Studienbeginn
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vor WiSe 2013/2014
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ab WiSe 2013/2014 bis einschl. SoSe 2016
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ab WiSe 2016/2017
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Grundlage
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Prüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Sozialökonomie |
Prüfungsordnung (PO) für die B.A.-Studiengänge der Fakultät WiSo und Fachspezifische Bestimmungen (FSB) für den B.A. Sozialökonomie (für Studierende mit Studienbeginn vom WiSe 2013/2014 bis SoSe 2016) |
Prüfungsordnung (PO) für die B.A.-Studiengänge der Fakultät WiSo und Fachspezifische Bestimmungen (FSB) für den B.A. Sozialökonomie (für Studierende mit Studienbeginn ab WiSe 2016/2017) |
Große Hausarbeit
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Die Große Hausarbeit ist unverändert eine zu absolvierende Leistung. |
Die Große Hausarbeit ist eine freiwillige Leistung: in den Modulen des 3. Studienjahres der Schwerpunkte BWL, Recht und VWL kann sie, muss aber nicht erbracht werden. Wurde Sie erbracht, entscheiden die Studierenden, ob die Veranstaltung, in der sie abgelegt wurde, für den Abschluss angerechnet werden soll. Ab dem WiSe 2017/2018 kann die Große Hausarbeit nicht mehr absolviert werden. Im Schwerpunkt Soziologie bleibt der Abschluss des empirischen Praktikums verpflichtend. |
Im Curriculum ist keine Große Hausarbeit mehr vorgesehen; stattdessen müssen die Studierenden in jedem der Schwerpunkte mindestens ein Seminar im dritten Studienjahr absolvieren. |
Methoden im ersten Studienjahr
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Mathematik (12LP) Statistik (6LP) |
Mathematik (12LP) Statistik (6LP) |
Mathematik (9LP) Statistik (9LP) |
Dauer der B.A.-Arbeit
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6 Wochen |
12 Wochen |
12 Wochen |
Prüfungsversuche
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Annullierung bisheriger Fehlversuche und bis auf Weiteres Aussetzung der Versuchszählung |
4 Prüfungsversuche pro zu erbringender Leistung;Ausnahme: für die Allgemeinen Wahlpflichtmodule und die Quantitativen Methodenmodule des ersten Studienjahres besteht keine Begrenzung der Prüfungsversuche. Die Zählung von Fehlversuchen beginnt im Wintersemester 2016/2017 bei null. |
4 Prüfungsversuche pro zu erbringender Leistung;Ausnahme: für die Allgemeinen Wahlpflichtmodule und die Quantitativen Methodenmodule des ersten Studienjahres besteht keine Begrenzung der Prüfungsversuche. |
Voraussetzungen für das zweite Studienjahr
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Abschluss von mindestens 4 von 5 Grundkursen oder mindestens 48 LP |
Abschluss des Einführungsmoduls (bisher Grundkurs) zum gewählten Schwerpunkt |
Abschluss des Einführungsmoduls zum gewählten Schwerpunkt |
Voraussetzungen für das dritte Studienjahr
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Jeweilige Grundlagenmodule für Vertiefungen der BWL |
keine |
Mathematik- und Statistik- Module des ersten Studienjahres |
Interdisziplinäre Module
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12 LP pro Disziplin (BWL, Recht, Soziologie, VWL) |
12 LP pro Disziplin (BWL, Recht, Soziologie, VWL) |
12 LP pro Disziplin (BWL, Recht, Soziologie, VWL) |