Take-Home-Exam
Was ist ein Take-Home-Exam
Beim Take-Home Exam (THE) bearbeiten Studierende eine oder mehrere vorgegebene Fragestellungen schriftlich, eigenständig und ohne Aufsicht.
Die Prüfenden legen i.d.R. Hilfsmittel fest, die Sie zur Bearbeitung nutzen dürfen.
Die Bearbeitung erfolgt innerhalb einer festgelegten Bearbeitungsdauer und in einem festgelegten Bearbeitungszeitrahmen, die ebenfalls von den Prüfenden festgelegt werden.
Ein THE kann als ein durchgehender Online-Test durchgeführt werden, aber auch offline durch eine heruntergeladene Aufgabenstellung, dessen Lösung dann wieder hochgeladen werden muss.
Im Allgemeinen wird ein zeitlicher Puffer gewährt, damit technische Störungen nicht zu unnötigem Stress führen. Je nach Prüfungskonzept kann der Puffer wenige Minuten, aber auch mehrere Tage betragen. Prüfen Sie, wann und wie die Lösung spätestens fällig ist und rechnen Sie damit, dass der Upload von Dateien etwas länger dauern kann als Sie es gewohnt sind.
Werden ausschließlich Take-Home Exams anstelle von Klausuren im Wintersemester 20/21 durchgeführt?
Pandemiebedingt können im Wintersemester 2020/21 keine Präsenzklausuren angeboten werden. Stattdessen werden digitale Prüfungsformate wie z.B. Take-Home Exams oder digitale mündliche Prüfungen angeboten. Dies gilt bis auf Weiteres auch für die zweiten Prüfungstermine. Bitte beachten Sie die geänderten An- und Abmeldefristen für Prüfungen im Wintersemester 2020/21 im nächsten Punkt:
Verändern sich die An- und Abmeldefristen für Prüfungen?
Ja. Eine Abmeldung (aber auch die Anmeldung) ist bis auf Weiteres NUR bis 7 Tage vor Beginn des jeweiligen Prüfungstermins (bislang 3 Tage) in STiNE möglich. Eine Prüfungsteilnahme ohne STiNE-Anmeldung ist ausgeschlossen.
Wo finde ich die spezifischen Regularien und technischen Voraussetzungen eines THE?
Der Prüfungstermin ist wie üblich in der Prüfung in STiNE veröffentlicht. In den Lehrveranstaltungsinformationen ist darüber hinaus der Bearbeitungszeitrahmen veröffentlicht, der meist zusätzlich zur Bearbeitungsdauer einen zeitlichen Puffer bspw. zur Behebung technischer Probleme beinhaltet.
Weitere Detailinformationen darüber, wie die Prüfung durchgeführt wird welche Hilfsmittel benutzt werden dürfen oder ob und welche Zitierrichtlinien gelten, erhalten Sie von den Lehrenden in den Lehrveranstaltungen. Die Lehrenden legen auch fest, wie sie während der Prüfung für Sie erreichbar sind und wie Sie, umgekehrt, während der Prüfung für die Lehrenden erreichbar sein müssen, falls Klarstellungen erforderlich werden.
In vielen Fällen werden die Lehrenden Probeklausuren mit Ihnen durchführen, um den Ablauf mit Ihnen zu testen und Sie mit den Spielregeln vertraut zu machen.
Welche technischen Voraussetzungen benötige ich?
Sie benötigen einen PC, der über ein Textverarbeitungsprogramm, einen PDF Reader, einen modernen Webbrowser sowie eine zuverlässige Internetanbindung verfügt und Sie müssen PDF-Dateien erstellen können. Wenn bspw. der Upload mehrseitiger gescannter Dateien normalerweise zuverlässig funktioniert, sollte die Bandbreite Ihrer Internetverbindung ausreichend sein. Ob eine handschriftliche Bearbeitung und damit ein Scannen, beispielsweise mit einer kostenlosen Smartphone App wie Adobe Scan oder Microsoft Office Lense, erforderlich wird, erfahren Sie von den Lehrenden. Bitte setzen Sie sich vorab unbedingt damit auseinander, wie Sie PDF-Dateien erstellen können.
Wenn Sie an THE über OpenOLAT teilnehmen, wird erwartet, dass Sie sich spätestens bis 7 Tage vor dem Beginn Ihres THE erstmalig auf der Lernplattform OpenOLAT angemeldet haben. Sie benötigen hierfür Ihren UHH-Login mit Ihrer B-Kennung, die Sie auch für STiNE verwenden.
Bitte stellen Sie in den persönlichen Einstellungen in OpenOLAT ein, dass Sie E-Mails an das interne OpenOLAT Postfach und Ihre Uni-Mail-Adresse zugestellt bekommen. Dann erhalten Sie beispielsweise die Benachrichtigung, wenn Sie in OpenOLAT zu einer Prüfung angemeldet wurden.
Was ist, wenn ich technische Probleme während der Prüfung bekomme und diese nicht wie vorgesehen bearbeiten kann?
