BAföG
Wenn Sie eine Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG benötigen, können Sie diese über Antrag auf Ausstellung einer Leistungsbescheinigung für BAföG und Studienkredite (KfW) (Webformular) im Studienbüro Volkswirtschaftslehre beantragen. Als Nachweis für das BAföG-Amt erhalten Sie innerhalb von sieben Werktagen ein Transcript of Records (ToR).
Wenn Sie VWL im Nebenfach studieren, wenden Sie sich für Fragen rund um das BAFöG bitte an das Studienbüro Ihres Hauptfaches. Für Lehramtsstudierende ist das ZPLA der zuständige Ansprechpartner.
Übersicht der festgelegten ECTS-Leistungspunkte ab 01.10.2024
| Studiengang | 3. FS | 4. FS | 5. FS |
|---|---|---|---|
| B.Sc. VWL | 66 | 96 | 126 |
Bei Studierenden in den Masterstudiengängen Economics und Politics, Economics and Philosophy gilt, dass jedes Semester 30 ECTS erworben werden müssen.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Studierendenwerk Hamburg.