Meldung zum Urteil des Bankrechtssenats des BGH
24. Juli 2026
Neues Urteil BGH XI ZR 129/24 verkündet am 7. Juli 2026
Keine Überraschung heute durch den Bankrechtssenat des BGH:
"Bei den in der vorvertraglichen Entgeltinformation nach § 5 ZKG eines Zahlungsdienstleisters enthaltenen Angaben (...) handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne des § 305 Abs. 1 BGB."
Das war entgegen der bislang h.M. in der obergerichtlichen Rechtsprechung und Literatur national zu erwarten (s. nur Knops, Die ZKG-Entgeltinformation in der Klauselkontrolle, in: Wertpapier-Mitteilungen (WM) 2025, S. 1493 – 1502), nachdem sich auch Grüneberg im gleichnamigen BGB-Kommentar in der 85. Aufl. 2026 (ohne Begründung im Gegensatz zur 84. Aufl. 2025) dieser Auffassung angeschlossen hatte (s. jeweils BGB § 305 Rn. 4). Unionsrechtlich ist dieses Ergebnis im weiten Anwendungsbereich der Klausel-RL 93/13/EWG ohnehin zwingend gewesen (s. Pflichtangaben in der unionsweiten Klauselkontrolle, in: Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 2025, S. 2281 – 2287).
