Studienorganisation
Je nachdem, wann Sie Ihr Studium im Bachelorstudiengang Sozialökonomie begonnen haben, gelten die jeweiligen Prüfungsordnungen und Fachspezifischen Bestimmungen. Die Studienstrukturen verdeutlichen, wie sich die Studienabschnitte im Einzelnen zusammensetzen:
Prüfungsordnungen, Fachspezifische Bestimmungen und Modulbeschreibungen
Nach Abschluss des ersten Studienjahres ist ein Studienschwerpunkt zu wählen. Informationen zum Verfahren und zu den besonderen Voraussetzungen der Schwerpunktwahl erhalten Sie hier:
Im Bachelorstudiengang Sozialökonomie ist ein Praktikum nicht verbindlich vorgeschrieben mit Ausnahme für Studierende mit dem Schwerpunkt Wirstchaft- und Arbeitsrecht, die ihr Studium vor dem WiSe 2013/14 aufgenommen haben. Eine entsprechende Bestätigung der Programmdirektorin und allgemeine Praktikumsempfehlung erhalten Sie hier: Praktikumsbestätigung (PDF).