BAföG
BaföG-Bescheinigungen nach § 48 (rosa Scheine) werden durch das Lehrveranstaltungs- und Prüfungsmanagement des Studienbüros Volkswirtschaftslehre ausgestellt. Wenn Sie eine Bescheinigung nach§48 BAföG benötigen, füllen Sie bitte im vom BAföG-Amt zur Verfügung gestellten rosa Formular den oberen Teil (persönliche Daten) aus und reichen diesen dann per Mail im Studienbüro ein. Im Studienbüro wird geprüft, ob Sie die von den Prüfungsausschussvorsitzenden festgelegte ECTS-Leistungspunktezahl erreicht haben:
Studiengang | 3. FS | 4. FS | 5. FS | 6. FS |
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B.Sc. VWL | 30 | 60 | 90 | 120 |
B.A. WKC | 30 | 60 | 90 | 120 |
Bei Studierenden in den Masterstudiengängen gilt, dass jedes Semester 30 Credits erworben werden müssen.
Wenn Sie VWL im Nebenfach studieren, wenden Sie sich für Fragen rund um das BAFöG bitte an das Studienbüro Ihres Hauptfaches. Für Lehramtsstudierende ist das ZPLA der zuständige Ansprechpartner.
Die Mitarbeitenden im Lehrveranstaltungs- und Prüfungsmanagement informiert Sie, sobald Sie die Bescheinigung ausgestellt wurde.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Studierendenwerk Hamburg.