Da der Bearbeitungszeitrahmen zumeist größer ist als die für die Prüfung veranschlagte Dauer, haben Sie in den meisten Fällen einen zeitlichen Puffer, so dass Sie technische Störungen den Prüfenden normalerweise nicht mitteilen müssen. Steht Ihnen der zeitliche Puffer nicht mehr zur Verfügung, weil Sie später mit der Bearbeitung begonnen haben, liegt das in Ihrer Verantwortung.
Nur für den Fall, dass längerfristige technische Probleme auftreten, müssen Sie sich während der Prüfung an die Prüfenden wenden. Diese entscheiden dann, ob die Prüfung annulliert werden muss oder ob trotz des zeitlichen Puffers eine andere Abhilfe vertretbar ist.
Voraussetzung ist, dass Sie umgehend nach der Prüfung gegenüber den Prüfenden mit geeigneten Nachweisen belegen können, dass die Störung nicht von Ihnen zu verantworten ist. Erstellen Sie Belege für Ihre technischen Probleme mit z.B. Screenshots, Fotos, Videos, etc, um glaubhaft zu machen, dass Sie nicht für den Fehler verantwortlich waren und halten Sie diese auch nach der Prüfungsphase bereit.
Informieren Sie sich vor der Prüfung, auf welchem Weg die Prüfenden während der Klausur bei Störungen erreichbar sind.
Gibt es technische Unterstützungsangebote?
Sollten Sie nach Rücksprache mit den Lehrenden feststellen, dass Ihre eigenen technischen Geräte diese nicht erfüllen und Sie auch keine Geräte mit den entsprechenden Voraussetzungen beschaffen können, können Sie sich – ggf. mit Unterstützung der Lehrenden – an das WiSo-Forschungslabor wenden. Dort können Sie erfragen, ob Ihnen für den Zeitraum der Prüfung ein Laptop überlassen werden kann.
Bitte greifen Sie nur im absoluten Notfall auf diese Möglichkeit zurück und seien Sie solidarisch mit den Studierenden, die zwingend darauf angewiesen sind.
Stellt die Universität Arbeitsplätze zur Verfügung?
Leider ist aktuell davon auszugehen, dass die Universität aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen bis auf Weiteres keine Arbeitsplätze mit WLAN-Anbindung auf dem Campus zur Verfügung stellen kann. Sollten Sie befürchten, dass Ihre Internetanbindung den Voraussetzungen nicht gerecht wird, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig um alternative Möglichkeiten (Surfsticks, mobile Hotspots, etc.) zu bemühen. Sobald die Umstände es zulassen, Ihnen räumliche Unterstützung anbieten zu können, werden wir Sie umgehend informieren.
Was muss ich tun, wenn ich die Prüfung abbrechen möchte?
Wenn Sie einen online Test abbrechen oder bei offline Tests die Lösung nicht fristgerecht hochladen möchten oder können, informieren Sie umgehend während der Prüfungsphase Ihren Prüfenden. Die Prüfung wird dann als nicht bestanden bewertet und Sie können später einen weiteren Prüfungsversuch wahrnehmen, wenn Sie die Prüfungsversuche nicht ausgeschöpft haben. Falls Sie ihren Prüfenden nicht über Ihren Rücktritt informieren, werden bereits abgespeicherte Zwischenlösungen bewertet. Bestehen Sie die Prüfung, kann sie nicht wiederholt werden.
Hintergrund: In vielen technischen Systemen, in denen eine Prüfung online abgelegt wird, werden die eingetragenen Zwischenlösungen beim Fortschreiten der Bearbeitung gespeichert (so bspw. in OpenOLAT). Teils lassen sich die Eingaben auch, je nach Konzeption der Prüfung durch den Prüfenden, auch nachträglich nicht mehr überarbeiten oder löschen.
Was ist, wenn ich ein Take-Home Exam zu spät abgebe?
Werden Take-Home Exams nicht innerhalb des vorgegebenen Bearbeitungszeitrahmens abgegeben, wird der jeweilige Prüfungsversuch als nicht bestanden bewertet. Beachten Sie bitte die Hinweise oben unter Punkt Abbruch einer Prüfung.
Was ist, wenn ich die Eigenständigkeitserklärung nicht abgegeben/hochgeladen habe?
Die Vorlage der Eigenständigkeitserklärung wird Ihnen vom Prüfenden, zumeist mit der Prüfungsaufgabe (bspw. in OpenOLAT) zur Verfügung gestellt. Sie müssen diese vor Ende der Bearbeitungszeit mit der Lösung hochladen.
Wird die Eigenständigkeitserklärung nicht vor Ende der Bearbeitungszeit hochgeladen, gilt die Prüfung als unvollständig und damit als versäumt/nicht bestanden. Ob Ihnen die Lehrenden die Möglichkeit der kurzfristigen Nachreichung einräumen, wird in das Ermessen der Prüfenden gestellt.
Was ist, wenn ich krank werde und nicht an dem THE teilnehmen kann?
Die Krankmeldung für THE-Prüfung funktioniert wie üblich: Reichen Sie den Antrag auf Prüfungsunfähigkeit mit einem Nachweis über die Erkrankung unverzüglich im Studienbüro per E-Mail ein. Siehe Krankmeldung.