Krankmeldung
Studierende, die aus gesundheitlichen Gründen einen Prüfungstermin oder eine Prüfungsfrist versäumen bzw. von einer Prüfung zurücktreten, haben dem zuständigen Prüfungsausschuss die Prüfungsunfähigkeit glaubhaft zu machen.
Ärztliche Atteste müssen innerhalb von sieben Tagen ab dem Ausstellungszeitpunkt im Studienbüros Volkswirtschaftslehre eingehen. Bitte schicken Sie Ihr Attest per Mail an die zuständige Person im Lehrveranstaltungs- und Prüfungsmanagement.
Abhängig davon, in welchem Studiengang Sie studieren, gibt es unterschiedliche Anforderungen an das ärztliche Attest
B.Sc. Volkswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre im Nebenfach
Die Anforderungen an das ärztliche Attest für Krankmeldungen bei Klausuren und mündlichen Prüfungen
Studierende des B.Sc Volkswirtschaftslehre und der Volkswirtschaftslehre im Nebenfach benötigen in diesem Fall eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („gelber Schein“). Bitte reichen Sie grundsätzlich Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zusammen mit dem Formular für den Nachweis der Prüfungsunfähigkeit oder einem formlosen Anschreiben mit folgenden Mindestangaben im Studienbüro ein:
- Ihr Name,
- Ihre vollständige Adresse,
- Ihre Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
- Ihre Matrikelnummer,
- Angaben, an welcher/welchen Prüfung/en Sie krankheitsbedingt nicht teilnehmen konnten (Prüfung, Prüfer, Klausurdatum)
Die Anforderungen an das ärztliche Attest für Krankmeldungen bei Abschlussarbeiten
Studierende des B.Sc. Volkswirtschaftslehre benötigen in diesem Fall ein qualifiziertes ärztliches Attest.
Am Einfachsten ist es, Sie lassen hierfür das Formular zu Krankmeldungen zur Prüfung (ärztliches qualifiziertes Attest) von Ihrem Arzt/ Ihrer Ärztin mit Unterschrift und Stempel des Arztes/ der Ärztin ausfüllen.
Bitte beachten Sie, dass Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen („gelber Schein) auch mit einem Diagnoseschlüssel kein qualifiziertes ärztliches Attest darstellen oder ersetzen können!
B.A. Wirtschaft und Kultur Chinas
Die Anforderungen an das ärztliche Attest für Krankmeldungen bei Klausuren und mündlichen Prüfungen
Studierende des B.A. Wirtschaft und Kultur Chinas benötigen in diesem Fall eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („gelber Schein“). Bitte reichen Sie grundsätzlich Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zusammen mit dem Formular für den Nachweis der Prüfungsunfähigkeit oder einem formlosen Anschreiben mit folgenden Mindestangaben im Studienbüro ein:
- Ihr Name,
- Ihre vollständige Adresse,
- Ihre Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
- Ihre Matrikelnummer,
- Angaben, an welcher/welchen Prüfung/en Sie krankheitsbedingt nicht teilnehmen konnten (Prüfung, Prüfer, Klausurdatum)
Die Anforderungen an das ärztliche Attest für Krankmeldungen bei Abschlussarbeiten
Studierende des B.A. Wirtschaft und Kultur Chinas benötigen in diesem Fall eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („gelber Schein“). Bitte reichen Sie grundsätzlich Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zusammen mit dem Formular für den Nachweis der Prüfungsunfähigkeit oder einem formlosen Anschreiben mit folgenden Mindestangaben im Studienbüro ein:
- Ihr Name,
- Ihre vollständige Adresse,
- Ihre Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
- Ihre Matrikelnummer,
- Angaben, an welcher/welchen Prüfung/en Sie krankheitsbedingt nicht teilnehmen konnten (Prüfung, Prüfer, Klausurdatum)
M.Sc. Economics und M.Sc. Politics, Economics and Philosophy
Die Anforderungen an das ärztliche Attest für Krankmeldungen bei Klausuren und mündlichen Prüfungen
Studierende der Masterstudiengänge benötigen in diesem Fall eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („gelbe Schein“). Bitte reichen Sie grundsätzlich Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zusammen mit dem Formular für den Nachweis der Prüfungsunfähigkeit oder einem formlosen Anschreiben mit folgenden Mindestangaben im Studienbüro ein:
- Ihr Name,
- Ihre vollständige Adresse,
- Ihre Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
- Ihre Matrikelnummer,
- Angaben, an welcher/welchen Prüfung/en Sie krankheitsbedingt nicht teilnehmen konnten (Prüfung, Prüfer, Klausurdatum)
Die Anforderungen an das ärztliche Attest für Krankmeldungen bei Abschlussarbeiten
Studierende der Masterstudiengänge benötigen in diesem Fall ein qualifiziertes ärztliches Attest.
Am Einfachsten ist es, Sie lassen hierfür das Formular zu Krankmeldungen zur Prüfung (ärztliches qualifiziertes Attest) von Ihrem Arzt/ Ihrer Ärztin mit Unterschrift und Stempel des Arztes/ der Ärztin ausfüllen.
Bitte beachten Sie, dass Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen („gelbe Schein“) auch mit einem Diagnoseschlüssel kein qualifiziertes ärztliches Attest darstellen oder ersetzen können!