Studienorganisation
Auf der Seite Service für Studierende des Studienbüros finden Sie alle wichtigen Informationen, die Sie bei der Organisation Ihres Studiums unterstützen sollen. Darüber hinaus erhalten Sie auf der Seite einen Überblick über die Dienstleistungen des Studienbüros Sozialökonomie. Zu allen Anliegen sind Anträge, Formulare und entsprechende Ansprechpersonen thematisch zugeordnet.
Praktikum
Im Bachelorstudiengang Sozialökonomie gibt es kein Pflichtpraktikum. Ein freiwilliges Berufspraktikum in den administrativen Funktionen von Wirtschaft, Verwaltung, Non-Profit-Organisationen oder NGOs ist aber in der Regel hilfreich für den Übergang in das Berufsleben. Es fördert zudem häufig auch die individuelle Profilbildung in der Studienabschlussphase anhand einer berufspraktischen Perspektive.
Studierende im Schwerpunktfach Rechtswissenschaft können jedoch im Rahmen des Vertiefungsmoduls Rechtswissenschaft eines der vier zu absolvierenden Seminare (also maximal 6 Leistungspunkte) durch ein mindestens vierwöchiges Vollzeit-Rechtspraktikum ersetzen. Dies empfiehlt sich frühestens nach dem 4. Semester. Eine Aufteilung auf mehrere Zeitabschnitte ist möglich, ebenso die Absolvierung als Teilzeitpraktikum bei entsprechender Verlängerung. Die Praktikumsstelle muss dabei jedoch dieselbe bleiben.
Die Studierenden suche sich eine Praktikumsbetreuerin bzw. einen Praktikumsbetreuer aus dem Fachgebiet Rechtswissenschaft, die bzw. der den Praktikumsbericht bewertet. Als mögliche Praktikumsstelle kommen beispielsweise Rechtsabteilungen, Personalabteilungen, Gerichte, Handelskammern, Verwaltungen sowie Stellen, in denen Rechtsberatung angeboten wird, in Betracht. Die Betreuende beraten Studierende zur Eignung der Praktikumsstelle.
Der Praktikumsbericht hat einen Umfang von 10 bis 15 Seiten. In ihm dokumentieren Studierende den zeitlichen und sachlichen Ablauf des Praktikums und reflektieren über Lernergebnisse der praktischen Anwendung ihrer im Schwerpunktfach erworbenen Kenntnisse. Der Praktikumsbereicht wird mit der Note "bestanden" / "nicht bestanden" bewertet. Er wirkt sich also nicht auf die Durchschnittsnote aus.
Das Studienbüro veröffentlich auf Veranlassung der bzw. des praktikumsbetreuenden Lehrenden das Bestehen des Praktikums in STiNE und ist ansonsten nicht in den Ablauf eingebunden.
Rechtliche Grundlagen
Ihr Studium wird insbesondere durch zwei Ordnungen geregelt:
Die Prüfungsordnung (PO) regelt übergeordnete Aspekte Ihres Studiums und legt Ihre Rechte und Pflichten im Studium fest. Sie gilt für alle Studiengänge mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Sie finden die jeweils gültige PO, sowie Änderungen und Neufassungen auf der Website des Campus-Centers der Universität Hamburg.
Die PO wird um die Fachspezifischen Bestimmungen (FSB) ergänzt. Hier werden beispielsweise der Aufbau und Besonderheiten zur Lehre und zu den Prüfungen Ihres Studienganges sowie Inhalte, Lernziele, Details zu den Modulen geregelt. Je nach Zeitpunkt Ihres Studienbeginns gelten unterschiedliche Fassungen der FSB. Welche FSB für Sie gelten, entnehmen Sie den Hinweisen zur Gültigkeit auf der Website des Campus-Centers.
Wenn Sie Ihr Studium vor dem Wintersemester 2013/14 begonnen haben, gilt für Sie ebenfalls die PO der Fakultät WiSo für Bachelorstudiengänge mit dem Abschluss B.A.. Sie werden inhaltlich, aber nicht durch die FSB, sondern durch die damals geltende Prüfungsordnung ergänzt. Soweit sich alte Prüfungsordnung und neue Prüfungsordnung widersprechen, gilt die PO der Fakultät WiSo für Bachelorstudiengänge mit dem Abschluss B.A.. Die alten Prüfungsordnungen finden Sie ebenfalls auf der Website des Campus-Centers. Da diese Prüfungsordnungen noch nicht über Modulbeschreibungen verfügen, können Sie sich hier eine Bescheinigung herunterladen, in der ausgeführt wird, welche aktuellen Modulbeschreibungen auch für früher abgelegte Leistungen zutreffend sind.
Soweit Sie weiterführende Fragen haben, kontaktieren Sie uns gern.
Schwerpunktwahl
Nach Abschluss des ersten Studienjahres ist ein Studienschwerpunkt zu wählen. Die Schwerpunkt-Meldung teilen Sie Ihrem Prüfungsmanagement im Studienbüro über ein Webformular mit.
Erst mit der Eintragung der Schwerpunkt-Meldung in STiNE durch das Studienbüro werden die entsprechenden Lehrveranstaltungsangebote des zweiten und dritten Studienjahres freigeschaltet. Beachten Sie bitte, dass die Bearbeitung bis zu 3 Werktage in Anspruch nimmt. Die Voraussetzungen für die jeweilige Schwerpunktwahl müssen in STiNE erfasst sein.
