Krankmeldung
Studierende, die aus gesundheitlichen Gründen einen Prüfungstermin oder eine Prüfungsfrist versäumen bzw. von einer Prüfung zurücktreten, haben dem zuständigen Prüfungsausschuss die Prüfungsunfähigkeit glaubhaft zu machen.
Bitte beachten Sie, dass ärztliche Atteste unbedingt unterschrieben sein müssen und innerhalb von sieben Tagen nach dem Ausstellungsdatum beim Studienbüro Volkswirtschaftslehre eingereicht werden müssen. Sie können Ihr Attest bequem per E-Mail an die zuständige Person im Lehrveranstaltungs- und Prüfungsmanagement senden.
Abhängig davon, in welchem Studiengang Sie studieren, gibt es unterschiedliche Anforderungen an das ärztliche Attest.