FAQ von Studierenden, die noch keinen Schwerpunkt gewählt haben
Ich habe mein Schwerpunktfach noch nicht gewählt. Was kann ich denn noch wäh-len?
Bis zum 30.09.2022 können Sie die Schwerpunktfächer BWL, VWL, Soziologie oder Recht wählen. Ab dem 01.10.2022 fällt Recht als eigenständiger Schwerpunkt weg. Dann haben Sie die Wahl zwischen BWL, VWL und Soziologie.
Ich möchte unbedingt den Schwerpunkt Recht studieren. Kann ich das noch?
Ja, Ihre Schwerpunkt-Meldung muss bis zum 30.09.2022 im Studienbüro eingegangen sein. Ab dem 01. Oktober 2022 ist weder ein Wechsel noch eine Neuwahl des Schwerpunktfaches Recht mehr möglich. Wenn Sie Ihr Studium also z.B. zum 01.Oktober 2022 beginnen, ist eine Wahl des Schwerpunkt Rechtswissenschaft nicht mehr möglich.
Ich möchte unbedingt den Schwerpunkt Recht studieren, allerdings fehlt mir noch die Voraussetzung, das „Einführungsmodul Rechtswissenschaft“. Gibt es trotzdem eine Möglichkeit?
In seiner Sitzung am 06. Juli 2022 hat der Prüfungsausschuss entschieden, dass für Studierende, die ihr Studium zwischen dem Wintersemester 2013/14 bis zum Sommersemester 2022 begonnen haben, die Regelung ausgesetzt wird, dass das "Einführungsmodul Rechtswissenschaft" Voraussetzung für die Wahl des Schwerpunktfaches Rechtswissenschaft ist.
Dies gilt ausschließlich für das Sommersemester 2022. Die Meldung des Schwerpunktfachs Rechtswissenschaft ist bis zum 30.09.2022 möglich (ob mit vorliegender Voraussetzung oder ohne).