Datenschutzgrundverordnung
Laut Artikel 30 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen sämtliche Tätigkeiten, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, in einem Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) geführt werden.
Informationen zum Datenschutz speziell in der wissenschaftlichen Forschung listet übersichtlich das Datenschutzportal für die Hamburger Hochschulen. Den Text der für Forschende und Befragte insbesondere relevanten Absätze 1, 3 und 4 des Artikel 30 DSGVO finden Sie hier:
Um Ihre Forschung und die damit verbundene Datenverarbeitung DSGVO-konform zu gestalten, sind zwei Schritte notwendig:
- Registrieren Sie Ihre Datenverarbeitungstätigkeit mithilfe des Onlineformulars "VVT+" auf der Sharepoint-Seite des Informationssicherheitsbeauftragten der Universität Hamburg: http://uhh.de/rrz-vvt
- Füllen Sie das Dokument "Risikoanalyse und Dokumentation" (Zugriff nur aus UHH-Netz möglich) aus und lagern es bei sich, sodass Sie es auf Nachfrage der zuständigen Datenschutzbeauftragten vorlegen können
Die wesentlichen Informationen zur Erfüllung der Datenschutz-Normen finden Sie, mit den auszufüllenden Dokumenten, auf den Seiten des Integrierten Informationssicherheits- und Datenschutz-Managements der Universität Hamburg. Rechtliche und formale Rückfragen zum korrekten Ausfüllen der Dokumente empfehlen wir direkt mit dem behördlichen Datenschutzbeauftragten der UHH zu klären.