Migration, Gender
Ombudskollegium der Universität HamburgProf. Beblo in Gremium zur Wahrung der Guten Wissenschaftlichen Praxis gewählt
1. Januar 2016
Auf der 733. Sitzung des Akademischen Senats der Universitat Hamburg wurden Frau Professorin Beblo und Frau Professorin Bullinger als weitere Mitglieder des Ombudskollegiums vorgeschlagen. Der AS stimmte dem Vorschlag zu, nun erfolgt in Kürze die Ernennung durch den Präsidenten der UHH. Die Amtszeit beträgt drei Jahre, eine Wiederwahl ist ein Mal möglich.
Ombudskollegium:
Die im Ombudskollegium tätigen Ombudspersonen stehen dem Wissenschaftlichen Personal zur Beratung und Vermittlung bei Fragen und Konfliktfällen im Zusammenhang mit der Guten wissenschaftlichen Praxis zur Verfügung. Sie arbeiten unabhängig und nicht weisungsgebunden. Sie verstehen sich als unparteiische Schiedspersonen. (...) Die Geschäftsstelle bzw. die Ombudspersonen können auch von ehemaligen Mitgliedern der Universität Hamburg kontaktiert werden. Wenn eine Person sich an das Ombudskollegium wendet, wird von ihr erwartet, dass sie auch ihrerseits die Vertraulichkeit strikt einhält.
Satzung des Ombudskollegiums