Prüfungsrückgabe und Nachkorrektur
Sowohl die Haupt- als auch die Nachklausuren des Grundstudiums verbleiben nach Korrektur und Bewertungseingabe in STiNE unter Verschluss im Sekretariat der Professur Beblo. Dies gilt für die bestandenen genauso wie für die nicht bestandenen Klausuren.
Studierende, die bei der Hauptklausur nicht erfolgreich waren wird die Gelegenheit eingeräumt, ihre Klausur im Gebäude Welckerstr. 8 einzusehen und - in der Regel mit den Übungsleiterinnen - zu besprechen. Raum und Zeit hierfür werden per E-Mail über STiNE und auf der Website bekannt gegeben.
Zu diesem Termin ist eine Anmeldung im Sekretariat vonnöten:
- Geben Sie Namen, Matrikelnr., Kursname und eine Telefonnummer an, unter der Sie erreichbar sind.
- Sollten Sie den Klausureinsichtstermin aus nachvollziehbaren Gründen (Auslandsaufenthalt, Krankheit) nicht wahrnehmen können, kann eine von Ihnen bevollmächtigte (schriftlicher Nachweis erforderlich) Person die Einsicht vornehmen. Auch diese Person muss dem Sekretariat vorab genannt werden.
Studierende, die nach der Klausureinsicht der Überzeugung sind, ihre Punktzahl müsse höher ausfallen, können schriftlich (formlos) eine Überprüfung der Korrektur beantragen.
- Es ist konkret zu begründen, warum welche Prüfungsfrage besser bewertet werden sollte als geschehen.
Bitte beachten Sie, dass eine Nachkorrektur bei normalverteiltem Korrekturfehler mit gleicher Wahrscheinlichkeit zu weniger Punkten wie zu mehr Punkten führen kann. Sie sollten sich Ihre Klausur deshalb vorher selbst genau anschauen und nur um eine Nachkorrektur bitten, wenn Sie sicher sind, dass diese tatsächlich zu einem positiven Ergebnis führen könnte.