FAQ von Studierenden, die den Schwerpunkt Recht gewählt haben
Ich habe bereits den Schwerpunkt Recht gewählt. Bis wann kann/muss ich den Schwerpunkt abschließen?
Bis zum Ende des Wintersemesters 2026/27 (31.03.2027) kann der Schwerpunkt studiert und abgeschlossen werden. Ab dem 01.04.2027 ist eine Fortsetzung nicht mehr möglich: Sie müssen ein neues Schwerpunktfach wählen. Die bisher erbrachten Leistungen werden dann im „Interdisziplinäre Aufbaumodul Rechtswissenschaft“ angerechnet. Wenn bei einem Wechsel sehr viele Leistungen wegfallen sollten, können Sie einen Antrag auf An-rechnung an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses stellen. Die Studienfachberatung berät Sie dabei selbstverständlich.
Ich habe bereits den Schwerpunkt Recht gewählt. Kann ich den Schwerpunkt in seiner bisherigen Form studieren und abschließen?
Nein: Die Struktur des Schwerpunktfaches Rechtswissenschaft ändert sich ab dem 01.10.2022. Aber alle bisher erfolgreich abgelegten Prüfungen werden natürlich angerechnet.
Die Module „Aufbaumodul Schuldrecht AT“,“ Aufbaumodul Arbeitsvertragsrecht“, „Aufbaumodul Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht“ und „Spezialisierung im Wirtschafts- und Arbeitsrecht 1“ fallen als Einzelmodule weg. Die Veranstaltungen werden i.d.R. weiterhin im neuen „Aufbaumodul Rechtswissenschaft“ mit variierendem Angebotsturnus angeboten (5 Vorlesungen, 30 LP). Die vormaligen Pflichtmodule „Aufbaumodul Schuldrecht AT“,“ Aufbaumodul Arbeitsvertragsrecht“ und „Aufbaumodul Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht“ müssen zukünftig also nicht mehr verplichtend abgeschlossen werden, sondern werden Teil des Wahlangebots im „Aufbaumodul Rechtswissenschaft“.
„Bank- und Finanzrecht“, „Europäisches und Internationales Arbeitsrecht“ und „Spezialisierung im Wirtschafts- und Arbeitsrecht 2“ fallen ebenfalls als Einzelmodule weg. Dafür gibt es die Veranstaltungen im Modul „Vertiefungsmodul Rechtswissenschaft“ (4 Seminare, 24 LP). Auch für die vormaligen Pflichtmodule „Bank- und Finanzrecht“ und „Europäisches und Internationales Arbeitsrecht“ gilt also, dass sie zukünftig Teil des Wahlangebots im „Vertiefungsmodul Rechtswissenschaft“ werden und nicht mehr verpflichtend abgeschlossen werden müssen.
Was passiert mit meinen bisherigen Leistungen im Schwerpunkt Recht durch die Novellierung?
Die bisherigen erfolgreich bestandenen Prüfungen werden entsprechend der neuen Studienstruktur neu angeordnet. Dafür müssen Sie nichts machen: das Studienbüro passt Ihre Prüfungsleistungen im STiNE-Leistungskonto „automatisch“ an.
Fehlversuche werden nicht übernommen.
Was passiert mit dem Modul „Ausgewählte Probleme des Wirtschafts- und Arbeitsrechts“?
Dieses Modul wird durch das neue Modul „Ausgewählte Probleme der Rechtswissenschaft“ ersetzt. Das Studienbüro überträgt eine erfolgreich abgelegte Prüfung vom alten ins neue Modul. Ein Antrag ist dafür nicht erforderlich. Fehlversuche werden nicht übernommen.
Was passiert mit der Veranstaltung „Methoden der Rechtswissenschaft“ aus dem Modul „Methoden der Sozialökonomie“?
Die Lehrveranstaltung „Methoden der Rechtswissenschaft“ wird letztmalig im Wintersemester 2022/23 angeboten und fällt dann weg. Es besteht in der geänderten Struktur des Schwerpunkt Rechts keine Verpflichtung mehr, die Veranstaltung „Methoden der Rechts-wissenschaft“ zu besuchen.