Kriegsgeschehen 2024
Ukraine, Israel und Syrien im Fokus:
Hamburger Arbeitsgemeinschaft Kriegsursachenforschung analysiert globales Konfliktgeschehen 2024
Im Jahr 2024 ist die Zahl der kriegerischen Auseinandersetzungen weltweit leicht zurückgegangen. Laut aktuellen Erhebungen der Arbeitsgemeinschaft Kriegsursachenforschung (AKUF) wurden insgesamt 27 Kriege und bewaffnete Konflikte registriert – ein Rückgang um einen Konflikt im Vergleich zum Vorjahr.
Zwei bewaffnete Auseinandersetzungen konnten 2024 beendet werden: der Konflikt in Biafra (Nigeria) und jener im Süden Thailands. Beide waren von kurzer Dauer, wobei die Eskalation in Thailand nur kurzfristig im Jahr 2023 erneut aufgeflammt war.
Der seit Jahrzehnten anhaltende Konflikt mit maoistischen Naxaliten in Indien, der 2023 zum ersten Mal seit 1997 nicht als aktiv eingestuft wurde, verzeichnete 2024 eine erneute Eskalation und wurde entsprechend wieder in die Liste der bewaffneten Konflikte aufgenommen.
Wie schon im Vorjahr wurde das Jahr 2024 maßgeblich von zwei Kriegen geprägt. Dies war zum einen der Krieg in der Ukraine seit dem offenen Angriff Russlands im Februar 2022. Besonders aufmerksam verfolgt wurde 2024 der Vorstoß ukrainischer Truppen auf russisches Staatsgebiet. Zum anderen war dies der durch den Angriff der palästinensischen Hamas im Oktober 2023 begonnene Krieg gegen Israel. Bei letzterem verschob sich der Fokus Laufe des Jahres von den Kämpfen in Gaza hin zu den Auseinandersetzungen zwischen Israel und der libanesischen Hisbollah.
Ein unerwartetes Ereignis stellte der plötzliche Machtwechsel in Syrien Ende November dar. Durch einen raschen Vormarsch der HTS-Rebellen wurde die Regierung innerhalb weniger Tage gestürzt, und Präsident Assad floh nach Moskau. Dennoch blieb der bewaffnete Konflikt bestehen. Die Zukunft der kurdisch dominierten Selbstverwaltungsgebiete im Nordosten Syriens ist weiterhin ungewiss.
Die AKUF führt die jährliche Erhebung seit 1986 durch. Krieg definiert die AKUF als einen
gewaltsamen Massenkonflikt, der alle folgenden Merkmale aufweist:
(a) an den Kämpfen sind zwei oder mehr bewaffnete Streitkräfte beteiligt, bei denen es sich
mindestens auf einer Seite um reguläre Streitkräfte (Militär, paramilitärische Verbände,
Polizeieinheiten) der Regierung handelt;
(b) auf beiden Seiten muss ein Mindestmaß an zentralgelenkter Organisation der
Kriegführenden und des Kampfes gegeben sein, selbst wenn dies nicht mehr bedeutet als
organisierte bewaffnete Verteidigung oder planmäßige Überfälle (Guerillaoperationen,
Partisanenkrieg usw.);
(c) die bewaffneten Operationen ereignen sich mit einer gewissen Kontinuierlichkeit und
nicht nur als gelegentliche, spontane Zusammenstöße, d.h. beide Seiten operieren nach
einer planmäßigen Strategie, gleichgültig ob die Kämpfe auf dem Gebiet einer oder mehrerer
Gesellschaften stattfinden und wie lange sie dauern.
Bewaffnete Konflikte sind gewaltsame Auseinandersetzungen, bei denen die Kriterien der
Kriegsdefinition nicht in vollem Umfang erfüllt sind. In der Regel handelt es sich dabei um
Fälle, in denen eine hinreichende Kontinuierlichkeit der Kampfhandlungen nicht gegeben ist.