Studienorganisation
Auf der Seite Service für Studierende des Studienbüros finden Sie alle wichtigen Informationen, die Sie bei der Organisation Ihres Studiums unterstützen sollen. Darüber hinaus erhalten Sie auf der Seite einen Überblick über die Dienstleistungen des Studienbüros Sozialökonomie. Zu allen Anliegen sind Anträge, Formulare und entsprechende Ansprechpersonen thematisch zugeordnet.
Rechtliche Grundlagen
Ihr Studium wird insbesondere durch zwei Ordnungen geregelt:
Die Prüfungsordnung (PO) regelt übergeordnete Aspekte Ihres Studiums und legt Ihre Rechte und Pflichten im Studium fest. Sie gilt für alle Studiengänge mit dem Abschluss Bachelor of Arts der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Sie finden die jeweils gültige PO, sowie Änderungen und Neufassungen auf der Website des Campus-Center der Universität Hamburg.
Die PO wird um die Fachspezifischen Bestimmungen (FSB) ergänzt. Hier werden beispielsweise der Aufbau und Besonderheiten zur Lehre und zu den Prüfungen Ihres Studienganges sowie Inhalte, Lernziele, Details zu den Modulen geregelt. Je nach Zeitpunkt Ihres Studienbeginns gelten unterschiedliche Fassungen der FSB. Welche FSB für Sie gelten, entnehmen Sie den Hinweisen zur Gültigkeit auf der Website des Campus-Centers.
Wenn Sie Ihr Studium vor dem Wintersemester 2013/14 begonnen haben, gilt für Sie ebenfalls die PO der Fakultät WiSo für Bachelorstudiengänge mit dem Abschluss B.A.. Sie werden inhaltlich, aber nicht durch die FSB, sondern durch die damals geltende Prüfungsordnung ergänzt. Soweit sich alte Prüfungsordnung und neue Prüfungsordnung widersprechen, gilt die PO der Fakultät WiSo für Bachelorstudiengänge mit dem Abschluss B.A.. Die alten Prüfungsordnungen finden Sie ebenfalls auf der Website des Campus-Centers.
Soweit Sie weiterführende Fragen haben, kontaktieren Sie uns gern.
Neue Regelungen ab WiSe 2016/17
Zum Wintersemester 2016/2017 traten eine neuen Prüfungsordnung (PO) und Fachspezifische Bestimmungen (FSB) für den Bachelorstudiengang Sozialökonomie in Kraft. Auch bereits vor dem Wintersemester 2016/2017 eingeschrieben Studierende sind von Änderungen betroffen. Diese Zielgruppe möchten wir durch diese Seite dabei unterstützen, sich mit den Neuerungen und Veränderungen vertraut zu machen. Eine Übersicht der Änderungen und Auswirkungen finden Sie hier.
Neue Regelungen ab WiSe 2022/23
Am 29.06.2022 hat der Fakultätsrat der WiSo-Fakultät die Änderung der Fachspezifische Bestimmungen im Bachelorstudiengang Sozialökonomie beschlossen. Die Änderungen werden zum Wintersemester 2022/23 (01. Oktober 2022) in Kraft treten, die Genehmigung des Präsidiums der Universität Hamburg vorausgesetzt. Die Änderungen betreffen in erster Linie Studierende, die die Schwerpunktfächer Betriebswirtschaftslehre oder Rechtswissenschaft gewählt haben bzw. auch wählen möchten.
Informationen zu den Änderungen erhalten Sie hier.
Schwerpunktwahl
Nach Abschluss des ersten Studienjahres ist ein Studienschwerpunkt zu wählen. Die Schwerpunkt-Meldung teilen Sie Ihrem Prüfungsmanagement im Studienbüro über ein Webformular mit.
Erst mit der Eintragung der Schwerpunkt-Meldung in STiNE durch das Studienbüro werden die entsprechenden Lehrveranstaltungsangebote des zweiten und dritten Studienjahres freigeschaltet. Beachten Sie bitte, dass die Bearbeitung bis zu 3 Werktage in Anspruch nimmt. Die Voraussetzungen für die jeweilige Schwerpunktwahl müssen in STiNE erfasst sein.
Die Wahl des Schwerpunktfaches und der Vertiefungen im Schwerpunkt Betriebswirtschaftslehre ändern sich zum 01.10.2022.
Schwerpunktwahl bis zum 30.09.2022
Sie haben die Wahl zwischen den Schwerpunktfächern:
a) Betriebswirtschaftslehre mit den Vertiefungsmodulen Personal und Organisation, Finanz- und Rechnungswesen, Marktorientiertes Management und Public und Nonprofit Management
b) Volkswirtschaftslehre
c) Soziologie
d) Rechtswissenschaft
Voraussetzung für die Wahl des Schwerpunktfachs ist das Bestehen des entsprechenden Einführungsmoduls:
a) für Betriebswirtschaftslehre ist der erfolgreiche Abschluss des Einführungsmoduls Betriebswirtschaftslehre
b) für Volkswirtschaftslehre ist der erfolgreiche Abschluss des Einführungsmoduls Volkswirtschaftslehre
c) für Soziologie ist der erfolgreiche Abschluss des Einführungsmoduls Soziologie
d) für Rechtswissenschaft ist der erfolgreiche Abschluss des Einführungsmoduls Rechtswissenschaft
Schwerpunktwahl ab dem 01.10.2022
Sie haben die Wahl zwischen den Schwerpunktfächern:
a) Betriebswirtschaftslehre
b) Volkswirtschaftslehre
c) Soziologie
Voraussetzung für die Wahl des Schwerpunktfachs ist das Bestehen des entsprechenden Einführungsmoduls:
a) für Betriebswirtschaftslehre ist der erfolgreiche Abschluss des Einführungsmoduls Betriebswirtschaftslehre
b) für Volkswirtschaftslehre ist der erfolgreiche Abschluss des Einführungsmoduls Volkswirtschaftslehre
c) für Soziologie ist der erfolgreiche Abschluss des Einführungsmoduls Soziologie
Praktikum
Im Bachelorstudiengang Sozialökonomie ist ein Praktikum nicht verbindlich vorgeschrieben mit Ausnahme für Studierende mit dem Schwerpunkt Wirtschaft- und Arbeitsrecht, die ihr Studium vor dem WiSe 2013/14 aufgenommen haben.
Wichtige Beschlüsse des Prüfungsausschusses
An dieser Stelle finden Sie wichtige Beschlüsse des Prüfungsausschusses des Bachelorstudiengangs Sozialökonomie veröffentlicht.
Beschluss des PA zu versäumten Prüfungen vom 14.04.2021
Per Beschluss vom 14.04.2021 legt der Prüfungsausschuss fest, dass in einigen Modulen die Prüfungsversuche als entschuldigt versäumt gewertet werden sollen, für die im Zeitraum von Juni 2020 bis einschließlich Wintersemester 2020/21 das unentschuldigte Versäumnis in STiNE bekannt gegeben wurde.
Dieser Beschluss soll die Studierenden vor unbillig harten Rechtsfolgen schützen, die daraus resultieren, dass sie im Vertrauen auf die Mitteilungen in den FAQ zum Coronavirus und dessen Auswirkungen auf die UHH der Universitätsleitung im vorgenannten Zeitraum Prüfungen ferngeblieben sind, ohne unverzüglich Gründe für das Versäumnis geltend zu machen. Die dort veröffentlichte Formulierung, die für den Beschluss ursächlich war, wurde zwischenzeitlich angepasst.
Details zum Beschluss finden Sie hier.