Nachteilsausgleich
Ein Nachteilsausgleich unterstützt Studierende mit langfristigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen wie länger andauernde somatische oder psychische Erkrankungen, Teilleistungs-, Autismus-Spektrum- oder andere Störungen im Neurodiversitätsspektrum, motorische Beeinträchtigungen und Beeinträchtigungen beim Bewegen, Hören, Sehen oder Sprechen. Mit nachteilsausgleichenden Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass Prüfungen unter fairen und angemessenen Bedingungen abgelegt werden können. Wenn Sie einen Nachteilsausgleich beantragen möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor:
1) Kontakt und Beratung
Bitte wenden Sie sich zunächst an das Büro für die Belange von Studierenden mit Beeinträchtigungen. Das Büro unterstützt Sie vertraulich und informiert Sie über mögliche Maßnahmen des Nachteilsausgleichs.
Wenn eine Anspruchsberechtigung vorliegt, stellt das Büro eine Empfehlung für konkrete nachteilsausgleichende Maßnahmen aus. Für internationale Studierende kann diese Empfehlung auch auf Englisch ausgestellt werden. Diese Empfehlung gilt für einen bestimmten Zeitraum und dient als Grundlage für den formalen Antrag (siehe Schritt 2).
2) Antrag einreichen
Bitte senden Sie die Empfehlung des Büros zusammen mit dem Antragsformular per E‑Mail an die Studienkoordination Ihres Studiengangs.
Sie erhalten anschließend einen Bescheid des Prüfungsausschussvorsitzes. Dieser Bescheid listet die bewilligten Maßnahmen sowie den Zeitraum ihrer Gültigkeit auf.
3) Weitergabe an Prüfende
Bitte legen Sie diesen Bescheid den jeweiligen Prüfenden spätestens drei Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin vor, damit die Maßnahmen rechtzeitig umgesetzt werden können.
Wichtige Fristen
Der Antrag auf Nachteilsausgleich muss rechtzeitig vor den Prüfungszeiträumen gestellt werden:
- Sommersemester: bis zum 15. Mai
- Wintersemester: bis zum 15. Dezember
Geht ein Antrag nach diesen Terminen ein, kann eine rechtzeitige Entscheidung vor dem ersten Prüfungszeitraum des Semesters nicht garantiert werden.