte Kopie Ihrer Abschlussdokumente (Urkunde, Zeugnis, Transcript of Records oder Diploma Supplement) oder anderer Dokumente, die Sie im Verlauf Ihres Studiums erhalten haben?
Dafür wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Meldebehörde. Welche Meldebehörde für Sie zuständig ist, richtet sich nach Ihrem Wohnort. In Hamburg können Sie Ihre Unterlagen bei den Kundenzentren der Stadt beglaubigen lassen.
Weitere Informationen:
- Behördenfinder der Stadt Hamburg
- Informationen über die Durchführung von Beglaubigungen in Kundenzentren (Stadt Hamburg)
- Informationen über Vorbeglaubigungen bzw. Apostillen für das Ausland, Behörde für Inneres und Sport (Stadt Hamburg)
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass in den Studienbüros der Fakultät WiSo keine Beglaubigungen durchgeführt werden.
Degree Verification
Bei einer Degree Verification handelt es sich um eine Bestätigung Ihrer Hochschule über Ihren Studienabschluss mit insbesondere folgenden Angaben: Studiengang, akademischer Grad und Abschlussdatum. Diese Form der Bestätigung wird im Einzelfall von potenziellen, häufig ausländischen Arbeitgebern nachgefragt.
Wenn Sie eine solche Bestätigung benötigen, wenden Sie sich bitte an das CampusCenter der Universität Hamburg und nutzen dafür das Kontaktformular.
BAFÖG-Bescheinigung
Hinweis
Wenn Sie eine darüber hinausgehende Bescheinigung benötigen, wenden Sie sich bitte unter Angabe des Grundes und des genauen Inhalts der Bescheinigung an die für Sie zuständige Person im Lehrveranstaltungs- und Prüfungsmanagement im Studienbüro.