Sie haben die Wahl zwischen den Schwerpunktfächern:
- Betriebswirtschaftslehre
- Volkswirtschaftslehre
- Soziologie
Voraussetzung für die Wahl des Schwerpunktfachs ist das Bestehen des entsprechenden Einführungsmoduls:
- für Betriebswirtschaftslehre ist der erfolgreiche Abschluss des Einführungsmoduls Betriebswirtschaftslehre
- für Volkswirtschaftslehre ist der erfolgreiche Abschluss des Einführungsmoduls Volkswirtschaftslehre
- für Soziologie ist der erfolgreiche Abschluss des Einführungsmoduls Soziologie
Das Schwerpunktfach Rechtswissenschaft oder die vormaligen Vertiefungsmodule im Schwerpunktfach BWL können seit 01.10.2022 nicht mehr gewählt werden.
Wichtige Beschlüsse des Prüfungsausschusses
An dieser Stelle finden Sie wichtige Beschlüsse des Prüfungsausschusses des Bachelorstudiengangs Sozialökonomie veröffentlicht.
Beschluss des PA zur kurzfristigen Prüfungswiederholung vom 12.09.2018
In seiner Sitzung am 09. September 2018 hat der Prüfungsausschuss über die Möglichkeit der kurzfristigen Wiederholung einer nicht erfolgreich abgeschlossenen Prüfungen beraten. Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag möglich. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, erfahren Sie in dem offiziellen Beschluss (pdf).
Beschluss des PA zu versäumten Prüfungen vom 14.04.2021
Per Beschluss vom 14.04.2021 legt der Prüfungsausschuss fest, dass in einigen Modulen die Prüfungsversuche als entschuldigt versäumt gewertet werden sollen, für die im Zeitraum von Juni 2020 bis einschließlich Wintersemester 2020/21 das unentschuldigte Versäumnis in STiNE bekannt gegeben wurde.
Dieser Beschluss soll die Studierenden vor unbillig harten Rechtsfolgen schützen, die daraus resultieren, dass sie im Vertrauen auf die Mitteilungen in den FAQ zum Coronavirus und dessen Auswirkungen auf die UHH der Universitätsleitung im vorgenannten Zeitraum Prüfungen ferngeblieben sind, ohne unverzüglich Gründe für das Versäumnis geltend zu machen. Die dort veröffentlichte Formulierung, die für den Beschluss ursächlich war, wurde zwischenzeitlich angepasst.
Details zum Beschluss finden Sie hier.
Beschluss des PA zur Studienleistung im Vertiefungsmodul Soziologie vom 29.11.2023
In seiner Sitzung am 29. November 2023 hat der Prüfungsausschuss über die Möglichkeit der Umwandlung einer Prüfungsleistung in eine Studienleistung im Vertiefungsmodul Soziologie den folgenden Beschluss gefasst:
Studierende, die im Vertiefungsmodul Soziologie anstelle von zwei Modulteilprüfungen und einer Studienleistung drei differenziert benotete Modulteilprüfungen erfolgreich absolviert haben, können am Ende des Studiums, im Rahmen des Zeugnisantrags, festlegen, welche dieser bestandenen Modulteilprüfungen stattdessen als unbenotete Studienleistung angerechnet wird und nicht in die Berechnung der Modulnote einfließen soll.
Neue Regelungen ab WiSe 2022/23
Am 29.06.2022 hat der Fakultätsrat der WiSo-Fakultät die Änderung der Fachspezifische Bestimmungen im Bachelorstudiengang Sozialökonomie beschlossen. Die Änderungen treten zum Wintersemester 2022/23 (01. Oktober 2022) in Kraft. Die Änderungen betreffen in erster Linie Studierende, die die Schwerpunktfächer Betriebswirtschaftslehre oder Rechtswissenschaft gewählt haben bzw. auch wählen möchten.
Informationen zu den Änderungen erhalten Sie hier.
Neue Regelungen ab WiSe 2016/17
Zum Wintersemester 2016/2017 traten eine neuen Prüfungsordnung (PO) und Fachspezifische Bestimmungen (FSB) für den Bachelorstudiengang Sozialökonomie in Kraft. Auch bereits vor dem Wintersemester 2016/2017 eingeschrieben Studierende sind von Änderungen betroffen. Diese Zielgruppe möchten wir durch diese Seite dabei unterstützen, sich mit den Neuerungen und Veränderungen vertraut zu machen. Eine Übersicht der Änderungen und Auswirkungen finden Sie hier.
Qualitätszirkel
Qualitätszirkel setzen sich zusammen aus Lehrenden, Studierenden und der verantwortlichen Studienkoordination. Sie befassen sich mit der Qualität von Studium und Lehre eines oder mehrerer Studiengänge. Im Rahmen von Qualitätskonferenzen tauschen sich die Mitglieder in der Regel einmal pro Semester über den Studiengang aus und machen Vorschläge für die Weiterentwicklung. Den Vorsitz hat die Programmdirektion (PD) des jeweiligen Studiengangs.
Derzeitige Mitglieder sind:
- Sebastian Späth (Hochschullehrende bzw. habilitierte Mitglieder UHH, PD)
- Florian Schramm (Hochschullehrende bzw. habilitierte Mitglieder UHH)
- Ulrich Fritsche (Hochschullehrende bzw. habilitierte Mitglieder UHH)
- Katharian Manderscheid (Hochschullehrende bzw. habilitierte Mitglieder UHH, PD)
- Felix Boor (Akademisches Personal)
- Dorothea Beyrich (Studierende)
- Simon Franz Frowein (Studierende)
- Katharina Jessen (Studierende)
- Saskia Huhn (Studierende)